Beschreibung der Beschaffung
Die 4-zügige Stadtteilschule Oldenfelde (Delingsdorfer Weg 6) befindet sich im Hamburger Stadtteil Rahlstedt in direkter Nachbarschaft zum 4-zügigen Gymnasium Oldenfelde (Birrenkovenallee 12). Der Doppelschulstandort wird im Westen von der Oldenfelder Straße, im Norden vom Delingsdorfer Weg und im Osten von der Birrenkovenallee begrenzt.
Der Standort Birrenkovenallee 12 umfasst insgesamt 1 Gebäude zzgl. einer Dreifeldsporthalle. Der Standort Delingsdorfer Weg 6 umfasst 6 Gebäude zzgl. einer Einfeldsporthalle.
2018 wurden ein Zu- und Ersatzbau von Unterrichtsräumen und Ganztagsbereich sowie das sanierte Gebäude 1 (Verwaltung) übergeben. Mit der Planung der technischen Gebäudeausrüstung von Neubau der Ganztagsflächen mit Unterrichtsräumen war das Büro Klett Ingenieure aus Hamburg beauftragt, mit der Planung von Zu- und Ersatzbau der Unterrichtsflächen und Sanierung Gebäude 1 das Büro ITG GmbH aus Hamburg. Die vorgenannten Büros sind von der Beteiligung an vorliegendem Verhandlungsverfahren nicht ausgeschlossen.
Im Anschluss an die vorgenannten Baumaßnahmen wurde 2019 die Sanierung der Siele und Außenanlagen fertiggestellt.
Die Schulen verfolgen das Konzept der „gemeinsamen Mitte“. Es werden Mensa, Dreifeldsporthalle und Außenanlagen gemeinsam genutzt.
Die fehlenden Unterrichts- und Verwaltungsräume (2.569 m²), Ganztagsfläche einschl. Küche (556 m²) und Sportflächen (520 m²) sollen durch einen Zubau (insgesamt 3.645 m²) ausgeglichen werden.
Die bestehende Dreifeldsporthalle (Geb.-Nr. 2) mit einer Mietfläche von 1.682,60 m² soll abgerissen werden. Der geplante Ersatzbau der Dreifeldsporthalle (1.750 m²) soll in Verbindung mit o.g. Bewegungsräumen und überdachtem Außenspielplatz (380 m²) einen erheblichen pädagogischen Mehrwert darstellen.
Zusätzlich das Fachgebäude (Geb.-Nr. 7) mit einer Mietfläche von 1.244,70 m² und die Einfeldsporthalle (Geb.-Nr. 6) mit einer Mietfläche von 635,40 m² saniert.
Die bauliche Entwicklung des Standortes erfolgt in mehreren Bauabschnitten im laufenden Schulbetrieb. Um den dringenden Flächenbedarf am Schulstandort zu decken, ist zunächst die Realisierung des Zu- und Ersatzbaus in 3. Quartal 2025 geplant. Im Anschluss sind die Sanierungen bauabschnittsweise bis 1. Quartal 2027 zu realisieren. Es ist vorgesehen, ein gesamtes Planungskonzept für alle o.g. Gebäude bis Leistungsphase 2 umzusetzen, danach je Gebäude und Bauabschnitt unter Berücksichtigung des Gesamtterminplans. Schulische wie wirtschaftliche Aspekte sind hierbei zu berücksichtigen.
Wirtschaftlichkeit in Planung, Ausführung und Betrieb, die Minimierung der Lebenszykluskosten und hohe Energieeffizienz der Gebäude werden erwartet. Beim Neubau ist ein GEG 40 Standard – BEG NWG und bei Sanierungen GEG 70 Standard – BEG NWG zu erreichen. Ebenfalls wird die DGNB-Zertifizierung Standard Gold angestrebt.
Bei der Planung ist auf das pädagogische Konzept der Schule einzugehen. Die Schule ist in Abstimmung mit dem Bauherrn eng in die Planung einzubeziehen, um die nutzerspezifischen Anforderungen optimal umsetzen zu können. Sämtliche Baumaßnahmen erfolgen während des Schulbetriebs.
Für die Umsetzung der Gesamtmaßnahme ist ein Budget (KG 200-600) von ca. 12,68 Mio. € netto vorgesehen. Die anteiligen Gesamtbaukosten für die technische Gebäudeausrüstung (KG 400) betragen ca. 3,0 Mio. € netto.
Die Neubaumaßnahme soll im 3. Quartal 2025 fertiggestellt sein.
Die zu vergebenden Leistungen bestehen aus:
- Leistungsphase 1 bis 2 Technische Ausrüstung gem. §§ 53 HOAI für den geplanten Zu- und Ersatzbau in den Anlagengruppen 1-6 und 8, für die Sanierungen die Anlagengruppen 1-5 und 8
- Besondere Leistung der Aufnahme und Bewertung der vorhandenen, zentralen und dezentralen Anlagen und Anlagenteile inkl. Abgleich mit geltenden Bestimmungen, Digitalisierung der Bestandspläne mit Vor-Ort-Abgleich sowie Dimensionierung zentraler Anlagen und Anlagenteile für den geplanten Zubau und für die Sanierungen in den Anlagengruppen 1-5 und 8 (vgl. besondere Leistungen der Bestandsaufnahme gem. Anlage 15.1 zur HOAI zur Leistungsphase 1)
- Leistungsphasen 3, 4(teilweise) sowie 5-9 Technische Ausrüstung gem. §§ 53 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung der AG (ggf. in noch von der Auftraggeberin festzulegenden Stufen)
Besondere Leistungen als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG:
- Mitwirken bei einer vertieften Kostenberechnung als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (vgl. besondere Leistungen der Bestandsaufnahme gem. Anlage 15.1 zur HOAI zur Leistungsphase 3)
- Leerrohrplanung mit besonderem Aufwand (zum Beispiel bei Sichtbeton oder Fertigteilen) für den geplanten Neubau (vgl. besondere Leistungen der Leerrohrplanung mit besonderem Aufwand gem. Anlage 15.1 zur HOAI zur Leistungsphase 5)
- Fortschreiben der Ausführungspläne (Grundrisse, Schnitte, Ansichten etc.) bis zum Bestand (vgl. besondere Leistungen des Fortschreibens der Ausführungspläne gem. Anlage 15.1 zur HOAI zur Leistungsphase 8)
- Mitwirken bei der Erstellung der notwendigen Unterlagen für den Verwendungsnachweis für Fördermittel (GEG – NWG)
- Überwachens der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist (vgl. besondere Leistungen des Überwachens der Mängelbeseitigung gem. Anlage 15.1 zur HOAI zur Leistungsphase 9)
- Mitwirken bei den vorbereitenden Maßnahmen (Bestandsaufnahme, Vorbereiten und Durchführen der Vergabe) und technische Begleitung der Freischaltung aller Gebäude über alle Anlagengruppen, eischließlich Abriss der Dreifeldsporthalle
- energetische Planung: Neben der Standardplanung nach Energieeinsparverordnung ist eine weitere Variante nach KfW70-Standard bei Sanierungsvorhaben zu untersuchen. Die weitere Variante ist mit Darstellung der zusätzlichen bau- und anlagentechnischen Systeme sowie deren Kostenansätze im Rahmen der Leistungsphase 2 darzustellen.
- Mitwirken bei den vorbereitenden Maßnahmen (Bestandsaufnahme, Vorbereiten und Durchführen der Vergabe) und technische Begleitung der Freischaltung aller Gebäude über alle Anlagengruppen, eischließlich Abriss der Dreifeldsporthalle.
- Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen Objektplanung gem. §§ 53 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen).
Neben dem Auswahlgremium des Auftraggebers werden Vertreter der beiden Schule ggf. in beratender Funktion an den Vergabeverhandlungen teilnehmen.
Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VgV-Verfahrens durch büro luchterhandt & partner, Hamburg, unterstützen und beratend begleiten.