Evangelische Schulstiftung in der EKBO - BRB Digitalpakt Schule FR 03_2022

Evangelische Schulstiftung in der EKBO

Lieferung von Mobilen Endgeräten und Zubehör als Rahmenvereinbarung im Rahmen des DigitalPakt Schule 2019-2024 Land Brandenburg, Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport über die ILB zur Umsetzung des DigitalPakts Schule 2019-2024 vom 31. Juli 2019

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-08-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-07-08.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-07-08 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2022-07-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Tragbare Computer
Referenznummer: 3/2022
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Mobilen Endgeräten und Zubehör als Rahmenvereinbarung im Rahmen des DigitalPakt Schule 2019-2024 Land Brandenburg, Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport über die ILB zur Umsetzung des DigitalPakts Schule 2019-2024 vom 31. Juli 2019
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Tragbare Computer 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Evangelische Schulstiftung in der EKBO
Postanschrift: Georgenkirchstraße 69
Postleitzahl: 10249
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: https://www.schulstiftung-ekbo.de/ 🌏
E-Mail: m.klueckmann@schulstiftung-ekbo.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNARWM9/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNARWM9 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-07-08 📅
Einreichungsfrist: 2022-08-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-07-13 📅
Datum des Endes: 2024-05-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 133-378738
ABl. S-Ausgabe: 133
Zusätzliche Informationen
Die Höchstmenge der Rahmenvereinbarung liegt bei 300.000 EUR/netto.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Mobilen Endgeräten und Zubehör als Rahmenvereinbarung.
Die Ausschreibung erfolgt aufgrund des DigitalPakt Schule 2019-2024 Land Brandenburg, Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport über die ILB zur Umsetzung des Digital-Pakts Schule 2019-2024 vom 31. Juli 2019.
Ziel der Förderung ist es, für eine Verbesserung der digitalen Infrastruktur sowie der technischen Ausstattung der Schulen und deren Administration zu sorgen.
Bei dem vorliegenden Vertrag handelt es sich um einen Rahmenvertrag mit einer festen Gesamtvertragslaufzeit bis zum 24.05.2024. Auf Basis dieses Vertrages vergibt der Auftraggeber Einzelaufträge mittels Abrufes für die Lieferung bestimmter Mengen an Hardware.
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Zusätzliche Informationen: Die Höchstmenge der Rahmenvereinbarung liegt bei 300.000 EUR/netto.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Geschäftsstelle der Evangelischen Schulstiftung in der EKBO Georgenkirchenstraße 69 10249 Berlin Die Hardware wird direkt an die Schulen an verschiedene Orte in Brandenburg geliefert.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärung über den Gesamtumsatz einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
- Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen
- Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
Mindeststandards:
Mindestanforderung zu den Referenzen: Mindestens 3 mit Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzen mit Angabe des Wertes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-08-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-08-08 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kürzeste Lieferfrist
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 80

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Maren Klückmann
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNARWM9/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Der Stiftungssitz ist Potsdam
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNARWM9

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3, Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die in § 160 Abs. 3, Satz 1 GWB genannten Fristen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
Quelle: OJS 2022/S 133-378738 (2022-07-08)