Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Vorlage des Nachweises der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) der ABSt Sachsen-Anhalt (
www.pq-abst.de) bzw. AVPQ (
www.amtliches-verzeichnis.ihk.de)
oder Vorlage folgender gültiger Einzelnachweise:
- Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder
vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen
Landes, in dem der Bieter ansässig ist. Das Ausstellungsdatum der Dokumente zum Nachweis der persönlichen Lage/Berufs- und Handelsregister soll nicht älter als 6 Monate sein. Ein früheres Ausstellungsdatum ist unschädlich, wenn sich dem jeweiligen Nachweis entnehmen lässt, dass dieser noch bis zum Termin der Abgabe des Angebotes gültig ist.
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
- Bewerbererklärung des Landes Sachsen-Anhalt
- Gewerbeanmeldung/-Ummeldung oder vergleichbare Nachweise nach den
Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bieter ansässig ist
- Erklärung, dass Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 1 GWB und § 124 GWB nicht
vorliegen
- gültiger Nachweis einer branchenüblichen Betriebshaftpflichtversicherung
(Kopie des Teils der Police, aus dem sich die versicherten Risiken sowie die
entsprechenden Deckungssummen ergeben) oder Erklärung, dass eine branchenübliche Betriebshaftpflichtversicherung besteht. In diesem Fall ist vor Zuschlagserteilung auf Verlangen des Auftraggebers eine Kopie des Teils der Police, aus dem sich die versicherten Risiken sowie die entsprechenden Deckungssummen ergeben, innerhalb einer Frist von 4 Werktagen nachzureichen.
Darüber hinaus (nicht Bestandteil des AVPQ/ULV) sind folgende Nachweise
/Erklärungen mit dem Angebot vorzulegen:
- ggf. Bietergemeinschaftserklärung
Bei Bietergemeinschaften ist eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich
unterschriebene Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung abzugeben.
- Für Nachunternehmer sind die Bewerbererklärung Sachsen-Anhalt und die
Erklärung, dass Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 1 GWB und § 124 GWB nicht
vorliegen, ausgefüllt in Textform einzureichen.