Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
1. Auswahlkriterium ist die fachliche Qualifikation des Bewerbers (Bew.).
Für die Auswahl der Bew. gemäß § 17 Abs. 1 und Abs. 4, 51 VgV sind vom Bew. 2 Referenzen über vergleichbare Leistungen für Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung (Werkstattplanung) für allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung) [hiervon eine (1) Referenz für einen öffentlichen Auftraggeber (AG) im Sinne des Vergaberechts bzw. für einen AG, der anderweitig zur Anwendung von Vergaberecht verpflichtet ist] aus den letzten zehn (10) Jahren (Inbetriebnahme des Vorhabens nicht älter als 2012) unter Angabe des Auftragsgegenstandes (Art der Maßnahme, Leistungsumfang (beauftragte Leistungsphasen (LPH)), Ausführungszeitraum [Projektbeginn (Monat/Jahr), Projektende (Monat/Jahr)], Stand der Auftragsausführung), des Projektvolumens (KGR 470 nach DIN 276) sowie der vollständigen Adresse und Kontaktdaten des AG einschließlich der Kontaktdaten des zuständigen Ansprechpartners vorzulegen.
Bitte verwenden Sie für die Angaben der zu wertenden Referenzen das Formblatt C.10.
Die hier abgefragten Referenzen dienen der differenzierenden Wertung der beruflichen Leistungsfähigkeit. Auf § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV wird hingewiesen.
Bewertet werden max. 2 vergleichbare Referenzprojekte für Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung (Werkstattplanung) für allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung) [hiervon eine (1) Referenz für einen öffentlichen AG im Sinne des Vergaberechts bzw. für einen AG, der anderweitig zur Anwendung von Vergaberecht verpflichtet ist].
Die Bew. mit der höchsten Punktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Gewichtung der Auswahlkriterien (insgesamt 28 Punkte):
a) eine (1) Referenz für Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung (Werkstattplanung) für allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung) für einen öffentlichen AG im Sinne des Vergaberechts bzw. für einen AG, der anderweitig zur Anwendung von Vergaberecht verpflichtet ist
o Projektvolumen (KGR 470 ≥ 4,0 Mio. EUR brutto: max. 5 Punkte),
o beauftragter Leistungsumfang – LPH 1-9 (max. 5 Punkte).
b) eine (1) Referenz für Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung (Werkstattplanung) für allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung).
o Projektvolumen (KGR 470 ≥ 4,0 Mio. EUR brutto: max. 5 Punkte),
o beauftragter Leistungsumfang – LPH 1-9 (max. 5 Punkte).
c) Zusatzpunkte: Für die Vergabe der Zusatzpunkte kann jeweils auch ein gesondertes, nicht bereits genanntes Referenzprojekt benannt werden. Für dieses Projekt ist dem Formblatt C.10. jeweils eine aussagekräftige Projektbeschreibung beizufügen, aus der sich erkennen lässt, dass die Anforderungen an die Vergabe der jeweiligen Zusatzpunkte erfüllt werden.
(1) Einmal 2 Zusatzpunkte können erreicht werden, wenn der Bew. bei einem (1) allgemeinen Hochbauprojekt (Neubau oder Sanierung) aus den letzten 10 Jahren (Inbetriebnahme nicht älter als 2012) Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung (Werkstattplanung) der Leistungsphasen 1-9 für die Werkstattflächen des Fachbereichs KFZ (Mechatroniker) in einer Berufsschule erbracht hat.
(2) Einmal 2 Zusatzpunkte können erreicht werden, wenn der Bew. bei einem (1) allgemeinen Hochbauprojekt (Neubau oder Sanierung) aus den letzten 10 Jahren (Inbetriebnahme nicht älter als 2012) Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung (Werkstattplanung) der Leistungsphasen 1-9 für die Werkstattflächen des Fachbereichs Bau (Maurer) in einer Berufsschule erbracht hat.
(3) Einmal 2 Zusatzpunkte können erreicht werden, wenn der Bew. bei einem (1) allgemeinen Hochbauprojekt (Neubau oder Sanierung) aus den letzten 10 Jahren (Inbetriebnahme nicht älter als 2012) Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung (Werkstattplanung) der Leistungsphasen 1-9 für die Werkstattflächen des Fachbereichs Holz (Schreiner) in einer Berufsschule erbracht hat.
Weiter unter Punkt II.2.14)
Hinweise zur Wertung: vgl. Ziffer VI.3)1. dieser Auftragsbekanntmachung.