Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (TA) anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise u. Erklärungen formal u. inhaltlich prüfen und bewerten. Die Auswahl erfolgt unter den formal zulässigen TA (Nachweis Erfüllung geforderte Mindeststandards) anhand einer Bewertungsmatrix (BM), wobei die Kriterien wie folgt bewertet werden: pro Auswahlkriterium können 0 bis 3 Punkte (siehe BM) vergeben werden, Punktzahl pro Kriterium wird gewichtet. Die Rangfolge richtet sich nach erreichter Gesamtpunktzahl von 300. Es werden max. die 5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl zum Verhandlungsgespräch eingeladen. Erfüllen mehrere Bewerber mit festgelegter Höchstzahl gleichermaßen die Anforderungen u. ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl zu hoch, entscheidet unter diesen das Los.
Formale Prüfung der Mindeststandards:
1) Abgabefrist eingehalten;
2) Einreichen d. vollständigen TA (Bewerbungsformular u. entspr. Anlagen) elektr. über die Vergabeplattform (Einreichung von TA per Post, E-Mail, Fax oder Kommunikationsbereich der Vergabeplattform ist nicht zulässig);
3) Abschlusserklärungen in Textform bestätigt;
4) Bestätigung d. Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen gem. § 73 (3) VgV;
5) Angabe gem. § 53 (3) VgV, ob für Auftragsgegenstand gewerbl. Schutzrechte bestehen oder beantragt sind;
6) Angabe Art d. Bewerbung (Einzel- oder Gemeinschaftsbewerbung);
7) bei Bewerbergemeinschaften (BG): geforderte Nachweise von allen Mitgliedern und Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung
8) Angaben zu Unterauftragnehmern gem. § 36 VgV, Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer beigefügt (Stufe 2);
9) Angaben zur Inanspruchnahme Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) gem. § 47 (1) VgV, Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen beigefügt;
10) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig.
11) Bestätigung des Nichtvorliegens zwingender und fakultativer Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB;
12) Nachweis über Befähigung zur Berufsausübung durch Eintrag in Handels- oder Partnerschaftsregister gem. § 44 (1) i. V. m. § 46 (3) Nr. 6 VgV;
13) Mindesthonorarumsatz (Durchschnitt Umsätze letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre Bereich TGA - ELT (ALG 4-6) gemäß Teil 4 §56 HOAI in Euro brutto mind. 100.000 Euro
14) Berufshaftpflichtversicherung gemäß Pkt. III.1.2);
15) Mindestreferenzen gem. Pkt. III.1.3);
16) Erklärung zur Erfüllung der geforderten Mindeststandards zur beruflichen Befähigung des Projektteams (Einreichung Nachweise in Stufe 2) gem. Pkt. III.1.3);
17) Nicht deutschspr. Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden.
Auswahlkriterien und deren Wichtung:
Zu III.1.3)
Techn. u. berufl. Leistungsfähigkeit; Gesamtgewichtung 100%; davon:
1) Mindestref. A - Fachplanung ELT (ALG 4+5) für den Neubau, Umbau oder die Sanierung eines Gebäudes; 20%, davon:
1.a) erbr. Lph, 10%;
1.b) Bauwerkskosten (BWK) (KG 400 (KG 440+450)) in EUR brutto, 10%;
2) Mindestref. B - Fachplanung ELT (ALG 4+5) für den Neubau, Umbau oder die Sanierung eines Gebäudes, 20%, davon:
2.a) erbr. Lph, 10%;
2.b) BWK (KG 400 (KG 440+450)) in EUR brutto, 10%;
3) Ref. aus zusätzl. Ref.-liste; 60 %, davon:
3.a) Ref. Z.1 - Erfahrung mit öff. Vergaberecht nach VOB A § 3(1) oder (2) oder § 3 EU (1) oder (2), 10%;
3.b) Ref. Z.2 - Erfahrungen bei der Erbringung der LPH 9, öffentlicher AG, 15%;
3.c) Ref. Z.3 - Erfahrungen bei der Planung Anlagengruppe 6, 15%;
3.d) Ref. Z.4 - Erfahrungen mit Nachhaltigem Bauen bei der Planung eines Gebäudes, 20%.
Weitere Unterkriterien können der beigefügten BM I entnommen werden.