Externer Informationssicherheitsbeauftragter

Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, Abt. Beschaffung, Zahlstelle (K13)

Externer Informationssicherheitsbeauftragter (m/w/d) für die Otto-von Guericke-Universität Magdeburg

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-08-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-07-20.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-07-20 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2022-07-20)
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, Abt. Beschaffung, Zahlstelle (K13)
Postanschrift: Universitätsplatz 2
Postort: Magdeburg
Postleitzahl: 39106
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: christian1.sass@ovgu.de 📧
Region: Magdeburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
URL: www.ovgu.de 🌏
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-1820101673d-35dcac100fb5ea4 🌏
Teilnahme-URL: www.evergabe.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Universität

Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Externer Informationssicherheitsbeauftragter 2022/0317/K13
Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung 📦
Kurze Beschreibung:
“Externer Informationssicherheitsbeauftragter (m/w/d) für die Otto-von Guericke-Universität Magdeburg”

1️⃣
Ort der Leistung: Magdeburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg Universitätsplatz 2 39106 Magdeburg
Beschreibung der Beschaffung:
“Leistungsumfang von 90 Tagen/Jahr über 4 Jahre. Erfüllungsort teilweise in 39106 Magdeburg. Weitere Anforderungen entnehmen Sie bitte der...”    Mehr anzeigen
Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2022-11-01 📅
Datum des Endes: 2026-10-30 📅

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: Bescheinigung der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis der...”    Mehr anzeigen
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente.
Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten): siehe Anlage Bewertung.XLCX
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Erklärungen und ergänzende Vertragsbedingungen entsprechend dem Landesvergabegesetz LSA vom 19.11.2012 (in den Ausschreibungsunterlagen enthalten): -...”    Mehr anzeigen
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-08-19 23:59 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-10-05 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-08-22 10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): entfällt

Ergänzende Informationen
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen

“Es gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen - Teil B (VOL/B) https://www.ovgu.de/unimagdeburg_media/VOLB.pdf Es werden...”    Mehr anzeigen
Körper überprüfen
Name: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, 3. Vergabekammer
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,...”    Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2022/S 141-403850 (2022-07-20)