ESTW Kreiensen II – Elektrische Energieanlagen (50Hz)

DB Netz AG (Bukr 16)

50Hz/EEA-Arbeiten - ESTW

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-03-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-02-14.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-02-14 Auftragsbekanntmachung
2022-06-08 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-05-05 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-05-05 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-05-05 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-10-13 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2026-01-29 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2026-01-30 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2026-02-06 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2026-02-11 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2026-02-12 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2026-02-24 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2022-02-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Fahrleitungsbauarbeiten
Referenznummer: 22FEI56934
Kurze Beschreibung: 50Hz/EEA-Arbeiten - ESTW
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fahrleitungsbauarbeiten 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Fahrleitungsbauarbeiten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Northeim 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: DB Netz AG (Bukr 16)
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Postleitzahl: 60327
Postort: Frankfurt Main
Kontakt
Internetadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏
E-Mail: michael.neitzel@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 5112864235 📞
Fax: +49 6926521083 📠
URL der Dokumente: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/23109a6c-02e4-4f46-b854-4d9c7a6bdff6 🌏
URL der Teilnahme: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/23109a6c-02e4-4f46-b854-4d9c7a6bdff6 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-02-14 📅
Einreichungsfrist: 2022-03-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-02-18 📅
Datum des Beginns: 2022-06-27 📅
Datum des Endes: 2024-12-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 035-091051
ABl. S-Ausgabe: 35
Zusätzliche Informationen
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.4 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen. Hinweise des Auftraggebers zu Corona: 1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen. 2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Teilvorhaben des ESTW Kreiensen II umfasst Maßnahmen der elektrischen Energieanlagen.
Der Baubereich gliedert sich wie folgt auf:
Strecke 1732 von km 9,200 – 35,000
einschließlich der hier zugehörigen Teilstrecken:
Strecke 1770 von km 49,000 – 52,210
Strecke 1771 von km 22,300 – 26,000
Strecke 1820 von km 0,000 – 15,000
Die Maßnahme hier umfasst den Neubau von 4 ESTW Bereichen:
- ESTW-D Sarstedt-Heisede
- ESTW-D Nordstemmen
- ESTW-D Elze
- ESTW-D Voldagsen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
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Es ist zu beachten, dass nach III.1.4) zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht.
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Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
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Es ist zu beachten, dass nach III.1.4) zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht.
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Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
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Es ist zu beachten, dass nach III.1.4) zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht.
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Erklärung über die von ihm ausgeführten Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe III.2.2) sowie Bewerbungsbedingungen Ziff. 17 und Besondere Vertragsbedingungen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Vertragserfüllungsbürgschaft
in Höhe von 5% v.H. der Auftragssumme
Bürgschaft für Mängelansprüche
in Höhe von 3% v.H. der Abrechnungssumme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4), den Bewerbungsbedingungen Ziff. 17 und Besonderen Vertragsbedingungen zu entnehmen:
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Elektrische Weichenheizanlagen
-Mittel- und Niederspannung;
Planung E-Technik
-Planung von elektrischen Energieanlagen
-Planung elektrischer Weichenheizanlagen

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2022-03-25 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-06-23 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Neitzel, Michael
Dokumente URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/23109a6c-02e4-4f46-b854-4d9c7a6bdff6 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: FEI-N - Beschaffung Infrastruktur Region Nord
Postanschrift: Rundestr. 11
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30161

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.4 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
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Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
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Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
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2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2022/S 035-091051 (2022-02-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-06-08)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-06-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-06-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 112-316681
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 035-091051
ABl. S-Ausgabe: 112

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-06-08 📅
Name: Rhomberg Bahntechnik GmbH
Postanschrift: Krablerstraße 165
Postort: Essen
Postleitzahl: 45326
Land: Deutschland 🇩🇪
Essen, Kreisfreie Stadt 🏙️

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2022/S 112-316681 (2022-06-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-05-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: ESTW Kreiensen II – Elektrische Energieanlagen (50Hz)
Referenznummer: 22FEI56934
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Fahrleitungsbauarbeiten 📦
Beschreibung
Interne Kennung: 59cc7ce4-f50e-4365-9364-dde34db671e3
Beschreibung der Beschaffung: 50Hz/EEA-Arbeiten - ESTW
Dauer
Datum des Beginns: 2022-06-15 📅
Datum des Endes: 2025-03-31 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Beschreibung
Ort der Leistung: Northeim 🏙️
Postleitzahl: 37574
Stadt: Kreiensen
Land: Deutschland 🇩🇪

Verfahren
Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: CON-0001 - Rhomberg Sersa Bahntechnik GmbH
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-06-08 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Kennung des Angebots: 2022812385
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Rhomberg Sersa Bahntechnik GmbH
Nationale Registrierungsnummer: a87b2b3a-b4bb-41c5-af85-535046c5e6f8
Postanschrift: Krablerstraße 165
Postleitzahl: 45326
Postort: Essen
Region: Essen, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: bieterportal-alt@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 📞

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: DB Netz AG (Bukr 16)
Nationale Registrierungsnummer: f45ee0d3-f9b6-44f0-846d-0c10b6f61a37
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Postleitzahl: 60327
Postort: Frankfurt Main
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Fe.ei-n-e
E-Mail: michael.neitzel@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 5112864235 📞
Fax: +49 6926521083 📠
URL: https://www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes
Postort: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Mehr anzeigen
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-05-05+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
36- Der hiesige AN ist gem. Bauvertrag mit Arbeiten zu den elektrischen Energieanlagen beauftragt. Dem AN sind aufgrunddessen die Gegebenheiten im Zusammenhang mit der Energieversorgung des Bauvorhabens bekannt. Die Mitwirkung bei diesem Bauvorhaben führt dazu, dass der AN Fachwissen und Insider-Know-How hat, welches dazu führt, dass die Synergie gewährleistet werden kann. Die Sperrpause zur IBN 1 war akkurat geplant und es bestand die Gefahr von Verzögerungen, wenn nicht ein bauvorhabenkundiger AN mit ebendieser Leistung beauftragt worden wäre. Denn der Einsatz von Ersatzgeräten konnte lediglich durch einen AN gewährleistet werden, der eine Expertise und Überblick über das Bauvorhaben als Ganzes hat. 37- Der hiesige AN ist gem. Bauvertrag mit Arbeiten zu den elektrischen Energieanlagen beauftragt. Dem AN sind aufgrunddessen die Gegebenheiten im Zusammenhang mit der Energieversorgung des Bauvorhabens bekannt. Die Mitwirkung bei diesem Bauvorhaben führt dazu, dass der AN Fachwissen und Insider-Know-How hat, welches dazu führt, dass die Synergie gewährleistet werden kann. Im Übrigen durfte aufgrund der Expertise des AN von einer fachgerechten Ausführung ausgegangen werden. Die in dieser AeV angezeigten Leistungen stehen im Zusammenhang mit den elektrischen Energieanlagen des gegenständlichen Bauvorhabens. Eine Beauftragung eines anderen AN wäre mit Zusatzkosten und einem nicht unerheblichen Mehraufwand verbunden. Eine erhebliche Schwierigkeit lag zudem in der Kurzfristigkeit der auszuführenden Leistung (zwischen Anordnung und Ausführung lagen 3 Wochen). Eine zusätzliche Ausschreibung hätte zu unzumutbaren Verzögerungen geführt. 38- Ein neuer AN müsste sämtlichen geleisteten Weichenarbeiten anhand der Bestandsdokumentation nachvollziehen, um die hier erforderliche Arbeiten ausführen zu können, was mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden wäre Eine neuer AN müsste aller Voraussicht nach die Bestandsdokumentation übernehmen, einsehen und zur Umsetzung der Arbeiten einlesen, was unverhältnismäßig viel Aufwand bedeuten würde. 40- Ein neuer AN müsste die bisherigen Ausführungsplanungen übernehmen und implementieren. Zudem sich auf den Stand der bisher ausgeführten Arbeiten bringen. Dies wäre mit erheblichen und auch unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden. Eine neuer AN müsste aller Voraussicht nach die bisherigen Ausführungspanung sowie Bestandsdokumentation übernehmen, einsehen und zur Umsetzung der Arbeiten implementieren, was unverhältnismäßig viel Aufwand bedeuten würde. Zudem würde es auf der Ebene der späteren Gewährleistung zu erheblichen Schwierigkeiten und Abgrenzungsproblemen kommen. 41- Ein Wechsel zu einem nicht am Baugeschehen beteiligten AN wäre mit Kosten verbunden welche außer Verhältnis zu den hier anfallenden stehen würden. Angesichts der Kurzfristigkeit der Anordnung, nur wenige Tage vor dem IBN, wäre ein Wechsel des AN EEA für diese geringfügige Zusatzleistung nicht mehr umsetzbar gewesen. 43- Ein Wechsel zu einem nicht am Baugeschehen beteiligten AN wäre mit Kosten verbunden, welche außer Verhältnis zu den hier anfallenden stehen würden. Angesichts der Tatsache, dass der AN bereits die geänderte Position an einer Stelle im HLV zu leisten hat und er dahingehend die Baustellenausrüstung und die Betonstation bereitzustellen hat, würde eine Beauftragung eines anderen AN zu unzumutbaren Verzögerungen führen. 44- Der hiesigen AN ist mit Arbeiten zu den elektrischen Energieanlagen beuftragt. Ihm sind deshalb die Gegebenheiten im Zusammenhang mit den Bauabläufen insbesondere um die Weichenheizungsanlagen bekannt und kennt dementsprechend auch die Leistungsabläufe. Dem Grunde nach bleibt die Leistung des AN in ihren Grundzügen dieselbe, mit dem Unterschied, dass nunmehr unterschiedliche Kabeltypen zusätzlich geleistet werden müssen-Ein Wechsel des AN würde zu einer Unterbrechung des Synergieeffekts führen. Ein Wechsel des AN würde zu erheblichen Verzögerungen führen, denn der AN hat das erforderliche Insider-Know-How, was dazu führt, dass der AN die Arbeiten schneller und effizienter erledigen kann, als ein neuer AN. 45- Der hiesigen AN ist mit Arbeiten zu den elektrischen Energieanlagen beuftragt. Ihm sind deshalb die Gegebenheiten im Zusammenhang mit den Bauabläufen insbesondere um die Weichenheizungsanlagen bekannt und dieser kennt dementsprechend auch die Leistungsabläufe. Ein Wechsel des AN würde zu einer Unterbrechung des Synergieeffekts führen. Es würden erhebliche Zusatzkosten durch eine Neubeauftragung anfallen. Zudem besteht die konkrete Möglichkeit des Auseinanderfallens der Gewährleistung, was ebenfalls zu vermeiden ist. 46- Der hiesige AN ist mit Arbeiten zu den elektrischen Energieanlagen beauftragt. Unter anderem hat er gem. 0.1.1 der Baubeschreibung Einbruch- und Brandmeldeanlage einzurichten bzw. anzupassen. Zum aktuellen Zeitpunkt können diese EBA und BMA nicht eingerichtet werden. Es wird als Ersatzmaßnahme Personal eingesetzt. Für ebendiese Ersatzmaßnahme sind Baustromanschlüsse in den Bauwagen vor Ort notwendig. Der AN steht in unmittelbarem Zusammenhang zur Ersatzmaßnahme und kann bei diesen zusätzlichen Leistungen auf sein bereits vorhandenes spezielles Fachwissen hinsichtlich der elektrischen Energieanlagen im BV Kreiensen 11 zurückgreifen. Ein Wechsel des AN würde zu erheblichen Verzögerungen führen, denn der AN hat das erforderliche Insider-Know-How, was dazu führt, dass der AN die Arbeiten schneller und effizienter erledigen kann, als ein neuer AN. Zudem könnte es zu dem Auseinanderfallen der Gewährleistung zwischen den geschuldeten und den zusätzlichen Leistungen kommen, falls diese an ein Drittunternehmen vergeben werden würden.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
36- Bei der Beistellung von Mietaggregaten 125 kVA handelt es sich um eine zusätzliche Leistung, weil diese vom HLV nicht vorgesehen waren. Sie sind jedoch dahingehend erforderlich gewesen, dass während der Abschaltung aller OLA in der Sperrpause zur IBN 1 eine Sicherstellung der Stromversorgung durch ebendiese erfolgen musste. 37- Für die IBN des ESTW Voldagsen mussten im Bahnhof Voldagsen alle in den Gleisen befindlichen Isostöße überbrückt werden (42 Stück). Für jede dieser Überbrückung mussten jeweils 2 Gleiserden gebohrt werden. Anschließend hat die Überbrückung mittels (N)A(ST)YY-O IXI 10mm2 zu erfolgen, welches beidseitig mit Kabelschuhen ausgerüstet und an den Gleisanschlüssen angeschlossen wird. 38- Um die ISS-Schließung (Betreiberschließung) durch das Projekt bestellen zu können, welche erforderlich ist, damit die Instandhalter nach der IBN Zugang zu den Anlagen haben, ist es erforderlich die Schließzylinder für alle 50 Hz Anlagen, Weichenheizungen und Betonschalthäuser aufzunehmen. 40- Im Bahnhof Voldagsen werden die Weichen 11 und 12 engültig außer Betrieb genommen bzw. in einer Lage verschweißt. Die Weichen 21 und 22 werden zu Handweichen umgebaut. Alle vier Weichen sind aktuell gemäß der vorliegenden, freigegebenen AP mit Weichenheizung ausgerüstet. Dies erfordert einen Rückbau der Weichenheizungen und die weiteren aus der Anordnung vom 30.10.2024 ersichtlichen Planunqs- und Ausführunqsleistunqen. 41- Gemäß Baubeschreibung muss der AN Rhomberg, welcher das Gewerk EEA innehat, die Inbetriebnahme begleiten und entsprechende Abstimmungen mit dem AG und seiner BUW treffen. Ein Bereitschaftsdienst für den gesamten Zeitraum der Inbetriebnahme Sperrpause ist jedoch nicht vom HLV abgebildet, obwohl zur Erreichung des geschuldeten Erfolges notwendig 43- Gemäß Baubeschreibung muss der AN Rhomberg, welcher das Gewerk EEA innehat, im Bereich Elze WI und W2 und Rethen WI je ein BSH stationieren. Davon umfasst ist der Transport, die Entladung und die Aufstellung im Gleisbereich. Die Aufstellung der BSH EWHA Elze WI, LV-Pos. 20.02.0030 und W2, LV-Pos. 21.02.0030 kann auf dem Schienenweg aufgrund des bereits erfolgtem Gleisrückbaus nicht mehr erfolgen, sodass die Aufstellung straßengebunden erfolgt. Bezüglich dem BSH der EWHA Rethen WI wurde das BSH abweichend von der HCV-Pos. 02.02.0030 versetzt, sodass dieses auch straßengebunden zu erreichen ist. Hinsichtlich allen drei Änderungen kann die jeweilige LV-Pos. durch die Referenzposition im HLV Pos. 08.02.0030 ersetzt werden. 44- Der AN wurde beauftragt, bei allen drei Weichenheizungsanlagen - Rethen WI, Sarstedt WI und Barnten WI - gemäß HLV diverse Kabel zu verlegen. Die nunmehr zu verlegenden Kabeltypen sind im HLV nicht aufgeführt, finden sich aber in der freigegebenen Ausführungsplanung wieder. Die zusätzlich zu verlegenden Kabel sorgen dafür, dass die im HLV aufgeführten Kabeltypen teilweise entfallen und es zu einer "Anstatt-Leistung" durch den AN kommt. So soll der AN für die EWHA Rethen WI und Sarstedt WI (N)A(ST)YY-O IXI 10qmm anstatt der im HLV vorgesehenen NYY-O Ix50qmm liefern, verlegen und kennzeichnen und anschließen; für die EWHA Barnten WI soll der AN anstatt der Kabeltypen NYY-0 4x10 qmm nunmehr NYY-0 2x10 qmm liefern, kennzeichnen, verlegen und anschließen. Weiter ist nunmehr die EWHA Barnten WI noch Kabeltyp NYY-0 2x25 qmm anstatt des ursprünglich festgelegten Kabeltyps NYY-0 4x10 qmm erforderlich. Außerdem war für die EWHA Barnten WI der Kabeltyp NYY-O Ix50 qmm vorgesehen, wohingegen nunmehr der Kabeltyp (N)A(ST)YY-O IXI 10 qmm geleistet werden soll. 45- Der AN wurde mit der Herstellung von Oberleitungsanschlüssen in den Bereichen Bf. Rethen EWHA WI & EWHA W2, Bf. Sarstedt EWHA WI, Bf. Barnten EW-IA WI & EW-IA w'2, Bf. Nordsternmen EW-IA WI, EWHA w2 & EWHA W3 und Bf. Elze EWHA WI & EWHA W2 beauftragt. Aufgrund von Änderungen einiger BSH Standorte und Mastschalterstandorten veränderte sich die Länge der Kabelgräben und damit auch die Länge der Mittelspannungskabel für die Oberleitungsanschlüsse. 46- Der AN zeigt vorliegend die zusätzliche Materialisierung und Erstellung von Baustromanschlüssen für die Bauwagen an den EST Ws Nordstemmen, Voldagsen und Elze an. Als Ersatzmaßnahme für die noch fehlenden Einbruchmeldeanlagen und Brandmeldeanlagen wird Personal vor Ort eingesetzt. Für das Personal werden vor Ort Bauwagen benötigt, für die entsprechende Baustromanschlüsse erforderlich sind. Ebendiese Baustromanschlüsse sind Geqenstand dieser AeV.
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Quelle: OJS 2025/S 087-290274 (2025-05-05)
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Änderungen
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47- Der AN ist mit der Herstellung von OLA bereits beauftragt, jedoch gestaltete sich seine Leistungsausführung anders als ursprünglich geplant. Die Erforderlichkeit der zusätzlichen Leistungen resultieren aus einer Abweichung in der Ausführungsplanung. Im Übrigen sind dem AN aufgrund seiner bereits bestehenden Beauftragung die Gegebenheiten im Zusammenhang mit der Energieversorgung des Bauvorhabens bekannt. Die Mitwirkung bei diesem Bauvorhaben führt dazu, dass der AN Fachwissen und Insider-Know-How hat, welches dazu führt, dass die Synergie gewährleistet werden kann. Dem Grunde nach kann der AN trotz der zusätzl. Leistung durch die Fa. Photon Meissner an seinen bisherigen Leistungserfolg anknüpfen, wodurch eine funktionsfähige Auftragseinheit gewährleistet wird. Ein neues Ausschreibungsverfahren dieser Leistung würde zu unzumutbaren Zeitverzögerungen im Bauablauf und zudem zu einem Abriss des Synergieeffektes führen. 48- Der hiesige AN ist gem. Bauvertrag mit Arbeiten zu den elektrischen Energieanlagen beauftragt. Wenngleich die angezeigten Leistungen nicht im HLV enthalten sind, so stehen diese Leistungen im Zusammenhang mit dem Gewerk des AN. Dem AN sind aufgrunddessen die Gegebenheiten im Zusammenhang mit der Energieversorgung des Bauvorhabens bekannt. Mithin bringt der AN neben der Expertise zusätzlich auch Insider-Know-How mit, was im Ergebnis dazu führt, dass die Synergie gewährleistet werden kann. Ein neues Ausschreibungsverfahren dieser Leistung würde zu unzumutbaren Zeitverzögerungen im Bauablauf und damit zu einem Abriss des Synergieeffektes führen. Die Bauzeit würde erheblich verlängert und die IBN in besonders hohem Maße gefährdet. 49- Um seiner vertraglich geschuldeten Leistung - dem Stellen des BSH - nachkommen zu können, war es erforderlich, dass ein Baum verschnitten werden musste. Denn ohne den Baumverschnitt hätte der für das Stellen des BSH vorgesehene Kran nicht an der erforderlichen Stelle aufgebaut werden. Aufgrund des engen Zusammenhangs der Maßnahmen würde ein Wechsel des AN dazu führen, dass insbesondere in zeitlicher Hinsicht weitere Verzögerungen eintreten würden, die die Einhaltung des Aufstelltermins unmöglich machen würden. Die in dieser AeV angezeigten abweichenden Leistungen stehen im direktenZusammenhang mit den vertraglich geschuldeten Leistungen des AN in gegenständlichem Bauvorhaben. Die Stellung des BSH ist abhängig von dem Baumverschnitt, sodass die zügige Umsetzung des Verschnitts notwendig ist. Eine Beauftragung eines anderen AN wäre mit einem Mehraufwand verbunden, welcher den Bauablauf nicht unwesentlich verzögern würde. 50- Der hiesige AN ist gem. Bauvertrag mit Arbeiten zu den elektrischenEnergieanlagen beauftragt. Zu seiner Leistung gehört mitunter die Ausführungder Forderungen aus den Abnahmeniederschriften 50Hz, insbesondere diesichere Standfläche. Die sichere Standfläche kann nur infolge der Verfüllungund Verdichtung errichtet werden, sodass diese unmittelbare Abhängigkeit derzusätzlichen Leistung zu einer hauptvertraglich geschuldeten Leistung nichtaus dem Zusammenhang gerissen werden darf. Im Übrigen durfte aufgrundder Expertise des AN von einer fachgerechten Ausführung ausgegangenwerden. Die in dieser AeV angezeigten Leistungen stehen im Zusammenhang mit denelektrischen Energieanlagen des gegenständlichen Bauvorhabens. Eine Beauftragung eines anderen AN wäre mit Zusatzkosten und einem nicht unerheblichen Mehraufwand verbunden, welcher ebenfalls den Bauablauf verzögern würde. 51- Ein Wechsel des AN hätte zur Folge, dass der neue AN all diebisherigen Ausführungsplanungen und Bestandsdokumente einsehenund vor allem implentieren müsste, was viel Aufwand und wiederurnZeit kosten würde. Dem AN sind die Gegebenheiten des Projektes und dieBauvorhaben bekannt. Die Mitwirkung bei diesem Bauvorhaben birgt, dassder AN die Expertise und explizites Wissen, in Verbindung mit der generellenVerbundenheit, zum Projekt hat. Im Übrigen darf hier von einer fachgerechtenAusführung ausgegangen werden. Die in dieser AeV angezeigten Leistungen stehen im Zusammenhang mit denelektrischen Energieanlagen des gegenständlichen Bauvorhabens. EineBeauftragung eines anderen AN wäre mit Zusatzkosten und einem nichtunerheblichen Mehraufwand verbunden, welcher ebenfalls den Bauablaufverzögern würde.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
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Text:
47- Der AN wurde mit der Herstellung von Oberleitungsanschlüssen unter anderem im ESTW Nordstemmen (dort EWHA WI , EWHA W2 & EWHA W3) beauftragt. Für die ÜT-Technik sollten nunmehr im Kabelabschlussgestell im ESTW Nordstemmen eine PÜS der Fa. Photon Meissener eingebaut werden. Die Ausführungsplanung ging von einem Drei-Buchtigen Kabelabschlussgestell aus. Vor Ort befand sich jedoch ein Vier-Buchtiges Kabelabschlussgestellt. Daher musste eine neue Tragschiene und Mitteltür mit Sichtfenster materialisiert werden. Die zusätzliche Leistung hat der AN im 10.2024-11.2024 bereits ausgeführt. 48- An den BÜ•s km 19,2 Giebelstiegstraße und km 20,3 Jeinser Weg auf der Strecke 1732 wurde der AN angefragt, die jeweils vorhandenen Kabeltrassen und Querungen auf ihre Nutzbarkeit hin zu überprüfen und die ggf. noch freien Kapazitäten der Trassen für weitere Kabelverlegearbeiten zu dokumentieren. Diese zusätzlichen Leistungen sind nicht im HLV enthalten, sind ieodch für den weiteren Bauablauf erforderlich. 49- Der AN Rhomberg ist mit Arbeiten zu den elektrischen Energieanlagen beauftragt. Unter anderem ist von seinen geschuldeten Leistungen die Montage von Betonschalthäusern umfasst. Für die Aufstellung des BSH EWHA Elze W2 ist zusätzlich ein Baumverschnitt vorzunehmen, damit der Kran das BSH stellen kann. Hierzu erforderlich war der Einsatz eines Hubsteigers, der von der Firma Zeppelin in Hannover abgeholt und nach Beendigung des Verschnitts wieder zurückgebracht werden musste. Die zusätzliche Leistung wurde von Seiten des AG angeordnet, weil der Baumverschnitt bauseits nicht mehr rechtzeitig zum Aufstelltermin des BSH gewährleistet werden konnte. 50- In der Abnahmeniederschrift 50Hz ist eine sichere Standflächegefordert. Jedoch gibt der AN Rhomberg an, dass durch denEnergieversorger Stadtwerke Hameln auf dem BÜ km 15,387 auf derStrecke 1820, seit der Herstellung des VNB Anschlusses, Erdreichfehle, um hier eine saubere Standfläche vor der ZAS errichten zukönnen. Dieses müsse angefüllt und verdichtet werden. Anschließendmüssen vor der ZAS ca. 2 rn2 Gehwegplatten verlegt werden, umebendiese geschuldete sichere Standfläche herzustellen. Diezusätzlichen Leistungen waren nach Angaben des AN zunächst nichtvorgesehen, aber infolge der Anordnung des AG vom 20.02.2022erforderlich. 51- Abweichend von der ursprünglichen Planung 50 Hz wurde für die OSE ein Sicherungsautomat Typ K 16 A nachgerüstet. Der Abnahmeprüfer hat ergänzend zur vorhandenen Planung 50 Hz weitere bzw. neue Kabelberechnungen und Selektivitätsberechnungen in Form einer Änderungsplanung gefordert. Diese Änderungsplanung musste durch den NU Fa. Signon erstellt werden. Als Ergebnis dieser Planung musste für die UV OSE eine neue Zuleitung mit größerem Querschnitt verlegt werden. Gemäß ursprünglicher Planung war hier ein NYY-0 4x6 mrn2 verlegt worden. Durch die Änderung bezüglich der Absicherung der OSE musste hier nun ein NYY-0 4x16 mrn2 mit einer Vorsicherung von 63A verlegt werden. Außerdem musste hierfür die Kabelverbindung vom Schrank 1 der ZAS zum Schrank 2 der ZAS von NYY-0 4x95 mrn2 auf NYY-0 4x150 mrn2 erhöht werden. Das benötigte NYY-0 4x16 mrn2 war jedoch im HV vorhanden. Die zusätzlichen Leistungen waren nach Angaben des AN auch erforderlich aufgrund der Anordnung des AG vom 26.09.2024.
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Quelle: OJS 2025/S 087-290607 (2025-05-05)
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Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
18- Der hiesige AN ist gem. Bauvertrag mit Arbeiten zu den elektrischen Energieanlagen beauftragt. Dem AN sind aufgrunddessen die Gegebenheiten im Zusammenhang mit der Energieversorgung des Bauvorhabens bekannt. Die Mitwirkung bei diesem Bauvorhaben führt dazu, dass der AN Fachwissen und Insider-Know-How hat, welches dazu führt, dass die Synergie gewährleistet werden kann. Im Übrigen durfte aufgrund der Expertise des AN von einer fachgerechten Ausführung ausgegangen werden. Die in dieser AeV angezeigten Leistungen stehen im Zusammenhang mit den elektrischen Energieanlagen des gegenständlichen Bauvorhabens. Eine Beauftragung eines anderen AN wäre mit Zusatzkosten und einem nicht unerheblichen Mehraufwand verbunden, welcher ebenfalls den Bauablauf verzögern würde 27- Der hiesige AN ist gem. Bauvertrag mit Arbeiten zu den elektrischen Energieanlagen beauftragt. Dem AN sind aufgrunddessen die Gegebenheiten im Zusammenhang mit der Energieversorgung des Bauvorhabens bekannt. Die Mitwirkung bei diesem Bauvorhaben führt dazu, dass der AN Fachwissen und Insider-Know-How hat, welches dazu führt, dass die Synergie gewährleistet werden kann. Im Übrigen durfte aufgrund der Expertise des AN von einer fachgerechten Ausführung ausgegangen werden. Die in dieser AeV angezeigten Leistungen stehen im Zusammenhang mit den elektrischen Energieanlagen des gegenständlichen Bauvorhabens. Eine Beauftragung eines anderen AN wäre mit Zusatzkosten und einem nicht unerheblichen Mehraufwand verbunden, welcher den Bauablauf verzögern würde und letztlich terminliche Auswirkungen auf die Inbetriebnahme hätte. 28- Der hiesige AN ist gem. Bauvertrag mit Arbeiten zu den elektrischen Energieanlagen beauftragt. Ein bloßer Standortwechsel eines BSH ist keine so tiefgreifende Änderung der Ausführungsplanung die den Charakter des konkreten Teilvorhabens verändert. Ein Wechsel des AN würde an dieser Stelle lediglich zusätzliche Kosten verursachen und die Fertigstellung dieses Teilvorhabens erheblich verzögern, obwohl es sich dem Grunde nach bei dieser abweichenden Leistung von der ursprünglich geplanten Leistung um unwesentliche Änderungen handelt. Die in dieser AeV angezeigten abweichenden Leistungen stehen im unmittelbaren Zusammenhang mit den elektrischen Energieanlagen des gegenständlichen Bauvorhabens. Eine Beauftragung eines anderen AN wäre mit Zusatzkosten und einem nicht unerheblichen Mehraufwand verbunden, welcher ebenfalls den Bauablauf verzögern würde. 30- Der hiesigen AN ist mit Arbeiten zu den elektrischen Energieanlagen beuftragt. Die eingetretenen und erforderlichen Änderungen sind integraler Bestandteil des zu erfüllenden Leistungsspektrums obgleich nicht Teil des geschuldeten Bau Solls. Eine anderweitige Vergabe an einen Drittunternehmer wäre unter technischen Gesichtspunkten nicht umsetzbar. Es würden erhebliche Zusatzkosten durch eine Neubeauftragung anfallen. Zudem besteht die konkrete Möglichkeit des Auseinanderfallens der Gewährleistung zwischen den geschuldeten und den zusätzlichen , angeordneten Leistungselementen, falls diese an einen Dritteunternehmer gehen würden. 31- Der hiesige AN ist bereits umfänglich mit den Arbeiten zu den elektrischen Energieanlagen betraut. Die o.g. Änderungen der Ausführungsplanung umfassen insgesamt lediglich Änderungen von Teilleistungen innerhalb einer Leistungskette, die nicht sinnvoll von dieser abgegrenzt werden können, mit der Folge, dass ein anderer AN diese Teilleistung nicht effektiv und reibungslos vornehmen könnte. Es würde zu einem spürbaren Abbruch des Synergieeffekts kommen, weil der AN Rhomberg, im Falle eines Wechsels des AN, seine vertraglich geschuldeten Leistungen nicht zusammenhängend erbringen könnte. Die in dieser AeV angezeigten abweichenden Leistungen stehen im unmittelbaren Zusammenhang mit den elektrischen Energieanlagen des gegenständlichen Bauvorhabens. Eine Beauftragung eines anderen AN wäre mit Zusatzkosten und einem nicht unerheblichen Mehraufwand verbunden, welcher ebenfalls den Bauablauf verzögern würde. 32- Der hiesige AN ist gem. Bauvertrag mit Arbeiten zu den elektrischen Energieanlagen als Ganzes beauftragt. Die Herstellung einer provisorischen Stromversorgung ist den Leistungen gem. HLV lediglich vorgelagert. Ein Wechsel des AN in Bezug auf diese Zusatzleistung wäre unpraktikabel, weil der Synergieeffekt abreißen würde, dadurch, dass der AN ohnehin mit der Herstellung der elektrischen Energieanlagen beauftragt ist und er damit ein besonderes know-how besitzt. Im Übrigen würde ein Wechsel des AN dahingehend mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden, dass die einheitlich geschuldete Leistung der Energieanlagen einen Bruch in der Ausführung bedeuten würde. 33- Der hiesige AN ist gem. Bauvertrag mit Arbeiten zu den elektrischen Energieanlagen beauftragt. Dem AN sind aufgrunddessen die Gegebenheiten im Zusammenhang mit der Energieversorgung des Bauvorhabens bekannt. Die Mitwirkung bei diesem Bauvorhaben führt dazu, dass der AN Fachwissen und Insider-Know-How hat, welches dazu führt, dass die Synergie gewährleistet werden kann. Im Übrigen durfte aufgrund der Expertise des AN von einer fachgerechten Ausführung ausgegangen werden. Die in dieser AeV angezeigten Leistungen stehen im Zusammenhang mit den elektrischen Energieanlagen des gegenständlichen Bauvorhabens. Eine Beauftragung eines anderen AN wäre mit Zusatzkosten und einem nicht unerheblichen Mehraufwand verbunden, welcher ebenfalls den Bauablauf verzögern würde. Zudem könnte es bei einem Wechsel des AN zu erheblichen Abgrenzungsproblematiken hinsichtlich der Gewährleistung kommen, da die Rhomberg Sersa Bahntechnik GmbH laut HLV an ebenjener Stelle Arbeiten auszuführen hat.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
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Text:
18- Der AN Rhomberg gibt an, dass der Energieversorger Stadtwerke Hameln im Zuge seiner Pläne die Kabeltrassen jedoch dringend für die Erstellung einer PTI benötigt. Daher werden die Kabeltrassen vor Ort geprüft bzw. aufgenommen und handschriftlich in vorhandene Lagepläne eingetragen. Die zusätzlichen Leistungen waren nach Angaben des AN auch erforderlich aufgrund der Anordnung des AG vom 28.02.2024 27- Der Energieversorger Stadtwerke Hameln hat am Standort "Brunnenstraße in Coppenbrügge Zähler eingebaut, damit die ZAS in Betrieb genommen werden kann. Beim Einbau sei aufgefallen, dass die ZAS keinen Überspannungsableiter enthielt und kein zusätzlicher Tiefenerder gesetzt sei. Die Stadtwerke Hameln haben für eine Inbetriebnahme der eingebauten Zähler gefordert, einen zusätzlichen Uberspannungsableiter nachzurüsten und diesen an einem zusätzlichem, separatem Tiefenerder zu erden. Zusätzlich seien die USS inkl. Kleinmaterialien nachzurüsten, die zusätzlichen Tiefenerder zu liefern und zu montieren sowie die NYY-J Ix25 mrn2 zu montieren, zu liefern und anzuschließen. Diese Leistung war im HLV nicht vorgesehen. Diese zusätzlichen Leistungen waren für die Funktionsfähigkeit jedoch erforderlich. Der AG kündigte mit E-Mail vom 05.08.2024 die Anordnung an. 28- Der AN Rhomberg gibt an, dass aufgrund einer Abweichung der ursprünglichen Planung sich der Standort des BSH OSE am Abzweig Waldhausen geändert hat. Deshalb war es für die Erfüllung des Bau-Solls nunmehr erforderlich, die Bestandskabeltrassen vom alten Stellwerk bis zum neu angedachten Standort des BSH auf Durchgängigkeit und ausreichende Kapazitäten zu prüfen. Hierdurch kann die neue Kabeltiefbauplanung für den neuen Standort des BSH OSE erstellt werden. Im Rahmen der Durchgängigkeitsprüfung der Kabeltrassen hat der Grünschnitt zu erfolgen. Bei Bedarf müssen Schächte zudem ausgepumpt werden. 30- Der AN schuldet nach dem Hauptvertragsleistungsverzeichnis des Bauvertrages Arbeiten zu den elektrischen Energieanlagen (50Hz) zum Bauvorhaben ESTW Kreiensen 11. Es wurde die Lieferung und Montage einer zusätzlichen HV DB Station und Service km 26,785 Nordstemmen sowie zudem auch die Lieferung von zusätzlichen Kabeln zur Energieversorgung der HV DB Netz und HV DB Netz Ladestraße und die Lieferung und Montage einer angepassten HV DB Netz Ladestraße km 26,337 Nordstemmen erforderlich 31- Der AN Rhomberg ist mit Arbeiten zu den elektrischen Energieanlagen des ESTW Elze - 50 Hz - beauftragt. Abweichend von der Ausschreibungsplanung haben sich aufgrund von Anordnungen des AG Änderungen in der Ausführungsplanung ergeben, sodass hinsichtlich der HV DB S&S km 11 ,812 der Hauptschalter im Eingang vierpolig ausgerüstet werden soll, anstatt dreipolig. Die Abgänge Fl der HV DB S&S sind nunmehr mit einem vierpoligen Sicherungslasttrenner der Größe NHOO vorgesehen, anstatt - wie ursprünglich geplant - mit einem dreipoligen Sicherungslasttrenner derselben Größe (NHOO). Die Abgänge F 2 und F3 sollen ebenfalls mit einem vierpoligen Sicherungslasttrenner der Größe NH2 ausgerüstet werden, anstatt mit einem dreipoligen T renner der Größe D02. Daneben ändert sich die Planung des Verteilers, der anstatt 4 Abgängen, von denen 3 mit einer Platzreserve für Zähler ausgestattet sein sollten, nunmehr nur noch 3 Abgänge enthalten soll, von denen nur einer ein Zählerfeld enthalten soll. Es verändert sich für die Erfüllung des Bau-Solls die Mengenangabe der Kabelliste, sodass nun für die Zuleitung NYY-0 4x25 mrn2 vorgsehen ist und nicht - wie ursprünglich in der Ausführungsplanung vorgesehen NYY-0 4x70 mrn2 Außerdem sollen nunmehr Trafoschränke am Bf. Retehen jeweils an km 11 ,810 und 12,860 mit einer Leistung von 6 kVA anstatt 3 kVA geliefert und montiert werden. 32- Die zusätzlichen Leistungen, die der AN anzeigt, beruhen auf der Anordnung des AG. Dieser ordnete am 23.08.2024 an, dass der AN zusätzlich eine provisorische Einspeisung für den TK-Raum im ESTW Voldagsen und für das BSH Rethen OSE/TK herzustellen hat. Grund dafür sei der Umstand gewesen, dass es für den TK-Raum noch keine funktionstüchtige und abgenommene Stromversorgung von Seiten des ESTW Herstellers gegeben hat und dementsprechend eine provisorische Stromversorgung durch den AN eingerichtet werden sollte. 33- Die Teilerneuerung der Gleisfeldbeleuchtung im Bahnhof Rethen war im ursprünglichen HLV nicht vorgesehen. Diese zusätzlichen Leistungen wurden jedoch nach Änderung der Ausführungsplanung zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrages erforderlich.
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Quelle: OJS 2025/S 087-290846 (2025-05-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-10-13)

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-10-13+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
AeV 57 - Der AN ist im Projekt eingebunden und kennt die Örtlichkeit. Durch Beauftragung eines neuen AN würde es zu zeitlichen Verschiebungen kommen und erhöhten Mehraufwand, da eine neue Ortlichkeitseinweisung erfolgen müsste. Ebenso weist der AN Fachkenntnisse im Bereich 50 Hz auf. AeV 60 - Der AN ist gemäß Bauvertrag für die Aufschaltung der Weichenheizungen an DIANA beauftragt. Die Bestandsweichenheizungen sind nicht Bestandteil des Bauvertrags. Durch den Wechsel des AN wäre eine erneute Beauftragung von Nöten, sowie den damit verbundene Mehraufwand der Ortlichkeitseinweisung, sowie erneuter Abstimmungsbedarf und dem zeitlichen Verzug der Bauausführung. AeV 61 - Der AN ist gemäßg Bauvertrag mit der Realisierung der 50 Hz Anlagen beauftragt. Ein Wechsel des AN wäre mit erhöhten Mehraufwand, aufgrund neuer Ortlichkeitseinführung des neuen AN, erneute Koordination der Schnittstellenarbeiten, sowie neuer Ausschreibung verbunden.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
AeV 57 - Bei der Änderung handelt es sich um den zusätzlichen Anschluss der vom AG bereitgestellten Klimaanlagen in den jeweiligen BSH OSE/TK Rethen, Sarstedt und Barnten an die Verteilung der Stromversorgung. Ebenso ist eine elektrische Messung durchzuführen, sowie die Lüftungsschlitze in den BSH mit Dicht- und Dämmmaterial zu verschließen, um so eine aktive Klimatisierung herzustellen. AeV 60 - Bei der Änderung handelt es sich um zusätzliche Aufschaltung der Bestandsweichenheizungsanlagen Rethen WI , Sarstedt W2 und W3 an DIANA. Hierbei ist erhöhter Abstimmungsbedarf mit der Firma Pintsch Aben und der ehemaligen DB KT von Nöten. AeV 61 - Bei der Änderung handelt es sich um den zusätzlichen Einbau vom AG bereitgestellten ISS-Schließzylindern in allen Türen der neueingerichteten 50 Hz Anlagen (ZAS, NEA, WHZ).
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Quelle: OJS 2025/S 198-676400 (2025-10-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-01-29)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-01-29+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
AeV 24 Aufgrund der freigegebenen Ausführungsplanungen benötigen die Weichenheizungsanlagen mehr Abgänge, als ursprünglich im LV vorgesehen. Die ursprünglich geplanten EWHA-Verteiler enthalten zu wenige Heizabgänge. Teilweise erfordern die neuen Anforderungen sogar zusätzliche Schränke. Diese Änderungen sind notwendig, um die Anlagen entsprechend den geänderten technischen Anforderungen und AP-Vorgaben voll funktionsfähig umzusetzen. Ohne diese zusätzlichen Abgänge wäre der sichere und vollständige Betrieb der Heizungsanlagen nicht möglich. Die Anordung erfolgte seitens AG per Mail am 02.05.2024. AeV 64 Der hiesige AN ist mit Arbeiten der elektrischen Energieanlagen (50Hz) zum Bauvorhaben ESTW Kreiensen II beauftragt. Ihm sind deshalb die Gegebenheiten im Zusammenhang mit den Bauabläufen bekannt und kennt dementsprechend auch die Leistungsabläufe. Ein Wechsel des AN würde zu einer Unterbrechung des Synergieeffekts führen. Die Änderung der Kabeltypen ergab sich nach Freigabe der AP sowie nach Ausführung der Hauptvertragsleistung. Die Leistung wurde am 16.10.2024 angeordnet.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
AeV 24 Erweiterung der Abgänge an der Weichenheizungsanlage im Projekt ESTW Kreiensen II. AeV 64 Die beauftragte Leistung, vorliegend die Kabelverlegung gemäß Ausführungsplanung an den Standorten: • Barnten W2, Barnten Energieversorgung, • Nordstemmen W1, W2, W3, ESTW und NEA, • Sarstedt-Heisede ESTW und NEA, • Rethen Energieversorgung sowie • Elze NEA ist nicht Teil des geschuldeten Bau-Solls (Bauvertrag, Baubeschreibung, HVL etc.). Auf Grundlage der freigegebenen Ausführungsplanungen zu den Weichenheizungsanlagen Barnten W2, Nordstemmen W1, Nordstemmen W2, Nordstemmen W3, der NEAs Nordstemmen, Elze, Sarstedt-Heisede und der Energieversorgungen und ESTWs Barnten, Nordstemmen, Sarstedt-Heisede, Rethen sollen bei den Anlagen einige Kabel verlegt werden, die im LV des Hauptvertrages, nicht enthalten sind
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Quelle: OJS 2026/S 021-068288 (2026-01-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-01-30)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-01-30+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
63 Durch einen im Boden befindlichen Kabelkanals, konnte die ursprüngliche Gründung vom AN Rhomberg nicht für die EWHA genutzt werden. Eine Anerkennung der Leistung gab es am 29.09.2025.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
63 Errichtung einer alternativen BSH-Gründung für den Standort EWHA W2 Nordstemmen einschließlich zugehöriger Begleitarbeiten beim Kabelzug.
Quelle: OJS 2026/S 022-072448 (2026-01-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-02-06)

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-02-06+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
13: Die Umsetzung der 50 Hz Leistungen an den benannten BITS erfordert eine durchgängige technische Schnittstellenbearbeitung zu angrenzenden Teilgewerken, insbesondere mit Bezug auf Signaltechnik, Erdungsmaßnahmen und bestehenden 50 Hz Strukturen. Diese Schnittstellenbearbeitung kann technich nur durch das aktuell ausführende Unternehmen erfolgen, das bereits über alle relevanten Planungsstände und Systemzusammenhänge verfügt. Ein Wechsel des AN würde eine Neuvergabe mit Ausschreibungs- und Planungsaufwand, umfangreiche Einarbeitung und erhebliche Projektverzögerung bedeuten. Zusätzlich enstünden hohe Zusatzkosten durch Mehrleistungen bei Koordination, Dokumentation und Abnahme. // 14: Aufgrund nicht vorhersehbarer, weitreichender Änderungen im Kabeltiefbau im Bereich der Weichenheizungsanlage Barnten W1, sowie baulicher Gegebenheiten in Rethen W1 war eine Überarbeitung und Anpassung der Planung notwendig. Die Änderungsplanung sowie deren Umsetzung erfordern umfassende Kenntnisse der bereits umgesetzten Maßnahmen und örtlichen Gegebenheiten. Ein Wechsel des AN in dieser späten Projektphase würde zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen, Zusatzkosten, sowie einem erhöhten Planungs- und Koordinierungsaufwand führen. // 15: Der AN ist gemäß Bauvertrag für die Bereitstellung und Planung des 75kVA-Transformators beauftragt. Es ändert sich lediglich nur der Leistungsbedarf des Transformators und somit eine Erweiterung der bestehenden Leistung. // 16: Der An ist mit Arbeiten der elektrischen Energieanlagen beauftragt. Alle Gegebenheiten und Bauabläufe sind ihm bekannt. Die Leistung des AN bleibt in den Grundzügen die selbe, jedoch mit teilweise unterschiedlichen Kabeltypen und Mehrmengen an Kabel. Ein Wechsel des AN würde zu einer Unterbrechung des Synergieeffekts führen. Die beauftragte zusätzliche Leistung steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der der Leistung. Ein Wechsel des AN ist mit Zusatzkosten und erheblichem Mehraufwand verbunden. // 19: Der AN ist gemäß Bauvertrag mit der Kabelverlegung für die Weichenheizung W1 in Rethen beauftragt. Ein Wechsel des ANs würde zu zeitlichem Bauverzug und erhöhten Mehrkosten führen, da der neue AN eine neue Örtlichkeitseinweisung benötigt und es zu erneuten Abstimmungen führt. // 25: Der AN Rhomberg ist mit Arbeiten der elektrischen Energieanlagen des ESTW Elze beauftragt. Abweichend vom LV musste die NEA in Elze, nach der AP, mit einem 100kVA Trafo ausgestattet werden. Ein Wechsel des AN zu diesem Zeitpunkt würde zu einer ineffizienten Doppelbeauftagung führen, da bereits Planung und Ausführung in Gange waren. // 26: Die Herstellung bzw. Errichtung von Baustrom-Anschlüssen in den ESTW-Gebäuden war für die Montagearbeiten zwingend erforderlich. An den Standorten standen weder durch DB Energie, noch durch den Versorgungsnetzbetreiber Baustromanschlüsse zur Verfügung. Die Arbeiten stehen im direkten Zusammenhang mit der bereits beauftragten 50Hz- Installation. Ein Wechsel des AN hätte eine erneute Baustelleneinrichtung, neue technische Abstimmungen und erhebliche Verzögerungen bedeutet.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
13: Auf Anordnung des AG vom 25.01.2024 sind fünf Bahnübergänge auf der Strecke 1820 zusätzliche Leistungen zur Errichtung bzw. Ausstattung der 50 Hz Leistungen durchzuführen. Diese Maßnahmen waren nicht Bestandteil des ursprünglichen Vertragsumfanges und wurden aufgrund geänderter Planungsvorgaben und neu freigegebener Ausführungsunterlagen notwendig. // 14: Überarbeitung und Anpassungen der bestehenden Planung aufgrund weiterer Veränderungen // 15: Bei der Änderung handelt es sich um die Bereitstellung eines 100 kVA-Transformators, statt eines 75 kVA-Transformators. Die Änderung ergab sich aus der geänderten Ausführungsplanung seitens des Signalausrüsters. // 16: Einige Kabel waren im HLV nicht vorgesehen, weshalb sie im Bausoll zunächst nicht berücksichtigt wurden. Die freigegebene Ausführungsplanung sieht jedoch eine Mehrmenge an Kabel vor, daher wurden diese zusätzliche geliefert und verbaut. // 19: Bei der Änderung handelt es sich um zusätzlichen Freischnitt einer Kabeltrasse, um die Kabelverlegung für die Weichenheizung W1 in Rethen realisieren zu können. // 25: Die NEA am ESTW Elze musste entsprechend der Vorgaben des ESTW Herstellers mit einem 100kVA Trafo ausgestattet werden, abweichend vom LV des HV, welcher nur einen Trafo mit 75kVA enthielt. // 26: Die Herstellung bzw. Errichtung von Baustromanschlüssen in den ESTW-Gebäuden Elze, Nordstemmen, Sarstedt-Heisede und Voldagsen
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Quelle: OJS 2026/S 028-094903 (2026-02-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-02-11)

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-02-11+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
22 - Die Blitzschutzbetrachtung muss im Kontext der vorhandenen Planung und auf Basis der bereits durch Fa. Signon erarbeiteten Daten erfolgen. Da Signon alle Planungsdetails kennt und über das notwendige Fachwissen sowie Zugriff auf die bestehenden Unterlagen verfügt, kann ein anderer Planer diese Leistung nicht ohne erhebliche technische Schwierigkeiten oder Wedrholungsaufwand erbringen. Ein neuer AN müsste zunächst sämtliche bestehenden Planungsunterlagen sichern, verstehen und in seine eigenen Strukturen übernehmen. Das würde sowohl zeitverzug als auch zusätzliche Kosten verursachen, da bereits geleistete Planungsarbeiten erneut überprüft und bestätigt werden müssten. Zudem bestünde das Risiko der Inkompatibilität oder Abstimmungsprobleme mit der restlichen Planung. 20 - Der AN ist gemäß Bauvertrag für die Errichtung der NEA OL für das ESTW Elze beauftragt. Ein Wechsel des AN würde zu erhöhten Mehraufwand sowie Bauverzug führen. Der neue AN müsste eine neue Örtlichkeitseinweisung, sowie in das Projektgeschehen eingearbeitet werden. Ebenso ist eine erhöhte Schnittstellenabstimmung von Nöten, was zu Bauverzug führt.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
22 - Die Forderung zur Durchführung einer Blitzschutzbetrachtung durch den Planprüfer unter Punkt 4.4.2 in den Planprüfberichten stellt eine zusätzliche planerische Leistung dar, die nicht Bestandteil des ursprünglichen Vertrags war. Sie ist jedoch zwingend erforderlich, um die Ausführungsplanung vollständig abzuschließen und die Genehmigungsfähigkeit der BSH sicherzustellen. Die Erstellung dieser Leistung wurde auf Anordnung vom AG per Mail am 23.04.2024 nachträglich beauftragt. 20 - Bei der Änderung handelt es sich um die Lieferung, Montage und Miete einer bauzeitlichen Netzersatzanlage in Form eines Aggregates und Zuberhör als Ersatzmaßnahme für die aufgrund fehlender Oberleitung nicht in Betrieb befindliche NEA OL für das ESTW Elze.
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Quelle: OJS 2026/S 030-100838 (2026-02-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-02-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-02-12+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
12 - Der AN ist gemäß Bauvertrag für die Errichtung des Betonschalthauses in Rethen beauftragt. Ein Wechsel des AN hätte einen Bauverzug zur Folge, da die Arbeiten von ein und demselben AN ausgeführt werden müssen. Der neue AN müsste Örtlich neu eingewiesen werden und die Planungsgrundlagen neu sammeln. 21 - Der ursprüngliche AN ist bereits umfassened in die technische und bauliche Umsetzung des Projekts eingebunden. Ein Wechsel hätte zur Folge, dass ein neuer AN mit den örtlichen Gegebenheiten, Planungsständen und bereits begonnenen Arbeiten vertraut gemacht werden müsste. Dies würde zu erheblichem wirtschaftlichen Mehraufwand durch Verzögerungen, doppelten Baustelleneinrichtungen und Koordinationsaufwand führen. Begründung: Ein AN-Wechsel würde nicht nur organisatorische Hürden verursachen, sondern vor allem auch zu doppelten Arbeiten führen (z.B. erneute Baustelleneinrichtung, parallele Planung und Ausführung). Zudem müsste der neue AN die bisherigen provisorischen Arbeiten prüfen und übernehmen, was zu zusätzlichen Prüfaufwänden und Koordinationsbedarf führt. Dies ist mit erheblichen Zusatzkosten und hoher Wahrscheinlichkeit für Verzögerungen verbunden. 23 - Ein Wechsel des AN würde zu erheblichen Bauverzug führen, da eine erneute Örtlichkeitseinweisung, sowie Einarbeitung ins Projektgeschäft durchgeführt werden muss. Ebenso müssen neue BE-Flächen, sowie die Gerätschaften neu organisiert werden. 29 - Der AN ist gemäß Bauvertrag für die Errichtung der Baugruben sowie Gründungen für die Betonschalthäuser beauftragt. Ein Wechsel des AN hätte einen Bauverzug zur Folge, da die ursprüngliche Baugruben vom AN bereits gemäß Hauptvertrag ausgeführt wurden. Der neue AN müsste die Gerätschaften neu mobilisieren und BE-Flächen errichten, was zu erheblichen Mehrkosten führen würde. 34 - Der AN ist gemäß Bauvertrag mit der Planung und Erstellung diverser 50 Hz Anlagen beauftragt. Ein Wechsel des AN hätte einen Bauverzug zur Folge, da die Arbeiten von ein und demselben AN ausgeführt werden müssen. Der neue AN müsste Örtlich neu eingewiesen werden und die Planungsgrundlagen neu sammeln. 58 - Der AN ist gemäß Bauvertrag für die 50 Hz Ausführungsplanung des Bahnübergangs Jeinser Weg beauftragt. Ein Wechsel des AN hätte einen Planungsverzug und Bauverzug zur Folge, da die technische Expertise bereits beim AN vorliegend sind. Ebenso würde es zu Gewährleistungsproblemen führen, da die Abgrenzung zur Ausführung nicht eindeutig erkenntlich ist.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
12 - Bei der Änderung handelt es sich um die zusätzliche Errichtung, Aufstellung Lieferung eines Betonschalthauses für das Gewerk TK, sowie die dazugehörige 50 Hz Planung des Betonschalthauses. 21 - Die vorgesehenen Leistungen zur IBN der Whz im Bf. Voldagsen mussten vorgezogen und zunächst provisorisch umgesetzt werden, da zum damaligen Zeitpunkt die Kabeltrassen im Bereich der neuen Gleisquerung noch nicht fertiggestellt waren. Um die IBN dennoch fristgerecht durchführen zu können, mussten die Kabel temporär verlegt und später entsprechend der Endplanung neu angeschlossen werden. Diese Maßnahmen waren zwingend erforderlich zur Einhaltung der betrieblichen Ziele des ursprünglichen Vertrags. 23 - Bei der Änderung handelt es sich um die zusätzliche Ausrüstung der Mittelspannungsräume in Form von Lieferung und Montage des Sicherungsträgers 15 kV, zugehöriger Montageplatte, Sicherungern und Verbindungen zum Trafo an den NEA Stationen, sowie den Weichenheizungen, sicherzustellen. 29 - Bei der Änderung handelt es sich um die zusätzliche Ausrüstung aller Betonschalthäuser der Weichenheizungsanlagen und Netzersatzanlagen mit Ringerdern gemäß der baufreigegebenen Ausführungsplanungen. Ebenso wie die Realisierung zur Vergrößerung der Baugruben bzw. Gründungen der Betonschalthäuser. 34 - Bei der Änderung handelt es sich um die zusätzliche Errichtung der 50 Hz Ausrüstung und Erstellung der 50 Hz Ausführungsplanung für die Betonschalthäuser Rethen, Sarstedt und Barnten. 58 - Bei der Änderung handelt es sich um eine zusätzliche Änderungsplanung der bereits baufreigegebenen 50 Hz Ausführungsplanung für den Bahnübergang Jeinser Weg. Während der Baurealisierung wurde festgestellt, dass der Standort des Betonschalthauses, sowie der dazugehörige Kabeltiefbau planerisch angepasst werden muss.
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Quelle: OJS 2026/S 031-104720 (2026-02-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-02-24)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-02-24+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
66 Der AN ist gemäß Bauvertrag für die Vorhaltung und Unterhaltung der Baustelleneinrichtung beauftragt. Ein neuer AN würde die Synergieeffekte schädigen. Ein Wechsel des AN hätte einen Bauverzug zur Folge, da eine neue Örtlichkeitseinweisung, sowie Bereitstellung der Gerätschaften erfolgen müsste. Die Gewährleistungsabgrenzung wäre nicht eindeutig zuzuordnen, da der AN bereits mit der Realisierung der Weichenheizungsanlagen beauftragt ist.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
66 Bei der Änderung handelt es sich um eine Verlängerung bei der Vorhaltung und Unterhaltung der Baustelleneinrichtung über den vertraglichen Zeitraum, um die Leistungen fertigstellen zu können.
Quelle: OJS 2026/S 039-131435 (2026-02-24)