Der Gesetzgeber hat den GKV-Spitzenverband mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) und dem Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) in § 125 SGB XI damit beauftragt, ein Modell-programm zur wissenschaftlich gestützten Erprobung der Einbindung der Pflegeeinrichtungen in die Telematikinfrastruktur (TI) einzurichten. Im Zeitraum von 2020 bis 2024 soll der digitale sektorenübergreifende Informationsaustausch mittels der TI in der ambulanten sowie stationären Pflege erprobt werden. Eine enge Abstimmung bei der Planung und Umsetzung von entsprechenden Maßnahmen hat per Gesetz mit der Gesellschaft für Telematik (gematik) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zu erfolgen. Die verschiedenen Modellvorhaben werden wissenschaftlich begleitet und evaluiert, womit aus den Erkenntnissen des Modellprogramms die Grundlage für notwendige Standards beim bundesweiten Rollout geschaffen werden. Das Modellprogramm endet am 31.12.2024, der finale Abschlussbericht soll spätestens zu diesem Zeitpunkt vorgelegt werden. Die Einbindung der Pflegeeinrichtungen in die TI geschieht in einem modellhaften sukzessiven Verfahren, da mit Inkrafttreten des PDSG zwar die rechtlichen Grundvoraussetzungen für die Einbindung der Pflegeeinrichtungen in die TI geschaffen wurden, verbindliche Starttermine für die praktische Umsetzbarkeit einzelner Anwendungen jedoch noch fehlen. Für die Umsetzung des Modellprogramms wurden zwei Projekttypen (Typ A und Typ B) etabliert. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die wissenschaftliche Evaluation der B-Projekte. Nähere Angaben zum Auftragsgegenstand sind der Leistungsbeschreibung und den übrigen Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-05-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-04-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-04-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Sozialforschung
Kurze Beschreibung:
Der Gesetzgeber hat den GKV-Spitzenverband mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) und dem Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) in § 125 SGB XI damit beauftragt, ein Modell-programm zur wissenschaftlich gestützten Erprobung der Einbindung der Pflegeeinrichtungen in die Telematikinfrastruktur (TI) einzurichten. Im Zeitraum von 2020 bis 2024 soll der digitale sektorenübergreifende Informationsaustausch mittels der TI in der ambulanten sowie stationären Pflege erprobt werden. Eine enge Abstimmung bei der Planung und Umsetzung von entsprechenden Maßnahmen hat per Gesetz mit der Gesellschaft für Telematik (gematik) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zu erfolgen. Die verschiedenen Modellvorhaben werden wissenschaftlich begleitet und evaluiert, womit aus den Erkenntnissen des Modellprogramms die Grundlage für notwendige Standards beim bundesweiten Rollout geschaffen werden. Das Modellprogramm endet am 31.12.2024, der finale Abschlussbericht soll spätestens zu diesem Zeitpunkt vorgelegt werden.
Die Einbindung der Pflegeeinrichtungen in die TI geschieht in einem modellhaften sukzessiven Verfahren, da mit Inkrafttreten des PDSG zwar die rechtlichen Grundvoraussetzungen für die Einbindung der Pflegeeinrichtungen in die TI geschaffen wurden, verbindliche Starttermine für die praktische Umsetzbarkeit einzelner Anwendungen jedoch noch fehlen.
Für die Umsetzung des Modellprogramms wurden zwei Projekttypen (Typ A und Typ B) etabliert. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die wissenschaftliche Evaluation der B-Projekte.
Nähere Angaben zum Auftragsgegenstand sind der Leistungsbeschreibung und den übrigen Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Gesetzgeber hat den GKV-Spitzenverband mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) und dem Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) in § 125 SGB XI damit beauftragt, ein Modell-programm zur wissenschaftlich gestützten Erprobung der Einbindung der Pflegeeinrichtungen in die Telematikinfrastruktur (TI) einzurichten. Im Zeitraum von 2020 bis 2024 soll der digitale sektorenübergreifende Informationsaustausch mittels der TI in der ambulanten sowie stationären Pflege erprobt werden. Eine enge Abstimmung bei der Planung und Umsetzung von entsprechenden Maßnahmen hat per Gesetz mit der Gesellschaft für Telematik (gematik) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zu erfolgen. Die verschiedenen Modellvorhaben werden wissenschaftlich begleitet und evaluiert, womit aus den Erkenntnissen des Modellprogramms die Grundlage für notwendige Standards beim bundesweiten Rollout geschaffen werden. Das Modellprogramm endet am 31.12.2024, der finale Abschlussbericht soll spätestens zu diesem Zeitpunkt vorgelegt werden.
Die Einbindung der Pflegeeinrichtungen in die TI geschieht in einem modellhaften sukzessiven Verfahren, da mit Inkrafttreten des PDSG zwar die rechtlichen Grundvoraussetzungen für die Einbindung der Pflegeeinrichtungen in die TI geschaffen wurden, verbindliche Starttermine für die praktische Umsetzbarkeit einzelner Anwendungen jedoch noch fehlen.
Für die Umsetzung des Modellprogramms wurden zwei Projekttypen (Typ A und Typ B) etabliert. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die wissenschaftliche Evaluation der B-Projekte.
Nähere Angaben zum Auftragsgegenstand sind der Leistungsbeschreibung und den übrigen Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Sozialforschung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Der Gesetzgeber hat den GKV-Spitzenverband mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) und dem Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) in § 125 SGB XI damit beauftragt, ein Modell-programm zur wissenschaftlich gestützten Erprobung der Einbindung der Pflegeeinrichtungen in die Telematikinfrastruktur (TI) einzurichten. Im Zeitraum von 2020 bis 2024 soll der digitale sektorenübergreifende Informationsaustausch mittels der TI in der ambulanten sowie stationären Pflege erprobt werden. Eine enge Abstimmung bei der Planung und Umsetzung von entsprechenden Maßnahmen hat per Gesetz mit der Gesellschaft für Telematik (gematik) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zu erfolgen. Die verschiedenen Modellvorhaben werden wissenschaftlich begleitet und evaluiert, womit aus den Erkenntnissen des Modellprogramms die Grundlage für notwendige Standards beim bundesweiten Rollout geschaffen werden. Das Modellprogramm endet am 31.12.2024, der finale Abschlussbericht soll spätestens zu diesem Zeitpunkt vorgelegt werden.
Der Gesetzgeber hat den GKV-Spitzenverband mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) und dem Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) in § 125 SGB XI damit beauftragt, ein Modell-programm zur wissenschaftlich gestützten Erprobung der Einbindung der Pflegeeinrichtungen in die Telematikinfrastruktur (TI) einzurichten. Im Zeitraum von 2020 bis 2024 soll der digitale sektorenübergreifende Informationsaustausch mittels der TI in der ambulanten sowie stationären Pflege erprobt werden. Eine enge Abstimmung bei der Planung und Umsetzung von entsprechenden Maßnahmen hat per Gesetz mit der Gesellschaft für Telematik (gematik) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zu erfolgen. Die verschiedenen Modellvorhaben werden wissenschaftlich begleitet und evaluiert, womit aus den Erkenntnissen des Modellprogramms die Grundlage für notwendige Standards beim bundesweiten Rollout geschaffen werden. Das Modellprogramm endet am 31.12.2024, der finale Abschlussbericht soll spätestens zu diesem Zeitpunkt vorgelegt werden.
Die Einbindung der Pflegeeinrichtungen in die TI geschieht in einem modellhaften sukzessiven Verfahren, da mit Inkrafttreten des PDSG zwar die rechtlichen Grundvoraussetzungen für die Einbindung der Pflegeeinrichtungen in die TI geschaffen wurden, verbindliche Starttermine für die praktische Umsetzbarkeit einzelner Anwendungen jedoch noch fehlen.
Die Einbindung der Pflegeeinrichtungen in die TI geschieht in einem modellhaften sukzessiven Verfahren, da mit Inkrafttreten des PDSG zwar die rechtlichen Grundvoraussetzungen für die Einbindung der Pflegeeinrichtungen in die TI geschaffen wurden, verbindliche Starttermine für die praktische Umsetzbarkeit einzelner Anwendungen jedoch noch fehlen.
Für die Umsetzung des Modellprogramms wurden zwei Projekttypen (Typ A und Typ B) etabliert. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die wissenschaftliche Evaluation der B-Projekte.
Nähere Angaben zum Auftragsgegenstand sind der Leistungsbeschreibung und den übrigen Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Zur Bearbeitung der unterschiedlichen Fragestellungen soll ein adäquates, den Anforderungen entsprechendes Methodenset zum Einsatz gebracht werden, das sowohl qualitative als auch quantitative Verfahren enthält. In diesem Zusammenhang sind auch Befragungen der oben genannten Beteiligten in das Evaluationsverfahren zu integrieren. Für die Durchführung der wissenschaftlichen Evaluation sind mehrere Untersuchungszeitpunkte einzuplanen, um der Prozesshaftigkeit des Übergangs zum neuen Informationsaustausch in der TI gerecht zu werden.
Zur Bearbeitung der unterschiedlichen Fragestellungen soll ein adäquates, den Anforderungen entsprechendes Methodenset zum Einsatz gebracht werden, das sowohl qualitative als auch quantitative Verfahren enthält. In diesem Zusammenhang sind auch Befragungen der oben genannten Beteiligten in das Evaluationsverfahren zu integrieren. Für die Durchführung der wissenschaftlichen Evaluation sind mehrere Untersuchungszeitpunkte einzuplanen, um der Prozesshaftigkeit des Übergangs zum neuen Informationsaustausch in der TI gerecht zu werden.
Die zu bearbeitenden Fragenkomplexe, die die ausgeschriebene wissenschaftliche Analyse und die Evaluation der Projekte des Projekttyps B konkretisieren, sind in der Anlage detailliert aufgeführt. Sie behandeln die Komplexe I. Rahmenbedingungen in den teilnehmenden Pflegeeinrichtungen und bei den anderen Leistungserbringern II. Praktikabilität III. TI-Integration IV. Nutzung V. Wirkung auf Arbeits- und Organisationsprozesse VI. Nutzen für Pflegende und Pflegebedürftige VII. Übertragbarkeit und Nachhaltigkeit VIII. Übergreifende Fragestellungen
Die zu bearbeitenden Fragenkomplexe, die die ausgeschriebene wissenschaftliche Analyse und die Evaluation der Projekte des Projekttyps B konkretisieren, sind in der Anlage detailliert aufgeführt. Sie behandeln die Komplexe I. Rahmenbedingungen in den teilnehmenden Pflegeeinrichtungen und bei den anderen Leistungserbringern II. Praktikabilität III. TI-Integration IV. Nutzung V. Wirkung auf Arbeits- und Organisationsprozesse VI. Nutzen für Pflegende und Pflegebedürftige VII. Übertragbarkeit und Nachhaltigkeit VIII. Übergreifende Fragestellungen
Geschätzter Wert ohne MwSt: 0.10 EUR 💰
Dauer: 26 Monate
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, der nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist sein darf, oder alternativer Nachweis.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärung über den Umsatz bzw. eingeworbene Drittmittel in dem Tätigkeitsbereich des hier zu vergebenden Auftrags für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist.
Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung, in der Personen- und Sachschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 5.000.000 € (pro Schadensfall) und Vermögensschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 500.000 € (pro Schadensfall) jeweils bei doppelter Maximierung je Versicherungsjahr versichert sind.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung, in der Personen- und Sachschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 5.000.000 € (pro Schadensfall) und Vermögensschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 500.000 € (pro Schadensfall) jeweils bei doppelter Maximierung je Versicherungsjahr versichert sind.
Falls keine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung besteht, ist eine Erklärung abzugeben, dass bei Erteilung des Auftrages eine solche über die genannten Risiken und mit der genannten Deckungssumme abgeschlossen wird.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Kurze Eigendarstellung des Bewerbers bzw. des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft hinsichtlich des Leistungsspektrums und des Kerngeschäfts sowie der Organisation (z. B. in Form eines Organigramms).
Erklärung zur durchschnittlichen Anzahl von Mitarbeitern, die in den vergangenen 3 Jahren beim Bewerber bzw. beim jeweiligen Mitglied der Bewerbergemeinschaft im Geschäftsbereich, der sich auf die hier zu vergebende Leistung bewirbt, tätig waren.
Der Bewerber reicht drei bis fünf geeignete überwiegend oder vollständig abgeschlossene Referenzen aus den letzten drei Jahren vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist ein, die belegen, dass der Bewerber mit der hier ausgeschriebenen Leistung nach Art und Umfang vergleichbare Aufträge (Evaluationsprojekte im Bereich gesundheitliche und pflegerische Versorgung) erbracht hat.
Der Bewerber reicht drei bis fünf geeignete überwiegend oder vollständig abgeschlossene Referenzen aus den letzten drei Jahren vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist ein, die belegen, dass der Bewerber mit der hier ausgeschriebenen Leistung nach Art und Umfang vergleichbare Aufträge (Evaluationsprojekte im Bereich gesundheitliche und pflegerische Versorgung) erbracht hat.
Mindeststandards:
Es müssen mindestens drei Referenzen eingereicht werden, die Erfahrungen aus der Durchführung von wissenschaftlichen Evaluationsprojekten vorrangig in den Bereichen der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung älterer Menschen, der intersektoralen Kommunikation und dem Einsatz digitaler Technologien sowie entsprechende Kompetenzen in den entsprechenden sozialrechtlichen Fragestellungen belegen. Weiterhin sind Kompetenzen im Bereich der Informationstechnik im Gesundheits- und Pflegewesen erforderlich.
Es müssen mindestens drei Referenzen eingereicht werden, die Erfahrungen aus der Durchführung von wissenschaftlichen Evaluationsprojekten vorrangig in den Bereichen der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung älterer Menschen, der intersektoralen Kommunikation und dem Einsatz digitaler Technologien sowie entsprechende Kompetenzen in den entsprechenden sozialrechtlichen Fragestellungen belegen. Weiterhin sind Kompetenzen im Bereich der Informationstechnik im Gesundheits- und Pflegewesen erforderlich.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
60 % Erfahrung bei der Erbringung vergleichbarerer Leistungen anhand von Referenzen über ausgeführte Aufträge in den letzten drei Jahren vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist mit der hier zu vergebenden Leistung.
40 % Qualität Kurzkonzept
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2022-05-31 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-10-15 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Evaluationskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation und Erfahrung des Personals
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 %
Preis (Gewichtung): 30 %
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt bei den Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +22 894990📞
Fax: +22 89499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
§ 135 Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2022/S 086-233258 (2022-04-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-10-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-10-18 📅
Name: Prognos AG
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪 Berlin
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Quelle: OJS 2022/S 204-581898 (2022-10-18)