Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Rahmenvertrags über die Lieferung von Zangendruckern und Zubehör bzw. Ersatzteilen sowie die Reparatur von Zangendruckern. Die Verfügbarkeit von Zangendruckern dient der Sicherstellung von Einnahmen des Personenverkehrs der Deutschen Bahn AG. Ein wichtiger Baustein dabei ist die Dokumentation aller relevanten Vorgänge und erbrachten Leistungen des Gastes sowie der Akteure seitens der Personengesellschaften wie beispielsweise Leistungsmängeln eines fehlenden 1. Klasse-Wagens. Des Weiteren ist eine Kennzeichnung mittels eines Abdrucks auf dem Ticket mit zwingend notwendigen Daten erforderlich. Mit dem Abschluss des Rahmenvertrags muss die Belieferung von Zangendruckern und Zubehör gewährleistet sein.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-04-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-03-03.
Auftragsbekanntmachung (2022-03-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Fahrscheinentwerter
Referenznummer: 22FEA57329
Kurze Beschreibung:
Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Rahmenvertrags über die Lieferung von Zangendruckern und Zubehör bzw. Ersatzteilen sowie die Reparatur von Zangendruckern.
Die Verfügbarkeit von Zangendruckern dient der Sicherstellung von Einnahmen des Personenverkehrs der Deutschen Bahn AG. Ein wichtiger Baustein dabei ist die Dokumentation aller relevanten Vorgänge und erbrachten Leistungen des Gastes sowie der Akteure seitens der Personengesellschaften wie beispielsweise Leistungsmängeln eines fehlenden 1. Klasse-Wagens. Des Weiteren ist eine Kennzeichnung mittels eines Abdrucks auf dem Ticket mit zwingend notwendigen Daten erforderlich.
Mit dem Abschluss des Rahmenvertrags muss die Belieferung von Zangendruckern und Zubehör gewährleistet sein.
Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Rahmenvertrags über die Lieferung von Zangendruckern und Zubehör bzw. Ersatzteilen sowie die Reparatur von Zangendruckern.
Die Verfügbarkeit von Zangendruckern dient der Sicherstellung von Einnahmen des Personenverkehrs der Deutschen Bahn AG. Ein wichtiger Baustein dabei ist die Dokumentation aller relevanten Vorgänge und erbrachten Leistungen des Gastes sowie der Akteure seitens der Personengesellschaften wie beispielsweise Leistungsmängeln eines fehlenden 1. Klasse-Wagens. Des Weiteren ist eine Kennzeichnung mittels eines Abdrucks auf dem Ticket mit zwingend notwendigen Daten erforderlich.
Mit dem Abschluss des Rahmenvertrags muss die Belieferung von Zangendruckern und Zubehör gewährleistet sein.
Im Rahmen der Angebotsphase werden fachliche KO-Kriterien (Größe, Gewicht, Material, Handgelenksschlaufe, Farbband, Stellstifte, Ergonomie, Abdruck, Personalisierung) per verifizierender Teststellung geprüft.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Rahmenvertrags über die Lieferung von Zangendruckern und Zubehör bzw. Ersatzteilen sowie die Reparatur von Zangendruckern.
Die Verfügbarkeit von Zangendruckern dient der Sicherstellung von Einnahmen des Personenverkehrs der Deutschen Bahn AG. Ein wichtiger Baustein dabei ist die Dokumentation aller relevanten Vorgänge und erbrachten Leistungen des Gastes sowie der Akteure seitens der Personengesellschaften wie beispielsweise Leistungsmängeln eines fehlenden 1. Klasse-Wagens. Des Weiteren ist eine Kennzeichnung mittels eines Abdrucks auf dem Ticket mit zwingend notwendigen Daten erforderlich.
Die Verfügbarkeit von Zangendruckern dient der Sicherstellung von Einnahmen des Personenverkehrs der Deutschen Bahn AG. Ein wichtiger Baustein dabei ist die Dokumentation aller relevanten Vorgänge und erbrachten Leistungen des Gastes sowie der Akteure seitens der Personengesellschaften wie beispielsweise Leistungsmängeln eines fehlenden 1. Klasse-Wagens. Des Weiteren ist eine Kennzeichnung mittels eines Abdrucks auf dem Ticket mit zwingend notwendigen Daten erforderlich.
Mit dem Abschluss des Rahmenvertrags muss die…
… Belieferung von Zangendruckern und Zubehör gewährleistet sein.
… bisherige Belieferung von Zangendruckern und Zubehör weiterhin gewährleistet sein. Art und Umfang der Beschaffung orientieren sich an den jeweiligen Bedarfen der einzelnen, operativen Einsatzstellen.
Die Anforderungen orientieren sich grundsätzlich am Bediener und müssen den Anforderungen der Ergonomie entsprechen.
Dauer: 96 Monate
Zusätzliche Informationen:
Im Rahmen der Angebotsphase werden fachliche KO-Kriterien (Größe, Gewicht, Material, Handgelenksschlaufe, Farbband, Stellstifte, Ergonomie, Abdruck, Personalisierung) per verifizierender Teststellung geprüft.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Alle Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind gemeinsam mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Ein diesbezüglicher Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss. Die Unterlagen sind möglichst gemäß der, in der Bekanntmachung verwendeten Ordnungsnummern zu reihen und zu benennen.
Alle Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind gemeinsam mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Ein diesbezüglicher Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss. Die Unterlagen sind möglichst gemäß der, in der Bekanntmachung verwendeten Ordnungsnummern zu reihen und zu benennen.
Bei den nachfolgenden Eignungsnachweisen Nr. 1-16 handelt es sich um zwingende Anforderungen. Gibt der Bieter die geforderten Erklärungen, Dokumente und Bescheinigungen gar nicht, unvollständig oder nicht bedingungsgemäß ab, so führt dies zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.
Bei den nachfolgenden Eignungsnachweisen Nr. 1-16 handelt es sich um zwingende Anforderungen. Gibt der Bieter die geforderten Erklärungen, Dokumente und Bescheinigungen gar nicht, unvollständig oder nicht bedingungsgemäß ab, so führt dies zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.
1. Erklärungen
1) Erklärung, dass kein Insolvenz- oder Sanierungsverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist und die Eröffnung auch nicht beantragt oder mangels Masse abgelehnt worden ist.
2) Erklärung, dass sich der Bewerber nicht in Liquidation befindet.
3) Erklärung, ob berufliche Verfehlungen vorliegen, die im Gewerbezentralregister eingetragen sind. Darüber hinaus erklärt er, ob derzeit ein Verfahren anhängig ist, das zu einer solchen Eintragung führen kann.
4) Erklärung, dass das Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet ist und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB oder des jeweiligen Herkunftslandes eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist.
5) Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt- sozial oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
6) Erklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuer und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er ansässig ist, oder nach den Rechtsvorschriften des Staates des Auftraggebers erfüllt hat.
7) Erklärung zur kartellrechtlichen Compliance und Korruptionsprävention
8) Erklärung, dass bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsvertrags bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt wurde.
8) Erklärung, dass bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsvertrags bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt wurde.
9) Erklärung zu §§122-124 GWB
10) Erklärung zu Nicht-Beeinflussung eines Vergabeverfahrens
11) Erklärung zu schweren Verfehlungen
12) Erklärung zu Kenntnis über Verurteilungen/Geldbußen
13) Erklärung zum DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner
14) Erklärung zu Tarifbestimmungen und Mindestlohn
15) Erklärung zu Verpflichtung von Nachunternehmern zur Einhaltung von Tarifbestimmungen
16) Erklärung über Besondere Informationspflichten des Auftragnehmers über seine Person
Der Bieter gibt die Eigenerklärungen der Ziffern 1-16 mittels des vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Dokuments „Bietereigenerklärung“ ab. Dieses Dokument ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
17. Vorlage eines Handelsregisterauszuges nicht älter als 12 Monate
18. Fristgerechtes Einreichen des Teilnahmeantrages
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Bei dem nachfolgenden Eignungsnachweis Nr. 19 handelt es sich um eine zwingende Anforderung. Gibt der Bieter das geforderte Dokument gar nicht, unvollständig oder nicht bedingungsgemäß ab, so führt dies zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.
19. Abgabe des vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Dokuments "Lieferantenselbstauskunft"
Die mit der Lieferantenselbstauskunft abgefragten Informationen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers enthalten keine Mindestanforderungen, die bei Nichterreichung automatisch zum Ausschluss des Bewerbers führen würden. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, Bewerber von der Vergabe auszuschließen, für die nach den angegeben Umsatzzahlen und sonstigen Informationen aus der Lieferantenselbstauskunft die Prognose gerechtfertigt ist, dass das Unternehmen nicht über die für die Ausführung des Auftrags notwendige finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit verfügt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die mit der Lieferantenselbstauskunft abgefragten Informationen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers enthalten keine Mindestanforderungen, die bei Nichterreichung automatisch zum Ausschluss des Bewerbers führen würden. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, Bewerber von der Vergabe auszuschließen, für die nach den angegeben Umsatzzahlen und sonstigen Informationen aus der Lieferantenselbstauskunft die Prognose gerechtfertigt ist, dass das Unternehmen nicht über die für die Ausführung des Auftrags notwendige finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit verfügt.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Kriterien der technischen Leistungsfähigkeit dienen dazu, dem Auftraggeber ein aussagekräftiges Bild des Bewerbers zu geben.
Bei dem nachfolgenden Eignungsnachweis Nr. 20 handelt es sich um zwingende Anforderungen. Gibt der Bieter die geforderten Erklärungen, Dokumente und Bescheinigungen gar nicht, unvollständig oder nicht bedingungsgemäß ab, so führt dies zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.
Bei dem nachfolgenden Eignungsnachweis Nr. 20 handelt es sich um zwingende Anforderungen. Gibt der Bieter die geforderten Erklärungen, Dokumente und Bescheinigungen gar nicht, unvollständig oder nicht bedingungsgemäß ab, so führt dies zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.
20. Nennung von 3 zur Deutsche Bahn AG vergleichbaren Referenzkunden aus dem Bereich Personenverkehr, die den Zangendrucker abnehmen
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-12-31 📅
1) Die Vergabe läuft über das Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG (http://www.deutschebahn.com/bieterportal). Dort finden Sie sämtliche Dokumente. Zur Abgabe eines Teilnahmeantrags und eventuell eines Angebots ist die Registrierung unter Angabe der Vergabenummer (Hinweis auf EU –Vergabe) im Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG notwendig.
1) Die Vergabe läuft über das Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG (http://www.deutschebahn.com/bieterportal). Dort finden Sie sämtliche Dokumente. Zur Abgabe eines Teilnahmeantrags und eventuell eines Angebots ist die Registrierung unter Angabe der Vergabenummer (Hinweis auf EU –Vergabe) im Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG notwendig.
Für technischen oder methodischen Fragen zum Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG steht die Bieterhotline (+49 8002658638) Mo.-Fr. in der Zeit von 8 bis 16 Uhr zur Verfügung.
2) Soweit der Bewerber bzgl. einzelner Bereiche, für die er ggf. im späteren Verlauf ein Angebot abgeben möchte, nicht über die dazu erforderliche Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde verfügt, kann er sich gemäß § 47 Abs. 1SektVO auf andere Unternehmen berufen. Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gem. § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer) stützen, müssen diese Drittunternehmen im Teilnahmeantrag verbindlich benennen und durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen im Falle der Zuschlagserteilung die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.
2) Soweit der Bewerber bzgl. einzelner Bereiche, für die er ggf. im späteren Verlauf ein Angebot abgeben möchte, nicht über die dazu erforderliche Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde verfügt, kann er sich gemäß § 47 Abs. 1SektVO auf andere Unternehmen berufen. Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gem. § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer) stützen, müssen diese Drittunternehmen im Teilnahmeantrag verbindlich benennen und durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen im Falle der Zuschlagserteilung die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens eine Aktualisierung der Verpflichtungserklärungen zu verlangen.
Der Auftraggeber überprüft auch bei den benannten Drittunternehmen, ob Ausschlusskriterien nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und behält sich vor, die Vorlage von weiteren Eignungsnachweisen zu fordern.
Für Nachunternehmer, die nicht zum Eignungsnachweis nach §. 47 Abs. 1SektVO benannt wurden, gilt folgendes:
Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens die Vorlage von Eignungsnachweisen für diese Nachunternehmer zu fordern.
Im Falle eines Austauschs solcher Nachunternehmer behält sich der AG eine erneute Prüfung der Eignung vor.
3) Der Bewerber ist zur vertraulichen Behandlung der gesamten Vergabeunterlagen verpflichtet und hat seine Mitarbeiter sowie sonstige mit der Prüfung / Bearbeitung der Vergabeunterlagen betraute Dritte entsprechend zur Vertraulichkeit zu verpflichten.
3) Der Bewerber ist zur vertraulichen Behandlung der gesamten Vergabeunterlagen verpflichtet und hat seine Mitarbeiter sowie sonstige mit der Prüfung / Bearbeitung der Vergabeunterlagen betraute Dritte entsprechend zur Vertraulichkeit zu verpflichten.
4) Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
4) Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Mit der Teilnahme am Wettbewerb verzichtet der Bieter/Bewerber unwiderruflich auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen für den Fall, dass der Auftraggeber aus vorgenannten Gründen den Zuschlag nicht erteilt/das Verfahren aufhebt bzw. einstellt.
Mit der Teilnahme am Wettbewerb verzichtet der Bieter/Bewerber unwiderruflich auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen für den Fall, dass der Auftraggeber aus vorgenannten Gründen den Zuschlag nicht erteilt/das Verfahren aufhebt bzw. einstellt.
5) Angaben zu Höchstmengen: Die Höchstmenge dieses Auftrags entspricht 130% der im Preisblatt angegebenen Schätzmenge.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Quelle: OJS 2022/S 047-123148 (2022-03-03)
Ergänzende Angaben (2022-03-30) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Wartung und Reparatur von Fahrkartenentwertern📦
Bitte beachten Sie die Änderungen, die mit dem Korrekturzyklus vom 08.04.2022 einhergehen.Die korrigierten Dokumente Rahmenvertrag, Leistungsbeschreibung, Kriterienkatalog und Preisblatt sind mit dem Zusatz V2 gekennzeichnet.RahmenvertragAufnahme Preisgleitformel (Ziffer 3.3)Änderung der Lieferzeiten für Zangendrucker und Zubehör (Ziffer 5)Änderung der Reparaturzeit (Ziffer 8.2)LeistungsbeschreibungÄnderung der Definition des Zangendruckers (FAN-00-01, Ziffer 2)Änderung der Punkte 2.6 Stellstifte (FAN-06-01) und 2.9 Personalisierung (FAN-09-01)Streichung der kostenlosen Entsorgung (Punkt 3.3)KriterienkatalogStreichung der Kriterien FAN 06-02 sowie FAN 09-02Änderung des Kriteriums SUP-02-02 entsprechend des Rahmenvertrags und der LeistungsbeschreibungÄnderung des Kriteriums SUP-03-02 entsprechend des Rahmenvertrags und der LeistungsbeschreibungStreichung des Kriteriums SUP-03-03 PreisblattÄnderung der Position Zangendrucker Kauf
Bitte beachten Sie die Änderungen, die mit dem Korrekturzyklus vom 08.04.2022 einhergehen.Die korrigierten Dokumente Rahmenvertrag, Leistungsbeschreibung, Kriterienkatalog und Preisblatt sind mit dem Zusatz V2 gekennzeichnet.RahmenvertragAufnahme Preisgleitformel (Ziffer 3.3)Änderung der Lieferzeiten für Zangendrucker und Zubehör (Ziffer 5)Änderung der Reparaturzeit (Ziffer 8.2)LeistungsbeschreibungÄnderung der Definition des Zangendruckers (FAN-00-01, Ziffer 2)Änderung der Punkte 2.6 Stellstifte (FAN-06-01) und 2.9 Personalisierung (FAN-09-01)Streichung der kostenlosen Entsorgung (Punkt 3.3)KriterienkatalogStreichung der Kriterien FAN 06-02 sowie FAN 09-02Änderung des Kriteriums SUP-02-02 entsprechend des Rahmenvertrags und der LeistungsbeschreibungÄnderung des Kriteriums SUP-03-02 entsprechend des Rahmenvertrags und der LeistungsbeschreibungStreichung des Kriteriums SUP-03-03 PreisblattÄnderung der Position Zangendrucker Kauf