Am Flughafen Frankfurt am Main soll ein Airport Weather and Surface Analyzer (AWASA) Systems, auch Runway Weather Information System (RWIS) genannt, zur Erfassung von Daten zum Oberflächenzustands und Wetter zur Erstellung des Runway Condition Reports (RCR) implementiert werden. Gegenstand sind auch Wartung und Support des Systems. Der Flughafen Frankfurt/Main ist der größte Flughafen der Bundesrepublik Deutschland. Die Fraport AG als Eigentümerin besitzt und betreibt die entsprechende Flughafeninfrastruktur. Hierzu zählt auch die luftseitige Infrastruktur, zu der u. a. 4 Start-/Landebahnen und 136 Rollbahnen mit einer Gesamtlänge von 76 Kilometern zählen, für deren Zustandsbewertung der Flugbetrieb zuständig ist. Weitere Angaben unter II.2.4 Ausführungsbeginn: ca. 01.11.2022 Ausführungsende: ca. 31.07.2033
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-05-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-04-19.
Auftragsbekanntmachung (2022-04-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Wettervoraussagen
Referenznummer: EU-P 0263-22EK1
Kurze Beschreibung:
Am Flughafen Frankfurt am Main soll ein Airport Weather and Surface Analyzer (AWASA) Systems, auch Runway Weather Information System (RWIS) genannt, zur Erfassung von Daten zum Oberflächenzustands und Wetter zur Erstellung des Runway Condition Reports (RCR) implementiert werden. Gegenstand sind auch Wartung und Support des Systems.
Der Flughafen Frankfurt/Main ist der größte Flughafen der Bundesrepublik Deutschland. Die Fraport AG als Eigentümerin besitzt und betreibt die entsprechende Flughafeninfrastruktur.
Hierzu zählt auch die luftseitige Infrastruktur, zu der u. a. 4 Start-/Landebahnen und 136 Rollbahnen mit einer Gesamtlänge von 76 Kilometern zählen, für deren Zustandsbewertung der Flugbetrieb zuständig ist.
Weitere Angaben unter II.2.4
Ausführungsbeginn: ca. 01.11.2022
Ausführungsende: ca. 31.07.2033
Am Flughafen Frankfurt am Main soll ein Airport Weather and Surface Analyzer (AWASA) Systems, auch Runway Weather Information System (RWIS) genannt, zur Erfassung von Daten zum Oberflächenzustands und Wetter zur Erstellung des Runway Condition Reports (RCR) implementiert werden. Gegenstand sind auch Wartung und Support des Systems.
Der Flughafen Frankfurt/Main ist der größte Flughafen der Bundesrepublik Deutschland. Die Fraport AG als Eigentümerin besitzt und betreibt die entsprechende Flughafeninfrastruktur.
Hierzu zählt auch die luftseitige Infrastruktur, zu der u. a. 4 Start-/Landebahnen und 136 Rollbahnen mit einer Gesamtlänge von 76 Kilometern zählen, für deren Zustandsbewertung der Flugbetrieb zuständig ist.
Weitere Angaben unter II.2.4
Ausführungsbeginn: ca. 01.11.2022
Ausführungsende: ca. 31.07.2033
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Wettervoraussagen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Flughafenüberwachungssystem (SUR)📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Fraport AG
Postanschrift: Gebäude 149, Raum 5145
Postleitzahl: 60547
Postort: Frankfurt
Kontakt
Internetadresse: http://www.fraport.de🌏
E-Mail: ausschreibung@fraport.de📧
Telefon: +49 69690-32402📞
Fax: +49 69690-49560199 📠
URL der Dokumente: http://www.vergabe.rib.de🌏
URL der Teilnahme: http://www.vergabe.rib.de🌏
Bewerber/Bewerbergemeinschaften müssen in der Lage sein bei Bedarf einen technischen Entstördienst innerhalb von spätestens 5 Stunden bei Fraport vor Ort zur Verfügung zu stellen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Am Flughafen Frankfurt am Main soll ein Airport Weather and Surface Analyzer (AWASA) Systems, auch Runway Weather Information System (RWIS) genannt, zur Erfassung von Daten zum Oberflächenzustands und Wetter zur Erstellung des Runway Condition Reports (RCR) implementiert werden. Gegenstand sind auch Wartung und Support des Systems.
Am Flughafen Frankfurt am Main soll ein Airport Weather and Surface Analyzer (AWASA) Systems, auch Runway Weather Information System (RWIS) genannt, zur Erfassung von Daten zum Oberflächenzustands und Wetter zur Erstellung des Runway Condition Reports (RCR) implementiert werden. Gegenstand sind auch Wartung und Support des Systems.
Der Flughafen Frankfurt/Main ist der größte Flughafen der Bundesrepublik Deutschland. Die Fraport AG als Eigentümerin besitzt und betreibt die entsprechende Flughafeninfrastruktur.
Hierzu zählt auch die luftseitige Infrastruktur, zu der u. a. 4 Start-/Landebahnen und 136 Rollbahnen mit einer Gesamtlänge von 76 Kilometern zählen, für deren Zustandsbewertung der Flugbetrieb zuständig ist.
Weitere Angaben unter II.2.4
Ausführungsbeginn: ca. 01.11.2022
Ausführungsende: ca. 31.07.2033
Die Zustandsbewertung der Flughafeninfrastruktur ist speziell in der sicheren Durchführung von Starts und Landungen von besonderer Bedeutung. Die Zustandsbewertung der Flughafeninfrastruktur ist speziell in der sicheren Durchführung von Starts und Landungen von besonderer Bedeutung. Aus diesem Grund wurden u.a. von der ICAO international geltende Standards entwickelt, die das Runway Condition Reporting, welches aus dem Messen, Bewerten und Kommunizieren von Oberflächenzuständen des Start- und Landebahnsystems besteht, regeln.
Die Zustandsbewertung der Flughafeninfrastruktur ist speziell in der sicheren Durchführung von Starts und Landungen von besonderer Bedeutung. Die Zustandsbewertung der Flughafeninfrastruktur ist speziell in der sicheren Durchführung von Starts und Landungen von besonderer Bedeutung. Aus diesem Grund wurden u.a. von der ICAO international geltende Standards entwickelt, die das Runway Condition Reporting, welches aus dem Messen, Bewerten und Kommunizieren von Oberflächenzuständen des Start- und Landebahnsystems besteht, regeln.
Internationale Standards finden sich u.a. in der ICAO Annex 14 und verschiedenen Nebendokumenten zu dem sog. Global Reporting Format. In Europa wurden die Anforderungen durch die EASA in verschiedenen Dokumenten übernommen.
Zur Unterstützung des Runway Condition Reportings sowie der Unterstützung der Durchführung und Planung von Winterdienstmaßnahmen, wird eine systemtechnische und teilautomatisierte Erfassung und Anzeige von meteorologischen Bedingungen und Kontaminationen benötigt. Zur Unterstützung wird bisher eine sog. Glatteismeldeanlage (GMA) eingesetzt, die das Risiko von Glatteisbildung und zusätzliche Informationen zu den atmosphärischen Rahmenbedingungen und der chemischen Behandlung der Start- und Landebahnen erfasst. Da Komponenten der GMA nicht mehr unterstützt werden und die Anlage nicht ausreicht, um die ICAO- bzw. EASA-Anforderungen zu erfüllen, soll sie durch ein neu zu beschaffendes System ersetzt werden.
Zur Unterstützung des Runway Condition Reportings sowie der Unterstützung der Durchführung und Planung von Winterdienstmaßnahmen, wird eine systemtechnische und teilautomatisierte Erfassung und Anzeige von meteorologischen Bedingungen und Kontaminationen benötigt. Zur Unterstützung wird bisher eine sog. Glatteismeldeanlage (GMA) eingesetzt, die das Risiko von Glatteisbildung und zusätzliche Informationen zu den atmosphärischen Rahmenbedingungen und der chemischen Behandlung der Start- und Landebahnen erfasst. Da Komponenten der GMA nicht mehr unterstützt werden und die Anlage nicht ausreicht, um die ICAO- bzw. EASA-Anforderungen zu erfüllen, soll sie durch ein neu zu beschaffendes System ersetzt werden.
Dieses neue und ICAO- bzw. EASA-konforme System ist Hauptbestandteil dieser Ausschreibung und besteht aus:
- Festen Messstationen mit Wettermast inklusive Installation, Implementierung und Konfiguration
- Sensoren und Sonden inklusive Installation, Kalibrierung und Konfiguration
- Mobile Sensoren inklusive Implementierung und Konfiguration
- Vorbereitende Bautätigkeiten für die Messstationen, Sensoren und Wettermast
Vergleichbare Systemkonstrukte werden auch als Runway Weather Information Systems (RWIS) bezeichnet. Da der Fokus am Flughafen Frankfurt jedoch nicht ausschließlich auf der Runway liegt, wurde in vorliegendem Projekt der Name Airport Weather and Surface Analyzer (AWASA) gewählt.
Vergleichbare Systemkonstrukte werden auch als Runway Weather Information Systems (RWIS) bezeichnet. Da der Fokus am Flughafen Frankfurt jedoch nicht ausschließlich auf der Runway liegt, wurde in vorliegendem Projekt der Name Airport Weather and Surface Analyzer (AWASA) gewählt.
Um die Einführung und den Betrieb des AWASA-Systems zu gewährleisten, werden zudem folgende Leistungen ausgeschrieben:
- Datenverwaltung
- Schulungen
- Teststellungen, Bemusterungen
- Inbetriebnahme und Abnahme
- Dokumentation
- Service-, Support- und Wartungsleistungen
Alle Leistungen sind durch entsprechende Projektmanagementleistungen zu ergänzen.
Der beschriebene Airport Weather & Surface Analyzer (AWASA) wird im Bereich der luftseitigen Infrastruktur des Flughafengeländes auf den Start- und Landebahnen sowie Rollwegen der Luftfahrzeuge installiert und durch entsprechende Servicedienstleister des Flughafens Frankfurt eingesetzt.
Der beschriebene Airport Weather & Surface Analyzer (AWASA) wird im Bereich der luftseitigen Infrastruktur des Flughafengeländes auf den Start- und Landebahnen sowie Rollwegen der Luftfahrzeuge installiert und durch entsprechende Servicedienstleister des Flughafens Frankfurt eingesetzt.
Die ermittelten Oberflächenzustände werden an den Flächenwinterdienst und Flugbetrieb übermittelt und durch qualifiziertes Personal weiterführend bearbeitet.
Dauer: 120 Monate
Beschreibung der Optionen:
Gewährleistungsverlängerung für Gesamtlaufzeit AWASA System für die Vorfeldbereiche
Zusätzliche Informationen:
Bewerber/Bewerbergemeinschaften müssen in der Lage sein bei Bedarf einen technischen Entstördienst innerhalb von spätestens 5 Stunden bei Fraport vor Ort zur Verfügung zu stellen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Allgemeine Informationen zu den Ziffern III.1.1) bis III.1.3):
Die nach den Ziffern III.1.1) bis III.1.3) geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben,
Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Nachweis des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen gemäß den §§ 123 und 124 GWB (Ziffer III.1.1)), der wirtschaftlichen und
finanziellen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.2)) und der technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3)) sind in dem Dokument "Teilnahmeantrag", welches unter der
Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, aufgeführt.
Die informatorischen Vergabeunterlagen werden ebenfalls unter der Adresse www.vergabe.rib.de
elektronisch zur Verfügung gestellt. Änderungen und Ergänzungen bleiben vorbehalten (vgl.
VI.3.).
Zur Abgabe der nach den Ziffern III.1.1) bis III.1.3) geforderten Eigenerklärungen sollen die
Formblätter, welche im „Teilnahmeantrag" enthalten sind, verwendet werden.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß den §§ 123 und 124 GWB ist gemäß den
Ausführungen des Dokumentes "Teilnahmeantrag" zu belegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist gemäß den Ausführungen des
Dokumentes "Teillnahmeantrag zur Bekanntmachung" zu belegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist gemäß den Ausführungen des
Dokumentes "Teilnahmeantrag zur Bekanntmachung" zu belegen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nach den Ausführungen dieser Auftragsbekanntmachung und der Anlage "Erläuterung zur
Bekanntmachung, welches Teil des Dokumentes "Teilnahmeantrag" ist, das unter der Adresse
www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, ist das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen (Ziffer III.1.1)), die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Ziffer
III.1.2)) und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3)) nachzuweisen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Bezüglich der geforderten Kautionen und Sicherheiten wird auf die Angebotsaufforderung und die
Vergabeunterlagen verwiesen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Eine Bewerber-/Bietergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abzugeben,
· in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
· in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages
bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
· dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder in allen Phasen des Vergabeverfahrens
und auch während der Auftragsdurchführung gegenüber der
Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt,
· dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Ein Nachweis der Vertretungsbefugnis des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft
ist erst auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Zur Abgabe der
Eigenerklärungen soll das Formblatt „Bewerber- / Bietergemeinschaftserklärung“ verwendet
werden, welches Bestandteil des Dokumentes „Teilnahmeantrag" ist und unter der Adresse
Auf Grund der derzeitigen negativen wirtschaftlichen Auswirkungen durch das SARS-CoV-2-Virus (Covid-19-Pandemie) auf die Fraport AG und der damit verbundenen notwendigen Gegensteuerungsmaßnahmen im Wege von Kostensenkungen behalten wir uns vor, Verfahren während der Ausschreibungsphase, Angebotsphase und Verhandlungsphase einzustellen oder vorübergehend auszusetzen.
Auf Grund der derzeitigen negativen wirtschaftlichen Auswirkungen durch das SARS-CoV-2-Virus (Covid-19-Pandemie) auf die Fraport AG und der damit verbundenen notwendigen Gegensteuerungsmaßnahmen im Wege von Kostensenkungen behalten wir uns vor, Verfahren während der Ausschreibungsphase, Angebotsphase und Verhandlungsphase einzustellen oder vorübergehend auszusetzen.
Eine Einstellung oder Aussetzung des Verfahrens berechtigt die Bewerber/Bieter nicht dazu, Ansprüche gegenüber der Fraport AG geltend zu machen.
Ablauf des Verfahrens
Für die Teilnahme am Verfahren ist die "Bewerben"-Funktion in der Ausschreibung auf der
Vergabeplattform "iTWO e-Vergabe public" (www.vergabe.rib.de) bzw. dem Bietertool "iTWO
tender" (www.meinauftrag.rib.de) zu nutzen. Der Teilnahmeantrag (in deutscher Sprache) sowie
alle in der Auftragsbekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen sind bei der
Bewerbung einzureichen.
Die Übermittlung der Bewerbung bzw. des Teilnahmeantrags per Telefax oder sonstiger
elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, wird nicht anerkannt.
Es ist beabsichtigt, die Bieter, die ihre Eignung nachgewiesen haben, in einer oder mehreren
Verhandlungsrunden durch Ausscheiden der weniger wirtschaftlichen Angebote stufenweise zu
reduzieren.
Ergänzungen zur Bekanntmachung
Es wird auf alle weiteren Ausführungen des Dokuments "Teilnahmeantrag", verwiesen. Das
Dokument wird unter www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt.
Die „informatorischen Vergabeunterlagen“ werden ebenfalls elektronisch auf der Plattform
www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt; siehe Ziffer I.3) dieser Auftragsbekanntmachung.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass entgegen § 41 Abs. 1 SektVO die
Vergabeunterlagen nicht vollständig sind und daher nicht zur Angebotsabgabe verwendet werden
können. Gemäß § 41 Abs. 4 SektVO und auf Grundlage von § 107 Abs. 2 Nr. 1 GWB erhalten
nur diejenigen Bewerber, die von der Auftraggeberin nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes
zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, die für die Abgabe eines ersten verbindlichen Angebotes zu verwendenden vollständigen Vergabeunterlagen. Die zur Angebotsabgabe zu verwendenden Vergabeunterlagen werden digital über die Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt. Der mit dieser Vorgehensweise bewirkte Schutz der Vertraulichkeit der Informationen ist notwendig, um die Sicherheitsinteressen im Sinne des § 107 Abs. 2 GWB, die u. a. für die Auftraggeberin in § 8 Abs. 1 LuftSiG konkretisiert werden, zu wahren.
zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, die für die Abgabe eines ersten verbindlichen Angebotes zu verwendenden vollständigen Vergabeunterlagen. Die zur Angebotsabgabe zu verwendenden Vergabeunterlagen werden digital über die Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt. Der mit dieser Vorgehensweise bewirkte Schutz der Vertraulichkeit der Informationen ist notwendig, um die Sicherheitsinteressen im Sinne des § 107 Abs. 2 GWB, die u. a. für die Auftraggeberin in § 8 Abs. 1 LuftSiG konkretisiert werden, zu wahren.
Hinweis:
Bewerbungen können testweise vor Ablauf der entsprechenden Bewerbungsfrist abgegeben werden.
Diese können dann zurückgezogen werden und die finalisierte Version kann abgegeben / hochgeladen
Wenden Sie sich bei techn. Problemen bitte rechtzeitig an den RIB Support.
Die Hotline ist in der Zeit von Mo - Do von 08.00 - 18.00 Uhr und Fr. 08.00 - 16.00 Uhr unter folgender
Rufnummer erreichbar: 09001 / 1 44 33 0 für 1,95€/min. (aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunktarife
können hiervon abweichen.)
Alternativ können Sie die kostenfreie "Support-Anfrage-Funktion" Ihres iTWO tender Accounts nutzen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2022/S 079-213899 (2022-04-19)
Ergänzende Angaben (2022-05-13) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Wetterstationen📦