Die neue Fachsoftware muss geeignet sein für die Berechnung, Bescheidung und Zahlungsabwicklung (Einnahmen− und Ausgabenverwaltung mit der im Hause verwendeten Finanz−Fachsoftware Doppik & More) der Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII), dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX), Leistungen nach § 35 a Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII), dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG), dem Landesblindengeldgesetz (LBIGG), dem Opferentschädigungsgesetz (OEG), dem strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG), dem Bundesversorgungsgesetz (BVG). Gleiches gilt für das Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch (SGB XIV), welches zum 01.01.2024 eingeführt wird. Die notwendigen Anforderungen gemäß Bundes− und Landesgesetzen an statistische Auswertungen müssen erfüllt werden und an die zuständigen Stellen gemeldet werden können. Das Fachverfahren soll komplett durch ein Rechenzentrum betrieben und der Stadt Oldenburg bereitgestellt werden. Das Rechenzentrum muss gemäß § 80 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) in einer öffentlich−rechtlichen Rechtsform betrieben werden, da die besonderen Zulässigkeitsvoraussetzungen nach § 80 Abs. 5 SGB X für eine Auftragsvergabe an eine nicht−öffentliche Stelle nicht vorliegen. Der Vertrag soll auf unbestimmte Zeit geschlossen werden. Als Vertragsgrundlage wird ein EVB−IT Vertrag abgeschlossen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-03-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-01-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-01-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Softwareprogrammierung und -beratung
Referenznummer: 2022OL000006
Kurze Beschreibung:
Die neue Fachsoftware muss geeignet sein für die Berechnung, Bescheidung und Zahlungsabwicklung (Einnahmen− und Ausgabenverwaltung mit der im Hause verwendeten Finanz−Fachsoftware Doppik & More) der Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII), dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX), Leistungen nach § 35 a Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII), dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG), dem Landesblindengeldgesetz (LBIGG), dem Opferentschädigungsgesetz (OEG), dem strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG), dem Bundesversorgungsgesetz (BVG). Gleiches gilt für das Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch (SGB XIV), welches zum 01.01.2024 eingeführt wird. Die notwendigen Anforderungen gemäß Bundes− und Landesgesetzen an statistische Auswertungen müssen erfüllt werden und an die zuständigen Stellen gemeldet werden können. Das Fachverfahren soll komplett durch ein Rechenzentrum betrieben und der Stadt Oldenburg bereitgestellt werden. Das Rechenzentrum muss gemäß § 80 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) in einer öffentlich−rechtlichen Rechtsform betrieben werden, da die besonderen Zulässigkeitsvoraussetzungen nach § 80 Abs. 5 SGB X für eine Auftragsvergabe an eine nicht−öffentliche Stelle nicht vorliegen. Der Vertrag soll auf unbestimmte Zeit geschlossen werden. Als Vertragsgrundlage wird ein EVB−IT Vertrag abgeschlossen.
Die neue Fachsoftware muss geeignet sein für die Berechnung, Bescheidung und Zahlungsabwicklung (Einnahmen− und Ausgabenverwaltung mit der im Hause verwendeten Finanz−Fachsoftware Doppik & More) der Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII), dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX), Leistungen nach § 35 a Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII), dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG), dem Landesblindengeldgesetz (LBIGG), dem Opferentschädigungsgesetz (OEG), dem strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG), dem Bundesversorgungsgesetz (BVG). Gleiches gilt für das Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch (SGB XIV), welches zum 01.01.2024 eingeführt wird. Die notwendigen Anforderungen gemäß Bundes− und Landesgesetzen an statistische Auswertungen müssen erfüllt werden und an die zuständigen Stellen gemeldet werden können. Das Fachverfahren soll komplett durch ein Rechenzentrum betrieben und der Stadt Oldenburg bereitgestellt werden. Das Rechenzentrum muss gemäß § 80 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) in einer öffentlich−rechtlichen Rechtsform betrieben werden, da die besonderen Zulässigkeitsvoraussetzungen nach § 80 Abs. 5 SGB X für eine Auftragsvergabe an eine nicht−öffentliche Stelle nicht vorliegen. Der Vertrag soll auf unbestimmte Zeit geschlossen werden. Als Vertragsgrundlage wird ein EVB−IT Vertrag abgeschlossen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 568 930 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Die neue Fachsoftware muss geeignet sein für die Berechnung, Bescheidung und
Zahlungsabwicklung (Einnahmen- und Ausgabenverwaltung mit der im Hause verwendeten
Finanz-Fachsoftware Doppik & More) der Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch
(SGB XII), dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX), Leistungen nach § 35 a Sozialgesetzbuch
Achtes Buch (SGB VIII), dem Asylbewerberleistungsgese tz (AsylblG), dem Landesblindengeldgesetz
(LBIGG), dem Opferentschädigungsgesetz (OEG), dem strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz
(StrRehaG), dem Bundesversorgungsgesetz (BVG). Gleiches gilt für das Sozialgesetzbuch
Vierzehntes Buch (SGB XIV), welches zum 01.01.2024 eingeführt wird. Die notwendigen
Anforderungen gemäß Bundes- und Landesgesetzen an statistische Auswertungen müssen erfüllt
werden und an die zuständigen Stellen gemeldet werden können. Das Fachverfahren soll komplett
durch ein Rechenzentrum betrieben und der Stadt Oldenburg bereitgestellt werden. Das
Rechenzentrum muss gemäß § 80 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) in einer
öffentlich-rechtlichen Rechtsform betrieben werden, da die besonderen Zulässigkeitsvoraussetzun
gen nach § 80 Abs. 5 SGB X für eine Auftragsvergabe an eine nicht-öffentliche Stelle nicht vorliegen.
Der Vertrag soll auf unbestimmte Zeit geschlossen werden. Als Vertragsgrundlage wird ein EVB-IT
Vertrag abgeschlossen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 568 930 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Oldenburg
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder gleichwertiger Nachweis
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-08-01 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-03-02 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Ort des Eröffnungstermins: Vergabestelle der Stadt Oldenburg, Industriestraße 1, Gebäude C, Zimmer 150, 26121 Oldenburg
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Theodor-Tantzen-Platz 8
Postort: Oldenburg
Postleitzahl: 26121
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4417992182📞
Fax: +49 44179962182 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten (§ 97 Abs. 6 GWB) durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei muss das Unternehmen darlegen, dass ein Schaden entstanden ist oder dieser zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten (§ 97 Abs. 6 GWB) durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei muss das Unternehmen darlegen, dass ein Schaden entstanden ist oder dieser zu entstehen droht.
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB müssen erkannte Verstöße innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Stadt Oldenburg gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebotsfrist gerügt werden. Hilft die Stadt Oldenburg der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Oldenburg, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist allerdings unzulässig, wenn die genannten Fristen nicht eingehalten wurden (§ 160 Abs. 3 GWB). Darüber hinaus ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB müssen erkannte Verstöße innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Stadt Oldenburg gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebotsfrist gerügt werden. Hilft die Stadt Oldenburg der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Oldenburg, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist allerdings unzulässig, wenn die genannten Fristen nicht eingehalten wurden (§ 160 Abs. 3 GWB). Darüber hinaus ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Oldenburg Vergabestelle
Postanschrift: Industriestraße 1
Telefon: +49 4412352579📞
E-Mail: vergabestelle@stadt-oldenburg.de📧
Fax: +49 4412352189 📠
Internetadresse: www.oldenburg.de🌏
Quelle: OJS 2022/S 022-055011 (2022-01-27)
Ergänzende Angaben (2022-02-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bereitstellung von Software
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bereitstellung von Software📦
Ergänzende Angaben (2022-02-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die neue Fachsoftware muss geeignet sein für die Berechnung, Bescheidung und Zahlungsabwicklung (Einnahmen− und Ausgabenverwaltung mit der im Hause verwendeten Finanz−Fachsoftware Doppik & More) der Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII), dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX), Leistungen nach § 35 a Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII), dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG), dem Landesblindengeldgesetz (LBIGG), dem Opferentschädigungsgesetz (OEG), dem strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG), dem Bundesversorgungsgesetz (BVG). Gleiches gilt für das Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch (SGB XIV), welches zum 01.01.2024 eingeführt wird. Die notwendigen Anforderungen gemäß Bundes− und Landesgesetzen an statistische Auswertungen müssen erfüllt werden und an die zuständigen Stellen gemeldet werden können. Das Fachverfahren soll komplett durch ein Rechenzentrum betrieben und der Stadt Oldenburg bereitgestellt werden. Das Rechenzentrum muss gemäß § 80 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) in einer öffentlich−rechtlichen Rechtsform betrieben werden, da die besonderen Zulässigkeitsvoraussetzungen nach § 80 Abs. 5 SGB X für eine Auftragsvergabe an eine nicht−öffentliche Stelle nicht vorliegen. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Mindestvertragsdauer beträgt vier Jahre.
Zum bzw. nach Ablauf der Mindestvertragsdauer kann der Vertrag durch den AG oder den AN mit einer Frist von 18 Monaten gekündigt werden. Es werden der EVB-IT Überlassungsvertrag Typ B mit den Ergänzenden Vertragsbedingungen für EVB-IT Überlassung Typ B (EVB-IT Überlassung AGB Typ B) sowie ein EVB-IT Pflegevertrag S (Langfassung) mit den EVB-IT Pflege S AGB vereinbart.
Abweichend von 8.5 EVB-IT Pflege S-AGB wird vereinbart: Eine Erhöhung der Vergütung kann erstmalig nach Ablauf der Mindestvertragsdauer, weitere Erhöhungen frühestens 12 Monate nach Wirksamwerden der vorherigen Erhöhung angekündigt werden.
Die neue Fachsoftware muss geeignet sein für die Berechnung, Bescheidung und Zahlungsabwicklung (Einnahmen− und Ausgabenverwaltung mit der im Hause verwendeten Finanz−Fachsoftware Doppik & More) der Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII), dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX), Leistungen nach § 35 a Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII), dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG), dem Landesblindengeldgesetz (LBIGG), dem Opferentschädigungsgesetz (OEG), dem strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG), dem Bundesversorgungsgesetz (BVG). Gleiches gilt für das Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch (SGB XIV), welches zum 01.01.2024 eingeführt wird. Die notwendigen Anforderungen gemäß Bundes− und Landesgesetzen an statistische Auswertungen müssen erfüllt werden und an die zuständigen Stellen gemeldet werden können. Das Fachverfahren soll komplett durch ein Rechenzentrum betrieben und der Stadt Oldenburg bereitgestellt werden. Das Rechenzentrum muss gemäß § 80 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) in einer öffentlich−rechtlichen Rechtsform betrieben werden, da die besonderen Zulässigkeitsvoraussetzungen nach § 80 Abs. 5 SGB X für eine Auftragsvergabe an eine nicht−öffentliche Stelle nicht vorliegen. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Mindestvertragsdauer beträgt vier Jahre.
Zum bzw. nach Ablauf der Mindestvertragsdauer kann der Vertrag durch den AG oder den AN mit einer Frist von 18 Monaten gekündigt werden. Es werden der EVB-IT Überlassungsvertrag Typ B mit den Ergänzenden Vertragsbedingungen für EVB-IT Überlassung Typ B (EVB-IT Überlassung AGB Typ B) sowie ein EVB-IT Pflegevertrag S (Langfassung) mit den EVB-IT Pflege S AGB vereinbart.
Abweichend von 8.5 EVB-IT Pflege S-AGB wird vereinbart: Eine Erhöhung der Vergütung kann erstmalig nach Ablauf der Mindestvertragsdauer, weitere Erhöhungen frühestens 12 Monate nach Wirksamwerden der vorherigen Erhöhung angekündigt werden.
Die neue Fachsoftware muss geeignet sein für die Berechnung, Bescheidung und Zahlungsabwicklung (Einnahmen− und Ausgabenverwaltung mit der im Hause verwendeten Finanz−Fachsoftware Doppik & More) der Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII), dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX), Leistungen nach § 35 a Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII), dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG), dem Landesblindengeldgesetz (LBIGG), dem Opferentschädigungsgesetz (OEG), dem strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG), dem Bundesversorgungsgesetz (BVG). Gleiches gilt für das Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch (SGB XIV), welches zum 01.01.2024 eingeführt wird. Die notwendigen Anforderungen gemäß Bundes− und Landesgesetzen an statistische Auswertungen müssen erfüllt werden und an die zuständigen Stellen gemeldet werden können. Das Fachverfahren soll komplett durch ein Rechenzentrum betrieben und der Stadt Oldenburg bereitgestellt werden. Das Rechenzentrum muss gemäß § 80 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) in einer öffentlich−rechtlichen Rechtsform betrieben werden, da die besonderen Zulässigkeitsvoraussetzungen nach § 80 Abs. 5 SGB X für eine Auftragsvergabe an eine nicht−öffentliche Stelle nicht vorliegen. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Mindestvertragsdauer beträgt vier Jahre.
Die neue Fachsoftware muss geeignet sein für die Berechnung, Bescheidung und Zahlungsabwicklung (Einnahmen− und Ausgabenverwaltung mit der im Hause verwendeten Finanz−Fachsoftware Doppik & More) der Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII), dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX), Leistungen nach § 35 a Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII), dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG), dem Landesblindengeldgesetz (LBIGG), dem Opferentschädigungsgesetz (OEG), dem strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG), dem Bundesversorgungsgesetz (BVG). Gleiches gilt für das Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch (SGB XIV), welches zum 01.01.2024 eingeführt wird. Die notwendigen Anforderungen gemäß Bundes− und Landesgesetzen an statistische Auswertungen müssen erfüllt werden und an die zuständigen Stellen gemeldet werden können. Das Fachverfahren soll komplett durch ein Rechenzentrum betrieben und der Stadt Oldenburg bereitgestellt werden. Das Rechenzentrum muss gemäß § 80 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) in einer öffentlich−rechtlichen Rechtsform betrieben werden, da die besonderen Zulässigkeitsvoraussetzungen nach § 80 Abs. 5 SGB X für eine Auftragsvergabe an eine nicht−öffentliche Stelle nicht vorliegen. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Mindestvertragsdauer beträgt vier Jahre.
Zum bzw. nach Ablauf der Mindestvertragsdauer kann der Vertrag durch den AG oder den AN mit einer Frist von 18 Monaten gekündigt werden. Es werden der EVB-IT Überlassungsvertrag Typ B mit den Ergänzenden Vertragsbedingungen für EVB-IT Überlassung Typ B (EVB-IT Überlassung AGB Typ B) sowie ein EVB-IT Pflegevertrag S (Langfassung) mit den EVB-IT Pflege S AGB vereinbart.
Zum bzw. nach Ablauf der Mindestvertragsdauer kann der Vertrag durch den AG oder den AN mit einer Frist von 18 Monaten gekündigt werden. Es werden der EVB-IT Überlassungsvertrag Typ B mit den Ergänzenden Vertragsbedingungen für EVB-IT Überlassung Typ B (EVB-IT Überlassung AGB Typ B) sowie ein EVB-IT Pflegevertrag S (Langfassung) mit den EVB-IT Pflege S AGB vereinbart.
Abweichend von 8.5 EVB-IT Pflege S-AGB wird vereinbart: Eine Erhöhung der Vergütung kann erstmalig nach Ablauf der Mindestvertragsdauer, weitere Erhöhungen frühestens 12 Monate nach Wirksamwerden der vorherigen Erhöhung angekündigt werden.
Quelle: OJS 2022/S 038-099177 (2022-02-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-07-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 578 340 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Softwareprogrammierung und -beratung📦
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Mindestvertragsdauer beträgt vier Jahre.
Zum bzw. nach Ablauf der Mindestvertragsdauer kann der Vertrag durch den AG oder den AN mit einer Frist von 18 Monaten gekündigt werden.
Es werden der EVB-IT Überlassungsvertrag Typ B mit den Ergänzenden Vertragsbedingungen für EVB-IT Überlassung Typ B (EVB-IT Überlassung AGB Typ B) sowie ein EVB-IT Pflegevertrag S (Langfassung) mit den EVB-IT Pflege S AGB vereinbart.
Abweichend von 8.5 EVB-IT Pflege S-AGB wird vereinbart:
Eine Erhöhung der Vergütung kann erstmalig nach Ablauf der Mindestvertragsdauer, weitere Erhöhungen frühestens 12 Monate nach Wirksamwerden der vorherigen Erhöhung angekündigt werden.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Onlinezugangsgesetz
Qualitätskriterium (Gewichtung): 3,85
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Barrierefreiheit
Protokollierung lesender Zugriff
Qualitätskriterium (Gewichtung): 3,08
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Meldung über Löschung und Einrichtung neuer User
Auskunftsersuchen nach Art. 15 EU-DSGVO
Zwei-Faktor-Authentifizierung
Kennwort
Qualitätskriterium (Gewichtung): 3,05
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Datenmigrationskonzept
Übernahme der Personen- und Falldaten
Definieren von Pflichteingaben
Differenzierung der Personenkreise
Wiedervorlagenfunktion
Unterbrechungszeiträume
Auswertbarkeit von Eingaben
Auswertung in Form von Zeitreihen und Fallanalysen
Einfügen von Bescheiden in die elektronische Akte
Kostendatei ambulanter Leistungen
Softwareergonomie
Qualitätskriterium (Gewichtung): 23,08
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Funktionalität
Preis (Gewichtung): 50
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-07-14 📅
Name: LÄMMERZAHL GmbH
Postort: Dortmund
Land: Deutschland 🇩🇪 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 578 340 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Quelle: OJS 2022/S 137-392475 (2022-07-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-08-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung Heizung, Lüftung, Sanitär
Referenznummer: VGV-Campus-2a
Kurze Beschreibung: Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung Heizung, Lüftung, Sanitär
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen📦 Beschreibung
Interne Kennung: 0
Postleitzahl: 83278
Stadt: Traunstein
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Traunstein
🏙️ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: 2022-082922
Datum des Vertragsabschlusses: 2024-08-08 📅
Titel: Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung Heizung, Lüftung, Sanitär
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 96190.64 EUR 💰
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Kennung des Angebots: sib Ingenieure GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: sib Ingenieure GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE297458074
Postanschrift: Georg-Simon-Ohm-Str. 10
Postleitzahl: 83301
Postort: Traunreut
Region: Traunstein
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@sib-ingenieure.de📧
Telefon: 000📞
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landkreis Traunstein
Nationale Registrierungsnummer: 0918900000 0051 75
Abteilung: G.51 Hochbau
Postanschrift: Papst-Benedikt-XVI.-Platz
Postleitzahl: 83278
Postort: Traunstein
Region: Traunstein
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: G.51 Hochbau
E-Mail: ausschreibungen@traunstein.bayern📧
Telefon: 000📞
Fax: +49 58 9 440 📠
URL: https://traunstein.bayern🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: t:08921762411
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postleitzahl: 80538
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 89 2176 2411📞 Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-08-08+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Aufgrund der geänderten Planung fallen Wiederholungsleisutngen an. Ursächlich für die Änderungen sind geänderte Anforderungen an das planende Raumkonzept von Seiten der TH.
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Aufgrund der geänderten Planung fallen Wiederholungsleisutngen an. Ursächlich für die Änderungen sind geänderte Anforderungen an das planende Raumkonzept von Seiten der TH.