Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Erweiterung Hans-Thoma-Schule
2022 BS EHTS
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architekturbüros📦
Kurze Beschreibung:
“Architektenleistungen LPH 3 - 8 (stufenweise) für den Neubau eines Erweiterungsgebäudes der Hans-Thoma-Gemeinschaftsschule in Bad Säckingen”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architekturbüros📦
Ort der Leistung: Waldshut🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hans-Thoma-Gemeinschaftsschule Zähringerstraße 30 79713 Bad Säckingen
Beschreibung der Beschaffung:
“Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß §§ 34 ff HOAI in Verbindung mit Anlage 10.1 HOAI ab Leistungsphase 3 (die Leistungsphasen 1 und 2 wurden bereits...”
Beschreibung der Beschaffung
Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß §§ 34 ff HOAI in Verbindung mit Anlage 10.1 HOAI ab Leistungsphase 3 (die Leistungsphasen 1 und 2 wurden bereits erbracht). Die Leistungsphasen 3 und 4 werden bezuschlagt; die Leistungsphasen 5 - 8 in stufenweiser Beauftragung (Option)
Besondere Leistungen:
- Leistungen Bauphysik nach Anlage 1.2 HOAI
- Nachweis Brandschutz
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2022-07-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die Beauftragung der Leistungsphasen 5 - 8 erfolgt optional, vorausgesetzt, es liegt eine bestandskräftige Baugenehmigung vor; für die Leistungen ab...”
Beschreibung der Optionen
Die Beauftragung der Leistungsphasen 5 - 8 erfolgt optional, vorausgesetzt, es liegt eine bestandskräftige Baugenehmigung vor; für die Leistungen ab Leistungsphase 6 zusätzlich, wenn die vorangegangene Leistungsphase soweit erfolgreich erbracht wurde, dass die Erbringung der Leistungen der jeweilig nächsten Leistungsphase einem vernünftigen Bauablauf entspricht und die Zusage über einen Zuschuss vorliegt. Ein Anspruch des Bieters auf Beauftragung der weiteren Leistungsphasen besteht nicht.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Zugelassen sind alle Bewerber, die nach § 75 VgV berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Architekt" oder "Ingenieur" zu tragen und über die erforderlichen...”
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift
Zugelassen sind alle Bewerber, die nach § 75 VgV berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Architekt" oder "Ingenieur" zu tragen und über die erforderlichen NAchweise verfügen. Für juristische Personen gilt § 75 Abs. 3 VgV. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachlichen Voraussetzungen für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rats über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist. Juristische Personen erfüllen diese Voraussetzungen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungs- bzw. Ingenieruleistungen gerichtet ist und sie einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinn benennen.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-03-31
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-06-30 📅
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YZMRX66
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-8730📞
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 721926-3985 📠
URL: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2022/S 042-109401 (2022-02-24)