Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber (AG) wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (TA) anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise u. Erklärungen formal u. inhaltlich prüfen und bewerten. Die Auswahl erfolgt unter den formal zulässigen TA (Nachweis der Erfüllung der geforderten Mindeststandards) anhand einer Bewertungsmatrix, wobei die Kriterien wie folgt bewertet werden: pro Auswahlkriterium können 0 bis 3 Punkte (siehe Bewertungsmatrix) vergeben werden, Punktzahl pro Kriterium wird gewichtet. Die Rangfolge richtet sich nach der erreichten Gesamtpunktzahl von 300. Es werden max. die 3-5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl zur Angebotsabgabe aufgefordert. Erfüllen mehrere Bewerber mit festgelegter Höchstzahl gleichermaßen die Anforderungen u. ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl zu hoch, entscheidet unter diesen das Los.
Formale Prüfung der Mindeststandards:
1. Abgabefrist eingehalten,
2. Einreichen d. vollständigen TA (Bewerbungsformular u. entspr. Anlagen) über Vergabeplattform (Einreichung von TA per Post, E-Mail oder Fax ist nicht zulässig),
3. Abschlusserklärungen in Textform unterschrieben,
4. Bestätigung d. Unabhängigkeit v. Ausführungs- und Lieferinteressen gem. § 73 (3) VgV 2016,
5. Angabe gem. § 53 (8) VgV 2016, ob für Auftragsgegenstand gewerbliche Schutzrechte bestehen o. beantragt sind,
6. Angabe Art d. Bewerbung,
7. bei Bewerbergemeinschaften (BG): Geforderte Nachweise aller Mitglieder u. Erklärung zur gesamtschuldn. Haftung, falls zutreffend,
8. Angaben zu Unterauftragnehmern gem. § 36 VgV 2016, Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer mit Unterschrift in Textform beigefügt, falls zutreffend,
9. Angaben zur Inanspruchnahme Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) gem. § 47 (1) VgV 2016, Verpflichtungserklärung Unternehmen beigefügt, mit Unterschrift in Textform falls zutreffend,
10. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen v. Mitgliedern einer BG bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros haben das Ausscheiden aller Mitglieder d. BG zur Folge.
11. Bestätigung d. Nichtvorliegens zwingender u. fakultativer Ausschlussgründe nach §§ 123 u. 124 GWB,
12. Handels- oder Partnerschaftsregisterauszug gem. Pkt. III.1.1),
13. Mindesthonorarumsatz gem. Pkt. III.1.2),
14. Berufshaftpflichtversicherung gemäß Pkt. III.1.2),
15. Mindestreferenzen gem. Pkt. III.1.3),
16. Bestätigung berufl. Qualifikation Projektleiter, Objektüberwacher gem. Pkt. III.1.3).
Auswahlkriterien und deren Wichtung:
Zu III.1.3) Techn. u. berufl. Leistungsfähigkeit; Gesamtgewichtung 100 %; davon:
1. Mindestreferenz A - Fachplanung Technische Ausrüstung - HLS für die Neuerrichtung einer technischen Anlage (mind. ALG 1-3) für Gebäude, 40 %, davon:
1.a Erbrachte Leistungsphasen der Referenz, 20 %
1.b Herstellungskosten (KG 410-430) in EUR brutto, 20%
2. Mindestreferenz B - Fachplanung Technische Ausrüstung - Gebäudeautomation für die Neuerrichtung einer technischen Anlage (mind. ALG 8) für Gebäude, 30 %, davon:
2.a Erbrachte Leistungsphasen der Referenz, 15 %
2.b Herstellungskosten (KG 480) in EUR brutto, 15%
3. Referenzen aus zusätzlicher Referenzliste, 30 %, davon:
3.a Referenz Z.1: Erfahrungen bei der Planung und Errichtung einer technischen Anlage (mind. ALG 1-3) für Gebäude für Bildung und Kultur gemäß Bauwerkszuordnungskatalog Nr. 4100 (Allgemeinbildende Schulen), 15 %
3.b Referenz Z.2: Erfahrungen mit öffentlichem Vergaberecht nach VOB A § 3 (1) oder (2) oder § 3 EU (1) oder (2) bei der Planung von Gebäuden, 15 %.
Hinweise:
1. Besteht eine Baumaßnahme aus Neubau in Verbindung mit einer Sanierung (Bsp. Sanierung Hauptgebäude eines Gebäudes mit Erweiterungsanbau) so ist für die jeweilige Referenz nur der Anteil u.a. BWK für die geforderte Leistung (Neubau/Sanierung) anzugeben,
2. Die zusätzlichen Referenzen können auch die als Mindestreferenzen genannten Projekte beinhalten, Mehrfachnennungen sind möglich.
Weitere Unterkriterien sowie die Vorgehensweise bei der Bewertung (Vergabe von 0, 1, 2 oder 3 Pkt.) können der beigefügten Bewertungsmatrix (Sonstiges) entnommen werden.