Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Das Ausschreibungsverfahren erfolgt zweistufig als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb.
Die Vergabestelle überprüft zunächst die Teilnahmeanträge auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit sowie auf vergaberechtliche Ausschlussgründe. Bei den nach dieser Prüfung verbleibenden Bewerbern wird in einem zweiten Schritt geprüft, ob sie die unter III.1.2 und III.1.3 aufgeführten Mindeststandards (Mindestbedingungen) einhalten. Bewerber, die diese Mindeststandards nicht erfüllen, scheiden aus.
Unter den dann noch verbleibenden Bewerbern findet eine objektive Auswahl entsprechend der nachfolgenden Eignungsmatrix statt. Bei Punktegleichstand und mehr als vier Bewerbern wird die Auswahl durch Los unter den Bewerbern in der engeren Wahl mit der niedrigsten Punktzahl getroffen.
Schlüssel für die Punktevergabe im Bereich personelle Ausstattung (Anzahl) über den Mindeststandard hinaus:
Bei diesem Kriterium wird bewertet, wie viele Mitarbeiter im Büro des Bewerbers (ggfls. einschließlich Nachunternehmer) mit einem berufsqualifizierenden Abschluss in einem für die ausgeschriebenen Leistungen einschlägigen Fachgebiet beschäftigt sind:
51 – 99 Mitarbeiter = 50 Punkte
100 – 199 Mitarbeiter = 100 Punkte
≥ 200 Mitarbeiter = 150 Punkte
Schlüssel für die Punktevergabe im Bereich Leistungsnähe der Hochschulabschlüsse:
Bei diesem Kriterium wird bewertet, wie sehr die geforderten Studienabschlüsse eine inhaltliche Nähe zu den ausgeschriebenen Leistungen besitzen. Bewerber sind daher dazu aufgefordert, nicht nur die Anzahl von Mitarbeitern mit einem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss in einem für die ausgeschriebenen Leistungen einschlägigen Fachgebiet anzugeben, sondern auch die Fachrichtung der Abschlüsse. Da es sich der Sache nach bei den Leistungen im Wesentlichen um infrastrukturelles Facility-Management handelt, werden Hochschulabschlüsse im Fachgebiet Facility-Management, Bauingenieurswesen oder einem dem Bauingenieurswesen vergleichbaren Fachgebiet als besonders geeignet bewertet und erhalten Punkte nach dem folgenden Schlüssel:
1 – 9 Mitarbeiter mit einem der genannten Abschlüsse = 100 Punkte
10 – 29 Mitarbeiter mit einem der genannten Abschlüsse = 200 Punkte
≥ 30 Mitarbeiter mit einem der genannten Abschlüsse = 300 Punkte
Schlüssel für die Punktevergabe im Bereich Referenzen:
Entsprechend der unter III.1.3 definierten Mindestanforderungen, werden nur solche Referenzen überhaupt als geeignet angesehen, durch die Bewerber nachweisen, dass sie Erfahrungen im Bereich des technischen und infrastrukturellen Facility-Management besitzen. Darüber hinaus bestehen naturgemäß graduelle Abstufungen in der Komplexität von FM-Leistungen, abhängig von den verwalteten Gebäudekomplexen und den hierbei zu beachtenden Anforderungen. Die Vergabestelle steht auf dem Standpunkt, dass insbesondere das Facility-Management für Krankenhäuser eine vergleichsweise spezielle Materie darstellt, sodass einschlägige Referenzen für derartige Leistungen als besonders aussagekräftig bewertet werden. Ferner werden Referenzen für in technischer Hinsicht anspruchsvolle Gebäude sowie solche, bei denen ein hohes Maß an Nutzerabstimmungen erforderlich ist, als aussagekräftiger bewertet, als das Facility-Management von Gebäuden, bei denen dies nicht bzw. in nur vergleichsweise geringem Maße erforderlich ist.
Die Referenzen der Bewerber erhalten von diesen Erwägungen ausgehend Punkte nach dem folgenden Schlüssel:
Facility-Management im beschriebenen Sinn für im Betrieb befindliche Krankenhäuser sowie Laborgebäude (Als Krankenhäuser gelten Einrichtungen in der durch jederzeit verfügbare ärztliche und pflegerische Hilfeleistungen Krankheiten, Leiden oder Verletzungen durch Unfallschäden festgestellt, geheilt oder gelindert werden sollen oder Geburtshilfe geleistet wird und in der die zu versorgenden Patienten untergebracht und verpflegt werden.)
= 300 Punkte
Facility-Management im beschriebenen Sinn für andere Gebäude mit mittlerem technischen Ausstattungsgrad und Koordinierungsbedarf, unter Aufrechterhaltung laufender technischer Prozesse, z.B. Industriegebäude, Universitäten, Einkaufszentren
= 150 Punkte
sonstiges Facility-Management im beschriebenen Sinn für Gebäude mit geringem technischen Ausstattungsgrad und wenig Nutzerabstimmungsbedarf, z.B. Kindergärten
= 50 Punkte
Es werden maximal drei Referenzen bewertet, so dass in diesem Bereich maximal 600 Punkte insgesamt vergeben werden.