externe Betreibung der Freibäder der Stadt Dahme/Mark

Stadt Dahme/Mark, vertreten durch das Amt Dahme/Mark

Externe Betreibung der Freibäder der Stadt Dahme/Mark/Abschluss Betriebsführungsvertrag
(siehe Vergabeunterlagen)

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-01-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-12-16.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-12-16 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2022-12-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Einrichtungen für das körperliche Wohlbefinden
Referenznummer: 22/AIII/0211
Kurze Beschreibung:
Externe Betreibung der Freibäder der Stadt Dahme/Mark/Abschluss Betriebsführungsvertrag (siehe Vergabeunterlagen)
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Einrichtungen für das körperliche Wohlbefinden 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Diverse Dienstleistungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Teltow-Fläming 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Dahme/Mark, vertreten durch das Amt Dahme/Mark
Postanschrift: Hauptstraße 48/49
Postleitzahl: 15936
Postort: Dahme/Mark
Kontakt
Internetadresse: http://www.dahme.de 🌏
E-Mail: amt@dahme.de 📧
URL der Dokumente: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YBZ6RC2/documents 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-12-16 📅
Einreichungsfrist: 2023-01-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-12-21 📅
Datum des Beginns: 2023-03-15 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 246-711060
ABl. S-Ausgabe: 246
Zusätzliche Informationen
siehe Vergabeunterlagen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Externe Betreibung der Freibäder der Stadt Dahme/Mark/Abschluss Betriebsführungsvertrag
(siehe Vergabeunterlagen)
siehe Vergabeunterlagen
Beschreibung der Verlängerungen: siehe Vergabeunterlagen
Zusätzliche Informationen: siehe Vergabeunterlagen
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 15936 Dahme/Mark siehe Vergabeunterlagen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: siehe Vergabeunterlagen
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: siehe Vergabeunterlagen

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-03-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-01-30 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.dahme.de 🌏
Dokumente URL: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YBZ6RC2/documents 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Amt Dahme/Mark
Kontaktperson: Abt. III / Frau Mach
Telefon: +49 35451-98152 📞
Land: Teltow-Fläming 🏙️

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP9YBZ6RC2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Brandenburg
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren sind Bestandteil des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen über die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen (§§ 97 - 184 GWB). Dieser Teil des GWB wurde umfassend reformiert. Nach der Übergangsvorschrift des §§ 186 Abs. 2 GWB ist auf Vergabeverfahren, die vor Inkrafttreten der Neuregelungen am 18. April 2016 begonnen haben, das zum Zeitpunkt der Einleitung des Vergabeverfahrens geltende ("alte") Recht anzuwenden.
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Der Vierte Teil des GWB gliedert sich in zwei Kapitel.
Kapitel 1: Die §§ 97 bis 154 GWB regeln die von öffentlichen Auftraggebern zu beachtenden Grundsätze des Vergabeverfahrens.
Kapitel 2: Die §§ 155 bis 184 GWB regeln das Nachprüfungsverfahren.
Die Vorschriften der §§ 97 - 184 GWB werden ergänzt durch die
Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV),
Verordnung über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung - SektVO),
Verordnung über die Vergabe von Konzessionen (Konzessionsvergabeverordnung - KonzVgV),
die als Art. 1 bis 3 der Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungs-verordnung - VergRModVO) ebenfalls am 18. April 2016 in Kraft getreten sind, sowie die
Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit - VsVgV
Die Vergabeverordnung (VgV) beinhaltet die Einzelheiten der vom öffentlichen Auftraggeber zu beachtenden verfahrensrechtlichen Vorschriften, die von öffentlichen Auftraggebern bei der Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge sowie freiberuflicher Leistungen ab Erreichen der EU-Schwellenwerte anzuwenden sind - ehemals geregelt in der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) bzw. der Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF). Darüber hinaus bestimmt die Vergabeverordnung (vgl. § 2 VgV), unter welchen Voraussetzungen die verfahrensrechtlichen Vorschriften der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ab Erreichen der EU-Schwellenwerte anzuwenden sind.
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Quelle: OJS 2022/S 246-711060 (2022-12-16)