Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die in dieser Ankündigung und im Teilnahmeantrag genannten Nachweise sind
der Bewerbung als Anlage beizufügen bzw. in den Teilnahmeantrag einzutragen.
Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Gefordert werden:
1. Nachweis über die Berechtigung zum Führen der geforderten
Berufsbezeichnung,
2. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und
124 GWB,
3. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1
MiLoG, § 21 § 36 Abs. 1 SchwarzArbG, § 21 Abs. 1 AEntG,
4. Erklärung über wirtschaftliche und / oder rechtliche Verknüpfung mit anderen
Unternehmen § 36 Abs. 1 VgV,
5. Erklärung zur Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen,
6. Erklärung über ein eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere
Unternehmen. Der Bewerber muss außerdem gem. § 36 Abs. 1 VgV und § 46
Abs. 3 Nr. 10 VgV angeben, welche Teile des Auftrags er beabsichtigt als
Unterauftrag zu vergeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser
Unternehmen ist in der Phase 2 dieses Verfahrens abzugeben,
7. Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem.
Verpflichtungsgesetz abzugeben,
8. Erklärung des Bewerbers über die Bildung von Bewerbergemeinschaften.
Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem
Teilnahmeantrag eine Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind
un der bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der
Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachtbeteiligungen einzelner
Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur
Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im
weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen
unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer
Mitglieder stämdiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften.
9. Erklärung zur Eignungsleihe: Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die
Leistungsfähigkeit die Kapazitäten Dritter in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe),
so hat er diese zu benennen. Der Bewerber muss mit der Bewerbung nachweisen,
dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen
werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung
dieser Unternehmen vorlegt. Zudem muss der Dritte die Angaben zu
Ausschlusskriterien (§§ 123 und 124 GWB) machen. Nimmt der Bewerber im
Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in
Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in
Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung Haften.
Bei der Prüfung der Eignung des Bewerbers werden Leistungen der Eignungsleihe
nur in dem Umfang und für Bereiche der beabsichtigten Leistungsübertragung
bewertet. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung
nachzureichen,
10. Bei juristischen Personen: Auszug aus dem Handelsregister, aus dem der Unternehmenszweck zu ersehen ist. Bei Partnerschaftsgesellschaften und
Partnerschaftsgesellschaften mit beschränkter Berufshaftung: Nachweis der
Eintragung ins Partnerschaftsregister nach PartG.
11. Erklärung in der "Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022".