Auftragsbekanntmachung (2022-12-16) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Dahme/Mark, vertreten durch das Amt Dahme/Mark
Postanschrift: Hauptstraße 48/49
Postort: Dahme/Mark
Postleitzahl: 15936
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: amt@dahme.de📧
Region: Teltow-Fläming🏙️
URL: www.dahme.de🌏 Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
Kommunikation
Dokumente URL: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YBZ6RC2/documents🌏 Weitere Informationen sind erhältlich bei
Name: Amt Dahme/Mark
Postanschrift: Hauptstraße 48/49
Postort: Dahme/Mark
Postleitzahl: 15936
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Abt. III / Frau Mach
Telefon: +49 35451-98152📞
E-Mail: amt@dahme.de📧
Region: Teltow-Fläming🏙️
URL: www.dahme.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: externe Betreibung der Freibäder der Stadt Dahme/Mark
22/AIII/0211
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Einrichtungen für das körperliche Wohlbefinden📦
Kurze Beschreibung:
“Externe Betreibung der Freibäder der Stadt Dahme/Mark/Abschluss Betriebsführungsvertrag
(siehe Vergabeunterlagen)”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Diverse Dienstleistungen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Sonstige gemeinschaftliche, soziale und persönliche Dienste📦
Ort der Leistung: Teltow-Fläming🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 15936 Dahme/Mark siehe Vergabeunterlagen
Beschreibung der Beschaffung: siehe Vergabeunterlagen
Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2023-03-15 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: siehe Vergabeunterlagen
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Beschreibung
Zusätzliche Informationen: siehe Vergabeunterlagen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: siehe Vergabeunterlagen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: siehe Vergabeunterlagen
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-01-30
13:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-03-15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-01-30
13:00 📅
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP9YBZ6RC2
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Brandenburg
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren sind Bestandteil des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen über die Vergabe...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren sind Bestandteil des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen über die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen (§§ 97 - 184 GWB). Dieser Teil des GWB wurde umfassend reformiert. Nach der Übergangsvorschrift des §§ 186 Abs. 2 GWB ist auf Vergabeverfahren, die vor Inkrafttreten der Neuregelungen am 18. April 2016 begonnen haben, das zum Zeitpunkt der Einleitung des Vergabeverfahrens geltende ("alte") Recht anzuwenden.
Der Vierte Teil des GWB gliedert sich in zwei Kapitel.
Kapitel 1: Die §§ 97 bis 154 GWB regeln die von öffentlichen Auftraggebern zu beachtenden Grundsätze des Vergabeverfahrens.
Kapitel 2: Die §§ 155 bis 184 GWB regeln das Nachprüfungsverfahren.
Die Vorschriften der §§ 97 - 184 GWB werden ergänzt durch die
Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV),
Verordnung über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung - SektVO),
Verordnung über die Vergabe von Konzessionen (Konzessionsvergabeverordnung - KonzVgV),
die als Art. 1 bis 3 der Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungs-verordnung - VergRModVO) ebenfalls am 18. April 2016 in Kraft getreten sind, sowie die
Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit - VsVgV
Die Vergabeverordnung (VgV) beinhaltet die Einzelheiten der vom öffentlichen Auftraggeber zu beachtenden verfahrensrechtlichen Vorschriften, die von öffentlichen Auftraggebern bei der Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge sowie freiberuflicher Leistungen ab Erreichen der EU-Schwellenwerte anzuwenden sind - ehemals geregelt in der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) bzw. der Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF). Darüber hinaus bestimmt die Vergabeverordnung (vgl. § 2 VgV), unter welchen Voraussetzungen die verfahrensrechtlichen Vorschriften der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ab Erreichen der EU-Schwellenwerte anzuwenden sind.
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Quelle: OJS 2022/S 246-711060 (2022-12-16)