Die ausgeschriebene Gesamtleistung wird in einem Los ausgeschrieben und besteht im Wesentlichen aus den unter Ziffer II.2.4) aufgeführten Einzelleistungen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-08-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-07-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-07-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen in den Bereichen Erholung, Kultur und Sport
Kurze Beschreibung:
“Die ausgeschriebene Gesamtleistung wird in einem Los ausgeschrieben und besteht im Wesentlichen aus den unter Ziffer II.2.4) aufgeführten Einzelleistungen.” Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen in den Bereichen Erholung, Kultur und Sport📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen im Bereich Film und Videofilm📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Rhein-Lahn-Kreis🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-07-27 📅
Einreichungsfrist: 2022-08-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-08-01 📅
Datum des Beginns: 2022-10-05 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 146-418268
ABl. S-Ausgabe: 146
Zusätzliche Informationen
“Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.”
Quelle: OJS 2022/S 146-418268 (2022-07-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-10-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Die ausgeschriebene Gesamtleistung wurde in einem Los ausgeschrieben und besteht im Wesentlichen aus den unter Ziffer II.2.4) aufgeführten Einzelleistungen.”
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Bei den im Abschnitt II unter der Ziffer II.1.7) und im Abschnitt V unter den Ziffern V.2.2) und V.2.4) jeweils gemachten Angaben handelt es sich um fiktive...”
Bei den im Abschnitt II unter der Ziffer II.1.7) und im Abschnitt V unter den Ziffern V.2.2) und V.2.4) jeweils gemachten Angaben handelt es sich um fiktive Werte. Auf eine Veröffentlichung der tatsächlichen Werte wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV verzichtet.
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Quelle: OJS 2022/S 196-556998 (2022-10-06)