Der Landkreis Weilheim-Schongau beabsichtigt einen Ersatzneubau für die Turnhallen am Gymnasium Weilheim zu realisieren. Dabei handelt es sich um einen Ersatz für die bestehenden zwei übereinanderliegenden Einfachhallen für den reinen Schulsport inkl. der nötigen Nebenräume gemäß Raumprogramm der Regierung von Oberbayern. Der Abbruch der bestehenden Hallen ist nicht Bestandteil des Beauftragungsumfangs, dieser wird als vorgezogene Maßnahme separat ausgeführt werden und durch den Auftraggeber betreut. Der Ersatzneubau soll an gleicher Stelle wie die bestehende Sporthalle errichtet werden und sich gestalterisch in den Gebäudebestand einfügen. Es soll eine reine Schulsporthalle mit nur noch zwei Halleneinheiten (ca. 1.133 m² NUF) realisiert werden. Im Zuge des Ersatzneubaus der Sporthalle soll auch ein Umbau / Sanierung der angrenzenden, bestehenden Pausenhallen (im EG, 1. OG und 2. OG) umgesetzt werden. Hierbei handelt es sich maßgeblich um Anpassungen, welche sich aus den brandschutztechnischen Abhängigkeiten zwischen Bestandsgebäude und Ersatzneubau ergeben. Sämtliche Maßnahmen müssen begleitend zum laufenden Schulbetrieb in den angrenzenden Schulgebäuden durchgeführt werden. Die Betriebssicherheit ist durchgehend zu gewährleisten und entsprechend im Rahmen der Planung zu berücksichtigen. Die Maßnahme wird in einem zweistufigen Verhandlungsverfahren ausgeschrieben: - Stufe 1: Präqualifikationsverfahren mit Auswahl 3-5 Teilnehmer für die Teilnahme an der Stufe 2, - Stufe 2: Verhandlungsverfahren
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-09-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-08-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-08-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Weilheim-Schongau beabsichtigt einen Ersatzneubau für die Turnhallen am
Gymnasium Weilheim zu realisieren. Dabei handelt es sich um einen Ersatz für die bestehenden zwei
übereinanderliegenden Einfachhallen für den reinen Schulsport inkl. der nötigen Nebenräume gemäß
Raumprogramm der Regierung von Oberbayern. Der Abbruch der bestehenden Hallen ist nicht Bestandteil des Beauftragungsumfangs, dieser wird als vorgezogene Maßnahme separat ausgeführt werden und durch den
Auftraggeber betreut.
Der Ersatzneubau soll an gleicher Stelle wie die bestehende Sporthalle errichtet werden und sich gestalterisch
in den Gebäudebestand einfügen. Es soll eine reine Schulsporthalle mit nur noch zwei Halleneinheiten (ca.
1.133 m² NUF) realisiert werden. Im Zuge des Ersatzneubaus der Sporthalle soll auch ein Umbau / Sanierung
der angrenzenden, bestehenden Pausenhallen (im EG, 1. OG und 2. OG) umgesetzt werden. Hierbei handelt
es sich maßgeblich um Anpassungen, welche sich aus den brandschutztechnischen Abhängigkeiten zwischen
Bestandsgebäude und Ersatzneubau ergeben. Sämtliche Maßnahmen müssen begleitend zum laufenden
Schulbetrieb in den angrenzenden Schulgebäuden durchgeführt werden. Die Betriebssicherheit ist durchgehend
zu gewährleisten und entsprechend im Rahmen der Planung zu berücksichtigen.
Die Maßnahme wird in einem zweistufigen Verhandlungsverfahren ausgeschrieben:
- Stufe 1: Präqualifikationsverfahren mit Auswahl 3-5 Teilnehmer für die Teilnahme an der Stufe 2,
- Stufe 2: Verhandlungsverfahren
Der Landkreis Weilheim-Schongau beabsichtigt einen Ersatzneubau für die Turnhallen am
Gymnasium Weilheim zu realisieren. Dabei handelt es sich um einen Ersatz für die bestehenden zwei
übereinanderliegenden Einfachhallen für den reinen Schulsport inkl. der nötigen Nebenräume gemäß
Raumprogramm der Regierung von Oberbayern. Der Abbruch der bestehenden Hallen ist nicht Bestandteil des Beauftragungsumfangs, dieser wird als vorgezogene Maßnahme separat ausgeführt werden und durch den
Auftraggeber betreut.
Der Ersatzneubau soll an gleicher Stelle wie die bestehende Sporthalle errichtet werden und sich gestalterisch
in den Gebäudebestand einfügen. Es soll eine reine Schulsporthalle mit nur noch zwei Halleneinheiten (ca.
1.133 m² NUF) realisiert werden. Im Zuge des Ersatzneubaus der Sporthalle soll auch ein Umbau / Sanierung
der angrenzenden, bestehenden Pausenhallen (im EG, 1. OG und 2. OG) umgesetzt werden. Hierbei handelt
es sich maßgeblich um Anpassungen, welche sich aus den brandschutztechnischen Abhängigkeiten zwischen
Bestandsgebäude und Ersatzneubau ergeben. Sämtliche Maßnahmen müssen begleitend zum laufenden
Schulbetrieb in den angrenzenden Schulgebäuden durchgeführt werden. Die Betriebssicherheit ist durchgehend
zu gewährleisten und entsprechend im Rahmen der Planung zu berücksichtigen.
Die Maßnahme wird in einem zweistufigen Verhandlungsverfahren ausgeschrieben:
- Stufe 1: Präqualifikationsverfahren mit Auswahl 3-5 Teilnehmer für die Teilnahme an der Stufe 2,
- Stufe 2: Verhandlungsverfahren
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Weilheim-Schongau
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-08-17 📅
Einreichungsfrist: 2022-09-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-08-22 📅
Datum des Beginns: 2022-12-01 📅
Datum des Endes: 2029-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 160-456851
ABl. S-Ausgabe: 160
Zusätzliche Informationen
1. „Beauftragung und Realisierung“:
Es besteht kein Anspruch auf Realisierung. Des Weiteren behält sich der Auslober vor, die ausgeschriebenen
Leistungen nicht vollumfänglich zu beauftragen.
2. „Bewerbungsformular und Bieterplattform“:
Zur Angabe der notwendigen Nachweise wird empfohlen das Bewerbungsformular zu verwenden, das auf der
Ausschreibungsplattform des Auslobers heruntergeladen werden kann (Link siehe I.3 der Bekanntmachung).
Der Teilnahmeantrag ist elektronisch über den angegebenen Link einzureichen (Link siehe
I.3 der Bekanntmachung).
Die Registrierung auf der Bieterplattform wird empfohlen. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie einen
eigenen Zugang zur Bieterplattform und werden über Änderungen oder beantwortete Rückfragen per E-Mail
informiert.
Zur Abgabe des Teilnahmeantrages nutzen Sie bitte die Ausschreibungsplattform.
3. „Formale Ausschlusskriterien“:
- Fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrags (Frist siehe IV.2.2 der Bekanntmachung) gem. § 57 Abs. 1 Nr.
1VgV,
- Vollständigkeit des Teilnahmeantrages.
4. „Rechtliche Ausschlusskriterien“:
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen bzw. Nachweis der
erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 (strafrechtliche Verurteilung),
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB vorliegen, bzw. Nachweis nach § 123
Abs. 4 S. 2 GWB (Steuern & Abgaben)
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, bzw. Nachweis der erfolgreichen
Selbstreinigung nach § 125 (Insolvenz)
- Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen
vorliegt, § 73 Abs. 3 VgV.
Information: Die vorläufige Honorarermittlung (Anlage Vertrag) erhalten Sie zur Einladung der Stufe 2
Es besteht kein Anspruch auf Realisierung. Des Weiteren behält sich der Auslober vor, die ausgeschriebenen
Leistungen nicht vollumfänglich zu beauftragen.
2. „Bewerbungsformular und Bieterplattform“:
Zur Angabe der notwendigen Nachweise wird empfohlen das Bewerbungsformular zu verwenden, das auf der
Ausschreibungsplattform des Auslobers heruntergeladen werden kann (Link siehe I.3 der Bekanntmachung).
Der Teilnahmeantrag ist elektronisch über den angegebenen Link einzureichen (Link siehe
I.3 der Bekanntmachung).
Die Registrierung auf der Bieterplattform wird empfohlen. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie einen
eigenen Zugang zur Bieterplattform und werden über Änderungen oder beantwortete Rückfragen per E-Mail
informiert.
Zur Abgabe des Teilnahmeantrages nutzen Sie bitte die Ausschreibungsplattform.
3. „Formale Ausschlusskriterien“:
- Fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrags (Frist siehe IV.2.2 der Bekanntmachung) gem. § 57 Abs. 1 Nr.
1VgV,
- Vollständigkeit des Teilnahmeantrages.
4. „Rechtliche Ausschlusskriterien“:
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen bzw. Nachweis der
erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 (strafrechtliche Verurteilung),
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB vorliegen, bzw. Nachweis nach § 123
Abs. 4 S. 2 GWB (Steuern & Abgaben)
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, bzw. Nachweis der erfolgreichen
Selbstreinigung nach § 125 (Insolvenz)
- Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen
vorliegt, § 73 Abs. 3 VgV.
Information: Die vorläufige Honorarermittlung (Anlage Vertrag) erhalten Sie zur Einladung der Stufe 2
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Weilheim-Schongau beabsichtigt einen Ersatzneubau für die Turnhallen am
Gymnasium Weilheim zu realisieren. Dabei handelt es sich um einen Ersatz für die bestehenden zwei
übereinanderliegenden Einfachhallen für den reinen Schulsport inkl. der nötigen Nebenräume gemäß
Raumprogramm der Regierung von Oberbayern. Der Abbruch der bestehenden Hallen ist nicht Bestandteil des Beauftragungsumfangs, dieser wird als vorgezogene Maßnahme separat ausgeführt werden und durch den
Auftraggeber betreut.
Der Ersatzneubau soll an gleicher Stelle wie die bestehende Sporthalle errichtet werden und sich gestalterisch
in den Gebäudebestand einfügen. Es soll eine reine Schulsporthalle mit nur noch zwei Halleneinheiten (ca.
1.133 m² NUF) realisiert werden. Im Zuge des Ersatzneubaus der Sporthalle soll auch ein Umbau / Sanierung
der angrenzenden, bestehenden Pausenhallen (im EG, 1. OG und 2. OG) umgesetzt werden. Hierbei handelt
es sich maßgeblich um Anpassungen, welche sich aus den brandschutztechnischen Abhängigkeiten zwischen
Bestandsgebäude und Ersatzneubau ergeben. Sämtliche Maßnahmen müssen begleitend zum laufenden
Schulbetrieb in den angrenzenden Schulgebäuden durchgeführt werden. Die Betriebssicherheit ist durchgehend
zu gewährleisten und entsprechend im Rahmen der Planung zu berücksichtigen.
Die Maßnahme wird in einem zweistufigen Verhandlungsverfahren ausgeschrieben:
- Stufe 1: Präqualifikationsverfahren mit Auswahl 3-5 Teilnehmer für die Teilnahme an der Stufe 2,
II.2.11: Angaben zu Optionen:
Ergänzung: Im Vorfeld der Planung wird bereits geprüft, ob im Zuge der Realisierung des Erweiterungsneubaus
eine nachhaltige und wirtschaftliche Wärmeerzeugungsanlage, welche auch die Bestandsschule versorgen
kann, realisierbar ist. In Abhängigkeit von den Ergebnissen der Untersuchung sind ggfs. zus. Flächen für
die Umsetzung der Anlage im Erweiterungsneubau im Rahmen des Auftrages als zusätzliche Leistung zu
erbringen.
Ergänzung: Im Vorfeld der Planung wird bereits geprüft, ob im Zuge der Realisierung des Erweiterungsneubaus
eine nachhaltige und wirtschaftliche Wärmeerzeugungsanlage, welche auch die Bestandsschule versorgen
kann, realisierbar ist. In Abhängigkeit von den Ergebnissen der Untersuchung sind ggfs. zus. Flächen für
die Umsetzung der Anlage im Erweiterungsneubau im Rahmen des Auftrages als zusätzliche Leistung zu
erbringen.
Quelle: OJS 2022/S 164-466840 (2022-08-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-12-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Weilheim-Schongau beabsichtigt einen Ersatzneubau für die Turnhallen am
Gymnasium Weilheim zu realisieren. Dabei handelt es sich um einen Ersatz für die bestehenden zwei
übereinanderliegenden Einfachhallen für den reinen Schulsport inkl. der nötigen Nebenräume gemäß
Raumprogramm der Regierung von Oberbayern. Der Abbruch der bestehenden Hallen ist nicht Bestandteil des
Beauftragungsumfangs, dieser wird als vorgezogene Maßnahme separat ausgeführt werden und durch den
Auftraggeber betreut.
Der Ersatzneubau soll an gleicher Stelle wie die bestehende Sporthalle errichtet werden und sich gestalterisch
in den Gebäudebestand einfügen. Es soll eine reine Schulsporthalle mit nur noch zwei Halleneinheiten (ca.
1.133 m² NUF) realisiert werden. Im Zuge des Ersatzneubaus der Sporthalle soll auch ein Umbau / Sanierung
der angrenzenden, bestehenden Pausenhallen (im EG, 1. OG und 2. OG) umgesetzt werden. Hierbei handelt
es sich maßgeblich um Anpassungen, welche sich aus den brandschutztechnischen Abhängigkeiten zwischen
Bestandsgebäude und Ersatzneubau ergeben. Sämtliche Maßnahmen müssen begleitend zum laufenden
Schulbetrieb in den angrenzenden Schulgebäuden durchgeführt werden. Die Betriebssicherheit ist durchgehend
zu gewährleisten und entsprechend im Rahmen der Planung zu berücksichtigen.
Die Maßnahme wurde in einem zweistufigen Verhandlungsverfahren ausgeschrieben:
- Stufe 1: Präqualifikationsverfahren mit Auswahl 3-5 Teilnehmer für die Teilnahme an der Stufe 2,
- Stufe 2: Verhandlungsverfahren
Raumprogramm der Regierung von Oberbayern. Der Abbruch der bestehenden Hallen ist nicht Bestandteil des
Beauftragungsumfangs, dieser wird als vorgezogene Maßnahme separat ausgeführt werden und durch den
Die Maßnahme wurde in einem zweistufigen Verhandlungsverfahren ausgeschrieben:
— Stufe 3: LPH 8-9
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-12-06 📅
Name: Konrad Huber GmbH
Postanschrift: Kistlerhofstraße 170
Postort: München
Postleitzahl: 81379
Land: Deutschland 🇩🇪 München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 183831.58 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Quelle: OJS 2022/S 248-719176 (2022-12-19)