Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl der Teilnehmer, die zur Abgabe von Angeboten aufgefordert werden, erfolgt nach formaler Prüfung der Vollständigkeit der vorzulegenden Nachweise nach folgenden objektiven Kriterien:
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1. Angaben zur Personalstruktur in den vergangenen 3 Jahren, mit vergleichbaren Leistungen betraute festangestellte Mitarbeiter*innen und Büroinhaber*innen, Wichtung 10 v.H.
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Die Angaben zu den benannten Kriterien werden wie folgt bewertet:
jährliches Mittel mit vergleichbaren Leistungen betrauten Mitarbeiter*innen und Büroinhaber*innen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre .
Unterkriterium Personalstruktur ≥ 3 Personen = 3 Punkte ≥ 2 Personen = 2 Punkte .
2. Kriterium „Fachliche Eignung und Zuverlässigkeit“:
Angaben zu den Referenzen in den vergangenen 5 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen .
2.1 Unterkriterium Anzahl (Quantität) der Referenzen:
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Wichtung Anzahl (Quantität) der Referenzen je Wertungskriterium:
Wertungskriterium Büro/Unternehmen 10 v.H.
Wertungskriterium Projektleitung 10 v.H.
Wertungskriterium Bauleitung 10 v.H.
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Bewertung der Anzahl (Quantität) der eingereichten Referenzen, des Unternehmers/Bewerbers (Büro/Unternehmen),
des Projektleiters und des verantwortlichen Bauleiters, welche die Mindestkriterien je Wertungskriterium erfüllen:
≥ 3 Referenzen je Wertungskriterium (WK) = 3 Punkte = 2 Referenzen je WK = 2 P.
= 1 Referenz je WK = 1 P.
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2.2 Unterkriterium Qualität der Referenzen .
Wichtung Qualität der Referenzen je Wertungskriterium:
Wertungskriterium Büro/Unternehmen 20 v.H.
WK Projektleitung 20 v.H.
WK Bauleitung 20 v.H.
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Für das Büro/Unternehmen / für Projektleitung / Bauleitung jeweils:
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Wertungskriterium:
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Erfahrungen in Planung und Realisierung (Neubau) eines Gebäudes mit vergleichbaren Anforderungen an Aufenthaltsräumen hinsichtlich Brandschutz, Sicherheit, Unfallverhütung und Barrierefreiheit in vgl. Größenordnung, mindestens 500.000 EUR Baukosten KG 300 + 400 (brutto) gesamt.
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A.
- Gebäude mit Gruppen- oder Unterrichtsräumen für Kinder und Jugendliche, Speiseraum und Küchenbereich = 3 Punkte
- Gebäude mit Gruppen- oder Unterrichtsräumen für Kinder und Jugendliche = 2 Punkte
- Gebäude mit sonstigen Gruppen-, Unterrichts-, oder Aufenthaltsräumen = 1 P.
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B.
≥ 3,5 Mio. € KG 300 + 400 brutto = 3 Punkte = 0,5 Mio. € = 1 P.
Zwischenwerte werden linear interpoliert .
Die Punktwerte zu A. und B. werden je Referenz addiert und gemittelt.
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Allgemein gilt für das Ergebnis der Überprüfung (Qualität):
Das Gesamtergebnis der Überprüfung (Qualität) der Referenzen wird jeweils je Wertungskriterium arithmetisch aus den Einzelergebnissen gemittelt.
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Bei Vorlage mehrerer Referenzen werden die Punktzahlen je Wertungskriterium gemittelt.
Insgesamt max. 300 Punkte.
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Weitere Angaben zu Wertung/Modalitäten der Einreichung der Teilnahmeanträge s. VI.3