Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Auftrag wird an ein fachkundiges und leistungsfähiges (geeignetes) Unternehmen (Bieter bzw. Bietergemeinschaft) vergeben, das nicht wegen Vorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ausgeschlossen worden ist, § 122 GWB. Die Eignung ist von dem Bieter – bei Bietergemeinschaften von jedem seiner Mitglieder gesondert – und von Unterauftragnehmern wie folgt nachzuweisen:
Durch
•das den Vergabeunterlagen beiliegende Formblatt L 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ oder
•die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ)
sowie durch auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichende Nachweise.
Der Auftraggeber wird zudem für die Bieter der engeren Wahl bzw. allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung(GewO) i.V.m. § 21 Abs. 4 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) bzw. § 19 Mindestlohngesetz (MiLoG) beim Bundesamt für Justiz anfordern.
In der Eigenerklärung sind Angaben zu machen:
•in Abschnitt I. zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“,
-über Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB
-zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
-zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
-zu Insolvenzverfahren und Liquidation
•in Abschnitt II. zur „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“,
-zur Eintragung in das Berufs-/Handelsregister
•in Abschnitt III. zu „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“
-zum Nachweis einer Berufs- oder Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
•in Abschnitt IV zu „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“
-zu den technischen Fachkräften oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden
sollen (sozialpädagogisches Personal, außer Heimleiter). Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die in Abschnitt IV des Formblatts L 124
„Eigenerklärung zur Eignung“ angegebenen Personen bei der Auftragsausführung einzusetzen!
Ein Bieter gilt nur als geeignet, wenn er
•alle im Formblatt L124 „Eigenerklärung zur Eignung“ geforderten Angaben geleistet hat oder diese im AVPQ hinterlegt sind,
•sich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB zurechnen lassen muss,
•im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung das Bestehen folgender Versicherungen mit den genannten Deckungssummen nachweist:
-Personenschäden: EUR 1 Mio.
-Sach- und Vermögensschäden: EUR 1 Mio.
•Für die sozialpädagogische Betreuung sind sozialpädagogische Fachkräfte einzusetzen, die über eine Qualifikation als Sozialpädagoge (m/w/d), Erzieher (m/w/d) oder Jugend- und Heimerzieher (m/w/d) oder eine gleichwertige Qualifikation verfügen.
Zur Darlegung der Eignung sind ggf. auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle folgende Nachweise einzureichen:
•Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers.
•Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister, Gewerbeanmeldung, Eintrag in die Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise.
•Nachweis Versicherungsschutz; der Nachweis ist durch die Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherung mit den genannten Deckungssummen oder über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereit zu stellen.
Der Bieter hat einen Nachweis (Kopie der Versicherungspolice) – nicht älter als 10 Monate – einer gültigen Betriebshaftpflicht bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Haftpflichtversicherer auf Verlangen der Vergabestelle zu erbringen. Deckungssummen: EUR 1 Mio. € für Personenschäden sowie EUR 1 Mio. € für Sach- und Vermögensschäden. Die Versicherung muss mindestens für die Dauer der Vertragslaufzeit bestehen, z. B. unbefristet, sich automatisch verlängernd o. ä. abgeschlossen sein. Im Fall einer Bietergemeinschaft ist eine Erklärung des Versicherers bzw. die entsprechende Passage aus dem/ den Vertrag/ Bedingungen als Anlage beizufügen, wonach die Versicherung auch bei der Betätigung des Bieters als Partner einer Arge, bei Schäden, die vom Versicherungsnehmer verursacht werden, zu den o. g. Bedingungen eintritt. Falls die Höhe der vorhandenen Deckungssumme nicht ausreicht: Der Bieter hat eine Verpflichtungserklärung vorzulegen, dass die Deckungssumme im Falle der Beauftragung auf die vorgegebenen Beträge erhöht wird.
•Studiennachweise oder sonstige Bescheinigungen bzw. Angaben wie Berufserfahrung und ausgeübte Tätigkeiten zu den technischen Fachkräften oder den technischen Stellen.