Beschreibung der Beschaffung
Vergabe eines Auftrags im Offenen Verfahren gemäß § 119 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nach den Vorgaben der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) über Leistungen zur Fahrgeldsicherung durch Fahrausweisprüfungen sowie zur Erhebung des erhöhten Beförderungsentgelts und dessen Beitreibung in den lokalen Bus-Linienverkehren in Frankfurt am Main der Linienbündel A, B, C, D, E, G und H.
Gegenstand der Vergabe ist das Erbringen von Fahrtausweisprüfungen im Rahmen des Bus-Linienverkehrs in Frankfurt am Main in den Linienbündeln A, B, C, D, E, G und H (im Umfang von ca. 46.000 Stunden pro Jahr) sowie die Erhebung des erhöhten Beförderungsentgelts und dessen Beitreibung im Zeitraum vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2026.
Die jeweiligen Bündel umfassen folgende Linien (Stand: 13.03.2022):
a) Bündel A: 52, 56, 71, 87, M60, M72, M73, N7
b) Bündel B: 50, 53, 54, 58, 59, M55, N11, X58
c) Bündel C: 33, 37, 51, 61, 62, 68, 78, 79, M46, N12, N16, N18, X61, X77
d) Bündel D: 30, 31, 38, 40, 41, 42, 44, 75, 83, M36, M43, N4
e) Bündel E: 39, 63, 64, 66, M32, M34, N5
f) Bündel G: 24, 25, 27, 28, 29, 35, 45, 47, 48, 65, 69, 84, N8
g) Bündel H: 57, 81, 82
Gegenstand dieser Vergabe ist die Durchführung von Fahrausweisprüfungen und die Erhebung des erhöhten Beförderungsentgelts (nachfolgend eBe genannt) inklusive der außergerichtlichen und gerichtlichen Beitreibung und der Stellung von Strafanträgen durch den Auftragnehmer (nachfolgend AN genannt).
Die Fahrausweisprüfungen haben eine hohe Außenwirkung und Bedeutung für die Wahrnehmung und Akzeptanz des ÖPNV in der Stadt Frankfurt am Main. Sie erfolgen mit dem Ziel, die missbräuchliche Nutzung der Verkehrsdienstleistung ohne Fahrausweis bzw. ohne gültigen Fahrausweis zu reduzieren und somit der Erschleichung von Leistungen entgegenzuwirken sowie potenzielle Einnahmeverluste zu minimieren.
Über die Vertragslaufzeit sollen durch die einnahmeorientierten Fahrausweisprüfungen nach Möglichkeit die Beanstandungsquote gesenkt und somit die Fahrgeldeinnahmen erhöht werden. Die aus der Prüftätigkeit resultierenden Kennwerte des regelmäßigen Berichtswesens bilden die Basis für Steuerimpulse zur Annäherung an den optimalen Kontrollgrad.
Darüber hinaus sind weitere Serviceleistungen zu erbringen, die im direkten Zusammenhang mit der Fahrausweisausweisprüfung stehen, wie z.B. die Unterstützung mobilitätseingeschränkter Fahrgäste, die Erteilung von Auskünften, das Leisten von Erste Hilfe sowie die Sicherstellung und Weitergabe von Fundsachen an das Fahrpersonal. Bei Belästigungen von Fahrgästen ist im Rahmen der Möglichkeiten einzugreifen sowie ggf. Unterstützung anzufordern. Aktuell gehört auch die Kontrolle der Maskenpflicht zu den Sonderaufgaben.
Bei sich ändernden Rahmenbedingungen sind die Zusatzleistungen den Gegebenheiten anzupassen und von der Auftraggeberin (nachfolgend AG genannt) neu festzulegen. Gesetzesänderungen sind jeweils umgehend umzusetzen.
Die kompletten Unterlagen finden Sie unter:
https://www.subreport.de/E68175832