Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Auftraggeber (AG) wird die fristgerecht eingegangenen Angebote anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen formal u. inhaltlich prüfen. Die Bewertung erfolgt unter den formal zulässigen Angeboten (Nachweis der Erfüllung der geforderten Mindeststandards) anhand einer Bewertungsmatrix, wobei die Kriterien wie folgt bewertet werden: pro Zuschlagskriterium können 0 bis 3 Punkte (siehe Bewertungsmatrix) vergeben werden, Punktzahl pro Kriterium wird gewichtet. Die Rangfolge richtet sich nach der erreichten Gesamtpunktzahl von 300. Erfüllen mehrere Bieter mit festgelegter Höchstzahl gleichermaßen die Anforderungen u. ist die Bieterzahl auch nach einer objektiven Auswahl zu hoch, entscheidet unter diesen das Los.
Formale Prüfung Mindeststandards:
1. Abgabefrist eingehalten
2. Einreichen d. vollständigen Angebots über Vergabeplattform (Einreichung per Post, E-Mail oder Fax nicht zulässig)
3. Abschlusserklärungen in Textform unterschrieben
4. Bestätigung d. Unabhängigkeit v. Ausführungs- und Lieferinteressen gem. § 73 (3) VgV
5. Angabe gem. § 53 (8) VgV, ob für Auftragsgegenstand gewerbliche Schutzrechte bestehen o. beantragt sind
6. Angabe Art d. Bewerbung
7. bei Bietergemeinschaften (BG): Geforderte Nachweise aller Mitglieder u. Erklärung zur gesamtschuldn. Haftung, falls zutreffend
8. Angaben Unterauftragnehmern gem. § 36 VgV, Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer beigefügt, falls zutreffend
9. Angaben Inanspruchnahme Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) gem. § 47 (1) VgV, Verpflichtungserklärung Unternehmen beigefügt, falls zutreffend
10. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen v. Mitgliedern einer BG bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros haben das Ausscheiden aller Mitglieder d. BG zur Folge.
11. Bestätigung d. Nichtvorliegens zwingender u. fakultativer Ausschlussgründe nach §§ 123 u. 124 GWB
12. Bestätigung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen im Zusammenhang mit Sanktionen gegen Russland im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen
13. Handelsregisterauszug gem. Pkt. III.1.1)
14. Berufshaftpflichtversicherung gemäß Pkt. III.1.2)
15. Mindestreferenz A gemäß Pkt. III.1.3)
16. Mindestreferenz B gemäß Pkt. III.1.3)
17. Nachweise berufl. Qualifikation Projektleiter/stellv. Projektleiter gemäß Pkt. III.1.3)
Zuschlagskriterien u. Wichtung:
1 Honorarangebot, Gewichtung 10%;
2 Persönliche Referenzen (Ref.) des Projektteams, Übergabe Nutzer abgeschlossen im Zeitraum vom 01.01.2017 bis zum Ablauf der Angebotsfrist gem. Auftragsbekanntmachung Pkt. IV.2.2)
Die nachfolgenden persönlichen Ref. können auch das als Mindestref. genannte Projekt beinhalten, Mehrfachnennungen sind möglich. Gewichtung 25%, davon:
2.1 Persönliche Ref. PL: Erfahrung bei der Tragwerksplanung für die Sanierung eines Gebäudes, mind. Honorarzone III, mind. Lph 1-6 + 8 erbracht, Bauwerkskosten (KG 300 + 400) von mind. 2.000.000 EUR brutto; 15%
2.2 Persönliche Ref. stellv. PL: Erfahrung bei der Tragwerksplanung für die Sanierung eines Gebäudes, mind. Honorarzone III, mind. Lph 1-6 erbracht, Bauwerkskosten (KG 300 + 400) von mind. 1.000.000 EUR brutto; 10%
3 Bürovorstellung und Präsentation Projektteam, Gewichtung 10%, davon:
3.1 Erläuterung der projektspezifischen Kapazitätsplanung über alle Planungsphasen: 10%
4.Darstellung der Herangehensweise an vergleichbare Aufgaben bei der Sanierung von Bestandsgebäuden; 55%, davon:
4.1 Erläuterung notwendiger Voruntersuchungen und erforderlicher Angaben zum Bestand in Vorbereitung der Grundlagenermittlung; 20%
4.2 Darstellung zum Umfang der üblicherweise zu erwartenden Eingriffe in das Tragwerk (z.B. bei Bestandsdecken, für Treppenhaus- und Aufzugseinbau) in Bezug auf die geplanten (Um-) Nutzungen; 20%
4.3 Erläuterung möglicher Risiken in Bezug auf die Tragwerksplanung bezogen auf das vorliegende Projekt; 15%
Weitere Unterkriterien sowie die Vorgehensweise bei der Bewertung (Vergabe von 0,1,2 oder 3 Punkten) kann der beigefügten Bewertungsmatrix entnommen werden.