Für das Kanalnetz im Stadtgebiet Dormagen ist die Reinigung der Strassenabläufe dreimal jährlich durchzuführen. Ca. 7.800 Trockensinkkästen, ca. 400 Nasssinkkästen und rund 400 Meter Rinnen sind je in den Monaten April, September und Dezember im Stadtgebiet Dormagen zu reinigen. Die Reinigung erfolgt nach Stadtteilen und Straßenweise. Das Reinigungsfahrzeug ist außerdem auf besondere Anordnung durch den AG im gesamten Stadtgebiet Dormagen einzusetzen. Der Bieter hat sich vor der Angebotsabgabe in der Örtlichkeit über die Art und den Umfang der Arbeiten zu informieren. Eventuelle Nachforderungen werden nicht anerkannt. Der AN verpflichtet sich der Zusammenarbeit und Abstimmung mit möglicherweise parallel arbeitenden Unternehmen sowie zur Teilnahme an durch den AG ggf. anberaumten Abstimmungsgesprächen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-10-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-09-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-09-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Entleerung von Einlaufschächten
Kurze Beschreibung:
Für das Kanalnetz im Stadtgebiet Dormagen ist die Reinigung der Strassenabläufe dreimal jährlich durchzuführen.
Ca. 7.800 Trockensinkkästen, ca. 400 Nasssinkkästen und rund 400 Meter Rinnen sind je in den Monaten April, September und Dezember im Stadtgebiet Dormagen zu reinigen.
Die Reinigung erfolgt nach Stadtteilen und Straßenweise.
Das Reinigungsfahrzeug ist außerdem auf besondere Anordnung durch den AG im gesamten Stadtgebiet Dormagen einzusetzen.
Der Bieter hat sich vor der Angebotsabgabe in der Örtlichkeit über die Art und den Umfang der Arbeiten zu informieren. Eventuelle Nachforderungen werden nicht anerkannt.
Der AN verpflichtet sich der Zusammenarbeit und Abstimmung mit möglicherweise parallel arbeitenden Unternehmen sowie zur Teilnahme an durch den AG ggf. anberaumten Abstimmungsgesprächen.
Für das Kanalnetz im Stadtgebiet Dormagen ist die Reinigung der Strassenabläufe dreimal jährlich durchzuführen.
Ca. 7.800 Trockensinkkästen, ca. 400 Nasssinkkästen und rund 400 Meter Rinnen sind je in den Monaten April, September und Dezember im Stadtgebiet Dormagen zu reinigen.
Die Reinigung erfolgt nach Stadtteilen und Straßenweise.
Das Reinigungsfahrzeug ist außerdem auf besondere Anordnung durch den AG im gesamten Stadtgebiet Dormagen einzusetzen.
Der Bieter hat sich vor der Angebotsabgabe in der Örtlichkeit über die Art und den Umfang der Arbeiten zu informieren. Eventuelle Nachforderungen werden nicht anerkannt.
Der AN verpflichtet sich der Zusammenarbeit und Abstimmung mit möglicherweise parallel arbeitenden Unternehmen sowie zur Teilnahme an durch den AG ggf. anberaumten Abstimmungsgesprächen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Entleerung von Einlaufschächten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Rhein-Kreis Neuss
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-09-20 📅
Einreichungsfrist: 2022-10-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-09-23 📅
Datum des Beginns: 2023-04-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 184-520435
ABl. S-Ausgabe: 184
Zusätzliche Informationen
Es wird darum gebeten, Bieterfragen bis spätestens 5 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist über den Nachrichtendienst der Vergabeplattform https://www.subreport-elvis.de an die Zentrale Submissionsstelle der Stadt Dormagen zu richten.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für das Kanalnetz im Stadtgebiet Dormagen ist die Reinigung der Strassenabläufe dreimal jährlich durchzuführen.
Ca. 7.800 Trockensinkkästen, ca. 400 Nasssinkkästen und rund 400 Meter Rinnen sind je in den Monaten April, September und Dezember im Stadtgebiet Dormagen zu reinigen.
Die Reinigung erfolgt nach Stadtteilen und Straßenweise.
Das Reinigungsfahrzeug ist außerdem auf besondere Anordnung durch den AG im gesamten Stadtgebiet Dormagen einzusetzen.
Der Bieter hat sich vor der Angebotsabgabe in der Örtlichkeit über die Art und den Umfang der Arbeiten zu informieren. Eventuelle Nachforderungen werden nicht anerkannt.
Der AN verpflichtet sich der Zusammenarbeit und Abstimmung mit möglicherweise parallel arbeitenden Unternehmen sowie zur Teilnahme an durch den AG ggf. anberaumten Abstimmungsgesprächen.
Für 4 Jahre Reinigung von insgesamt:
- 98.850 Stk. Trockensenken
- 4.980 Stk. Nasssenken
- 4.500 m Rinnen
Zusätzliche Informationen:
Es wird darum gebeten, Bieterfragen bis spätestens 5 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist über den Nachrichtendienst der Vergabeplattform https://www.subreport-elvis.de an die Zentrale Submissionsstelle der Stadt Dormagen zu richten.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadtgebiet Dormagen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
- Eigenerklärung gem. § 123 und § 124 GWB, dass keine Ausschlussgründe vorliegen (Formular 521 EUEigenerklärung Ausschlussgründe). Etwaige Maßnahmen des Bewerbers zu einer Selbstreinigung nach § 125GWB sind als gesonderte Erklärung einzureichen.
- Für nicht-präqualifizierte Unternehmen wird die EEE-Erklärung hilfsweise zur Verfügung gestellt.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
• Angaben über die in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren durchgeführten Senkenreinigungen mit Angabe von Ansprechpartnern bei den jeweiligen Auftraggebern • Anzahl der zur Verfügung stehenden Fahrzeuge mit Angabe der wichtigen Kenndaten • Nachweis, dass der Betrieb als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb gemäß §52 KrW-/AbfG anerkannt ist
• Angaben über die in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren durchgeführten Senkenreinigungen mit Angabe von Ansprechpartnern bei den jeweiligen Auftraggebern • Anzahl der zur Verfügung stehenden Fahrzeuge mit Angabe der wichtigen Kenndaten • Nachweis, dass der Betrieb als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb gemäß §52 KrW-/AbfG anerkannt ist
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-12-27 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-10-25 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Zentrale Submissionstelle, Rechtsamt, Unter den Hecken 103, 41539 Dormagen
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: F 32/30 - Zentrale Submissionsstelle: Frau Voigt / Frau Roeseler
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E11474845🌏
Die Vergabe- und Vertragsunterl. sind ausschl. als Download bei der Vergabeplattform Subreport-ELViS erhältlich unter: https://www.subreport.de/E11474845. Der Download ist kostenfrei ohne Zugangsbeschränkungen und Registrierungszwang möglich. Die Kommunikation zwischen Bietern und ausschreibender Stelle erfolgt ausschl. über die Vergabeplattform Subreport-ELViS und umfasst sowohl Fragen der Bieter an die ausschreibende Stelle sowie die Antworten in Form von Bieterrundschreiben. Darüber hinaus stellt die ausschreibende Stelle über die Nachrichtenfunktion von Subreport-ELViS zusätzliche Informationen und korrigierte Vergabeunterl.
Die Vergabe- und Vertragsunterl. sind ausschl. als Download bei der Vergabeplattform Subreport-ELViS erhältlich unter: https://www.subreport.de/E11474845. Der Download ist kostenfrei ohne Zugangsbeschränkungen und Registrierungszwang möglich. Die Kommunikation zwischen Bietern und ausschreibender Stelle erfolgt ausschl. über die Vergabeplattform Subreport-ELViS und umfasst sowohl Fragen der Bieter an die ausschreibende Stelle sowie die Antworten in Form von Bieterrundschreiben. Darüber hinaus stellt die ausschreibende Stelle über die Nachrichtenfunktion von Subreport-ELViS zusätzliche Informationen und korrigierte Vergabeunterl.
zum Austausch gegen bereits heruntergeladene zur Verfügung, sofern dies erforderlich ist. Ein anderer Kommunikationsweg als über die Nachrichtenfunktion von Subreport-ELViS wird nicht zugelassen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass zusätzliche Informationen der ausschreibenden Stelle und Bieterrundschreiben nicht auf anderem Wege bekannt gegeben werden. Die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform Subreport-ELViS steht nur registrierten Bietern zur Verfügung.
zum Austausch gegen bereits heruntergeladene zur Verfügung, sofern dies erforderlich ist. Ein anderer Kommunikationsweg als über die Nachrichtenfunktion von Subreport-ELViS wird nicht zugelassen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass zusätzliche Informationen der ausschreibenden Stelle und Bieterrundschreiben nicht auf anderem Wege bekannt gegeben werden. Die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform Subreport-ELViS steht nur registrierten Bietern zur Verfügung.
Der AG verlangt daher von interessierten Unternehmen, die als Bieter ein Angebot abgeben wollen, die eindeutige Registrierung (Reg.) gem. § 9 Abs. 3 VgV bei der Vergabeplattform Subreport-ELViS. Die Reg. ist notwendig, um die Kommunikation mit der ausschreibenden Stelle sicher zu stellen. Die Reg. ist kostenfrei und unverbindlich und dient der ordnungsgemäßen Abwicklung des Vergabeverfahrens. Bietern, die die Vergabeunterl. bereits ohne Reg. heruntergeladen haben, wird empfohlen, über den bekanntgegebenen Downloadlink die Reg. nachzuholen und die Vergabeunterlagen erneut herunter zu laden. Angebote von Bietern, die nicht den Ausschreibungsbedingungen entsprechen, z. B. weil wegen einer fehlenden Reg. wichtige Informationen oder Austauschdokumente nicht berücksichtigt wurden, können von der Wertung ausgeschlossen werden. Der Bieter kann in diesem Falle nicht rügen, er habe von den Änderungen,deren Nichtberücksichtigung zum Wertungsausschluss geführt haben, keine Kenntnis erlangt. Bei der Reg.geben die Bieter unter anderem eine E-Mail-Adresse an. Nach Abschluss der Reg. erhalten die Bieter Zugangsdaten zur Vergabeplattform Subreport-ELViS. Die E-Mail-Adresse sollte daher eine real existierende Adr. sein, die auch im Vertretungsfall genutzt wird, da die Vergabeplattform dieser E-Mail-Adresse die notwendigen Mitteilungen verschickt, z. B. wenn die ausschr. Stelle zusätzl. Infos bereit gestellt hat.
Der AG verlangt daher von interessierten Unternehmen, die als Bieter ein Angebot abgeben wollen, die eindeutige Registrierung (Reg.) gem. § 9 Abs. 3 VgV bei der Vergabeplattform Subreport-ELViS. Die Reg. ist notwendig, um die Kommunikation mit der ausschreibenden Stelle sicher zu stellen. Die Reg. ist kostenfrei und unverbindlich und dient der ordnungsgemäßen Abwicklung des Vergabeverfahrens. Bietern, die die Vergabeunterl. bereits ohne Reg. heruntergeladen haben, wird empfohlen, über den bekanntgegebenen Downloadlink die Reg. nachzuholen und die Vergabeunterlagen erneut herunter zu laden. Angebote von Bietern, die nicht den Ausschreibungsbedingungen entsprechen, z. B. weil wegen einer fehlenden Reg. wichtige Informationen oder Austauschdokumente nicht berücksichtigt wurden, können von der Wertung ausgeschlossen werden. Der Bieter kann in diesem Falle nicht rügen, er habe von den Änderungen,deren Nichtberücksichtigung zum Wertungsausschluss geführt haben, keine Kenntnis erlangt. Bei der Reg.geben die Bieter unter anderem eine E-Mail-Adresse an. Nach Abschluss der Reg. erhalten die Bieter Zugangsdaten zur Vergabeplattform Subreport-ELViS. Die E-Mail-Adresse sollte daher eine real existierende Adr. sein, die auch im Vertretungsfall genutzt wird, da die Vergabeplattform dieser E-Mail-Adresse die notwendigen Mitteilungen verschickt, z. B. wenn die ausschr. Stelle zusätzl. Infos bereit gestellt hat.
Die Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen. Bieter und deren Bevollm. sind zur Angebotseröffnung nicht zugelassen.
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß den §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß den §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Dormagen - Der Bürgermeister - F 32/30 Zentrale Submissionsstelle
Postanschrift: Paul-Wierich-Platz 2
Postort: Dormagen
Postleitzahl: 41539
Telefon: +49 2133257-547📞
E-Mail: vergabe@stadt-dormagen.de📧
Fax: +49 2133257-408 📠
Internetadresse: https://www.dormagen.de🌏
Quelle: OJS 2022/S 184-520435 (2022-09-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-01-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 313042.50 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Internetadresse: https://dormagen.de/🌏
Fax: +49 2133/257408 📠
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Dormagen
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-12-06 📅
Name: Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG
Postort: Kempen
Land: Deutschland 🇩🇪 Viersen
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 313042.50 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Frau Voigt
Eine etwaige Unwirksamkeit des Vertrages, dessen Abschluss hiermit bekannt gemacht wird, nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union ein entsprechender Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt wird (§ 135 Abs. 2 Satz 2 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Eine etwaige Unwirksamkeit des Vertrages, dessen Abschluss hiermit bekannt gemacht wird, nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union ein entsprechender Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt wird (§ 135 Abs. 2 Satz 2 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Quelle: OJS 2023/S 010-022656 (2023-01-10)