Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (§17 VgV) Durchführung einer Verkehrserhebung zur Erfassung und Abbildung einer aktuellen Datenlage zur Verkehrs- und Tarifnachfrage im Tarifverbund und damit die Erfassung von den Tarifen TGO, bwtarif, Übergangs- und Haustarife. Die erhobenen Daten sollen Verwendung finden für die Aktualisierung des Nahverkehrsplanes des Landkreises Ortenaukreis, die nachfragebasierte Plausibilisierung und Kalibrierung des neuen relations- und vertriebsdatenbasierten Einnahmeaufteilungsverfahren der TGO - Tarifverbund Ortenau GmbH, die Anwendung eines datenbasierten Schlüssels für die Verteilung des Tarifausgleichs und die Aufteilung der Stückzahlen der rabattierten Fahrausweise des Ausbildungsverkehrs auf Linien, hilfsweise Linienbündel.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-07-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-05-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-05-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken
Referenznummer: 2022-01
Kurze Beschreibung:
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (§17 VgV)
Durchführung einer Verkehrserhebung zur Erfassung und Abbildung einer aktuellen Datenlage zur Verkehrs- und Tarifnachfrage im Tarifverbund und damit die Erfassung von den Tarifen TGO, bwtarif, Übergangs- und Haustarife. Die erhobenen Daten sollen Verwendung finden für die Aktualisierung des Nahverkehrsplanes des Landkreises Ortenaukreis, die nachfragebasierte Plausibilisierung und Kalibrierung des neuen relations- und vertriebsdatenbasierten Einnahmeaufteilungsverfahren der TGO - Tarifverbund Ortenau GmbH, die Anwendung eines datenbasierten Schlüssels für die Verteilung des Tarifausgleichs und die Aufteilung der Stückzahlen der rabattierten Fahrausweise des Ausbildungsverkehrs auf Linien, hilfsweise Linienbündel.
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (§17 VgV)
Durchführung einer Verkehrserhebung zur Erfassung und Abbildung einer aktuellen Datenlage zur Verkehrs- und Tarifnachfrage im Tarifverbund und damit die Erfassung von den Tarifen TGO, bwtarif, Übergangs- und Haustarife. Die erhobenen Daten sollen Verwendung finden für die Aktualisierung des Nahverkehrsplanes des Landkreises Ortenaukreis, die nachfragebasierte Plausibilisierung und Kalibrierung des neuen relations- und vertriebsdatenbasierten Einnahmeaufteilungsverfahren der TGO - Tarifverbund Ortenau GmbH, die Anwendung eines datenbasierten Schlüssels für die Verteilung des Tarifausgleichs und die Aufteilung der Stückzahlen der rabattierten Fahrausweise des Ausbildungsverkehrs auf Linien, hilfsweise Linienbündel.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Ortenaukreis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-05-24 📅
Einreichungsfrist: 2022-07-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-05-27 📅
Datum des Beginns: 2022-10-01 📅
Datum des Endes: 2024-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 102-285356
ABl. S-Ausgabe: 102
Zusätzliche Informationen
Der Vergabe der Leistungen für eine Verkehrserhebung erfolgt in einem nicht offenen Verhandlungsverfahrene mit vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb nach VgV-GWB.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (§17 VgV)
Durchführung einer Verkehrserhebung zur Erfassung und Abbildung einer aktuellen Datenlage zur Verkehrs- und Tarifnachfrage im Tarifverbund und damit die Erfassung von den Tarifen TGO, bwtarif, Übergangs- und Haustarife. Die erhobenen Daten sollen Verwendung finden für die Aktualisierung des Nahverkehrsplanes des Landkreises Ortenaukreis, die nachfragebasierte Plausibilisierung und Kalibrierung des neuen relations- und vertriebsdatenbasierten Einnahmeaufteilungsverfahren der TGO - Tarifverbund Ortenau GmbH, die Anwendung eines datenbasierten Schlüssels für die Verteilung des Tarifausgleichs und die Aufteilung der Stückzahlen der rabattierten Fahrausweise des Ausbildungsverkehrs auf Linien, hilfsweise Linienbündel.
Durchführung einer Verkehrserhebung zur Erfassung und Abbildung einer aktuellen Datenlage zur Verkehrs- und Tarifnachfrage im Tarifverbund und damit die Erfassung von den Tarifen TGO, bwtarif, Übergangs- und Haustarife. Die erhobenen Daten sollen Verwendung finden für die Aktualisierung des Nahverkehrsplanes des Landkreises Ortenaukreis, die nachfragebasierte Plausibilisierung und Kalibrierung des neuen relations- und vertriebsdatenbasierten Einnahmeaufteilungsverfahren der TGO - Tarifverbund Ortenau GmbH, die Anwendung eines datenbasierten Schlüssels für die Verteilung des Tarifausgleichs und die Aufteilung der Stückzahlen der rabattierten Fahrausweise des Ausbildungsverkehrs auf Linien, hilfsweise Linienbündel.
Durchführung einer Verkehrserhebung inkl. Vorbereitung und Auswertung
Die Verkehrserhebungen können auch durch Nachauftragnehmer oder durch eine Bietergemeinschaft erbracht werden. Diese Angaben sind im Teilnahmeantrag vollständig anzugeben.
Sofern äußere Einflüsse wie z.B. durch die Corona-Pandemie Erhebungen oder Zählungen unmöglich oder nur eingeschränkt möglich sind.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Offenburg, DE
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: siehe Teilnahmewettbewerbsunterlagen / Anlagen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: siehe Teilnahmewettbewerbsunterlagen / Anlagen
Technische und berufliche Fähigkeiten: siehe Teilnahmewettbewerbsunterlagen / Anlagen
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Der Auftraggeber behält sich vor aus dem Bewerberkreis, welche die Anforderungen an die Eignung erfüllen mindestens 3 und max. 5 Bewerber auszuwählen und zur Abgabe eines indikativen Angebots aufzufordern.
Die Auswahl der aufzufordernden Bewerber erfolgt objektiv und diskriminierungsfrei anhand der in den Teilnahmewettbewerbsunterlagen genannten Kriterien zur persönlichen Lage und der wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit.
Die Vergabestelle behält sich grundsätzlich vor, ist aber nicht verpflichtet, fehlende Nachweise, Zertifikate und Erklärungen nachzufordern. Wird ein Anforderungspunkt auch danach nicht erfüllt oder nicht beantwortet, so wird der betreffende Bewerber nicht zur Angebotsabgabe aufgefordert und somit vom weitern Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Vergabestelle behält sich grundsätzlich vor, ist aber nicht verpflichtet, fehlende Nachweise, Zertifikate und Erklärungen nachzufordern. Wird ein Anforderungspunkt auch danach nicht erfüllt oder nicht beantwortet, so wird der betreffende Bewerber nicht zur Angebotsabgabe aufgefordert und somit vom weitern Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2022-07-18 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-10-31 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268730📞
E-Mail: vergabekammer@rpk-bwl.de📧
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim Auftraggeber zu rügen. Die Rüge ist unverzüglich im Sinne von § 160 (3) GWB, wenn sie innerhalb von 10 Kalendertagen ab Kenntnis des Bieters vom Verstoß beim Auftraggeber eingeht. Verstöße, die auf Grund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung geltend gemacht werden. Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so muss ein Antrag auf Vergabenachprüfung innerhalb von 15 Tagen nach Eingang dieser Mitteilung bei der Vergabekammer Baden-Württemberg eingehen. Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gem. § 135 (2) GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. siehe §§ 160,161 GWB
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim Auftraggeber zu rügen. Die Rüge ist unverzüglich im Sinne von § 160 (3) GWB, wenn sie innerhalb von 10 Kalendertagen ab Kenntnis des Bieters vom Verstoß beim Auftraggeber eingeht. Verstöße, die auf Grund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung geltend gemacht werden. Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so muss ein Antrag auf Vergabenachprüfung innerhalb von 15 Tagen nach Eingang dieser Mitteilung bei der Vergabekammer Baden-Württemberg eingehen. Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gem. § 135 (2) GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. siehe §§ 160,161 GWB
Quelle: OJS 2022/S 102-285356 (2022-05-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-10-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 088 300 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-10-10 📅
Name: PTV Transport Consult GmbH
Postort: Karlsruhe
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@consult.ptvgroup.com📧
Land: Karlsruhe, Stadtkreis
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 088 300 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Privatrechtlich organisiertes Unternehmen GmbH
Quelle: OJS 2022/S 199-565617 (2022-10-10)