Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Es ist von jedem Bewerber bzw. von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft der Teilnahmeantrag vollständig auszufüllen und gem. den gestellten Anforderungen einzureichen. Es sind zwingend die Teilnahmeantragsformblätter zu verwenden, welche auf der Plattform zum Downloadbereit stehen.
Die Auswahl der Bewerber erfolgt nach den in den Vergabeunterlagen sowie der Bekanntmachung (vgl. III.1.) aufgeführten Eignungskriterien und der Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen. Anhand der geforderten Referenzen und deren Wertung (Auswahlkriterien) wird eine Rangfolge festgelegt. Ist die Bewerberzahl nach dieser objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, wird unter den verbleibenden gleichermaßen geeigneten Bewerbern notariell oder durch Rechtsamt gelost.
Hinweise zur Bewertung der Referenzen:
(Wertung je Referenzprojekt)
A - Hinsichtlich der Aufgabenstellung: Max. 10 Punkte
- Grundschule mit Ganztagsbetreuung (3-zügig) und mindestens 1800 m² Nettonutzfläche, 10 Punkte
- Sonstige Schulprojekte der Primar- und Sekundarstufe, 8 Punkte
- Sonstige Bildungsstätten 6, Punkte
- Weitere vergleichbare Objekte mit Seminar- und Aufenthaltsräumen, 4 Punkte
- Keine Objekte der angegebenen Art, 0 Punkte
B - Bearbeitete Leistungsphasen: Max. 10 Punkte
- Mindestens Leistungsphase 1-8, 10 Punkte
- Leistungsphasen 4-8, 8 Punkte
- Leistungsphase 5-8, 6 Punkte
- Keine Bearbeitung der genannten Leistungsphasen, 0 Punkte
C - Dauer der Baumaßnahme (Beauftragung über alle Leistungsphasen bis Inbetriebnahme): Max. 10 Pkt.
- Bis 24 Monate, 10 Punkte
- bis 30 Monate, 8 Punkte
- bis 36 Monate, 6 Punkte
- weitere längere Projektzeiten, 4 Punkte
D - Nachhaltigkeitskriterien: Max. 10 Punkte
Für die Nachhaltigkeitskriterien muss es sich mindestens um ein Gebäude mit Aufenthalts- und Seminarräumen handeln (siehe Kategorie A mindestens 4 Punkte).
Sofern dies nicht der Fall ist wird das Kriterium D mit 0 Punkten gewertet.
- Mindestens 1 Referenzobjekt wurde als Passivhaus ausgeführt. Neben dem Architekten, kann der Fachplaner Heizung, Lüftung, Sanitär besondere Kenntnisse im Themenbereich Nachhaltigkeit z.B. regelmäßige Fortbildungen und/oder eine Zusatzausbildung (nicht älter als 10 Jahre) vorweisen. Eine Zertifizierung gemäß DGNB liegt vor oder eine Fördernachweis für nachhaltiges Bauen z.B. von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt kann vorlegt werden oder ein gleichwertiges Zertifikat*. 10 Punkte
- Mindestens 1 Referenzobjekt wurde als Passivhaus ausgeführt. Der Architekt, kann besondere Kenntnisse im Themenbereich Nachhaltigkeit z.B. regelmäßige Fortbildungen und/oder eine Zusatzausbildung (nicht älter als 10 Jahre) vorweisen. 8 Punkte
- Mindestens 1 Referenzobjekt kann eine besondere Berücksichtigung der Kriterien des Energiesparenden Bauens, wie den Einbau einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung, die Beheizung durch regenerative Energiequellen oder die Verwendung nachwachsender Rohstoffe belegen. Der Architekt, kann besondere Kenntnisse im Themenbereich Nachhaltigkeit eine Fortbildung innerhalb der letzten 3 Jahre und/oder eine Zusatzausbildung (nicht älter als 10 Jahre) vorweisen. 6 Punkte
- Mindestens 1 Referenzobjekt kann eine besondere Berücksichtigung der Kriterien des Energiesparenden Bauens, wie den Einbau einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung, die Beheizung durch regenerative Energiequellen oder die Verwendung nachwachender Rohstoffe belegen. 4 Punkte
- Sofern keine besonderen Kenntnisse des nachhaltigen Bauens nachgewiesen werden, 0 Punkte
Maximal erreichbare Punktzahl je Referenzprojekt: 40
*Die Gleichwertigkeit ist mit vom Bewerber nachzuweisen.