Die begleitende Evaluation soll das ESF-Plus-Programm "Bildungskommunen" hinsichtlich seiner Zielsetzung und Wirkung bewerten, um dem Auftraggeber Handlungswissen zur Steuerung des laufenden Programms zu vermitteln und bei der Planung künftiger Programme zu unterstützen. Die Förderrichtlinie "Bildungskommunen" richtet sich an Kreise und kreisfreie Städte und zielt einerseits auf den weiteren Aus- und Aufbau eines kommunalen Bildungsmanagements - unter besonderer Berücksichtigung eines kleinräumigen Bildungsmonitorings-, andererseits auf die stärkere analog-digitale Vernetzung von Bildungslandschaften und die Vertiefung wichtiger Zukunftsthemen der Bildung vor Ort. Wählbare thematische Schwerpunkte sind: Fachkräftesicherung/Bildung im Strukturwandel, Bildung für nachhaltige Entwicklung, Kulturelle Bildung, Demokratiebildung/ Politische Bildung, Inklusion sowie Integration durch Bildung. Der Projektzeitraum ist zunächst auf vier Jahre beschränkt. Auf Grundlage der vom Auftragnehmer entlang des programmatischen Zielsystems auf Basis einer Dokumentenanalyse zu entwickelnden Konzeptes sind eine Datenbank, Telefon-Interviews und ein online-basiertes Prozessmonitoring umzusetzen. Der Auftragnehmer berichtet regelmäßig über Zwischenergebnisse und formuliert Handlungsempfehlungen für die weitere Umsetzung und Weiterentwicklung des Programms. Eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ist eingeschlossen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-02-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-12-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-12-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Administrative Dienste im Bildungswesen
Referenznummer: 04513-3/1(2023)
Kurze Beschreibung:
Die begleitende Evaluation soll das ESF-Plus-Programm "Bildungskommunen" hinsichtlich seiner Zielsetzung und Wirkung bewerten, um dem Auftraggeber Handlungswissen zur Steuerung des laufenden Programms zu vermitteln und bei der Planung künftiger Programme zu unterstützen. Die Förderrichtlinie "Bildungskommunen" richtet sich an Kreise und kreisfreie Städte und zielt einerseits auf den weiteren Aus- und Aufbau eines kommunalen Bildungsmanagements - unter besonderer Berücksichtigung eines kleinräumigen Bildungsmonitorings-, andererseits auf die stärkere analog-digitale Vernetzung von Bildungslandschaften und die Vertiefung wichtiger Zukunftsthemen der Bildung vor Ort. Wählbare thematische Schwerpunkte sind: Fachkräftesicherung/Bildung im Strukturwandel, Bildung für nachhaltige Entwicklung, Kulturelle Bildung, Demokratiebildung/ Politische Bildung, Inklusion sowie Integration durch Bildung. Der Projektzeitraum ist zunächst auf vier Jahre beschränkt.
Auf Grundlage der vom Auftragnehmer entlang des programmatischen Zielsystems auf Basis einer Dokumentenanalyse zu entwickelnden Konzeptes sind eine Datenbank, Telefon-Interviews und ein online-basiertes Prozessmonitoring umzusetzen. Der Auftragnehmer berichtet regelmäßig über Zwischenergebnisse und formuliert Handlungsempfehlungen für die weitere Umsetzung und Weiterentwicklung des Programms. Eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ist eingeschlossen.
Die begleitende Evaluation soll das ESF-Plus-Programm "Bildungskommunen" hinsichtlich seiner Zielsetzung und Wirkung bewerten, um dem Auftraggeber Handlungswissen zur Steuerung des laufenden Programms zu vermitteln und bei der Planung künftiger Programme zu unterstützen. Die Förderrichtlinie "Bildungskommunen" richtet sich an Kreise und kreisfreie Städte und zielt einerseits auf den weiteren Aus- und Aufbau eines kommunalen Bildungsmanagements - unter besonderer Berücksichtigung eines kleinräumigen Bildungsmonitorings-, andererseits auf die stärkere analog-digitale Vernetzung von Bildungslandschaften und die Vertiefung wichtiger Zukunftsthemen der Bildung vor Ort. Wählbare thematische Schwerpunkte sind: Fachkräftesicherung/Bildung im Strukturwandel, Bildung für nachhaltige Entwicklung, Kulturelle Bildung, Demokratiebildung/ Politische Bildung, Inklusion sowie Integration durch Bildung. Der Projektzeitraum ist zunächst auf vier Jahre beschränkt.
Auf Grundlage der vom Auftragnehmer entlang des programmatischen Zielsystems auf Basis einer Dokumentenanalyse zu entwickelnden Konzeptes sind eine Datenbank, Telefon-Interviews und ein online-basiertes Prozessmonitoring umzusetzen. Der Auftragnehmer berichtet regelmäßig über Zwischenergebnisse und formuliert Handlungsempfehlungen für die weitere Umsetzung und Weiterentwicklung des Programms. Eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ist eingeschlossen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Administrative Dienste im Bildungswesen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-12-28 📅
Einreichungsfrist: 2023-02-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-01-02 📅
Datum des Beginns: 2023-07-01 📅
Datum des Endes: 2027-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 001-001442
ABl. S-Ausgabe: 1
Zusätzliche Informationen
Fragen zu dem Verfahren oder den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes zu stellen. Auch das Angebot ist elektronisch über die e-Vergabeplattform des Bundes zu übermitteln.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die begleitende Evaluation soll das ESF-Plus-Programm "Bildungskommunen" hinsichtlich seiner Zielsetzung und Wirkung bewerten, um dem Auftraggeber Handlungswissen zur Steuerung des laufenden Programms zu vermitteln und bei der Planung künftiger Programme zu unterstützen. Die Förderrichtlinie "Bildungskommunen" richtet sich an Kreise und kreisfreie Städte und zielt einerseits auf den weiteren Aus- und Aufbau eines kommunalen Bildungsmanagements - unter besonderer Berücksichtigung eines kleinräumigen Bildungsmonitorings-, andererseits auf die stärkere analog-digitale Vernetzung von Bildungslandschaften und die Vertiefung wichtiger Zukunftsthemen der Bildung vor Ort. Wählbare thematische Schwerpunkte sind: Fachkräftesicherung/Bildung im Strukturwandel, Bildung für nachhaltige Entwicklung, Kulturelle Bildung, Demokratiebildung/ Politische Bildung, Inklusion sowie Integration durch Bildung. Der Projektzeitraum ist zunächst auf vier Jahre beschränkt.
Die begleitende Evaluation soll das ESF-Plus-Programm "Bildungskommunen" hinsichtlich seiner Zielsetzung und Wirkung bewerten, um dem Auftraggeber Handlungswissen zur Steuerung des laufenden Programms zu vermitteln und bei der Planung künftiger Programme zu unterstützen. Die Förderrichtlinie "Bildungskommunen" richtet sich an Kreise und kreisfreie Städte und zielt einerseits auf den weiteren Aus- und Aufbau eines kommunalen Bildungsmanagements - unter besonderer Berücksichtigung eines kleinräumigen Bildungsmonitorings-, andererseits auf die stärkere analog-digitale Vernetzung von Bildungslandschaften und die Vertiefung wichtiger Zukunftsthemen der Bildung vor Ort. Wählbare thematische Schwerpunkte sind: Fachkräftesicherung/Bildung im Strukturwandel, Bildung für nachhaltige Entwicklung, Kulturelle Bildung, Demokratiebildung/ Politische Bildung, Inklusion sowie Integration durch Bildung. Der Projektzeitraum ist zunächst auf vier Jahre beschränkt.
Auf Grundlage der vom Auftragnehmer entlang des programmatischen Zielsystems auf Basis einer Dokumentenanalyse zu entwickelnden Konzeptes sind eine Datenbank, Telefon-Interviews und ein online-basiertes Prozessmonitoring umzusetzen. Der Auftragnehmer berichtet regelmäßig über Zwischenergebnisse und formuliert Handlungsempfehlungen für die weitere Umsetzung und Weiterentwicklung des Programms. Eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ist eingeschlossen.
Auf Grundlage der vom Auftragnehmer entlang des programmatischen Zielsystems auf Basis einer Dokumentenanalyse zu entwickelnden Konzeptes sind eine Datenbank, Telefon-Interviews und ein online-basiertes Prozessmonitoring umzusetzen. Der Auftragnehmer berichtet regelmäßig über Zwischenergebnisse und formuliert Handlungsempfehlungen für die weitere Umsetzung und Weiterentwicklung des Programms. Eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ist eingeschlossen.
siehe II.1.4) und Leistungsbeschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
Es besteht die Option einer Verlängerung des Vertrages durch den Auftraggeber um einmalig bis zu zwei Jahre.
Beschreibung der Optionen:
Es besteht die Option einer Verlängerung des Vertrages durch den Auftraggeber um einmalig bis zu zwei Jahre.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-06-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-02-23 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Zentrale Vergabestelle im Bundesministerium für Bildung und Forschung
Postanschrift: Heinemannstraße 2
Postleitzahl: 53175
E-Mail: vergabe@bmbf.bund.de📧
Internetadresse: http://www.bmbf.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Quelle: OJS 2023/S 001-001442 (2022-12-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-05-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 636 950 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur fachlich-inhaltlichen und methodischen Herangehensweise mit Bezug auf die programmatischen Ziele des Programms (K1) 70 %, Konzept zur technischen Umsetzung der Datenbank (K2) 20%, Konzept zur Zeit- und Arbeitsplanung (K3) 10 %
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-05-09 📅
Name: Syspons GmbH
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪 Berlin
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 636 950 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 9
Quelle: OJS 2023/S 093-285641 (2023-05-10)