Bei der Zusammenstellung der Unterlagen ist darauf zu achten, dass nur Erklärungen und Nachweise eingereicht werden, die für die Bewerbung notwendig sind. Zusätzliche Informationen, die nicht dem Nachweiser geforderten Angaben dienen, werden nicht berücksichtigt. Nachweise mit dem Zusatz „nicht älter als 6Monate“ dürfen an dem unter Ziffer IV.2.2) genannten Tag nicht älter als 6 Monate sein. Durch die Vergabestelle werden bis 6 Tage vor Abgabe der Teilnahmeanträge Fragen beantwortet. Fragen sind auf der genannten Internet-Seite im Fragen- und Antwortenforum einzustellen und werden auch nur dort beantwortet.