Der Landkreis Schweinfurt beabsichtigt den Neubau des Beruflichen Schulzentrums Alfons Goppel mit Generalsanierung der bestehenden Doppelturnhalle sowie den Abbruch des Bestandsgebäudes und des Werkstattgebäudes.
Für den Neubau wird in diesem Verfahren die Lieferung, Aufstellung und Installation von Einrichtungen und Geräten für den Friseur- und Körperpflegebedarf für schulische Fachpraxisräume vergeben.
Insbesondere Wandarbeitszeilen, Frisierplätze, Waschplätze, Trockenhauben, Schrankanlagen, Behandlungsliegen, Hocker, Stühle, Kosmetikgeräte und Kosmetikwägen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-03-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-02-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-02-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Diverse Möbel und Einrichtungen
Referenznummer: BSZ_602.5
Kurze Beschreibung:
“Der Landkreis Schweinfurt beabsichtigt den Neubau des Beruflichen Schulzentrums Alfons Goppel mit Generalsanierung der bestehenden Doppelturnhalle sowie den...”
Kurze Beschreibung
Der Landkreis Schweinfurt beabsichtigt den Neubau des Beruflichen Schulzentrums Alfons Goppel mit Generalsanierung der bestehenden Doppelturnhalle sowie den Abbruch des Bestandsgebäudes und des Werkstattgebäudes.
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-02-01 📅
Einreichungsfrist: 2022-03-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-02-04 📅
Datum des Beginns: 2022-06-21 📅
Datum des Endes: 2022-08-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 025-060769
ABl. S-Ausgabe: 25
Zusätzliche Informationen
“Nur Vertreter des Auftraggebers”
Quelle: OJS 2022/S 025-060769 (2022-02-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-04-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Total value of the procurement: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Bei den Wertangaben in Abschnitt II.1.7) und in Abschnitt V.2.4) handelt es sich jeweils um unzutreffende Angaben. Auf die Mitteilung der Vertragswerte...”
Bei den Wertangaben in Abschnitt II.1.7) und in Abschnitt V.2.4) handelt es sich jeweils um unzutreffende Angaben. Auf die Mitteilung der Vertragswerte wurde entsprechend § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV verzichtet.
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Quelle: OJS 2022/S 076-207271 (2022-04-14)