Im Projekt G.016180064 Neubau ESTW Deggendorf wird das Drucktastenstellwerk durch ein ESTW-A ersetzt. Im Rahmen der Digitalisierung werden die Anlagen der Gewerke Lst, 50 Hz und Tk erneuert. Die Steuerung erfolgt durch den Fdl Landau(Isar) aus den Bedienplätzen Fdl Bahnhof und ESTW-UZ Landau(Isar). Der umzubauende Bereich im Hbf Deggendorf erstreckt sich etwa zwischen km 70,5 und km 74,5 auf der Strecke 5634. Bei km 72,2 wird ein ESTW-A Modulgebäude errichtet. Bei km 87,365 wird der BÜ komplett umgebaut. Auf der Nebenstrecke 5841 Deggendorf Hafen wird der gesicherte BÜ Deggenau km 3,6 signaltechnisch angepasst.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-12-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-11-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-11-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten
Referenznummer: 22FEI57394
Kurze Beschreibung:
Im Projekt G.016180064 Neubau ESTW Deggendorf wird das Drucktastenstellwerk durch ein ESTW-A ersetzt. Im Rahmen der Digitalisierung werden die Anlagen der Gewerke Lst, 50 Hz und Tk erneuert. Die Steuerung erfolgt durch den Fdl Landau(Isar) aus den Bedienplätzen Fdl Bahnhof und ESTW-UZ Landau(Isar). Der umzubauende Bereich im Hbf Deggendorf erstreckt sich etwa zwischen km 70,5 und km 74,5 auf der Strecke 5634. Bei km 72,2 wird ein ESTW-A Modulgebäude errichtet. Bei km 87,365 wird der BÜ komplett umgebaut. Auf der Nebenstrecke 5841 Deggendorf Hafen wird der gesicherte BÜ Deggenau km 3,6 signaltechnisch angepasst.
Im Projekt G.016180064 Neubau ESTW Deggendorf wird das Drucktastenstellwerk durch ein ESTW-A ersetzt. Im Rahmen der Digitalisierung werden die Anlagen der Gewerke Lst, 50 Hz und Tk erneuert. Die Steuerung erfolgt durch den Fdl Landau(Isar) aus den Bedienplätzen Fdl Bahnhof und ESTW-UZ Landau(Isar). Der umzubauende Bereich im Hbf Deggendorf erstreckt sich etwa zwischen km 70,5 und km 74,5 auf der Strecke 5634. Bei km 72,2 wird ein ESTW-A Modulgebäude errichtet. Bei km 87,365 wird der BÜ komplett umgebaut. Auf der Nebenstrecke 5841 Deggendorf Hafen wird der gesicherte BÜ Deggenau km 3,6 signaltechnisch angepasst.
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-11-11 📅
Einreichungsfrist: 2022-12-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-11-16 📅
Datum des Beginns: 2023-01-02 📅
Datum des Endes: 2024-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 221-636057
ABl. S-Ausgabe: 221
Zusätzliche Informationen
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.4 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1. PlanSig GMBH, Dresden
2. DR. M. COŞKUN CONSULTING GMBH, Haßloch
3. Zimmermann Verkehrsingenieure, Dresden
4. Dr. Spang Ingenieurgesellschaft für Bauwesen, Geologie und Umwelttechnik mbH
5. Augeon Prof. Slominski GmbH & Co. KG
6. STF Energy GmbH, Erfurt
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.4 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1. PlanSig GMBH, Dresden
2. DR. M. COŞKUN CONSULTING GMBH, Haßloch
3. Zimmermann Verkehrsingenieure, Dresden
4. Dr. Spang Ingenieurgesellschaft für Bauwesen, Geologie und Umwelttechnik mbH
5. Augeon Prof. Slominski GmbH & Co. KG
6. STF Energy GmbH, Erfurt
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Objekt Umfang der Beschaffung
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 3
Informationen über Lose: Gesamtvorbehalt Los 1+ Los 2+ Los 3
Bezeichnung des Loses: Vergabelos 1 – Kabeltiefbau und -verlegung Bf. Deggendorf km 70,4 bis 74,5 Str.5634 inkl. Str. 5841 km 0,6 bis 1,5
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Der Hauptbahnhof Deggendorf liegt bei km 72,397 der eingleisigen, in diesem Bereich nicht elektrifizierten Strecke 5634 Landshut (Bay) Hbf - Bayerisch Eisenstein. Im Hauptbahnhof beginnt die eingleisige nicht elektrifizierte Strecke 5841 Deggendorf Hbf - Hengersberg PA Schwaiger.
Der Hauptbahnhof Deggendorf liegt bei km 72,397 der eingleisigen, in diesem Bereich nicht elektrifizierten Strecke 5634 Landshut (Bay) Hbf - Bayerisch Eisenstein. Im Hauptbahnhof beginnt die eingleisige nicht elektrifizierte Strecke 5841 Deggendorf Hbf - Hengersberg PA Schwaiger.
Die Baumaßnahme liegt sowohl innerorts in der Stadt Deggendorf als auch außerorts. Ein Zugang zur Strecke ist z.B. von den Bahnsteigen, von einzelnen Eisenbahnüberführungen bzw. von einem Bahnübergang und von der Zufahrt zum Ladegleis 11 aus möglich. Eine Aufgleisungsmöglichkeit ist im Gleis 11 vorhanden.
Die Baumaßnahme liegt sowohl innerorts in der Stadt Deggendorf als auch außerorts. Ein Zugang zur Strecke ist z.B. von den Bahnsteigen, von einzelnen Eisenbahnüberführungen bzw. von einem Bahnübergang und von der Zufahrt zum Ladegleis 11 aus möglich. Eine Aufgleisungsmöglichkeit ist im Gleis 11 vorhanden.
Von der EÜ Otto-Denk-Straße aus in Richtung Plattling liegt die Strecke in Dammlage.
Im Bereich der freien Strecke Deggendorf Hbf - Plattling liegt das Gleis in Dammlage. Im Bereich der freien Strecke Deggendorf Hbf - Deggendorf Hafen bzw. Deggendorf Hbf - Grafling liegt das Gleis in etwa auf Geländeniveau. Der vorhandene Bahnkörper hat außerhalb des Bahnhofs Deggendorf Hbf den Querschnitt einer eingleisigen Strecke, der sich innerhalb des Bahnhofs Deggendorf Hbf aufweitet.
Im Bereich der freien Strecke Deggendorf Hbf - Plattling liegt das Gleis in Dammlage. Im Bereich der freien Strecke Deggendorf Hbf - Deggendorf Hafen bzw. Deggendorf Hbf - Grafling liegt das Gleis in etwa auf Geländeniveau. Der vorhandene Bahnkörper hat außerhalb des Bahnhofs Deggendorf Hbf den Querschnitt einer eingleisigen Strecke, der sich innerhalb des Bahnhofs Deggendorf Hbf aufweitet.
Deggendorf Hbf - Grafling: Die TSI-Streckenkategorie Personenverkehr bzw. regionaler Personenverkehr ist P5, die TSI-Streckenkategorie Güterverkehr ist F3. Die Streckenklasse ist C2.
Deggendorf Hbf - Plattling: Die TSI-Streckenkategorie Personenverkehr bzw. regionaler Personenverkehr ist P5, die TSI-Streckenkategorie Güterverkehr ist F3. Die Streckenklasse ist D4.
Deggendorf Hbf - Deggendorf Hafen: Die TSI-Streckenkategorie Güterverkehr ist F3. Die Streckenklasse ist D4.
Das Relaisstellwerk ist im Empfangsgebäude vor dem Gleis 1 untergebracht.
Im Bahnhof Deggendorf Hbf befindet sich ein Außenbahnsteig und ein Mittelbahnsteig. Ein Gehweg kreuzt die Strecke 5841 bei km 0,960.
Der Bahnhof Deggendorf Hbf ist zurzeit mit einem Relaisstellwerk der Bauart Dr S2 ausgerüstet. Es sind H/V-Lichtsignale und PZB-Gleismagnete vorhanden. Die Gleisfreimeldung erfolgt mit Gleisstromkreisen und Achszählpunkten.
Bezeichnung des Loses: Vergabelos 2 – Anpassung BÜ km 3,6 Str. 5841 inkl. Kabeltiefbau und -verlegungkm 3,3 bis 3,7
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Der BÜ Deggenau liegt im Bf Deggendorf Hafen bei km 3,664 der eingleisigen nicht elektrifizierten Strecke 5841 Deggendorf Hbf – Hengersberg PA Schwaiger. Die Baumaßnahme liegt innerorts. Ein Teil der Strecke liegt im Anschnitt.
Der vorhandene Bahnkörper hat den Querschnitt einer eingleisigen Strecke.
Das Gleis liegt in Schotterbettung mit Stahlschwellen und K-Oberbau.
Das Betonschalthaus mit der BÜ-Technik befindet sich im Quadrant II.
Die Josef-Wallner-Straße kreuzt die Strecke 5841 bei km 3,664.
Der BÜ 3,6 ist zurzeit mit einer Bahnübergangsanlage der Bauart EBÜT vB Lz-ÜS gesichert. Er wird aus beiden Fahrtrichtungen durch ein Überwachungssignal mit einem weißen Blinklicht und Gelbscheibe gedeckt. Die BÜ-Einschaltung erfolgt zugbewirkt durch das Befahren von Magnetschienenkontakten.
Der BÜ 3,6 ist zurzeit mit einer Bahnübergangsanlage der Bauart EBÜT vB Lz-ÜS gesichert. Er wird aus beiden Fahrtrichtungen durch ein Überwachungssignal mit einem weißen Blinklicht und Gelbscheibe gedeckt. Die BÜ-Einschaltung erfolgt zugbewirkt durch das Befahren von Magnetschienenkontakten.
Bezeichnung des Loses: 3
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung: 3
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Deggendorf
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Es ist zu beachten, dass nach III.1.4) zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht.
Es ist zu beachten, dass nach III.1.4) zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht.
Erklärung über seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger abzugeben.
Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen
Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist.
Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
Erklärung, dass bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat.
Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister
Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Es ist zu beachten, dass nach III.1.4) zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Es ist zu beachten, dass nach III.1.4) zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht.
Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe III.2.2) sowie Bewerbungsbedingungen Ziff. 17 und Besondere Vertragsbedingungen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Vertragserfüllungsbürgschaft
in Höhe von 05 v.H. der Auftragssumme
Bürgschaft für Mängelansprüche
in Höhe von 03 v.H. der Abrechnungssumme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4), den Bewerbungsbedingungen Ziff. 17 und Besonderen Vertragsbedingungen zu entnehmen:
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4), den Bewerbungsbedingungen Ziff. 17 und Besonderen Vertragsbedingungen zu entnehmen:
Bauleistungen für Kabel ( Los 3):
☒ Kabelführungssysteme incl. Tiefbau ☒ Bauen unter Eisenbahnbetrieb
☒ Kabelverlegung ☒ Bauen unter Eisenbahnbetrieb
☒ Oberbau Instandsetzung (Los 1 und Los 2)
-Schotter
☒ Planung E-Technik (Los 1 und Los 2):
☒ Planung von elektrischen Energieanlagen
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-02-07 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-12-19 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:30
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.4 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1. PlanSig GMBH, Dresden
2. DR. M. COŞKUN CONSULTING GMBH, Haßloch
3. Zimmermann Verkehrsingenieure, Dresden
4. Dr. Spang Ingenieurgesellschaft für Bauwesen, Geologie und Umwelttechnik mbH
5. Augeon Prof. Slominski GmbH & Co. KG
6. STF Energy GmbH, Erfurt
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Quelle: OJS 2022/S 221-636057 (2022-11-11)
Ergänzende Angaben (2022-11-30) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-02-07 📅
Name: Friedrich Duensing GmbH - Hoch-, Tief- und Eisenbahnbau
Postanschrift: Kleeblattstraße 2
Postort: Neustadt
Postleitzahl: 31535
Land: Deutschland 🇩🇪 Region Hannover
🏙️
Name: MTB GmbH
Postanschrift: Rauhe Wiese 18
Postort: Nordstemmen
Postleitzahl: 31171
Land: Hildesheim
🏙️
Name: MHEL Müchelner Hoch-,Erd- und Leitungsbau GmbH
Postanschrift: Obere Freyburger Straße 23
Postort: Mücheln
Postleitzahl: 06249
Land: Saalekreis
🏙️
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Quelle: OJS 2023/S 030-088587 (2023-02-07)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-08-01) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-08-01) Referenz Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 149-474159
Quelle: OJS 2023/S 149-474159 (2023-08-01)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-08-01) Referenz Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 149-475812
Quelle: OJS 2023/S 149-475812 (2023-08-01)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-08-01) Referenz Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 149-476602
Quelle: OJS 2023/S 149-476602 (2023-08-01)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-08-01) Referenz Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 149-476658
Quelle: OJS 2023/S 149-476658 (2023-08-01)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-08-01) Referenz Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 149-477120
Quelle: OJS 2023/S 149-477120 (2023-08-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-08-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: ESTW-A Deggendorf, Kabeltiefbau und Kabelverlegearbeiten inkl. 50 Hz und Telekommunikationsarbeiten, inkl. Anpassung BÜ km 3,6 Str. 5841
Referenznummer: 22FEI57394
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten📦 Beschreibung
Interne Kennung: b1008813-b3e6-40cc-b427-6c83ed010cfc
Titel: Vergabelos 2 – Anpassung BÜ km 3,6 Str. 5841 inkl. Kabeltiefbau und -verlegung
km 3,3 bis 3,7
Beschreibung der Beschaffung:
Der BÜ Deggenau liegt im Bf Deggendorf Hafen bei km 3,664 der eingleisigen nicht elektrifizierten Strecke 5841 Deggendorf Hbf – Hengersberg PA Schwaiger. Die Baumaßnahme liegt innerorts. Ein Teil der Strecke liegt im Anschnitt.
Der vorhandene Bahnkörper hat den Querschnitt einer eingleisigen Strecke.
Das Gleis liegt in Schotterbettung mit Stahlschwellen und K-Oberbau.
Das Betonschalthaus mit der BÜ-Technik befindet sich im Quadrant II.
Die Josef-Wallner-Straße kreuzt die Strecke 5841 bei km 3,664.
Der BÜ 3,6 ist zurzeit mit einer Bahnübergangsanlage der Bauart EBÜT vB Lz-ÜS gesichert. Er wird aus beiden Fahrtrichtungen durch ein Überwachungssignal mit einem weißen Blinklicht und Gelbscheibe gedeckt. Die BÜ-Einschaltung erfolgt zugbewirkt durch das Befahren von Magnetschienenkontakten.
Der BÜ Deggenau liegt im Bf Deggendorf Hafen bei km 3,664 der eingleisigen nicht elektrifizierten Strecke 5841 Deggendorf Hbf – Hengersberg PA Schwaiger. Die Baumaßnahme liegt innerorts. Ein Teil der Strecke liegt im Anschnitt.
Der vorhandene Bahnkörper hat den Querschnitt einer eingleisigen Strecke.
Das Gleis liegt in Schotterbettung mit Stahlschwellen und K-Oberbau.
Das Betonschalthaus mit der BÜ-Technik befindet sich im Quadrant II.
Die Josef-Wallner-Straße kreuzt die Strecke 5841 bei km 3,664.
Der BÜ 3,6 ist zurzeit mit einer Bahnübergangsanlage der Bauart EBÜT vB Lz-ÜS gesichert. Er wird aus beiden Fahrtrichtungen durch ein Überwachungssignal mit einem weißen Blinklicht und Gelbscheibe gedeckt. Die BÜ-Einschaltung erfolgt zugbewirkt durch das Befahren von Magnetschienenkontakten.
Dauer
Datum des Beginns: 2023-02-08 📅
Datum des Endes: 2024-09-30 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Beschreibung
Ort der Leistung: Deggendorf
🏙️
Postleitzahl: 94469
Stadt: Deggendorf
Land: Deutschland 🇩🇪
Verfahren Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: CON-0001 - MTB GmbH
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-02-07 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Kennung des Angebots: 2022863982 - Los: 2
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: MTB GmbH
Nationale Registrierungsnummer: 0cdeea60-34bb-4dc4-b21e-4358953d56ef
Postanschrift: Rauhe Wiese 18
Postleitzahl: 31171
Postort: Nordstemmen
Region: Hildesheim
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Geschäftsführung
E-Mail: bieterportal-alt@deutschebahn.com📧
Telefon: +49📞
Fax: +49 5069965534 📠
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1.
2.
3.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt.
Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1.
2.
3.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt.
Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞 Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-08-26+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
LÄ07 Hierbei handelt es sich um nicht ausgeschriebene Leistungspositionen und Mehraufwendungen um die IBN bzw. Sicherheiten
zur gewährleisten. Die Schnittstellen lassen sich hierbei nicht eindeutig trennen somit ist die Gewährleistung nicht gesichert. Auf
Grund der tatsache, dass es sich um eine Maßnahme in einem Bauabschnitt handelt ist der Leistungsablauf ineinandergreifend
und komplex. Die Arbeiten dienen der Sicherstellung einer Funktionsfähigen Anlage / Straße.
///
LÄ08 Hierbei handelt es sich um nicht ausgeschriebene Leistungspositionen und Mehraufwendungen um die IBN bzw. Sicherheiten
zur gewährleisten. Die Schnittstellen lassen sich hierbei nicht eindeutig trennen somit ist die Gewährleistung nicht gesichert. Auf
Grund der tatsache, dass es sich um eine Maßnahme in einem Bauabschnitt handelt ist der Leistungsablauf ineinandergreifend
und komplex. Die Arbeiten dienen der Sicherstellung einer Funktionsfähigen Anlage / Straße.
///
LÄ09 Hierbei handelt es sich um nicht ausgeschriebene Leistungspositionen und Mehraufwendungen um die IBN bzw. Sicherheiten
zur gewährleisten. Die Schnittstellen lassen sich hierbei nicht eindeutig trennen somit ist die Gewährleistung nicht gesichert. Auf
Grund der tatsache, dass es sich um eine Maßnahme in einem Bauabschnitt handelt ist der Leistungsablauf ineinandergreifend
und komplex. Die Arbeiten dienen der Sicherstellung einer Funktionsfähigen Anlage / Straße.
///
LÄ10 Hierbei handelt es sich um nicht ausgeschriebene Leistungspositionen und Mehraufwendungen um die IBN bzw. Sicherheiten
zur gewährleisten. Die Schnittstellen lassen sich hierbei nicht eindeutig trennen somit ist die Gewährleistung nicht gesichert. Auf
Grund der tatsache, dass es sich um eine Maßnahme in einem Bauabschnitt handelt ist der Leistungsablauf ineinandergreifend
und komplex. Die Arbeiten dienen der Sicherstellung einer Funktionsfähigen Anlage / Straße.
///
LÄ11 Hierbei handelt es sich um nicht ausgeschriebene Leistungspositionen und Mehraufwendungen um die IBN bzw. Sicherheiten
zur gewährleisten. Die Schnittstellen lassen sich hierbei nicht eindeutig trennen somit ist die Gewährleistung nicht gesichert. Auf
Grund der tatsache, dass es sich um eine Maßnahme in einem Bauabschnitt handelt ist der Leistungsablauf ineinandergreifend
und komplex. Die Arbeiten dienen der Sicherstellung einer Funktionsfähigen Anlage / Straße.
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LÄ12 Hierbei handelt es sich um nicht ausgeschriebene Leistungspositionen und Mehraufwendungen um die IBN bzw. Sicherheiten
zur gewährleisten. Die Schnittstellen lassen sich hierbei nicht eindeutig trennen somit ist die Gewährleistung nicht gesichert. Auf
Grund der tatsache, dass es sich um eine Maßnahme in einem Bauabschnitt handelt ist der Leistungsablauf ineinandergreifend
und komplex. Die Arbeiten dienen der Sicherstellung einer Funktionsfähigen Anlage / Straße.
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LÄ13 Hierbei handelt es sich um nicht ausgeschriebene Leistungspositionen und Mehraufwendungen um die IBN bzw. Sicherheiten
zur gewährleisten. Die Schnittstellen lassen sich hierbei nicht eindeutig trennen somit ist die Gewährleistung nicht gesichert. Auf
Grund der tatsache, dass es sich um eine Maßnahme in einem Bauabschnitt handelt ist der Leistungsablauf ineinandergreifend
und komplex. Die Arbeiten dienen der Sicherstellung einer Funktionsfähigen Anlage / Straße.
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LÄ14 Hierbei handelt es sich um nicht ausgeschriebene Leistungspositionen und Mehraufwendungen um die IBN bzw. Sicherheiten
zur gewährleisten. Die Schnittstellen lassen sich hierbei nicht eindeutig trennen somit ist die Gewährleistung nicht gesichert. Auf
Grund der tatsache, dass es sich um eine Maßnahme in einem Bauabschnitt handelt ist der Leistungsablauf ineinandergreifend
und komplex. Die Arbeiten dienen der Sicherstellung einer Funktionsfähigen Anlage / Straße.
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LÄ15 Hierbei handelt es sich um nicht ausgeschriebene Leistungspositionen und Mehraufwendungen um die IBN bzw. Sicherheiten
zur gewährleisten. Die Schnittstellen lassen sich hierbei nicht eindeutig trennen somit ist die Gewährleistung nicht gesichert. Auf
Grund der tatsache, dass es sich um eine Maßnahme in einem Bauabschnitt handelt ist der Leistungsablauf ineinandergreifend
und komplex. Die Arbeiten dienen der Sicherstellung einer Funktionsfähigen Anlage / Straße.
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LÄ16 Hierbei handelt es sich um nicht ausgeschriebene Leistungspositionen und Mehraufwendungen um die IBN bzw. Sicherheiten
zur gewährleisten. Die Schnittstellen lassen sich hierbei nicht eindeutig trennen somit ist die Gewährleistung nicht gesichert. Auf
Grund der tatsache, dass es sich um eine Maßnahme in einem Bauabschnitt handelt ist der Leistungsablauf ineinandergreifend
und komplex. Die Arbeiten dienen der Sicherstellung einer Funktionsfähigen Anlage / Straße.
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LÄ17 Hierbei handelt es sich um nicht ausgeschriebene Leistungspositionen und Mehraufwendungen um die IBN bzw. Sicherheiten
zur gewährleisten. Die Schnittstellen lassen sich hierbei nicht eindeutig trennen somit ist die Gewährleistung nicht gesichert. Auf
Grund der tatsache, dass es sich um eine Maßnahme in einem Bauabschnitt handelt ist der Leistungsablauf ineinandergreifend
und komplex. Die Arbeiten dienen der Sicherstellung einer Funktionsfähigen Anlage / Straße.
LÄ07 Hierbei handelt es sich um nicht ausgeschriebene Leistungspositionen und Mehraufwendungen um die IBN bzw. Sicherheiten
zur gewährleisten. Die Schnittstellen lassen sich hierbei nicht eindeutig trennen somit ist die Gewährleistung nicht gesichert. Auf
Grund der tatsache, dass es sich um eine Maßnahme in einem Bauabschnitt handelt ist der Leistungsablauf ineinandergreifend
und komplex. Die Arbeiten dienen der Sicherstellung einer Funktionsfähigen Anlage / Straße.
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LÄ08 Hierbei handelt es sich um nicht ausgeschriebene Leistungspositionen und Mehraufwendungen um die IBN bzw. Sicherheiten
zur gewährleisten. Die Schnittstellen lassen sich hierbei nicht eindeutig trennen somit ist die Gewährleistung nicht gesichert. Auf
Grund der tatsache, dass es sich um eine Maßnahme in einem Bauabschnitt handelt ist der Leistungsablauf ineinandergreifend
und komplex. Die Arbeiten dienen der Sicherstellung einer Funktionsfähigen Anlage / Straße.
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LÄ09 Hierbei handelt es sich um nicht ausgeschriebene Leistungspositionen und Mehraufwendungen um die IBN bzw. Sicherheiten
zur gewährleisten. Die Schnittstellen lassen sich hierbei nicht eindeutig trennen somit ist die Gewährleistung nicht gesichert. Auf
Grund der tatsache, dass es sich um eine Maßnahme in einem Bauabschnitt handelt ist der Leistungsablauf ineinandergreifend
und komplex. Die Arbeiten dienen der Sicherstellung einer Funktionsfähigen Anlage / Straße.
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LÄ10 Hierbei handelt es sich um nicht ausgeschriebene Leistungspositionen und Mehraufwendungen um die IBN bzw. Sicherheiten
zur gewährleisten. Die Schnittstellen lassen sich hierbei nicht eindeutig trennen somit ist die Gewährleistung nicht gesichert. Auf
Grund der tatsache, dass es sich um eine Maßnahme in einem Bauabschnitt handelt ist der Leistungsablauf ineinandergreifend
und komplex. Die Arbeiten dienen der Sicherstellung einer Funktionsfähigen Anlage / Straße.
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LÄ11 Hierbei handelt es sich um nicht ausgeschriebene Leistungspositionen und Mehraufwendungen um die IBN bzw. Sicherheiten
zur gewährleisten. Die Schnittstellen lassen sich hierbei nicht eindeutig trennen somit ist die Gewährleistung nicht gesichert. Auf
Grund der tatsache, dass es sich um eine Maßnahme in einem Bauabschnitt handelt ist der Leistungsablauf ineinandergreifend
und komplex. Die Arbeiten dienen der Sicherstellung einer Funktionsfähigen Anlage / Straße.
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LÄ12 Hierbei handelt es sich um nicht ausgeschriebene Leistungspositionen und Mehraufwendungen um die IBN bzw. Sicherheiten
zur gewährleisten. Die Schnittstellen lassen sich hierbei nicht eindeutig trennen somit ist die Gewährleistung nicht gesichert. Auf
Grund der tatsache, dass es sich um eine Maßnahme in einem Bauabschnitt handelt ist der Leistungsablauf ineinandergreifend
und komplex. Die Arbeiten dienen der Sicherstellung einer Funktionsfähigen Anlage / Straße.
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LÄ13 Hierbei handelt es sich um nicht ausgeschriebene Leistungspositionen und Mehraufwendungen um die IBN bzw. Sicherheiten
zur gewährleisten. Die Schnittstellen lassen sich hierbei nicht eindeutig trennen somit ist die Gewährleistung nicht gesichert. Auf
Grund der tatsache, dass es sich um eine Maßnahme in einem Bauabschnitt handelt ist der Leistungsablauf ineinandergreifend
und komplex. Die Arbeiten dienen der Sicherstellung einer Funktionsfähigen Anlage / Straße.
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LÄ14 Hierbei handelt es sich um nicht ausgeschriebene Leistungspositionen und Mehraufwendungen um die IBN bzw. Sicherheiten
zur gewährleisten. Die Schnittstellen lassen sich hierbei nicht eindeutig trennen somit ist die Gewährleistung nicht gesichert. Auf
Grund der tatsache, dass es sich um eine Maßnahme in einem Bauabschnitt handelt ist der Leistungsablauf ineinandergreifend
und komplex. Die Arbeiten dienen der Sicherstellung einer Funktionsfähigen Anlage / Straße.
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LÄ15 Hierbei handelt es sich um nicht ausgeschriebene Leistungspositionen und Mehraufwendungen um die IBN bzw. Sicherheiten
zur gewährleisten. Die Schnittstellen lassen sich hierbei nicht eindeutig trennen somit ist die Gewährleistung nicht gesichert. Auf
Grund der tatsache, dass es sich um eine Maßnahme in einem Bauabschnitt handelt ist der Leistungsablauf ineinandergreifend
und komplex. Die Arbeiten dienen der Sicherstellung einer Funktionsfähigen Anlage / Straße.
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LÄ16 Hierbei handelt es sich um nicht ausgeschriebene Leistungspositionen und Mehraufwendungen um die IBN bzw. Sicherheiten
zur gewährleisten. Die Schnittstellen lassen sich hierbei nicht eindeutig trennen somit ist die Gewährleistung nicht gesichert. Auf
Grund der tatsache, dass es sich um eine Maßnahme in einem Bauabschnitt handelt ist der Leistungsablauf ineinandergreifend
und komplex. Die Arbeiten dienen der Sicherstellung einer Funktionsfähigen Anlage / Straße.
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LÄ17 Hierbei handelt es sich um nicht ausgeschriebene Leistungspositionen und Mehraufwendungen um die IBN bzw. Sicherheiten
zur gewährleisten. Die Schnittstellen lassen sich hierbei nicht eindeutig trennen somit ist die Gewährleistung nicht gesichert. Auf
Grund der tatsache, dass es sich um eine Maßnahme in einem Bauabschnitt handelt ist der Leistungsablauf ineinandergreifend
und komplex. Die Arbeiten dienen der Sicherstellung einer Funktionsfähigen Anlage / Straße.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
LÄ 007 Einfassungsrahmen Los 2
///
LÄ 008 Änderung Rammrohränderung Los 2
///
LÄ 009 Beprobung Aushub Los 2
///
LÄ 010 Absteckung Grundstücksgrenze Los 2
///
LÄ 011 Wasserhaltung Los 2
///
LÄ 012 Schnitte Kabelkanal Los 2
///
LÄ 013 Verlegen Schutzrohre Los 2
///
LÄ 014 Herstellen Randweg Los 2
///
LÄ 015 Lastplattendruckversuche Los 2
///
LÄ 016 Wurzelbereichsschutz Bäume Los 2
///
LÄ 017 Gestellung Kabelverlegeaufsicht Los 2
LÄ 007 Einfassungsrahmen Los 2
///
LÄ 008 Änderung Rammrohränderung Los 2
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LÄ 009 Beprobung Aushub Los 2
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LÄ 010 Absteckung Grundstücksgrenze Los 2
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LÄ 011 Wasserhaltung Los 2
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LÄ 012 Schnitte Kabelkanal Los 2
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LÄ 013 Verlegen Schutzrohre Los 2
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LÄ 014 Herstellen Randweg Los 2
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LÄ 015 Lastplattendruckversuche Los 2
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LÄ 016 Wurzelbereichsschutz Bäume Los 2
///
LÄ 017 Gestellung Kabelverlegeaufsicht Los 2
Quelle: OJS 2024/S 166-513750 (2024-08-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-11-20) Objekt Beschreibung
Interne Kennung: 5c9049b9-5e04-45de-8c61-68cfe2d8138c
Titel: Vergabelos 1 – Kabeltiefbau und -verlegung Bf. Deggendorf km 70,4 bis 74,5 Str.
5634 inkl. Str. 5841 km 0,6 bis 1,5
Beschreibung der Beschaffung:
Der Hauptbahnhof Deggendorf liegt bei km 72,397 der eingleisigen, in diesem Bereich nicht elektrifizierten Strecke 5634 Landshut (Bay) Hbf - Bayerisch Eisenstein. Im Hauptbahnhof beginnt die eingleisige nicht elektrifizierte Strecke 5841 Deggendorf Hbf - Hengersberg PA Schwaiger.
Die Baumaßnahme liegt sowohl innerorts in der Stadt Deggendorf als auch außerorts. Ein Zugang zur Strecke ist z.B. von den Bahnsteigen, von einzelnen Eisenbahnüberführungen bzw. von einem Bahnübergang und von der Zufahrt zum Ladegleis 11 aus möglich. Eine Aufgleisungsmöglichkeit ist im Gleis 11 vorhanden.
Von der EÜ Otto-Denk-Straße aus in Richtung Plattling liegt die Strecke in Dammlage.
Im Bereich der freien Strecke Deggendorf Hbf - Plattling liegt das Gleis in Dammlage. Im Bereich der freien Strecke Deggendorf Hbf - Deggendorf Hafen bzw. Deggendorf Hbf - Grafling liegt das Gleis in etwa auf Geländeniveau. Der vorhandene Bahnkörper hat außerhalb des Bahnhofs Deggendorf Hbf den Querschnitt einer eingleisigen Strecke, der sich innerhalb des Bahnhofs Deggendorf Hbf aufweitet.
Deggendorf Hbf - Grafling: Die TSI-Streckenkategorie Personenverkehr bzw. regionaler Personenverkehr ist P5, die TSI-Streckenkategorie Güterverkehr ist F3. Die Streckenklasse ist C2.
Deggendorf Hbf - Plattling: Die TSI-Streckenkategorie Personenverkehr bzw. regionaler Personenverkehr ist P5, die TSI-Streckenkategorie Güterverkehr ist F3. Die Streckenklasse ist D4.
Deggendorf Hbf - Deggendorf Hafen: Die TSI-Streckenkategorie Güterverkehr ist F3. Die Streckenklasse ist D4.
Das Relaisstellwerk ist im Empfangsgebäude vor dem Gleis 1 untergebracht.
Im Bahnhof Deggendorf Hbf befindet sich ein Außenbahnsteig und ein Mittelbahnsteig. Ein Gehweg kreuzt die Strecke 5841 bei km 0,960.
Der Bahnhof Deggendorf Hbf ist zurzeit mit einem Relaisstellwerk der Bauart Dr S2 ausgerüstet. Es sind H/V-Lichtsignale und PZB-Gleismagnete vorhanden. Die Gleisfreimeldung erfolgt mit Gleisstromkreisen und Achszählpunkten.
Der Hauptbahnhof Deggendorf liegt bei km 72,397 der eingleisigen, in diesem Bereich nicht elektrifizierten Strecke 5634 Landshut (Bay) Hbf - Bayerisch Eisenstein. Im Hauptbahnhof beginnt die eingleisige nicht elektrifizierte Strecke 5841 Deggendorf Hbf - Hengersberg PA Schwaiger.
Die Baumaßnahme liegt sowohl innerorts in der Stadt Deggendorf als auch außerorts. Ein Zugang zur Strecke ist z.B. von den Bahnsteigen, von einzelnen Eisenbahnüberführungen bzw. von einem Bahnübergang und von der Zufahrt zum Ladegleis 11 aus möglich. Eine Aufgleisungsmöglichkeit ist im Gleis 11 vorhanden.
Von der EÜ Otto-Denk-Straße aus in Richtung Plattling liegt die Strecke in Dammlage.
Im Bereich der freien Strecke Deggendorf Hbf - Plattling liegt das Gleis in Dammlage. Im Bereich der freien Strecke Deggendorf Hbf - Deggendorf Hafen bzw. Deggendorf Hbf - Grafling liegt das Gleis in etwa auf Geländeniveau. Der vorhandene Bahnkörper hat außerhalb des Bahnhofs Deggendorf Hbf den Querschnitt einer eingleisigen Strecke, der sich innerhalb des Bahnhofs Deggendorf Hbf aufweitet.
Deggendorf Hbf - Grafling: Die TSI-Streckenkategorie Personenverkehr bzw. regionaler Personenverkehr ist P5, die TSI-Streckenkategorie Güterverkehr ist F3. Die Streckenklasse ist C2.
Deggendorf Hbf - Plattling: Die TSI-Streckenkategorie Personenverkehr bzw. regionaler Personenverkehr ist P5, die TSI-Streckenkategorie Güterverkehr ist F3. Die Streckenklasse ist D4.
Deggendorf Hbf - Deggendorf Hafen: Die TSI-Streckenkategorie Güterverkehr ist F3. Die Streckenklasse ist D4.
Das Relaisstellwerk ist im Empfangsgebäude vor dem Gleis 1 untergebracht.
Im Bahnhof Deggendorf Hbf befindet sich ein Außenbahnsteig und ein Mittelbahnsteig. Ein Gehweg kreuzt die Strecke 5841 bei km 0,960.
Der Bahnhof Deggendorf Hbf ist zurzeit mit einem Relaisstellwerk der Bauart Dr S2 ausgerüstet. Es sind H/V-Lichtsignale und PZB-Gleismagnete vorhanden. Die Gleisfreimeldung erfolgt mit Gleisstromkreisen und Achszählpunkten.
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: CON-0001 - Friedrich Duensing GmbH - Hoch-, Tief- und Eisenbahnbau Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Kennung des Angebots: 2022858337 - Los: 1 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Friedrich Duensing GmbH - Hoch-, Tief- und Eisenbahnbau
Nationale Registrierungsnummer: 87fa7e80-b2bb-4b8d-83be-5bc57d5c3def
Postanschrift: Kleeblattstraße 2
Postleitzahl: 31535
Postort: Neustadt
Region: Region Hannover
🏙️
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Entfällt
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-11-20+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
LÄ04 Hierbei handelt es sich um eine nicht ausgeschriebene Leistungsposition und um einen unvorhergesehenen Mehraufwand.
Um einen geregelten Bauablauf, eine termingerechte IBN, geregelte Koordination und lückenlose Sicherheit auf der Baustelle zur
gewährleisten, wurde beim Bau GU angeordnet, diese Leistung als Nachtrag durchzuführen. Die Arbeiten dienen der
Sicherstellung einer funktionsfähigen und abnahmefähigen Kabeltiefbau- und Kabelanlage.
Auf Grund der Tatsache, dass es sich bei dieser Maßnahme und ein eigenens kleineres Los in einem kleineren Bauabschnitt
gehandelt hätte und der Leistungsablauf ineinandergreifend und komplex ist, wäre die Einbindung eine weiteren Unternehmers
logistisch nicht möglich gewesen. Eine zusätzliche Firma mit eigenem und zusätzlichem Baugerät hätte auf der Baustelle
Platzprobleme bereitet und eine Behinderungsanzeige des Bau-GU nach sich gezogen, da zeitweise noch nicht
entsorgungsfähige Haufwerke auf der Baustelle gelagert wurden.
//
LÄ08 Hierbei handelt es sich um eine nicht ausgeschriebene Leistungspositionen und Mehraufwendungen aufgrund zusätzlicher
Haufwerke durch Mehraushub. Die Arbeiten dienen der Sicherstellung einer funktionsfähigen und abnahmefähigen Erstellung der
Kabel- und Kabeltiefbauanlage. Um einen geregelten Bauablauf, eine termingerechte IBN, geregelte Koordination und lückenlose
Sicherheit auf der Baustelle zur gewährleisten, wurde die Beprobung aller Haufwerke per Anordnung an den Bau-GU vergeben.
Auf Grund der Tatsache, dass es sich um eine Maßnahme und ein eigenens kleineres Los in einem kleineren Bauabschnitt
handelt, ist der Leistungsablauf ineinandergreifend und komplex. Da die vielen und zusätzlichen Haufwerke aus dem Aushub der
Baugrube des ESTW-Modulgebäude den Platz auf der BE-Fläche und Baustelle komplett in Anspruch nahmen und dadaurch den
weiteren Bauablauf gefährdeten, musste die schnellste Lösung zur Beprobung und Abfuhr/Entsorgung der Haufwerke
sichergestellt werden.
//
LÄ09 Hierbei handelt es sich um eine nicht ausgeschriebene Leistungsposition und um einen unvorhergesehenen Mehraufwand.
Um einen geregelten Bauablauf, eine termingerechte IBN, geregelte Koordination und lückenlose Sicherheit auf der Baustelle zur
gewährleisten, wurde beim Bau GU angeordnet, diese Leistung als Nachtrag durchzuführen. Die Arbeiten dienen der
Sicherstellung einer funktionsfähigen und abnahmefähigen Kabeltiefbau- und Kabelanlage.
Auf Grund der Tatsache, dass es sich bei dieser Maßnahme und ein eigenens kleineres Los in einem kleineren Bauabschnitt
gehandelt hätte und der Leistungsablauf ineinandergreifend und komplex ist, wäre die Einbindung eine weiteren Unternehmers
logistisch nicht möglich gewesen. Eine zusätzliche Firma mit eigenem und zusätzlichem Baugerät hätte auf der Baustelle
Platzprobleme bereitet und eine Behinderungsanzeige des Bau-GU nach sich gezogen, da zeitweise noch nicht
entsorgungsfähige Haufwerke auf der Baustelle gelagert wurden.
//
LÄ10 Hierbei handelt es sich um eine nicht ausgeschriebene Leistungsposition und um einen unvorhergesehenen Mehraufwand.
Um einen geregelten Bauablauf, eine termingerechte IBN, geregelte Koordination und lückenlose Sicherheit auf der Baustelle zur
gewährleisten, wurde beim Bau GU angeordnet, diese Leistung als Nachtrag durchzuführen. Die Arbeiten dienen der
Sicherstellung einer funktionsfähigen und abnahmefähigen Kabeltiefbau- und Kabelanlage.
Auf Grund der Tatsache, dass es sich bei dieser Maßnahme und ein eigenens kleineres Los in einem kleineren Bauabschnitt
gehandelt hätte und der Leistungsablauf ineinandergreifend und komplex ist, wäre die Einbindung eine weiteren Unternehmers
logistisch nicht möglich gewesen. Eine zusätzliche Firma mit eigenem und zusätzlichem Baugerät hätte auf der Baustelle
Platzprobleme bereitet und eine Behinderungsanzeige des Bau-GU nach sich gezogen, da zeitweise noch nicht
entsorgungsfähige Haufwerke auf der Baustelle gelagert wurden.
//
LÄ11 Hierbei handelt es sich um eine nicht ausgeschriebene Leistungsposition und um einen unvorhergesehenen Mehraufwand.
Um einen geregelten Bauablauf, eine termingerechte IBN, geregelte Koordination und lückenlose Sicherheit auf der Baustelle zur
gewährleisten, wurde beim Bau GU angeordnet, diese Leistung als Nachtrag durchzuführen. Die Arbeiten dienen der
Sicherstellung einer funktionsfähigen und abnahmefähigen Kabeltiefbau- und Kabelanlage.
Auf Grund der Tatsache, dass es sich bei dieser Maßnahme und ein eigenens kleineres Los in einem kleineren Bauabschnitt
gehandelt hätte und der Leistungsablauf ineinandergreifend und komplex ist, wäre die Einbindung eine weiteren Unternehmers
logistisch nicht möglich gewesen. Eine zusätzliche Firma mit eigenem und zusätzlichem Baugerät hätte auf der Baustelle
Platzprobleme bereitet und eine Behinderungsanzeige des Bau-GU nach sich gezogen, da zeitweise noch nicht
entsorgungsfähige Haufwerke auf der Baustelle gelagert wurden.
LÄ04 Hierbei handelt es sich um eine nicht ausgeschriebene Leistungsposition und um einen unvorhergesehenen Mehraufwand.
Um einen geregelten Bauablauf, eine termingerechte IBN, geregelte Koordination und lückenlose Sicherheit auf der Baustelle zur
gewährleisten, wurde beim Bau GU angeordnet, diese Leistung als Nachtrag durchzuführen. Die Arbeiten dienen der
Sicherstellung einer funktionsfähigen und abnahmefähigen Kabeltiefbau- und Kabelanlage.
Auf Grund der Tatsache, dass es sich bei dieser Maßnahme und ein eigenens kleineres Los in einem kleineren Bauabschnitt
gehandelt hätte und der Leistungsablauf ineinandergreifend und komplex ist, wäre die Einbindung eine weiteren Unternehmers
logistisch nicht möglich gewesen. Eine zusätzliche Firma mit eigenem und zusätzlichem Baugerät hätte auf der Baustelle
Platzprobleme bereitet und eine Behinderungsanzeige des Bau-GU nach sich gezogen, da zeitweise noch nicht
entsorgungsfähige Haufwerke auf der Baustelle gelagert wurden.
//
LÄ08 Hierbei handelt es sich um eine nicht ausgeschriebene Leistungspositionen und Mehraufwendungen aufgrund zusätzlicher
Haufwerke durch Mehraushub. Die Arbeiten dienen der Sicherstellung einer funktionsfähigen und abnahmefähigen Erstellung der
Kabel- und Kabeltiefbauanlage. Um einen geregelten Bauablauf, eine termingerechte IBN, geregelte Koordination und lückenlose
Sicherheit auf der Baustelle zur gewährleisten, wurde die Beprobung aller Haufwerke per Anordnung an den Bau-GU vergeben.
Auf Grund der Tatsache, dass es sich um eine Maßnahme und ein eigenens kleineres Los in einem kleineren Bauabschnitt
handelt, ist der Leistungsablauf ineinandergreifend und komplex. Da die vielen und zusätzlichen Haufwerke aus dem Aushub der
Baugrube des ESTW-Modulgebäude den Platz auf der BE-Fläche und Baustelle komplett in Anspruch nahmen und dadaurch den
weiteren Bauablauf gefährdeten, musste die schnellste Lösung zur Beprobung und Abfuhr/Entsorgung der Haufwerke
sichergestellt werden.
//
LÄ09 Hierbei handelt es sich um eine nicht ausgeschriebene Leistungsposition und um einen unvorhergesehenen Mehraufwand.
Um einen geregelten Bauablauf, eine termingerechte IBN, geregelte Koordination und lückenlose Sicherheit auf der Baustelle zur
gewährleisten, wurde beim Bau GU angeordnet, diese Leistung als Nachtrag durchzuführen. Die Arbeiten dienen der
Sicherstellung einer funktionsfähigen und abnahmefähigen Kabeltiefbau- und Kabelanlage.
Auf Grund der Tatsache, dass es sich bei dieser Maßnahme und ein eigenens kleineres Los in einem kleineren Bauabschnitt
gehandelt hätte und der Leistungsablauf ineinandergreifend und komplex ist, wäre die Einbindung eine weiteren Unternehmers
logistisch nicht möglich gewesen. Eine zusätzliche Firma mit eigenem und zusätzlichem Baugerät hätte auf der Baustelle
Platzprobleme bereitet und eine Behinderungsanzeige des Bau-GU nach sich gezogen, da zeitweise noch nicht
entsorgungsfähige Haufwerke auf der Baustelle gelagert wurden.
//
LÄ10 Hierbei handelt es sich um eine nicht ausgeschriebene Leistungsposition und um einen unvorhergesehenen Mehraufwand.
Um einen geregelten Bauablauf, eine termingerechte IBN, geregelte Koordination und lückenlose Sicherheit auf der Baustelle zur
gewährleisten, wurde beim Bau GU angeordnet, diese Leistung als Nachtrag durchzuführen. Die Arbeiten dienen der
Sicherstellung einer funktionsfähigen und abnahmefähigen Kabeltiefbau- und Kabelanlage.
Auf Grund der Tatsache, dass es sich bei dieser Maßnahme und ein eigenens kleineres Los in einem kleineren Bauabschnitt
gehandelt hätte und der Leistungsablauf ineinandergreifend und komplex ist, wäre die Einbindung eine weiteren Unternehmers
logistisch nicht möglich gewesen. Eine zusätzliche Firma mit eigenem und zusätzlichem Baugerät hätte auf der Baustelle
Platzprobleme bereitet und eine Behinderungsanzeige des Bau-GU nach sich gezogen, da zeitweise noch nicht
entsorgungsfähige Haufwerke auf der Baustelle gelagert wurden.
//
LÄ11 Hierbei handelt es sich um eine nicht ausgeschriebene Leistungsposition und um einen unvorhergesehenen Mehraufwand.
Um einen geregelten Bauablauf, eine termingerechte IBN, geregelte Koordination und lückenlose Sicherheit auf der Baustelle zur
gewährleisten, wurde beim Bau GU angeordnet, diese Leistung als Nachtrag durchzuführen. Die Arbeiten dienen der
Sicherstellung einer funktionsfähigen und abnahmefähigen Kabeltiefbau- und Kabelanlage.
Auf Grund der Tatsache, dass es sich bei dieser Maßnahme und ein eigenens kleineres Los in einem kleineren Bauabschnitt
gehandelt hätte und der Leistungsablauf ineinandergreifend und komplex ist, wäre die Einbindung eine weiteren Unternehmers
logistisch nicht möglich gewesen. Eine zusätzliche Firma mit eigenem und zusätzlichem Baugerät hätte auf der Baustelle
Platzprobleme bereitet und eine Behinderungsanzeige des Bau-GU nach sich gezogen, da zeitweise noch nicht
entsorgungsfähige Haufwerke auf der Baustelle gelagert wurden.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
LÄ04 Kabeltiefbau und Kabelverlegearbeiten Los 1, NT 5, hier: Anzeige 04 Zusätzliche Leistungen im Zuge Rammrohrgründungen
//
LÄ08 Kabeltiefbau und Kabelverlegearbeiten Los 1, AN008 Aufnahme der Gleislage im Bf. Deggendorfzum NT 6, Nr. 5 hier:
Deklarationsanalytik
//
LÄ09 Kabeltiefbau und Kabelverlegearbeiten Los 1, NT 7, hier: AN009 Längere Vorhaltung Baustellenüberwachung aufgrund
Verschiebung IBN
//
LÄ10 Kabeltiefbau und Kabelverlegearbeiten Los 1, NT 7, hier: AN10 Verlängerte Vorhaltung Baubüro des AG bzw. BÜW
//
LÄ11 Kabeltiefbau und Kabelverlegearbeiten Los 1, NT 8, Nr. 5 hier: AN011 Abbruch Waage, Verfüllen und Entsorgung Schrott
LÄ04 Kabeltiefbau und Kabelverlegearbeiten Los 1, NT 5, hier: Anzeige 04 Zusätzliche Leistungen im Zuge Rammrohrgründungen
//
LÄ08 Kabeltiefbau und Kabelverlegearbeiten Los 1, AN008 Aufnahme der Gleislage im Bf. Deggendorfzum NT 6, Nr. 5 hier:
Deklarationsanalytik
//
LÄ09 Kabeltiefbau und Kabelverlegearbeiten Los 1, NT 7, hier: AN009 Längere Vorhaltung Baustellenüberwachung aufgrund
Verschiebung IBN
//
LÄ10 Kabeltiefbau und Kabelverlegearbeiten Los 1, NT 7, hier: AN10 Verlängerte Vorhaltung Baubüro des AG bzw. BÜW
//
LÄ11 Kabeltiefbau und Kabelverlegearbeiten Los 1, NT 8, Nr. 5 hier: AN011 Abbruch Waage, Verfüllen und Entsorgung Schrott
Quelle: OJS 2024/S 227-711930 (2024-11-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-03-18) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-03-18+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
NT03- Hierbei handelt es sich um eine nicht ausgeschriebene Leistungsposition und um einen unvorhergesehenen Mehraufwand.
Um einen geregelten Bauablauf, eine termingerechte IBN, geregelte Koordination und lückenlose Sicherheit auf der Baustelle zur
gewährleisten, wurde beim Bau GU angeordnet, diese Leistung als Nachtrag durchzuführen. Die Arbeiten dienen der
Sicherstellung einer funktionsfähigen und abnahmefähigen Kabeltiefbau- und Kabelanlage.
Auf Grund der Tatsache, dass es sich bei dieser Maßnahme und ein eigenens kleineres Los in einem kleineren Bauabschnitt
gehandelt hätte und der Leistungsablauf ineinandergreifend und komplex ist, wäre die Einbindung eine weiteren Unternehmers
logistisch nicht möglich gewesen. Eine zusätzliche Firma mit eigenem und zusätzlichem Baugerät hätte auf der Baustelle
Platzprobleme bereitet und eine Behinderungsanzeige des Bau-GU nach sich gezogen, da zeitweise noch nicht
entsorgungsfähige Haufwerke auf der Baustelle gelagert wurden.
NT03- Hierbei handelt es sich um eine nicht ausgeschriebene Leistungsposition und um einen unvorhergesehenen Mehraufwand.
Um einen geregelten Bauablauf, eine termingerechte IBN, geregelte Koordination und lückenlose Sicherheit auf der Baustelle zur
gewährleisten, wurde beim Bau GU angeordnet, diese Leistung als Nachtrag durchzuführen. Die Arbeiten dienen der
Sicherstellung einer funktionsfähigen und abnahmefähigen Kabeltiefbau- und Kabelanlage.
Auf Grund der Tatsache, dass es sich bei dieser Maßnahme und ein eigenens kleineres Los in einem kleineren Bauabschnitt
gehandelt hätte und der Leistungsablauf ineinandergreifend und komplex ist, wäre die Einbindung eine weiteren Unternehmers
logistisch nicht möglich gewesen. Eine zusätzliche Firma mit eigenem und zusätzlichem Baugerät hätte auf der Baustelle
Platzprobleme bereitet und eine Behinderungsanzeige des Bau-GU nach sich gezogen, da zeitweise noch nicht
entsorgungsfähige Haufwerke auf der Baustelle gelagert wurden.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
NT03- Anzeige 03 Lieferung u. Einbau Prellbock u. Umbau Gleis 11 im Bf. Deggendorf zum NT03
Quelle: OJS 2025/S 055-178431 (2025-03-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-05-27) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞 Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-05-27+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
1) Hierbei handelt es sich um eine nicht ausgeschriebene Leistungsposition und um einen unvorhergesehenen Mehraufwand.
Um einen geregelten Bauablauf, eine termingerechte IBN, geregelte Koordination und lückenlose Sicherheit auf der Baustelle zur
gewährleisten, wurde beim Bau GU angeordnet, diese Leistung als Nachtrag durchzuführen. Die Arbeiten dienen der
Sicherstellung einer funktionsfähigen und abnahmefähigen Kabeltiefbau- und Kabelanlage.
Auf Grund der Tatsache, dass es sich bei dieser Maßnahme und ein eigenens kleineres Los in einem kleineren Bauabschnitt
gehandelt hätte und der Leistungsablauf ineinandergreifend und komplex ist, wäre die Einbindung eine weiteren Unternehmers
logistisch nicht möglich gewesen. Eine zusätzliche Firma mit eigenem und zusätzlichem Baugerät hätte auf der Baustelle
Platzprobleme bereitet und eine Behinderungsanzeige des Bau-GU nach sich gezogen, da zeitweise noch nicht
entsorgungsfähige Haufwerke auf der Baustelle gelagert wurden.
2) Hierbei handelt es sich um eine nicht ausgeschriebene Leistungsposition und um einen unvorhergesehenen Mehraufwand.
Um einen geregelten Bauablauf, eine termingerechte IBN, geregelte Koordination und lückenlose Sicherheit auf der Baustelle zur
gewährleisten, wurde beim Bau GU angeordnet, diese Leistung als Nachtrag durchzuführen. Die Arbeiten dienen der
Sicherstellung einer funktionsfähigen und abnahmefähigen Kabeltiefbau- und Kabelanlage.
Auf Grund der Tatsache, dass es sich bei dieser Maßnahme und ein eigenens kleineres Los in einem kleineren Bauabschnitt
gehandelt hätte und der Leistungsablauf ineinandergreifend und komplex ist, wäre die Einbindung eine weiteren Unternehmers
logistisch nicht möglich gewesen. Eine zusätzliche Firma mit eigenem und zusätzlichem Baugerät hätte auf der Baustelle
Platzprobleme bereitet und eine Behinderungsanzeige des Bau-GU nach sich gezogen, da zeitweise noch nicht
entsorgungsfähige Haufwerke auf der Baustelle gelagert wurden.
1) Hierbei handelt es sich um eine nicht ausgeschriebene Leistungsposition und um einen unvorhergesehenen Mehraufwand.
Um einen geregelten Bauablauf, eine termingerechte IBN, geregelte Koordination und lückenlose Sicherheit auf der Baustelle zur
gewährleisten, wurde beim Bau GU angeordnet, diese Leistung als Nachtrag durchzuführen. Die Arbeiten dienen der
Sicherstellung einer funktionsfähigen und abnahmefähigen Kabeltiefbau- und Kabelanlage.
Auf Grund der Tatsache, dass es sich bei dieser Maßnahme und ein eigenens kleineres Los in einem kleineren Bauabschnitt
gehandelt hätte und der Leistungsablauf ineinandergreifend und komplex ist, wäre die Einbindung eine weiteren Unternehmers
logistisch nicht möglich gewesen. Eine zusätzliche Firma mit eigenem und zusätzlichem Baugerät hätte auf der Baustelle
Platzprobleme bereitet und eine Behinderungsanzeige des Bau-GU nach sich gezogen, da zeitweise noch nicht
entsorgungsfähige Haufwerke auf der Baustelle gelagert wurden.
2) Hierbei handelt es sich um eine nicht ausgeschriebene Leistungsposition und um einen unvorhergesehenen Mehraufwand.
Um einen geregelten Bauablauf, eine termingerechte IBN, geregelte Koordination und lückenlose Sicherheit auf der Baustelle zur
gewährleisten, wurde beim Bau GU angeordnet, diese Leistung als Nachtrag durchzuführen. Die Arbeiten dienen der
Sicherstellung einer funktionsfähigen und abnahmefähigen Kabeltiefbau- und Kabelanlage.
Auf Grund der Tatsache, dass es sich bei dieser Maßnahme und ein eigenens kleineres Los in einem kleineren Bauabschnitt
gehandelt hätte und der Leistungsablauf ineinandergreifend und komplex ist, wäre die Einbindung eine weiteren Unternehmers
logistisch nicht möglich gewesen. Eine zusätzliche Firma mit eigenem und zusätzlichem Baugerät hätte auf der Baustelle
Platzprobleme bereitet und eine Behinderungsanzeige des Bau-GU nach sich gezogen, da zeitweise noch nicht
entsorgungsfähige Haufwerke auf der Baustelle gelagert wurden.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
1) Anzeige 01 Diverse Zusätzliche Leistungen Bereich KTB und Baustraße herstellen zum NT01 und NT02
2) Anzeige 02 Herstellung Baustraße im Bf. Deggendorf zum NT01 und NT02
Quelle: OJS 2025/S 102-343957 (2025-05-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-09-11)
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-09-11+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
AN02 - Hierbei handelt es sich um eine nicht ausgeschriebene Leistungsposition und um einen unvorhergesehenen Mehraufwand.
Um einen geregelten Bauablauf, eine termingerechte IBN, geregelte Koordination und lückenlose Sicherheit auf der Baustelle zur gewährleisten, wurde beim Bau GU angeordnet, diese Leistung als Nachtrag durchzuführen. Die Arbeiten dienen der Sicherstellung einer funktionsfähigen und abnahmefähigen Kabeltiefbau- und Kabelanlage.
Auf Grund der Tatsache, dass es sich bei dieser Maßnahme und ein eigenens kleineres Los in einem kleineren Bauabschnitt gehandelt hätte und der Leistungsablauf ineinandergreifend und komplex ist, wäre die Einbindung eine weiteren Unternehmers logistisch nicht möglich gewesen. Eine zusätzliche Firma mit eigenem und zusätzlichem Baugerät hätte auf der Baustelle Platzprobleme bereitet und eine Behinderungsanzeige des Bau-GU nach sich gezogen, da zeitweise noch nicht entsorgungsfähige Haufwerke auf der Baustelle gelagert wurden.
AN02 - Hierbei handelt es sich um eine nicht ausgeschriebene Leistungsposition und um einen unvorhergesehenen Mehraufwand.
Um einen geregelten Bauablauf, eine termingerechte IBN, geregelte Koordination und lückenlose Sicherheit auf der Baustelle zur gewährleisten, wurde beim Bau GU angeordnet, diese Leistung als Nachtrag durchzuführen. Die Arbeiten dienen der Sicherstellung einer funktionsfähigen und abnahmefähigen Kabeltiefbau- und Kabelanlage.
Auf Grund der Tatsache, dass es sich bei dieser Maßnahme und ein eigenens kleineres Los in einem kleineren Bauabschnitt gehandelt hätte und der Leistungsablauf ineinandergreifend und komplex ist, wäre die Einbindung eine weiteren Unternehmers logistisch nicht möglich gewesen. Eine zusätzliche Firma mit eigenem und zusätzlichem Baugerät hätte auf der Baustelle Platzprobleme bereitet und eine Behinderungsanzeige des Bau-GU nach sich gezogen, da zeitweise noch nicht entsorgungsfähige Haufwerke auf der Baustelle gelagert wurden.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text: AN02 - Anzeige 02 einer Vertragsabweichung lfd. 02 zum NT02; Los 3
Quelle: OJS 2025/S 175-597756 (2025-09-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-11-11) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-11-11+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
AN 016
Der Nachtrag ist aus Gründen des Bauablaufs zwingend zu bestellen, um den IBN-Termin nicht zu gefährden.
AN 018
Der Nachtrag ist aus Gründen des Bauablaufs zwingend zu bestellen, um den IBN-Termin nicht zu gefährden.
AN 019
Der Nachtrag ist aus Gründen des Bauablaufs zwingend zu bestellen, um den IBN-Termin nicht zu gefährden.
AN 022
Der Nachtrag ist aus Gründen des Bauablaufs zwingend zu bestellen, um den IBN-Termin nicht zu gefährden.
AN 016
Der Nachtrag ist aus Gründen des Bauablaufs zwingend zu bestellen, um den IBN-Termin nicht zu gefährden.
AN 018
Der Nachtrag ist aus Gründen des Bauablaufs zwingend zu bestellen, um den IBN-Termin nicht zu gefährden.
AN 019
Der Nachtrag ist aus Gründen des Bauablaufs zwingend zu bestellen, um den IBN-Termin nicht zu gefährden.
AN 022
Der Nachtrag ist aus Gründen des Bauablaufs zwingend zu bestellen, um den IBN-Termin nicht zu gefährden.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
AN 016; Neuerliche Einrichtung der Baustelle zum NT12
AN 018; Ne7 Signalisierung liefern u. einbauen; Höhen- u- Versatzadapter liefern zum NT12
AN 019; Bediensäulen liefern u. montieren incl. Erdarbeiten NT11
AN 022; Diverse Zusätzliche KTB Leistungen zum NT12
AN 016; Neuerliche Einrichtung der Baustelle zum NT12
AN 018; Ne7 Signalisierung liefern u. einbauen; Höhen- u- Versatzadapter liefern zum NT12
AN 019; Bediensäulen liefern u. montieren incl. Erdarbeiten NT11
AN 022; Diverse Zusätzliche KTB Leistungen zum NT12
Quelle: OJS 2025/S 218-749637 (2025-11-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-01-27) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-01-27+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
AN 021
Hierbei handelt es sich um eine nicht ausgeschriebene Leistungsposition und um einen unvorhergesehenen Mehraufwand.
Um einen geregelten Bauablauf, eine termingerechte IBN, geregelte Koordination und lückenlose Sicherheit auf der Baustelle zur gewährleisten, wurde beim Bau GU angeordnet, diese Leistung als Nachtrag durchzuführen. Die Arbeiten dienen der Sicherstellung einer funktionsfähigen und abnahmefähigen Kabeltiefbau- und Kabelanlage.
AN 021
Hierbei handelt es sich um eine nicht ausgeschriebene Leistungsposition und um einen unvorhergesehenen Mehraufwand.
Um einen geregelten Bauablauf, eine termingerechte IBN, geregelte Koordination und lückenlose Sicherheit auf der Baustelle zur gewährleisten, wurde beim Bau GU angeordnet, diese Leistung als Nachtrag durchzuführen. Die Arbeiten dienen der Sicherstellung einer funktionsfähigen und abnahmefähigen Kabeltiefbau- und Kabelanlage.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text: AN 021; Passchienenwechsel und Ausbau Iso Stöße zum NT14
Quelle: OJS 2026/S 019-062964 (2026-01-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-01-29) Objekt Beschreibung
Interne Kennung: 0f3dab2a-72ad-4967-aaa8-568deacd735e
Titel: 3
Beschreibung der Beschaffung: 3
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: CON-0001 - MHEL Müchelner Hoch-,Erd- und Leitu - bau GmbH Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Kennung des Angebots: 2022859260 - Los: 3 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: MHEL Müchelner Hoch-,Erd- und Leitu - bau GmbH
Nationale Registrierungsnummer: e5d0c2c9-c38f-467d-a16b-820a44bc6ec4
Postleitzahl: 06249
Postort: Mücheln
Region: Saalekreis
🏙️
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-01-29+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
AN 03
Hierbei handelt es sich um eine nicht ausgeschriebene Leistungsposition und um einen unvorhergesehenen Mehraufwand.
Um einen geregelten Bauablauf, eine termingerechte IBN, geregelte Koordination und lückenlose Sicherheit auf der Baustelle zur gewährleisten, wurde beim Bau GU angeordnet, diese Leistung als Nachtrag durchzuführen. Die Arbeiten dienen der Sicherstellung einer funktionsfähigen und abnahmefähigen Kabeltiefbau- und Kabelanlage.
Auf Grund der Tatsache, dass es sich bei dieser Maßnahme und ein eigenens kleineres Los in einem kleineren Bauabschnitt gehandelt hätte und der Leistungsablauf ineinandergreifend und komplex ist, wäre die Einbindung eine weiteren Unternehmers logistisch nicht möglich gewesen. Eine zusätzliche Firma mit eigenem und zusätzlichem Baugerät hätte auf der Baustelle Platzprobleme bereitet und eine Behinderungsanzeige des Bau-GU nach sich gezogen, da zeitweise noch nicht entsorgungsfähige Haufwerke auf der Baustelle gelagert wurden.
AN 03
Hierbei handelt es sich um eine nicht ausgeschriebene Leistungsposition und um einen unvorhergesehenen Mehraufwand.
Um einen geregelten Bauablauf, eine termingerechte IBN, geregelte Koordination und lückenlose Sicherheit auf der Baustelle zur gewährleisten, wurde beim Bau GU angeordnet, diese Leistung als Nachtrag durchzuführen. Die Arbeiten dienen der Sicherstellung einer funktionsfähigen und abnahmefähigen Kabeltiefbau- und Kabelanlage.
Auf Grund der Tatsache, dass es sich bei dieser Maßnahme und ein eigenens kleineres Los in einem kleineren Bauabschnitt gehandelt hätte und der Leistungsablauf ineinandergreifend und komplex ist, wäre die Einbindung eine weiteren Unternehmers logistisch nicht möglich gewesen. Eine zusätzliche Firma mit eigenem und zusätzlichem Baugerät hätte auf der Baustelle Platzprobleme bereitet und eine Behinderungsanzeige des Bau-GU nach sich gezogen, da zeitweise noch nicht entsorgungsfähige Haufwerke auf der Baustelle gelagert wurden.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text: AN 03 Zusatzleistungen für TK-CU NT03; Los 3
Quelle: OJS 2026/S 021-070051 (2026-01-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-03-09) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-03-09+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
AN 024
Hierbei handelt es sich um eine nicht ausgeschriebene Leistungsposition und um einen unvorhergesehenen Mehraufwand.
Um einen geregelten Bauablauf, eine termingerechte IBN, geregelte Koordination und lückenlose Sicherheit auf der Baustelle zur gewährleisten, wurde beim Bau GU angeordnet, diese Leistung als Nachtrag durchzuführen. Die Arbeiten dienen der Sicherstellung einer funktionsfähigen und abnahmefähigen Kabeltiefbau- und Kabelanlage.
AN 024
Hierbei handelt es sich um eine nicht ausgeschriebene Leistungsposition und um einen unvorhergesehenen Mehraufwand.
Um einen geregelten Bauablauf, eine termingerechte IBN, geregelte Koordination und lückenlose Sicherheit auf der Baustelle zur gewährleisten, wurde beim Bau GU angeordnet, diese Leistung als Nachtrag durchzuführen. Die Arbeiten dienen der Sicherstellung einer funktionsfähigen und abnahmefähigen Kabeltiefbau- und Kabelanlage.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
AN 024
AN024; Entwässerrung ESTW Modulgebäude zum NT13
Quelle: OJS 2026/S 048-163967 (2026-03-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-05-28) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-28+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
AN 04
Hierbei handelt es sich um eine nicht ausgeschriebene Leistungsposition und um einen unvorhergesehenen Mehraufwand.
Um einen geregelten Bauablauf, eine termingerechte IBN, geregelte Koordination und lückenlose Sicherheit auf der Baustelle zur gewährleisten, wurde beim Bau GU angeordnet, diese Leistung als Nachtrag durchzuführen. Die Arbeiten dienen der Sicherstellung einer funktionsfähigen und abnahmefähigen Kabeltiefbau- und Kabelanlage.
Auf Grund der Tatsache, dass es sich bei dieser Maßnahme und ein eigenens kleineres Los in einem kleineren Bauabschnitt gehandelt hätte und der Leistungsablauf ineinandergreifend und komplex ist, wäre die Einbindung eine weiteren Unternehmers logistisch nicht möglich gewesen. Eine zusätzliche Firma mit eigenem und zusätzlichem Baugerät hätte auf der Baustelle Platzprobleme bereitet und eine Behinderungsanzeige des Bau-GU nach sich gezogen, da zeitweise noch nicht entsorgungsfähige Haufwerke auf der Baustelle gelagert wurden.
AN 04
Hierbei handelt es sich um eine nicht ausgeschriebene Leistungsposition und um einen unvorhergesehenen Mehraufwand.
Um einen geregelten Bauablauf, eine termingerechte IBN, geregelte Koordination und lückenlose Sicherheit auf der Baustelle zur gewährleisten, wurde beim Bau GU angeordnet, diese Leistung als Nachtrag durchzuführen. Die Arbeiten dienen der Sicherstellung einer funktionsfähigen und abnahmefähigen Kabeltiefbau- und Kabelanlage.
Auf Grund der Tatsache, dass es sich bei dieser Maßnahme und ein eigenens kleineres Los in einem kleineren Bauabschnitt gehandelt hätte und der Leistungsablauf ineinandergreifend und komplex ist, wäre die Einbindung eine weiteren Unternehmers logistisch nicht möglich gewesen. Eine zusätzliche Firma mit eigenem und zusätzlichem Baugerät hätte auf der Baustelle Platzprobleme bereitet und eine Behinderungsanzeige des Bau-GU nach sich gezogen, da zeitweise noch nicht entsorgungsfähige Haufwerke auf der Baustelle gelagert wurden.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text: AN 04 Zus. für TK-Cu und LWL NT04; Los 3
Quelle: OJS 2026/S 102-368533 (2026-05-28)