Folgende Eigenerklärungen sind im Rahmen des Angebotes abzugeben:
Eigenerklärung, dass die Herstellung der angebotenen Artikel in der gesamten Lieferkette unter menschenwürdigen Bedingungen durchgeführt wurden, d. h. unter Einhaltung des ILO-Übereinkommens Nr. 182 (
www.ilo.org).
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Eigenerklärung des Bieters zu Artikel 5k Abs. 3 der Verordnung 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, dass er nicht zu dem beschriebenen Personenkreis gehört.
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Eigenerklärung, dass der Anbieter in den letzten 2 Jahren nicht gem.
- § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AentG),
- §19 Abs. 1 i.V.m. § 21 des Mindestlohngesetzes (MiLoG)
mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR belegt worden ist.
Zum Beleg des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind einzureichen:
1) Eigenerklärung, dass keine rechtskräftigen Verurteilungen bzw. keine rechtskräftig festgesetzten Geldbußen nach § 30
OWiG wegen der in § 123 GWB aufgezählten Straftaten vorliegen oder ein Verstoß gegen diese Straftatbestände auf sonstige
geeignete Weise nachgewiesen werden kann.
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2) Eigenerklärung, dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen
Sozialversicherung (u.a. auch zur Berufsgenossenschaft) ordnungsgemäß nachgekommen ist bzw. sich zur Zahlung
verpflichtet hat.
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3) Eigenerklärung, dass der Bewerber keine Verstöße im Sinne des § 5 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit
begangen hat, bzw. keine Eintragungen im Gewerbezentralregister wegen illegaler Beschäftigung bestehen
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4) Eigenerklärung, in welcher der Bieter bestätigt, dass weder sein Unternehmen, noch Mehrheitsanteilseigner oder
Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft oder Mitglieder der Bietergemeinschaft auf einer der in den
Anlagen zu den Verordnungen 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des Standpunktes des Rates 2001/931/GASP
befindlichen Terrorlisten erscheint.
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5) Eigenerklärung, dass der Bewerber zahlungsfähig ist, über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt
worden ist und sich der Bewerber nicht in Liquidation befindet.
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6) Eigenerklärung, dass der Bewerber keine schwere Verfehlung getroffen hat.
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7) Eigenerklärung, dass der Bewerber keine wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarungen mit anderen Unternehmen
getroffen hat.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6T6DGY