Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eignungskriterium
a) Qualifikationsanforderungen an das Personal - Gewichtung 50%
b) Erfahrung (Auswertung von Referenzen) - Gewichtung 50%
Beschreibung der notwendigen Erklärungen und Nachweise zum Beleg der Eignung:
Belege zu a)
Qualifikationsanforderungen an das Personal: Angaben in der Eigenerklärung:
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Bewertungsmaßstab:
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5 Punkte, Kriterium bestmöglich erfüllt:
Eine Person, die für die Durchführung der Leistung zur Verfügung steht, ist öffentlich bestellte(r) und vereidigte(r) Sachveständige(r) für vorbeugenden Brandschutz und darf gemäß dem Bauordnungsrecht in Niedersachsen oder Schleswig-Holstein Brandschutzkonzepte prüfen.
Eine Stellvertretung, die wenigstens Freie(r) oder zertifizierte(r) Sachveständige(r) für vorbeugenden Brandschutz ist und gemäß Landesrecht Niedersachsen oder Schleswig-Holstein Brandschutzkonzepte für alle Arten von Gebäuden erstellen darf, steht zur Verfügung.
Dazu zwei Personen, die mindestens die Aus- oder Fortbildung als Brandschutzbeauftragte(r) entsprechend der DGUV-Information 205-003 bzw. VdS-3111-1 nachweislich erfolgreich abgeschlossen haben; ebenfalls sind Personen geeignet mit einer feuerwehrtechnischen Ausbildung, Absolventinnen oder Absolventen der Ausbildung Werkfeuerwehrmann / Werkfeuerwehrfrau, Hochschulabsolventeninnen oder Hochschulabsolventen mit Studienschwerpunkt Brandschutz oder Sicherheitstechnik. Eine mindestens ebenso qualifizierte Stellvertretung steht zur Verfügung.
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4 Punkte, Kriterium überdurchschnittlich erfüllt:
Eine Person, die für die Durchführung der Leistung zur Verfügung steht, ist öffentlich bestellte(r) und vereidigte(r) Sachveständige(r) für vorbeugenden Brandschutz und darf gemäß dem Bauordnungsrecht in Niedersachsen oder Schleswig-Holstein Brandschutzkonzepte prüfen.
Eine Stellvertretung, die wenigstens Freie(r) oder zertifizierte(r) Sachveständige(r) für vorbeugenden Brandschutz ist und gemäß Landesrecht Niedersachsen oder Schleswig-Holstein Brandschutzkonzepte für alle Arten von Gebäuden erstellen darf, steht zur Verfügung.
Dazu zwei Personen, die mindestens die Aus- oder Fortbildung als Brandschutzbeauftragte(r) entsprechend der DGUV-Information 205-003 bzw. VdS-3111-1 nachweislich erfolgreich abgeschlossen haben; ebenfalls sind Personen geeignet mit einer feuerwehrtechnischen Ausbildung, Absolventinnen oder Absolventen der Ausbildung Werkfeuerwehrmann / Werkfeuerwehrfrau, Hochschulabsolventeninnen oder Hochschulabsolventen mit Studienschwerpunkt Brandschutz oder Sicherheitstechnik. Eine mindestens adäquate stellvertretende Person steht zur Verfügung.
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3 Punkte, Kriterium durchschnittlich erfüllt:
Eine Person, die für die Durchführung der Leistung zur Verfügung steht, ist öffentlich bestellte(r) und vereidigte(r) Sachveständige(r) für vorbeugenden Brandschutz und darf gemäß dem Bauordnungsrecht in Niedersachsen oder Schleswig-Holstein Brandschutzkonzepte prüfen.
Dazu eine Person, die mindestens die Aus- oder Fortbildung als Brandschutzbeauftragte(r) entsprechend der DGUV-Information 205-003 bzw. VdS-3111-1 nachweislich erfolgreich abgeschlossen hat; ebenfalls sind Personen geeignet mit einer feuerwehrtechnischen Ausbildung, Absolventinnen oder Absolventen der Ausbildung Werkfeuerwehrmann / Werkfeuerwehrfrau, Hochschulabsolventeninnen oder Hochschulabsolventen mit Studienschwerpunkt Brandschutz oder Sicherheitstechnik.
Es stehen mindestens zwei Personen zur Stellvertretung zur Verfügung, die mindestens die Qualifikation Brandschutzbeauftragte(r) besitzen.
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2 Punkte, Kriterium unterdurchschnittlich erfüllt:
Eine Person, die für die Durchführung der Leistung zur Verfügung steht, ist öffentlich bestellte(r) und vereidigte(r) Sachveständige(r) für vorbeugenden Brandschutz und darf gemäß dem Bauordnungsrecht in Niedersachsen oder Schleswig-Holstein Brandschutzkonzepte prüfen.
Dazu eine Person, die mindestens die Aus- oder Fortbildung als Brandschutzbeauftragte(r) entsprechend der DGUV-Information 205-003 bzw. VdS-3111-1 nachweislich erfolgreich abgeschlossen hat; ebenfalls sind Personen geeignet mit einer feuerwehrtechnischen Ausbildung, Absolventinnen oder Absolventen der Ausbildung Werkfeuerwehrmann / Werkfeuerwehrfrau, Hochschulabsolventeninnen oder Hochschulabsolventen mit Studienschwerpunkt Brandschutz oder Sicherheitstechnik.
Es steht mindestens eine Person zur Stellvertretung zur Verfügung, die mindestens die Qualifikation Brandschutzbeauftragte(r) besitzt.
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1 Punkt, Kriterium (Mindestanforderungen) noch erfüllt:
Eine Person, die für die Durchführung der Leistung zur Verfügung steht, ist öffentlich bestellte(r) und vereidigte(r) Sachveständige(r) für vorbeugenden Brandschutz und darf gemäß dem Bauordnungsrecht in Niedersachsen oder Schleswig-Holstein Brandschutzkonzepte prüfen.
Dazu eine Person, die mindestens die Aus- oder Fortbildung als Brandschutzbeauftragte(r) entsprechend der DGUV-Information 205-003 bzw. VdS-3111-1 nachweislich erfolgreich abgeschlossen hat; ebenfalls sind Personen geeignet mit einer feuerwehrtechnischen Ausbildung, Absolventinnen oder Absolventen der Ausbildung Werkfeuerwehrmann / Werkfeuerwehrfrau. Hochschulabsolventeninnen oder Hochschulabsolventen mit Studienschwerpunkt Brandschutz oder Sicherheitstechnik.
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0 Punkte, Kriterium (Mindestanforderungen) nicht erfüllt:
Keine oder nur eine der o.g. Qualifikationen ist nachgewiesen
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Belege zu b)
Erfahrung (Auswertung von Referenzen): Angaben in der Eigenerklärung, sowie Auflistung von
Referenzen, Fachveröffentlichungen in Fachzeitschriften
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Bewertungsmaßstab:
5 Punkte, Kriterium bestmöglich erfüllt:
Betreuung von Gebäuden mit insgesamt mindestens 15.000 m² Nutzfläche als Brandschutzbeauftragte(r) über mindestens 3 Jahre, sowie selbstständige verantwortliche Erstellung der Brandschutznachweise einschließlich Brandschutzkonzept, sowie Feuerwehr-, Flucht- und Rettungswegepläne, für mindestens 10 genehmigte oder bestehende Bauvorhaben der Gebäudeklasse 5 oder Sonderbauten.
Die Punktzahl von 5 Punkten kann auch erreicht werden, wenn der u.a. Bewertungsmaßstab für 4 Punkte erreicht wird und zusätzlich eine oder mehrere Fachveröffentlichungen über den vorbeugenden Brandschutz von Gebäuden in einschlägigen Fachzeitschriften nachgewiesen werden können.
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4 Punkte, Kriterium überdurchschnittlich erfüllt:
Betreuung von Gebäuden mit insgesamt mindestens 10.000 m² Nutzfläche als Brandschutzbeauftragte(r) über mindestens 3 Jahre, sowie selbstständige verantwortliche Erstellung der Brandschutznachweise einschließlich Brandschutzkonzept, sowie Feuerwehr-, Flucht- und Rettungswegepläne, für mindestens fünf genehmigte oder bestehende Bauvorhaben der Gebäudeklasse 5 oder Sonderbauten.
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3 Punkte, Kriterium durchschnittlich erfüllt:
Betreuung von Gebäuden mit insgesamt mindestens 10.000 m² Nutzfläche als Brandschutzbeauftragte(r) über mindestens 2 Jahre, sowie selbstständige verantwortliche Erstellung der Brandschutznachweise einschließlich
Brandschutzkonzept, sowie Feuerwehr-, Flucht- und Rettungswegepläne, für mindestens drei genehmigte oder bestehende Bauvorhaben der Gebäudeklasse 5 oder Sonderbauten.
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2 Punkte, Kriterium unterdurchschnittlich erfüllt:
Betreuung von Gebäuden mit insgesamt mindestens 5.000 m² Nutzfläche als Brandschutzbeauftragte(r) über mindestens 2 Jahre, sowie selbstständige verantwortliche Erstellung der Brandschutznachweise einschließlich
Brandschutzkonzept, sowie Feuerwehr-, Flucht- und Rettungswegepläne, für mindestens zwei genehmigte oder bestehende Bauvorhaben der Gebäudeklasse 5 oder Sonderbaueten.
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1 Punkt, Kriterium (Mindestanforderungen) noch erfüllt:
Betreuung von Gebäuden mit insgesamt mindestens 1.000 m² Nutzfläche als Brandschutzbeauftragte(r) über mindestens 1 Jahr, sowie Erstellung der Brandschutznachweise einschließlich Feuerwehr-, Flucht- und Rettungswegepläne
für mindestens ein genehmigtes oder bestehendes Bauvorhaben der Gebäudeklasse 5 oder eines Sonderbaus.
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0 Punkte, Kriterium (Mindestanforderungen) nicht erfüllt:
Keines oder nur eines der beiden Mindestkriterien für die Bewertung mit einem Punkt ist nachgewiesen.