Beschreibung der Beschaffung
Im Januar 2022 hat die Verbandsgemeinde Rhein-Selz die Planungsleistungen für die Fachdisziplinen Objektplanung Gebäude, Tragwerksplanung, Freianlagen, Ingenieurleistungen technische Ausrüstung und Freianlagenplanung für den Neubau des Hallenbades nach europaweiter Ausschreibung vergeben.
Die Stadt Oppenheim ist die Sitzgemeinde der Verbandsgemeinde Rhein-Selz.
Mit den Planungsleistungen Objektplanung, Tragwerksplanung und technische Gebäudeausrüstung wurde bereits begonnen.
Die Leistungsphasen 1 Grundlagenermittlung und 2 Vorplanung sind bereits abgeschlossen.
Derzeit befindet sich das Projekt in der Leistungsphase 3 „ Entwurfsplanung“ die bis Ende Juli 2022 abgeschlossen sein soll.
Danach soll der Zuschuss Antrag gestellt werden. Die voraussichtlichen Nettobaukosten (KG 200 bis 600) für den Neubau belaufen sich gemäß vorläufiger Kostenschätzung auf insgesamt rd. 11.529.180,00 Mio. EUR netto.
Die Verbandsgemeinde Rhein-Selz verfügt nicht über die erforderlichen Personalkapazitäten zur weiteren Steuerung dieses Projektes. Deshalb ist der Einsatz einer Projektsteuerung geplant. Dadurch soll die Gesamtmaßnahme bis zur Inbetriebnahme koordiniert werden, die Planungs- und Bauleistungen überwacht und die Zeitplanung kontrolliert und gesteuert werden.
Die zu erbringenden Projektsteuerungsleistungen orientieren sich am Leistungsbild des Heft 9 AHO „Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft“ (Stand März 2020 Projektstufen II bis V).
Eine angemessene Präsens des Projektleiters ist vorzusehen.
Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt.
- Beauftragungsstufe I: Planung (anteilig)
- Beauftragungsstufe II: Ausführungsvorbereitung, Ausführung (jeweils anteilig)
- Beauftragungsstufe III: Projektabschluss (optional)
Gegenstand des Vertrages sind auch Leistungen des Projektcontrollings, wie insbesondere in der Leistungsbeschreibung (Anlage 10 mit Visualisierung) beschrieben sowie in den Leistungsbildern des Projektsteuerungsvertrages.
Die Projektsteuerung soll im Verhältnis zu den unterschiedlichen Planern delegierbare Aufgaben und Interessen des Auftraggebers wahrnehmen. Originäre Bauherrenentscheidungen sind den Gremien des Auftraggebers vorbehalten. Das Nähere regelt der im Entwurf beigefügte Vertrag. Hauptaufgabe der Projektsteuerung ist es daher, durch die Koordination der unterschiedlichen Leistungen in den Planungszeiträumen sicherzustellen, dass die technischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Ziele des Auftraggebers verwirklicht werden. Die Vorgaben und Auflagen des Projektträgers Jülich sind zwingend zu beachten. In Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber soll die Projektsteuerung die in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Anforderungen an die Qualität des Projektes in technischer, zeitlicher und finanzieller Hinsicht prüfen und deren Einhaltung sicherstellen.
Aufgaben des Projektsteuerers sind insbesondere:
- Kostenmanagement/Kostenüberwachung/Nachtragsmanagement/Abrechnung:
Die vom Auftraggeber vorgegebenen Planungskosten einschließlich Nebenkosten für alle Fachplanungen und Leistungen des Projektsteuerers sind einzuhalten - Terminmanagement Terminüberwachung:
Der Auftragnehmer hat auf die Einhaltung der vertraglichen Terminzeile hinzuwirken.
- Organisations-,Koordinations- und Informationsmanagement
- Dokumentation
- Mitwirkung und Beratung bei der Vorbereitung und bei der Vergabe von Bauleistungen
- Qualitätsmanagement:
Der Projektsteuerung obliegt es, eine aufeinander abgestimmte und effiziente Zusammenarbeit der Fachplaner sowie einen reibungslosen Planungsprozess während des Bearbeitungszeitraumes zu gewährleisten.
- Vorbereitung von Beschlussvorlagen für die Gremien
- Bearbeitung der Bedingungen und Auflagen der jeweiligen Zuschussgeber
- Koordinierung und Mitwirkung bei Abnahmen und Übergaben
- Teilnahme an Planungs- und Baubesprechungen
- Beweissicherung der umliegenden Bebauung
- Abstimmung mit den Fachbehörden