Im Rahmen eines VgV-Vergabeverfahren mit vorgelagertem nichtoffenem Planungswettbewerb sucht die Auftraggeberin ein Architekturbüro für die Erbringung von Leistungen der Objektplanung (Gebäude und Innenräume). Die Beauftragung erfolgt stufenweise.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-02-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-01-24.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Erweiterungsbau "Am Stadtarchiv" Bremen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architekturbüros📦
Kurze Beschreibung:
“Im Rahmen eines VgV-Vergabeverfahren mit vorgelagertem nichtoffenem Planungswettbewerb sucht die Auftraggeberin ein Architekturbüro für die Erbringung von...”
Kurze Beschreibung
Im Rahmen eines VgV-Vergabeverfahren mit vorgelagertem nichtoffenem Planungswettbewerb sucht die Auftraggeberin ein Architekturbüro für die Erbringung von Leistungen der Objektplanung (Gebäude und Innenräume). Die Beauftragung erfolgt stufenweise.
1️⃣
Ort der Leistung: Bremen, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Staatsarchiv erhält stetigen Zugang an Archivgut, seine Magazinreserven sind jedoch erschöpft, daher soll mit diesem Verfahren die beste Lösung für eine...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Staatsarchiv erhält stetigen Zugang an Archivgut, seine Magazinreserven sind jedoch erschöpft, daher soll mit diesem Verfahren die beste Lösung für eine Erweiterung des denkmalgeschützten Bestandsbaus gefunden werden. Avisierte BGF sind ca. 2.000 m². Das Verfahren wird als VgV-Vergabeverfahren mit vorgelagertem nichtoffenem Planungswettbewerb durchgeführt. Den vorgesehenen Leistungszeitraum gibt die Auftraggeberin wie folgt an: Beginn der Planung 2022, Baufertigstellung 31.12.2025.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 42
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 12
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Vier Teilnehmende sind durch die Auftraggeberin gesetzt; weitere bis zu 8 Teilnehmende werden über den Teilnahmeantrag identifiziert und aufgefordert.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die Teilnahmeantragstellenden müssen über die Bauvorlageberechtigung verfügen. Die Berechtigung, die Berufsbezeichnung Architekt*in (Objektplanung Gebäude)...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die Teilnahmeantragstellenden müssen über die Bauvorlageberechtigung verfügen. Die Berechtigung, die Berufsbezeichnung Architekt*in (Objektplanung Gebäude) führen zu dürfen, sind nachzuweisen.
Ggf. Eigenerklärung zur Eintragung in einem Berufs-/Handelsregister oder Nachweis, dass auf andere Weise eine erlaubte Berufsausübung vorliegt.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Teilnahmeantragstellenden müssen über die Bauvorlageberechtigung verfügen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: siehe Vertragsentwurf
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-02-28
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2022-07-04 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-11-30 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Bremen Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau”
Postort: Bremen
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der nachfolgend genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der nachfolgend genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
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Quelle: OJS 2022/S 020-048331 (2022-01-24)