Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
A) Basisinformationen (Firma, Rechtsform, Anschrift) zum Unternehmen des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft (soweit zutreffend);
B) Eigenerklärungen, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98cdes Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzesgenannten Ausschlusskriterien nicht vorliegen; für ausländische Bieter/Mitglieder einer Bietergemeinschaft Eigenerklärung, dass keine Ausschlusskriterien vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligenLandes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, §19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes vergleichbar sind;
C) Eigenerklärung (soweit erforderlich) der Bietergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftungund Benennung desjenigen, der den Bieter vertritt einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht.
Bei Bietergemeinschaften sind die gem. Ziffer III.1.1 bis III.1.3. geforderten Erklärungen und Nachweise vonjedem Mitglied gesondert zu erbringen.
D) Im Fall eines geplanten Unterauftragnehmereinsatzes hat der Bieter die Teile, die er im Wege derUnterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, zu benennen.
E) Im Fall einer Eignungsleihe (soweit zutreffend): Eigenerklärung zur Eignungsleihe, einschließlichVerpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers/sonstigen Dritten.
Im Falle der Eignungsleihe hat der Bieter eine verbindliche Verpflichtungserklärung desjeweiligenUnternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden (§ 47 Abs. 1 VgV) sowie eineErklärung der gemeinsamen Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführungentsprechend dem Umfang der Eignungsleihe.
Das Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien inAnspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen:
a) Erklärungen, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98cdes Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 desSchwarzarbeitsbekämpfungsgesetzesgenannten Ausschlusskriterien nicht vorliegen; für ausländischeBieter/Mitglieder einer Bietergemeinschaft: Eigenerklärung, dass keine Ausschlusskriterien vorliegen, dienach den Rechtsvorschriftendesjeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, §19 des Mindestlohngesetzes und § 21 desSchwarzarbeitsbekämpfungsgesetzesvergleichbar sind (Formblatt C.II.);
b) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines odermehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend demUmfang der Eignungsleihe.
Erfüllt ein Unternehmen diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllungeines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der Auftraggeber vorschreiben, dass derBieter das entsprechende Unternehmen ersetzen muss (§ 47 Abs.2 VgV). Nimmt der Bieter die Kapazitäteneines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch,kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bieters und des (jeweils) anderen Unternehmensentsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen.