Auftragsbekanntmachung (2022-07-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Orientierungsdienste
Referenznummer: PE_57_22_OV_Beratung
Kurze Beschreibung:
“Externe Mitarbeitendenberatung” Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Orientierungsdienste📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-07-18 📅
Einreichungsfrist: 2022-08-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-07-22 📅
Datum des Beginns: 2022-11-01 📅
Datum des Endes: 2027-10-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 140-399321
ABl. S-Ausgabe: 140
Zusätzliche Informationen
“Gemäß § 55 II VgV -Öffnung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote- findet im offenen Verfahren der Öffnungstermin ohne Beteiligung von...”
Gemäß § 55 II VgV -Öffnung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote- findet im offenen Verfahren der Öffnungstermin ohne Beteiligung von Bietern und/oder deren Bevollmächtigten statt.
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Quelle: OJS 2022/S 140-399321 (2022-07-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-10-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 250 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschrifteninnerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
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Quelle: OJS 2022/S 194-549944 (2022-10-04)