Die neue Fachsoftware muss geeignet sein für die Berechnung, Bescheidung und Zahlungsabwicklung (Einnahmen− und Ausgabenverwaltung mit der im Hause verwendeten Finanz−Fachsoftware Doppik & More) der Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII), dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX), Leistungen nach § 35 a Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII), dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG), dem Landesblindengeldgesetz (LBIGG), dem Opferentschädigungsgesetz (OEG), dem strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG), dem Bundesversorgungsgesetz (BVG). Gleiches gilt für das Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch (SGB XIV), welches zum 01.01.2024 eingeführt wird. Die notwendigen Anforderungen gemäß Bundes− und Landesgesetzen an statistische Auswertungen müssen erfüllt werden und an die zuständigen Stellen gemeldet werden können. Das Fachverfahren soll komplett durch ein Rechenzentrum betrieben und der Stadt Oldenburg bereitgestellt werden. Das Rechenzentrum muss gemäß § 80 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) in einer öffentlich−rechtlichen Rechtsform betrieben werden, da die besonderen Zulässigkeitsvoraussetzungen nach § 80 Abs. 5 SGB X für eine Auftragsvergabe an eine nicht−öffentliche Stelle nicht vorliegen. Der Vertrag soll auf unbestimmte Zeit geschlossen werden. Als Vertragsgrundlage wird ein EVB−IT Vertrag abgeschlossen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-03-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-01-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Fachsoftware für das Amt für Teilhabe und Soziales
2022OL000006
Produkte/Dienstleistungen: Softwareprogrammierung und -beratung📦
Kurze Beschreibung:
“Die neue Fachsoftware muss geeignet sein für die Berechnung, Bescheidung und Zahlungsabwicklung (Einnahmen− und Ausgabenverwaltung mit der im Hause...”
Kurze Beschreibung
Die neue Fachsoftware muss geeignet sein für die Berechnung, Bescheidung und Zahlungsabwicklung (Einnahmen− und Ausgabenverwaltung mit der im Hause verwendeten Finanz−Fachsoftware Doppik & More) der Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII), dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX), Leistungen nach § 35 a Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII), dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG), dem Landesblindengeldgesetz (LBIGG), dem Opferentschädigungsgesetz (OEG), dem strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG), dem Bundesversorgungsgesetz (BVG). Gleiches gilt für das Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch (SGB XIV), welches zum 01.01.2024 eingeführt wird. Die notwendigen Anforderungen gemäß Bundes− und Landesgesetzen an statistische Auswertungen müssen erfüllt werden und an die zuständigen Stellen gemeldet werden können. Das Fachverfahren soll komplett durch ein Rechenzentrum betrieben und der Stadt Oldenburg bereitgestellt werden. Das Rechenzentrum muss gemäß § 80 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) in einer öffentlich−rechtlichen Rechtsform betrieben werden, da die besonderen Zulässigkeitsvoraussetzungen nach § 80 Abs. 5 SGB X für eine Auftragsvergabe an eine nicht−öffentliche Stelle nicht vorliegen. Der Vertrag soll auf unbestimmte Zeit geschlossen werden. Als Vertragsgrundlage wird ein EVB−IT Vertrag abgeschlossen.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 568 930 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bereitstellung von Software📦
Ort der Leistung: Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Oldenburg
Beschreibung der Beschaffung:
“Die neue Fachsoftware muss geeignet sein für die Berechnung, Bescheidung und
Zahlungsabwicklung (Einnahmen- und Ausgabenverwaltung mit der im Hause...”
Beschreibung der Beschaffung
Die neue Fachsoftware muss geeignet sein für die Berechnung, Bescheidung und
Zahlungsabwicklung (Einnahmen- und Ausgabenverwaltung mit der im Hause verwendeten
Finanz-Fachsoftware Doppik & More) der Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch
(SGB XII), dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX), Leistungen nach § 35 a Sozialgesetzbuch
Achtes Buch (SGB VIII), dem Asylbewerberleistungsgese tz (AsylblG), dem Landesblindengeldgesetz
(LBIGG), dem Opferentschädigungsgesetz (OEG), dem strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz
(StrRehaG), dem Bundesversorgungsgesetz (BVG). Gleiches gilt für das Sozialgesetzbuch
Vierzehntes Buch (SGB XIV), welches zum 01.01.2024 eingeführt wird. Die notwendigen
Anforderungen gemäß Bundes- und Landesgesetzen an statistische Auswertungen müssen erfüllt
werden und an die zuständigen Stellen gemeldet werden können. Das Fachverfahren soll komplett
durch ein Rechenzentrum betrieben und der Stadt Oldenburg bereitgestellt werden. Das
Rechenzentrum muss gemäß § 80 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) in einer
öffentlich-rechtlichen Rechtsform betrieben werden, da die besonderen Zulässigkeitsvoraussetzun
gen nach § 80 Abs. 5 SGB X für eine Auftragsvergabe an eine nicht-öffentliche Stelle nicht vorliegen.
Der Vertrag soll auf unbestimmte Zeit geschlossen werden. Als Vertragsgrundlage wird ein EVB-IT
Vertrag abgeschlossen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 568 930 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2022-08-01 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder gleichwertiger Nachweis
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-03-02
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-08-01 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-03-02
12:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Vergabestelle der Stadt Oldenburg, Industriestraße 1, Gebäude C, Zimmer 150, 26121 Oldenburg”
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Theodor-Tantzen-Platz 8
Postort: Oldenburg
Postleitzahl: 26121
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4417992182📞
Fax: +49 44179962182 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten (§ 97 Abs. 6 GWB) durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei muss das Unternehmen darlegen, dass ein Schaden entstanden ist oder dieser zu entstehen droht.
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB müssen erkannte Verstöße innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Stadt Oldenburg gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebotsfrist gerügt werden. Hilft die Stadt Oldenburg der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Oldenburg, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist allerdings unzulässig, wenn die genannten Fristen nicht eingehalten wurden (§ 160 Abs. 3 GWB). Darüber hinaus ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Oldenburg Vergabestelle
Postanschrift: Industriestraße 1
Postort: Oldenburg
Postleitzahl: 26121
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4412352579📞
E-Mail: vergabestelle@stadt-oldenburg.de📧
Fax: +49 4412352189 📠
URL: www.oldenburg.de🌏
Quelle: OJS 2022/S 022-055011 (2022-01-27)
Ergänzende Angaben (2022-02-10) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: Scheiba, Christin
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2022/S 022-055011
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.1)
Ort des zu ändernden Textes: Öffentlicher Auftraggeber
Alter Wert
Text:
“Name und Adressen
Stadt Oldenburg (Oldb)
Industriestr. 1 a
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE943
Postleitzahl: 26121
Land: DE
Kontaktstelle(n): Meyer,...”
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Name und Adressen
Stadt Oldenburg (Oldb)
Industriestr. 1 a
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE943
Postleitzahl: 26121
Land: DE
Kontaktstelle(n): Scheiba,...”
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.1.2)
Ort des zu ändernden Textes: CPV-Code Hauptteil
Alter Wert
Produkte/Dienstleistungen: Softwareprogrammierung und -beratung📦 Neuer Wert
Produkte/Dienstleistungen: Bereitstellung von Software📦 Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Weitere(r) CPV-Code(s)
Alter Wert
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bereitstellung von Software📦 Neuer Wert
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Softwareprogrammierung und -beratung📦 Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.5)
Ort des zu ändernden Textes: Zuschlagskriterien
Alter Wert
Text:
“Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt” Neuer Wert
Text:
“Die nachstehenden Kriterien
Kostenkriterium - Qualitätskriterium: Onlinezugangsgesetz / Gewichtung: 3,85
Kostenkriterium - Qualitätskriterium:...”
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.1)
Ort des zu ändernden Textes:
“Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister” Alter Wert
Text: Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder gleichwertiger Nachweis
Neuer Wert
Text:
“Eigenerklärung in Bezug auf Verurteilungen/Geldbußen - § 123 Abs. 1 GWB
Eigenerklärung in Bezug auf die Zahlung von Steuern und Abgaben - § 123 Abs. 4...”
Text
Eigenerklärung in Bezug auf Verurteilungen/Geldbußen - § 123 Abs. 1 GWB
Eigenerklärung in Bezug auf die Zahlung von Steuern und Abgaben - § 123 Abs. 4 GWB
Eigenerklärung in Bezug auf Umwelt-/sozialrechtl. Verpflichtungen - § 124 GWB
Eigenerklärung in Bezug auf Insolvenz - § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
Angabe von 5 Referenzen
Angabe des Umsatzes
Angaben zur Anzahl des eingesetzten Personals und dessen Qualifikation.
Erklärung zum Nachunternehmereinsatz
Erklärung zur Bewerber-/Bietergemeinschaft
Erklärung zur Haftpflichtversicherung
Angaben zum Registergericht/Genehmigungsbehörde
Erklärung zur Eigenschaft als Bevorzugter Bewerber
Erklärung zur Eigenschaft als Ausländisches Unternehmen
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.2)
Ort des zu ändernden Textes: Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Alter Wert
Text: Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Leerer neuer Wert
Nummer des Abschnitts: III.1.2)
Ort des zu ändernden Textes: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien
Alten Wert leeren
Neuer Wert
Text:
“Eigenerklärung in Bezug auf Verurteilungen/Geldbußen - § 123 Abs. 1 GWB
Eigenerklärung in Bezug auf die Zahlung von Steuern und Abgaben - § 123 Abs. 4...”
Text
Eigenerklärung in Bezug auf Verurteilungen/Geldbußen - § 123 Abs. 1 GWB
Eigenerklärung in Bezug auf die Zahlung von Steuern und Abgaben - § 123 Abs. 4 GWB
Eigenerklärung in Bezug auf Umwelt-/sozialrechtl. Verpflichtungen - § 124 GWB
Eigenerklärung in Bezug auf Insolvenz - § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
Angabe von 5 Referenzen
Angabe des Umsatzes
Angaben zur Anzahl des eingesetzten Personals und dessen Qualifikation.
Erklärung zum Nachunternehmereinsatz
Erklärung zur Bewerber-/Bietergemeinschaft
Erklärung zur Haftpflichtversicherung
Angaben zum Registergericht/Genehmigungsbehörde
Erklärung zur Eigenschaft als Bevorzugter Bewerber
Erklärung zur Eigenschaft als Ausländisches Unternehmen-
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.3)
Ort des zu ändernden Textes: Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Alter Wert
Text: Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Leerer neuer Wert
Nummer des Abschnitts: III.1.3)
Ort des zu ändernden Textes: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien
Alten Wert leeren
Neuer Wert
Text:
“Eigenerklärung in Bezug auf Verurteilungen/Geldbußen - § 123 Abs. 1 GWB
Eigenerklärung in Bezug auf die Zahlung von Steuern und Abgaben - § 123 Abs. 4...”
Text
Eigenerklärung in Bezug auf Verurteilungen/Geldbußen - § 123 Abs. 1 GWB
Eigenerklärung in Bezug auf die Zahlung von Steuern und Abgaben - § 123 Abs. 4 GWB
Eigenerklärung in Bezug auf Umwelt-/sozialrechtl. Verpflichtungen - § 124 GWB
Eigenerklärung in Bezug auf Insolvenz - § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
Angabe von 5 Referenzen
Angabe des Umsatzes
Angaben zur Anzahl des eingesetzten Personals und dessen Qualifikation.
Erklärung zum Nachunternehmereinsatz
Erklärung zur Bewerber-/Bietergemeinschaft
Erklärung zur Haftpflichtversicherung
Angaben zum Registergericht/Genehmigungsbehörde
Erklärung zur Eigenschaft als Bevorzugter Bewerber
Erklärung zur Eigenschaft als Ausländisches Unternehmen
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Quelle: OJS 2022/S 032-082922 (2022-02-10)
Ergänzende Angaben (2022-02-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Die neue Fachsoftware muss geeignet sein für die Berechnung, Bescheidung und Zahlungsabwicklung (Einnahmen− und Ausgabenverwaltung mit der im Hause...”
Kurze Beschreibung
Die neue Fachsoftware muss geeignet sein für die Berechnung, Bescheidung und Zahlungsabwicklung (Einnahmen− und Ausgabenverwaltung mit der im Hause verwendeten Finanz−Fachsoftware Doppik & More) der Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII), dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX), Leistungen nach § 35 a Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII), dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG), dem Landesblindengeldgesetz (LBIGG), dem Opferentschädigungsgesetz (OEG), dem strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG), dem Bundesversorgungsgesetz (BVG). Gleiches gilt für das Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch (SGB XIV), welches zum 01.01.2024 eingeführt wird. Die notwendigen Anforderungen gemäß Bundes− und Landesgesetzen an statistische Auswertungen müssen erfüllt werden und an die zuständigen Stellen gemeldet werden können. Das Fachverfahren soll komplett durch ein Rechenzentrum betrieben und der Stadt Oldenburg bereitgestellt werden. Das Rechenzentrum muss gemäß § 80 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) in einer öffentlich−rechtlichen Rechtsform betrieben werden, da die besonderen Zulässigkeitsvoraussetzungen nach § 80 Abs. 5 SGB X für eine Auftragsvergabe an eine nicht−öffentliche Stelle nicht vorliegen. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Mindestvertragsdauer beträgt vier Jahre.
Zum bzw. nach Ablauf der Mindestvertragsdauer kann der Vertrag durch den AG oder den AN mit einer Frist von 18 Monaten gekündigt werden. Es werden der EVB-IT Überlassungsvertrag Typ B mit den Ergänzenden Vertragsbedingungen für EVB-IT Überlassung Typ B (EVB-IT Überlassung AGB Typ B) sowie ein EVB-IT Pflegevertrag S (Langfassung) mit den EVB-IT Pflege S AGB vereinbart.
Abweichend von 8.5 EVB-IT Pflege S-AGB wird vereinbart: Eine Erhöhung der Vergütung kann erstmalig nach Ablauf der Mindestvertragsdauer, weitere Erhöhungen frühestens 12 Monate nach Wirksamwerden der vorherigen Erhöhung angekündigt werden.
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
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Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
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Nummer des Abschnitts: II.1.4)
Ort des zu ändernden Textes: Kurze Beschreibung
Alter Wert
Text:
“Die neue Fachsoftware muss geeignet sein für die Berechnung, Bescheidung und Zahlungsabwicklung (Einnahmen− und Ausgabenverwaltung mit der im Hause...”
Text
Die neue Fachsoftware muss geeignet sein für die Berechnung, Bescheidung und Zahlungsabwicklung (Einnahmen− und Ausgabenverwaltung mit der im Hause verwendeten Finanz−Fachsoftware Doppik & More) der Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII), dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX), Leistungen nach § 35 a Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII), dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG), dem Landesblindengeldgesetz (LBIGG), dem Opferentschädigungsgesetz (OEG), dem strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG), dem Bundesversorgungsgesetz (BVG). Gleiches gilt für das Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch (SGB XIV), welches zum 01.01.2024 eingeführt wird. Die notwendigen Anforderungen gemäß Bundes− und Landesgesetzen an statistische Auswertungen müssen erfüllt werden und an die zuständigen Stellen gemeldet werden können. Das Fachverfahren soll komplett durch ein Rechenzentrum betrieben und der Stadt Oldenburg bereitgestellt werden. Das Rechenzentrum muss gemäß § 80 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) in einer öffentlich−rechtlichen Rechtsform betrieben werden, da die besonderen Zulässigkeitsvoraussetzungen nach § 80 Abs. 5 SGB X für eine Auftragsvergabe an eine nicht−öffentliche Stelle nicht vorliegen. Der Vertrag soll auf unbestimmte Zeit geschlossen werden. Als Vertragsgrundlage wird ein EVB−IT Vertrag abgeschlossen.
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Text:
“Die neue Fachsoftware muss geeignet sein für die Berechnung, Bescheidung und Zahlungsabwicklung (Einnahmen− und Ausgabenverwaltung mit der im Hause...”
Text
Die neue Fachsoftware muss geeignet sein für die Berechnung, Bescheidung und Zahlungsabwicklung (Einnahmen− und Ausgabenverwaltung mit der im Hause verwendeten Finanz−Fachsoftware Doppik & More) der Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII), dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX), Leistungen nach § 35 a Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII), dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG), dem Landesblindengeldgesetz (LBIGG), dem Opferentschädigungsgesetz (OEG), dem strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG), dem Bundesversorgungsgesetz (BVG). Gleiches gilt für das Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch (SGB XIV), welches zum 01.01.2024 eingeführt wird. Die notwendigen Anforderungen gemäß Bundes− und Landesgesetzen an statistische Auswertungen müssen erfüllt werden und an die zuständigen Stellen gemeldet werden können. Das Fachverfahren soll komplett durch ein Rechenzentrum betrieben und der Stadt Oldenburg bereitgestellt werden. Das Rechenzentrum muss gemäß § 80 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) in einer öffentlich−rechtlichen Rechtsform betrieben werden, da die besonderen Zulässigkeitsvoraussetzungen nach § 80 Abs. 5 SGB X für eine Auftragsvergabe an eine nicht−öffentliche Stelle nicht vorliegen. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Mindestvertragsdauer beträgt vier Jahre.
Zum bzw. nach Ablauf der Mindestvertragsdauer kann der Vertrag durch den AG oder den AN mit einer Frist von 18 Monaten gekündigt werden. Es werden der EVB-IT Überlassungsvertrag Typ B mit den Ergänzenden Vertragsbedingungen für EVB-IT Überlassung Typ B (EVB-IT Überlassung AGB Typ B) sowie ein EVB-IT Pflegevertrag S (Langfassung) mit den EVB-IT Pflege S AGB vereinbart.
Abweichend von 8.5 EVB-IT Pflege S-AGB wird vereinbart: Eine Erhöhung der Vergütung kann erstmalig nach Ablauf der Mindestvertragsdauer, weitere Erhöhungen frühestens 12 Monate nach Wirksamwerden der vorherigen Erhöhung angekündigt werden.
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Nummer des Abschnitts: II.2.4)
Ort des zu ändernden Textes: Beschreibung der Beschaffung
Alter Wert
Text:
“Die neue Fachsoftware muss geeignet sein für die Berechnung, Bescheidung und
Zahlungsabwicklung (Einnahmen- und Ausgabenverwaltung mit der im Hause...”
Text
Die neue Fachsoftware muss geeignet sein für die Berechnung, Bescheidung und
Zahlungsabwicklung (Einnahmen- und Ausgabenverwaltung mit der im Hause verwendeten
Finanz-Fachsoftware Doppik & More) der Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch
(SGB XII), dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX), Leistungen nach § 35 a Sozialgesetzbuch
Achtes Buch (SGB VIII), dem Asylbewerberleistungsgese tz (AsylblG), dem Landesblindengeldgesetz
(LBIGG), dem Opferentschädigungsgesetz (OEG), dem strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz
(StrRehaG), dem Bundesversorgungsgesetz (BVG). Gleiches gilt für das Sozialgesetzbuch
Vierzehntes Buch (SGB XIV), welches zum 01.01.2024 eingeführt wird. Die notwendigen
Anforderungen gemäß Bundes- und Landesgesetzen an statistische Auswertungen müssen erfüllt
werden und an die zuständigen Stellen gemeldet werden können. Das Fachverfahren soll komplett
durch ein Rechenzentrum betrieben und der Stadt Oldenburg bereitgestellt werden. Das
Rechenzentrum muss gemäß § 80 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) in einer
öffentlich-rechtlichen Rechtsform betrieben werden, da die besonderen Zulässigkeitsvoraussetzun
gen nach § 80 Abs. 5 SGB X für eine Auftragsvergabe an eine nicht-öffentliche Stelle nicht vorliegen.
Der Vertrag soll auf unbestimmte Zeit geschlossen werden. Als Vertragsgrundlage wird ein EVB-IT
Vertrag abgeschlossen.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die neue Fachsoftware muss geeignet sein für die Berechnung, Bescheidung und
Zahlungsabwicklung (Einnahmen- und Ausgabenverwaltung mit der im Hause...”
Text
Die neue Fachsoftware muss geeignet sein für die Berechnung, Bescheidung und
Zahlungsabwicklung (Einnahmen- und Ausgabenverwaltung mit der im Hause verwendeten
Finanz-Fachsoftware Doppik & More) der Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch
(SGB XII), dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX), Leistungen nach § 35 a Sozialgesetzbuch
Achtes Buch (SGB VIII), dem Asylbewerberleistungsgese tz (AsylblG), dem Landesblindengeldgesetz
(LBIGG), dem Opferentschädigungsgesetz (OEG), dem strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz
(StrRehaG), dem Bundesversorgungsgesetz (BVG). Gleiches gilt für das Sozialgesetzbuch
Vierzehntes Buch (SGB XIV), welches zum 01.01.2024 eingeführt wird. Die notwendigen
Anforderungen gemäß Bundes- und Landesgesetzen an statistische Auswertungen müssen erfüllt
werden und an die zuständigen Stellen gemeldet werden können. Das Fachverfahren soll komplett
durch ein Rechenzentrum betrieben und der Stadt Oldenburg bereitgestellt werden. Das
Rechenzentrum muss gemäß § 80 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) in einer
öffentlich-rechtlichen Rechtsform betrieben werden, da die besonderen Zulässigkeitsvoraussetzun
gen nach § 80 Abs. 5 SGB X für eine Auftragsvergabe an eine nicht-öffentliche Stelle nicht vorliegen.
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Mindestvertragsdauer beträgt vier Jahre.
Zum bzw. nach Ablauf der Mindestvertragsdauer kann der Vertrag durch den AG oder den AN mit einer Frist von 18 Monaten gekündigt werden.
Es werden der EVB-IT Überlassungsvertrag Typ B mit den Ergänzenden Vertragsbedingungen für EVB-IT Überlassung Typ B (EVB-IT Überlassung AGB Typ B) sowie ein EVB-IT Pflegevertrag S (Langfassung) mit den EVB-IT Pflege S AGB vereinbart.
Abweichend von 8.5 EVB-IT Pflege S-AGB wird vereinbart:
Eine Erhöhung der Vergütung kann erstmalig nach Ablauf der Mindestvertragsdauer, weitere Erhöhungen frühestens 12 Monate nach Wirksamwerden der vorherigen Erhöhung angekündigt werden.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Text: Tag: 02.03.2022
Ortszeit: 12:00
Neuer Wert
Text: Tag: 22.03.2022
Ortszeit: 12:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Text:
“Tag: 02.03.2022
Ortszeit: 12:00
Ort: Vergabestelle der Stadt Oldenburg, Industriestraße 1, Gebäude C, Zimmer 150, 26121 Oldenburg” Neuer Wert
Text:
“Tag: 22.03.2022
Ortszeit: 12:00
Ort: Vergabestelle der Stadt Oldenburg, Industriestraße 1, Gebäude C, Zimmer 150, 26121 Oldenburg”
Quelle: OJS 2022/S 038-099177 (2022-02-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-07-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 578 340 💰
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Softwareprogrammierung und -beratung📦
Beschreibung der Beschaffung:
“Die neue Fachsoftware muss geeignet sein für die Berechnung, Bescheidung und
Zahlungsabwicklung (Einnahmen- und Ausgabenverwaltung mit der im Hause...”
Beschreibung der Beschaffung
Die neue Fachsoftware muss geeignet sein für die Berechnung, Bescheidung und
Zahlungsabwicklung (Einnahmen- und Ausgabenverwaltung mit der im Hause verwendeten
Finanz-Fachsoftware Doppik & More) der Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch
(SGB XII), dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX), Leistungen nach § 35 a Sozialgesetzbuch
Achtes Buch (SGB VIII), dem Asylbewerberleistungsgese tz (AsylblG), dem Landesblindengeldgesetz
(LBIGG), dem Opferentschädigungsgesetz (OEG), dem strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz
(StrRehaG), dem Bundesversorgungsgesetz (BVG). Gleiches gilt für das Sozialgesetzbuch
Vierzehntes Buch (SGB XIV), welches zum 01.01.2024 eingeführt wird. Die notwendigen
Anforderungen gemäß Bundes- und Landesgesetzen an statistische Auswertungen müssen erfüllt
werden und an die zuständigen Stellen gemeldet werden können. Das Fachverfahren soll komplett
durch ein Rechenzentrum betrieben und der Stadt Oldenburg bereitgestellt werden. Das
Rechenzentrum muss gemäß § 80 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) in einer
öffentlich-rechtlichen Rechtsform betrieben werden, da die besonderen Zulässigkeitsvoraussetzun
gen nach § 80 Abs. 5 SGB X für eine Auftragsvergabe an eine nicht-öffentliche Stelle nicht vorliegen.
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Mindestvertragsdauer beträgt vier Jahre.
Zum bzw. nach Ablauf der Mindestvertragsdauer kann der Vertrag durch den AG oder den AN mit einer Frist von 18 Monaten gekündigt werden.
Es werden der EVB-IT Überlassungsvertrag Typ B mit den Ergänzenden Vertragsbedingungen für EVB-IT Überlassung Typ B (EVB-IT Überlassung AGB Typ B) sowie ein EVB-IT Pflegevertrag S (Langfassung) mit den EVB-IT Pflege S AGB vereinbart.
Abweichend von 8.5 EVB-IT Pflege S-AGB wird vereinbart:
Eine Erhöhung der Vergütung kann erstmalig nach Ablauf der Mindestvertragsdauer, weitere Erhöhungen frühestens 12 Monate nach Wirksamwerden der vorherigen Erhöhung angekündigt werden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Onlinezugangsgesetz
Qualitätskriterium (Gewichtung): 3,85
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Barrierefreiheit
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Protokollierung lesender Zugriff
Qualitätskriterium (Gewichtung): 3,08
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Meldung über Löschung und Einrichtung neuer User
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Auskunftsersuchen nach Art. 15 EU-DSGVO
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zwei-Faktor-Authentifizierung
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kennwort
Qualitätskriterium (Gewichtung): 3,05
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Datenmigrationskonzept
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Übernahme der Personen- und Falldaten
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Definieren von Pflichteingaben
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Differenzierung der Personenkreise
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Wiedervorlagenfunktion
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Unterbrechungszeiträume
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Auswertbarkeit von Eingaben
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Auswertung in Form von Zeitreihen und Fallanalysen
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Einfügen von Bescheiden in die elektronische Akte
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kostendatei ambulanter Leistungen
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Softwareergonomie
Qualitätskriterium (Gewichtung): 23,08
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Funktionalität
Preis (Gewichtung): 50
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2022/S 022-055011
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Fachsoftware für das Amt für Teilhabe und Soziales
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-07-14 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: LÄMMERZAHL GmbH
Postort: Dortmund
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 578 340 💰
Quelle: OJS 2022/S 137-392475 (2022-07-14)