Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber (AG) wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (TA) anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise u. Erklärungen formal u. inhaltlich prüfen und bewerten. Die Auswahl erfolgt unter den formal zulässigen TA (Nachweis der Erfüllung der geforderten Mindeststandards) anhand einer Bewertungsmatrix, wobei die Kriterien wie folgt bewertet werden: pro Auswahlkriterium können 0 bis 3 Punkte (siehe Bewertungsmatrix) vergeben werden, Punktzahl pro Kriterium wird gewichtet. Die Rangfolge richtet sich nach der erreichten Gesamtpunktzahl von 300. Es werden max. die 3-5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl zur Angebotsabgabe aufgefordert. Erfüllen mehrere Bewerber mit festgelegter Höchstzahl gleichermaßen die Anforderungen u. ist Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl zu hoch, entscheidet unter diesen das Los.
Formale Prüfung der Mindeststandards:
1. Abgabefrist eingehalten
2. Einreichen d. vollständigen TA (Bewerbungsformular u. entspr. Anlagen) über Vergabeplattform (Einreichung von TA per Post, E-Mail oder Fax ist nicht zulässig)
3. Abschlusserklärungen in Textform unterschrieben
4. Bestätigung d. Unabhängigkeit v. Ausführungs- und Lieferinteressen gem. §73 (3) VgV
5. Angabe gem. § 53 (8) VgV, ob für Auftragsgegenstand gewerbliche Schutzrechte bestehen o. beantragt sind
6. Bestätigung d. zur Umsetzung von Artikel 5k1 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Russland-Sanktionen)
7. Angabe Art d. Bewerbung
8. bei Bewerbergemeinschaften (BG): Geforderte Nachweise aller Mitglieder u. Erklärung zur gesamtschuldn. Haftung, falls zutreffend
9. Angaben zu Unterauftragnehmern gem. § 36 VgV 2016, Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer beigefügt, falls zutreffend
10. Angaben zur Inanspruchnahme Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) gem. § 47 (1) VgV 2016, Verpflichtungserklärung Unternehmen beigefügt, falls zutreffend
11. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen v. Mitgliedern einer BG bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros haben das Ausscheiden aller Mitglieder d. BG zur Folge.
12. Bestätigung d. Nichtvorliegens zwingender u. fakultativer Ausschlussgründe nach §§ 123 u. 124 GWB
13. Handelsregisterauszug gem. Pkt. III.1.1)
14. Berufshaftpflichtversicherung gemäß Pkt. III.1.2)
15. Mindestreferenzen A-B gem. Pkt. III.1.3)
16. Bestätigung berufl. Qualifikation Projektleiter und stellv. Projektleiter gem. Pkt. III.1.3)
Auswahlkriterien und deren Wichtung:
Zu III.1.3) Techn. u. berufl. Leistungsfähigkeit; Gesamtgewichtung 100%; davon:
1. Mindestreferenz B: Fachplanung Brandschutz für den Neubau/ die Sanierung eines Gebäudes mit mind. 3 verschiedenen Nutzungsarten (in Anlehnung an die AHO-Schriftenreihe Heft Nr. 17), Brandschutzkonzept genehmigt im Zeitraum vom 01.09.2017 bis 31.08.2022, 20%, davon:
1.a Fläche beinhaltete Gaststätte/ Versammlungsraum mit mind.100 Sitzplätzen, 20%
2. Referenzen aus zusätzlicher Referenzliste, Ref. Z.1-Z.3: Brandschutzkonzept genehmigt im Zeitraum vom 01.09.2017 bis 31.08.2022; Ref. Z.4: Erstellung Evakuierungskonzept im Zeitraum 01.09.2017 bis 31.08.2022, 80%, davon:
2.a Referenz Z.1: Erfahrungen bei der Fachplanung Brandschutz für die Sanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes, 20%
2.b Referenz Z.2: Erfahrungen bei der Fachplanung Brandschutz für die Sanierung eines Gebäudes unter laufendem Betrieb, 15%
2.c Referenz Z3: Erfahrungen bei der Fachplanung Brandschutz für öffentlich zugängliche Plattformen über 100 m über Grund, die über Aufzüge erschlossen werden, 30%
2.d Referenz Z4: Erfahrungen bei der Erstellung eines Evakuierungskonzeptes für die Personenrettung, 15%
Hinweis: Die zusätzlichen Referenzen können auch die als Mindestreferenzen genannten Projekte beinhalten, Mehrfachnennungen sind möglich.