Der Landkreis Weilheim-Schongau beabsichtigt einen Ersatzneubau für die Turnhallen am Gymnasium Weilheim zu realisieren. Dabei handelt es sich um einen Ersatz für die bestehenden zwei übereinanderliegenden Einfachhallen für den reinen Schulsport inkl. der nötigen Nebenräume gemäß Raumprogramm der Regierung von Oberbayern. Der Abbruch der bestehenden Hallen ist nicht Bestandteil des Beauftragungsumfangs, dieser wird als vorgezogene Maßnahme separat ausgeführt werden und durch den Auftraggeber betreut. Der Ersatzneubau soll an gleicher Stelle wie die bestehende Sporthalle errichtet werden und sich gestalterisch in den Gebäudebestand einfügen. Es soll eine reine Schulsporthalle mit nur noch zwei Halleneinheiten (ca. 1.133 m² NUF) realisiert werden. Im Zuge des Ersatzneubaus der Sporthalle soll auch ein Umbau / Sanierung der angrenzenden, bestehenden Pausenhallen (im EG, 1. OG und 2. OG) umgesetzt werden. Hierbei handelt es sich maßgeblich um Anpassungen, welche sich aus den brandschutztechnischen Abhängigkeiten zwischen Bestandsgebäude und Ersatzneubau ergeben. Sämtliche Maßnahmen müssen begleitend zum laufenden Schulbetrieb in den angrenzenden Schulgebäuden durchgeführt werden. Die Betriebssicherheit ist durchgehend zu gewährleisten und entsprechend im Rahmen der Planung zu berücksichtigen. Die Maßnahme wird in einem zweistufigen Verhandlungsverfahren ausgeschrieben: - Stufe 1: Präqualifikationsverfahren mit Auswahl 3-5 Teilnehmer für die Teilnahme an der Stufe 2, - Stufe 2: Verhandlungsverfahren
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-09-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-08-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-08-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Weilheim-Schongau beabsichtigt einen Ersatzneubau für die Turnhallen am
Gymnasium Weilheim zu realisieren. Dabei handelt es sich um einen Ersatz für die bestehenden zwei
übereinanderliegenden Einfachhallen für den reinen Schulsport inkl. der nötigen Nebenräume gemäß
Raumprogramm der Regierung von Oberbayern. Der Abbruch der bestehenden Hallen ist nicht Bestandteil des Beauftragungsumfangs, dieser wird als vorgezogene Maßnahme separat ausgeführt werden und durch den
Auftraggeber betreut.
Der Ersatzneubau soll an gleicher Stelle wie die bestehende Sporthalle errichtet werden und sich gestalterisch
in den Gebäudebestand einfügen. Es soll eine reine Schulsporthalle mit nur noch zwei Halleneinheiten (ca.
1.133 m² NUF) realisiert werden. Im Zuge des Ersatzneubaus der Sporthalle soll auch ein Umbau / Sanierung
der angrenzenden, bestehenden Pausenhallen (im EG, 1. OG und 2. OG) umgesetzt werden. Hierbei handelt
es sich maßgeblich um Anpassungen, welche sich aus den brandschutztechnischen Abhängigkeiten zwischen
Bestandsgebäude und Ersatzneubau ergeben. Sämtliche Maßnahmen müssen begleitend zum laufenden
Schulbetrieb in den angrenzenden Schulgebäuden durchgeführt werden. Die Betriebssicherheit ist durchgehend
zu gewährleisten und entsprechend im Rahmen der Planung zu berücksichtigen.
Die Maßnahme wird in einem zweistufigen Verhandlungsverfahren ausgeschrieben:
- Stufe 1: Präqualifikationsverfahren mit Auswahl 3-5 Teilnehmer für die Teilnahme an der Stufe 2,
- Stufe 2: Verhandlungsverfahren
Der Landkreis Weilheim-Schongau beabsichtigt einen Ersatzneubau für die Turnhallen am
Gymnasium Weilheim zu realisieren. Dabei handelt es sich um einen Ersatz für die bestehenden zwei
übereinanderliegenden Einfachhallen für den reinen Schulsport inkl. der nötigen Nebenräume gemäß
Raumprogramm der Regierung von Oberbayern. Der Abbruch der bestehenden Hallen ist nicht Bestandteil des Beauftragungsumfangs, dieser wird als vorgezogene Maßnahme separat ausgeführt werden und durch den
Auftraggeber betreut.
Der Ersatzneubau soll an gleicher Stelle wie die bestehende Sporthalle errichtet werden und sich gestalterisch
in den Gebäudebestand einfügen. Es soll eine reine Schulsporthalle mit nur noch zwei Halleneinheiten (ca.
1.133 m² NUF) realisiert werden. Im Zuge des Ersatzneubaus der Sporthalle soll auch ein Umbau / Sanierung
der angrenzenden, bestehenden Pausenhallen (im EG, 1. OG und 2. OG) umgesetzt werden. Hierbei handelt
es sich maßgeblich um Anpassungen, welche sich aus den brandschutztechnischen Abhängigkeiten zwischen
Bestandsgebäude und Ersatzneubau ergeben. Sämtliche Maßnahmen müssen begleitend zum laufenden
Schulbetrieb in den angrenzenden Schulgebäuden durchgeführt werden. Die Betriebssicherheit ist durchgehend
zu gewährleisten und entsprechend im Rahmen der Planung zu berücksichtigen.
Die Maßnahme wird in einem zweistufigen Verhandlungsverfahren ausgeschrieben:
- Stufe 1: Präqualifikationsverfahren mit Auswahl 3-5 Teilnehmer für die Teilnahme an der Stufe 2,
- Stufe 2: Verhandlungsverfahren
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Weilheim-Schongau
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-08-17 📅
Einreichungsfrist: 2022-09-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-08-22 📅
Datum des Beginns: 2022-12-01 📅
Datum des Endes: 2029-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 160-456850
ABl. S-Ausgabe: 160
Zusätzliche Informationen
1. „Beauftragung und Realisierung“:
Es besteht kein Anspruch auf Realisierung. Des Weiteren behält sich der Auslober vor, die ausgeschriebenen
Leistungen nicht vollumfänglich zu beauftragen.
2. „Bewerbungsformular und Bieterplattform“:
Zur Angabe der notwendigen Nachweise wird empfohlen das Bewerbungsformular zu verwenden, das auf der
Ausschreibungsplattform des Auslobers heruntergeladen werden kann (Link siehe I.3 der Bekanntmachung).
Der Teilnahmeantrag ist elektronisch über den angegebenen Link einzureichen (Link siehe
I.3 der Bekanntmachung).
Die Registrierung auf der Bieterplattform wird empfohlen. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie einen
eigenen Zugang zur Bieterplattform und werden über Änderungen oder beantwortete Rückfragen per E-Mail
informiert.
Zur Abgabe des Teilnahmeantrages nutzen Sie bitte die Ausschreibungsplattform.
3. „Formale Ausschlusskriterien“:
- Fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrags (Frist siehe IV.2.2 der Bekanntmachung) gem. § 57 Abs. 1 Nr.
1VgV,
- Vollständigkeit des Teilnahmeantrages.
4. „Rechtliche Ausschlusskriterien“:
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen bzw. Nachweis der
erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 (strafrechtliche Verurteilung),
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB vorliegen, bzw. Nachweis nach § 123
Abs. 4 S. 2 GWB (Steuern & Abgaben)
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, bzw. Nachweis der erfolgreichen
Selbstreinigung nach § 125 (Insolvenz)
- Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen
vorliegt, § 73 Abs. 3 VgV.
Information: Die vorläufige Honorarermittlung (Anlage Vertrag) erhalten Sie zur Einladung der Stufe 2
Es besteht kein Anspruch auf Realisierung. Des Weiteren behält sich der Auslober vor, die ausgeschriebenen
Leistungen nicht vollumfänglich zu beauftragen.
2. „Bewerbungsformular und Bieterplattform“:
Zur Angabe der notwendigen Nachweise wird empfohlen das Bewerbungsformular zu verwenden, das auf der
Ausschreibungsplattform des Auslobers heruntergeladen werden kann (Link siehe I.3 der Bekanntmachung).
Der Teilnahmeantrag ist elektronisch über den angegebenen Link einzureichen (Link siehe
I.3 der Bekanntmachung).
Die Registrierung auf der Bieterplattform wird empfohlen. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie einen
eigenen Zugang zur Bieterplattform und werden über Änderungen oder beantwortete Rückfragen per E-Mail
informiert.
Zur Abgabe des Teilnahmeantrages nutzen Sie bitte die Ausschreibungsplattform.
3. „Formale Ausschlusskriterien“:
- Fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrags (Frist siehe IV.2.2 der Bekanntmachung) gem. § 57 Abs. 1 Nr.
1VgV,
- Vollständigkeit des Teilnahmeantrages.
4. „Rechtliche Ausschlusskriterien“:
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen bzw. Nachweis der
erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 (strafrechtliche Verurteilung),
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB vorliegen, bzw. Nachweis nach § 123
Abs. 4 S. 2 GWB (Steuern & Abgaben)
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, bzw. Nachweis der erfolgreichen
Selbstreinigung nach § 125 (Insolvenz)
- Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen
vorliegt, § 73 Abs. 3 VgV.
Information: Die vorläufige Honorarermittlung (Anlage Vertrag) erhalten Sie zur Einladung der Stufe 2
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Weilheim-Schongau beabsichtigt einen Ersatzneubau für die Turnhallen am
Gymnasium Weilheim zu realisieren. Dabei handelt es sich um einen Ersatz für die bestehenden zwei
übereinanderliegenden Einfachhallen für den reinen Schulsport inkl. der nötigen Nebenräume gemäß
Raumprogramm der Regierung von Oberbayern. Der Abbruch der bestehenden Hallen ist nicht Bestandteil des Beauftragungsumfangs, dieser wird als vorgezogene Maßnahme separat ausgeführt werden und durch den
Auftraggeber betreut.
Der Ersatzneubau soll an gleicher Stelle wie die bestehende Sporthalle errichtet werden und sich gestalterisch
in den Gebäudebestand einfügen. Es soll eine reine Schulsporthalle mit nur noch zwei Halleneinheiten (ca.
1.133 m² NUF) realisiert werden. Im Zuge des Ersatzneubaus der Sporthalle soll auch ein Umbau / Sanierung
der angrenzenden, bestehenden Pausenhallen (im EG, 1. OG und 2. OG) umgesetzt werden. Hierbei handelt
es sich maßgeblich um Anpassungen, welche sich aus den brandschutztechnischen Abhängigkeiten zwischen
Bestandsgebäude und Ersatzneubau ergeben. Sämtliche Maßnahmen müssen begleitend zum laufenden
Schulbetrieb in den angrenzenden Schulgebäuden durchgeführt werden. Die Betriebssicherheit ist durchgehend
zu gewährleisten und entsprechend im Rahmen der Planung zu berücksichtigen.
Die Maßnahme wird in einem zweistufigen Verhandlungsverfahren ausgeschrieben:
- Stufe 1: Präqualifikationsverfahren mit Auswahl 3-5 Teilnehmer für die Teilnahme an der Stufe 2,
- Stufe 2: Verhandlungsverfahren
Technische Gebäudeausrüstung – ELT gem. §55 HOAI (voraussichtlich Leistungsphase 1-9). Die zu
erbringende Leistungen sollen nach aktuellem Stand stufenweise beauftragt werden:
— Stufe 1: LPH 1-2,
— Stufe 2: LPH 3-4,
— Stufe 3: LPH 5-7,
— Stufe 3: LPH 8-9.
Die Stufen-Aufteilung kann sich gegebenenfalls noch ändern.
Es wird darauf hingewiesen, dass kein Anspruch auf Realisierung/Projektumsetzung besteht
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Verlängerung ist für den Fall vorbehalten, dass
- eine längere Ausführungsdauer bei der Umsetzung der Maßnahme zu einem wirtschaftlicheren Ergebnis führt,
- die Haushaltsmittelbereitstellung zu einer Verlängerung der Baumaßnahme führt
Beschreibung der Optionen:
Die Grundleistungen gemäß §55 HOAI, werden stufenweise beauftragt. Mit Vertragsschluss wird die Stufe
1 (Grundlagenermittlung, Vorplanung) beauftragt. Dem AG steht es frei, den AN mit den jeweils weiteren
Projektstufen oder Teilleistungen hieraus, insbesondere bezogen auf einzelne Leistungsphasen und/oder
Bauabschnitte, zu beauftragen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Weilheim
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung gem. § 44 Abs. 1 VgV, dass Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorhanden ist („Ausschlusskriterium“),
Eigenerklärung gem. § 75, Abs. 1 VgV, dass als Berufsqualifikation der Beruf des Ingenieurs vorliegt („Ausschlusskriterium“)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Gesamtjahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren gem. § 45 Abs. 4 VgV:
Mindestpunktzahl ab 200T Euro, Höchstpunktzahl ab 400T Euro (Wichtung 20 %)
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Eigenerklärung § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV, dass im Auftragsfall eine Berufs- oderBetriebshaftpflichtversicherung
(auftragsübergreifend oder auftragsbezogen) abgeschlossen wird: Personenschäden mind. 2 Mio. EUR,
sonstige Schäden mind. 2 Mio. EUR.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen (Angabe Name, Berufsbezeichnung)
Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in
den letzten drei Jahren gem. 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Mindestpunktzahl bis 3 Beschäftigte, Höchstpunktzahl ab 7
Beschäftigten (Wichtung 20 %)
Referenzliste (die maximale Punktzahl kann mit 3 Referenzen erreicht werden) gem. §§ 46 Abs. 3 Nr. 1, 75
Abs.5 VgV (Wichtung 60 %):
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste.
GeeigneteReferenzen sind Referenzen, die vergleichbar sind. Vergleichbar sind Referenzen, wenn Sie die
nachfolgendenMindestanforderungen erfüllen und die Leistungserbringung erfolgreich war.
MINDESTANFORDERUNGEN REFERENZEN
Es können nur Punkte für eine Referenz erzielt werden, die die Mindestanforderungen erfüllt. Erfüllt
eine Referenz die Mindestanforderungen, wird für die Referenz die Hälfte der erreichbaren Punktzahl
Es besteht kein Anspruch auf Realisierung. Des Weiteren behält sich der Auslober vor, die ausgeschriebenen
Leistungen nicht vollumfänglich zu beauftragen.
2. „Bewerbungsformular und Bieterplattform“:
Zur Angabe der notwendigen Nachweise wird empfohlen das Bewerbungsformular zu verwenden, das auf der
Ausschreibungsplattform des Auslobers heruntergeladen werden kann (Link siehe I.3 der Bekanntmachung).
Der Teilnahmeantrag ist elektronisch über den angegebenen Link einzureichen (Link siehe
I.3 der Bekanntmachung).
Die Registrierung auf der Bieterplattform wird empfohlen. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie einen
eigenen Zugang zur Bieterplattform und werden über Änderungen oder beantwortete Rückfragen per E-Mail
informiert.
Zur Abgabe des Teilnahmeantrages nutzen Sie bitte die Ausschreibungsplattform.
3. „Formale Ausschlusskriterien“:
- Fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrags (Frist siehe IV.2.2 der Bekanntmachung) gem. § 57 Abs. 1 Nr.
1VgV,
- Vollständigkeit des Teilnahmeantrages.
4. „Rechtliche Ausschlusskriterien“:
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen bzw. Nachweis der
erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 (strafrechtliche Verurteilung),
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB vorliegen, bzw. Nachweis nach § 123
Abs. 4 S. 2 GWB (Steuern & Abgaben)
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, bzw. Nachweis der erfolgreichen
Selbstreinigung nach § 125 (Insolvenz)
- Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen
vorliegt, § 73 Abs. 3 VgV.
Information: Die vorläufige Honorarermittlung (Anlage Vertrag) erhalten Sie zur Einladung der Stufe 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den
Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs.
1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch
den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die
Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10
Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3
Satz1 Nr. 3 GWB
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Quelle: OJS 2022/S 160-456850 (2022-08-17)
Ergänzende Angaben (2022-08-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Weilheim-Schongau beabsichtigt einen Ersatzneubau für die Turnhallen am
Gymnasium Weilheim zu realisieren. Dabei handelt es sich um einen Ersatz für die bestehenden zwei
übereinanderliegenden Einfachhallen für den reinen Schulsport inkl. der nötigen Nebenräume gemäß
Raumprogramm der Regierung von Oberbayern. Der Abbruch der bestehenden Hallen ist nicht Bestandteil des
Beauftragungsumfangs, dieser wird als vorgezogene Maßnahme separat ausgeführt werden und durch den
Auftraggeber betreut.
Der Ersatzneubau soll an gleicher Stelle wie die bestehende Sporthalle errichtet werden und sich gestalterisch
in den Gebäudebestand einfügen. Es soll eine reine Schulsporthalle mit nur noch zwei Halleneinheiten (ca.
1.133 m² NUF) realisiert werden. Im Zuge des Ersatzneubaus der Sporthalle soll auch ein Umbau / Sanierung
der angrenzenden, bestehenden Pausenhallen (im EG, 1. OG und 2. OG) umgesetzt werden. Hierbei handelt
es sich maßgeblich um Anpassungen, welche sich aus den brandschutztechnischen Abhängigkeiten zwischen
Bestandsgebäude und Ersatzneubau ergeben. Sämtliche Maßnahmen müssen begleitend zum laufenden
Schulbetrieb in den angrenzenden Schulgebäuden durchgeführt werden. Die Betriebssicherheit ist durchgehend
zu gewährleisten und entsprechend im Rahmen der Planung zu berücksichtigen.
Die Maßnahme wird in einem zweistufigen Verhandlungsverfahren ausgeschrieben:
- Stufe 1: Präqualifikationsverfahren mit Auswahl 3-5 Teilnehmer für die Teilnahme an der Stufe 2,
- Stufe 2: Verhandlungsverfahren
II.2.11: Angaben zu Optionen:
Ergänzung: Im Vorfeld der Planung wird bereits geprüft, ob im Zuge der Realisierung des Erweiterungsneubaus
eine nachhaltige und wirtschaftliche Wärmeerzeugungsanlage, welche auch die Bestandsschule versorgen
kann, realisierbar ist. In Abhängigkeit von den Ergebnissen der Untersuchung sind ggfs. zus. Flächen für
die Umsetzung der Anlage im Erweiterungsneubau im Rahmen des Auftrages als zusätzliche Leistung zu
erbringen.
Ergänzung: Im Vorfeld der Planung wird bereits geprüft, ob im Zuge der Realisierung des Erweiterungsneubaus
eine nachhaltige und wirtschaftliche Wärmeerzeugungsanlage, welche auch die Bestandsschule versorgen
kann, realisierbar ist. In Abhängigkeit von den Ergebnissen der Untersuchung sind ggfs. zus. Flächen für
die Umsetzung der Anlage im Erweiterungsneubau im Rahmen des Auftrages als zusätzliche Leistung zu
erbringen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Raumprogramm der Regierung von Oberbayern. Der Abbruch der bestehenden Hallen ist nicht Bestandteil des
Beauftragungsumfangs, dieser wird als vorgezogene Maßnahme separat ausgeführt werden und durch den
Quelle: OJS 2022/S 164-466959 (2022-08-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-12-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Weilheim-Schongau beabsichtigt einen Ersatzneubau für die Turnhallen am
Gymnasium Weilheim zu realisieren. Dabei handelt es sich um einen Ersatz für die bestehenden zwei
übereinanderliegenden Einfachhallen für den reinen Schulsport inkl. der nötigen Nebenräume gemäß
Raumprogramm der Regierung von Oberbayern. Der Abbruch der bestehenden Hallen ist nicht Bestandteil des
Beauftragungsumfangs, dieser wird als vorgezogene Maßnahme separat ausgeführt werden und durch den
Auftraggeber betreut.
Der Ersatzneubau soll an gleicher Stelle wie die bestehende Sporthalle errichtet werden und sich gestalterisch
in den Gebäudebestand einfügen. Es soll eine reine Schulsporthalle mit nur noch zwei Halleneinheiten (ca.
1.133 m² NUF) realisiert werden. Im Zuge des Ersatzneubaus der Sporthalle soll auch ein Umbau / Sanierung
der angrenzenden, bestehenden Pausenhallen (im EG, 1. OG und 2. OG) umgesetzt werden. Hierbei handelt
es sich maßgeblich um Anpassungen, welche sich aus den brandschutztechnischen Abhängigkeiten zwischen
Bestandsgebäude und Ersatzneubau ergeben. Sämtliche Maßnahmen müssen begleitend zum laufenden
Schulbetrieb in den angrenzenden Schulgebäuden durchgeführt werden. Die Betriebssicherheit ist durchgehend
zu gewährleisten und entsprechend im Rahmen der Planung zu berücksichtigen.
Die Maßnahme wurde in einem zweistufigen Verhandlungsverfahren ausgeschrieben:
- Stufe 1: Präqualifikationsverfahren mit Auswahl 3-5 Teilnehmer für die Teilnahme an der Stufe 2,
- Stufe 2: Verhandlungsverfahren