1 Gegenstand der Vergabe (1) Gegenstand dieser Vergabe ist die Durchführung von Fahrausweisprüfungen und die Erhebung des erhöhten Beförderungsentgelts (nachfolgend eBe genannt) inklusive der außergerichtlichen und gerichtlichen Beitreibung und der Stellung von Strafanträgen durch den Auftragnehmer (nachfolgend AN genannt). (2) Die Fahrausweisprüfungen haben eine hohe Außenwirkung und Bedeutung für die Wahrnehmung und Akzeptanz des ÖPNV in der Stadt Frankfurt am Main. Sie erfolgen mit dem Ziel, die missbräuchliche Nutzung der Verkehrsdienstleistung ohne Fahrausweis bzw. ohne gültigen Fahrausweis zu reduzieren und somit der Erschleichung von Leistungen entgegenzuwirken sowie potenzielle Einnahmeverluste zu minimieren. (3) Über die Vertragslaufzeit sollen durch die einnahmeorientierten Fahrausweisprüfungen nach Möglichkeit die Beanstandungsquote gesenkt und somit die Fahrgeldeinnahmen erhöht werden. Die aus der Prüftätigkeit resultierenden Kennwerte des regelmäßigen Berichtswesens bilden die Basis für Steuerimpulse zur Annäherung an den optimalen Kontrollgrad. (4) Darüber hinaus sind weitere Serviceleistungen zu erbringen, die im direkten Zusammenhang mit der Fahrausweisausweisprüfung stehen, wie z.B. die Unterstützung mobilitätseingeschränkter Fahrgäste, die Erteilung von Auskünften, das Leisten von Erste Hilfe sowie die Sicherstellung und Weitergabe von Fundsachen an das Fahrpersonal. Bei Belästigungen von Fahrgästen ist im Rahmen der Möglichkeiten einzugreifen sowie ggf. Unterstützung anzufordern. Aktuell gehört auch die Kontrolle der Maskenpflicht zu den Sonderaufgaben. (5) Bei sich ändernden Rahmenbedingungen sind die Zusatzleistungen den Gegebenheiten anzupassen und von der Auftraggeberin (nachfolgend AG genannt) neu festzulegen. Gesetzesänderungen sind jeweils umgehend umzusetzen. Vergabe eines Auftrags im Offenen Verfahren gemäß § 119 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nach den Vorgaben der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) über Leistungen zur Fahrgeldsicherung durch Fahrausweisprüfungen sowie zur Erhebung des erhöhten Beförderungsentgelts und dessen Beitreibung in den lokalen Bus-Linienverkehren in Frankfurt am Main der Linienbündel A, B, C, D, E, G und H. Gegenstand der Vergabe ist das Erbringen von Fahrtausweisprüfungen im Rahmen des Bus-Linienverkehrs in Frankfurt am Main in den Linienbündeln A, B, C, D, E, G und H (im Umfang von ca. 46.000 Stunden pro Jahr) sowie die Erhebung des erhöhten Beförderungsentgelts und dessen Beitreibung im Zeitraum vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2026. Verlängerungen der Vertragslaufzeit sind möglich. Die jeweiligen Bündel umfassen folgende Linien (Stand: 13.03.2022): a) Bündel A: 52, 56, 71, 87, M60, M72, M73, N7 b) Bündel B: 50, 53, 54, 58, 59, M55, N11, X58 c) Bündel C: 33, 37, 51, 61, 62, 68, 78, 79, M46, N12, N16, N18, X61, X77 d) Bündel D: 30, 31, 38, 40, 41, 42, 44, 75, 83, M36, M43, N4 e) Bündel E: 39, 63, 64, 66, M32, M34, N5 f) Bündel G: 24, 25, 27, 28, 29, 35, 45, 47, 48, 65, 69, 84, N8 g) Bündel H: 57, 81, 82 Die kompletten Vergabeunterlagen finden Sie unter: https://www.subreport.de/E68175832
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-06-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-05-03.
Auftragsbekanntmachung (2022-05-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Verkehr (Straße)
Referenznummer: Fahrgeldsicherung
Kurze Beschreibung:
1 Gegenstand der Vergabe
(1) Gegenstand dieser Vergabe ist die Durchführung von Fahrausweisprüfungen und die Erhebung des erhöhten Beförderungsentgelts (nachfolgend eBe genannt) inklusive der außergerichtlichen und gerichtlichen Beitreibung und der Stellung von Strafanträgen durch den Auftragnehmer (nachfolgend AN genannt).
(2) Die Fahrausweisprüfungen haben eine hohe Außenwirkung und Bedeutung für die Wahrnehmung und Akzeptanz des ÖPNV in der Stadt Frankfurt am Main. Sie erfolgen mit dem Ziel, die missbräuchliche Nutzung der Verkehrsdienstleistung ohne Fahrausweis bzw. ohne gültigen Fahrausweis zu reduzieren und somit der Erschleichung von Leistungen entgegenzuwirken sowie potenzielle Einnahmeverluste zu minimieren.
(3) Über die Vertragslaufzeit sollen durch die einnahmeorientierten Fahrausweisprüfungen nach Möglichkeit die Beanstandungsquote gesenkt und somit die Fahrgeldeinnahmen erhöht werden. Die aus der Prüftätigkeit resultierenden Kennwerte des regelmäßigen Berichtswesens bilden die Basis für Steuerimpulse zur Annäherung an den optimalen Kontrollgrad.
(4) Darüber hinaus sind weitere Serviceleistungen zu erbringen, die im direkten Zusammenhang mit der Fahrausweisausweisprüfung stehen, wie z.B. die Unterstützung mobilitätseingeschränkter Fahrgäste, die Erteilung von Auskünften, das Leisten von Erste Hilfe sowie die Sicherstellung und Weitergabe von Fundsachen an das Fahrpersonal. Bei Belästigungen von Fahrgästen ist im Rahmen der Möglichkeiten einzugreifen sowie ggf. Unterstützung anzufordern. Aktuell gehört auch die Kontrolle der Maskenpflicht zu den Sonderaufgaben.
(5) Bei sich ändernden Rahmenbedingungen sind die Zusatzleistungen den Gegebenheiten anzupassen und von der Auftraggeberin (nachfolgend AG genannt) neu festzulegen. Gesetzesänderungen sind jeweils umgehend umzusetzen.
Vergabe eines Auftrags im Offenen Verfahren gemäß § 119 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nach den Vorgaben der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) über Leistungen zur Fahrgeldsicherung durch Fahrausweisprüfungen sowie zur Erhebung des erhöhten Beförderungsentgelts und dessen Beitreibung in den lokalen Bus-Linienverkehren in Frankfurt am Main der Linienbündel A, B, C, D, E, G und H.
Gegenstand der Vergabe ist das Erbringen von Fahrtausweisprüfungen im Rahmen des Bus-Linienverkehrs in Frankfurt am Main in den Linienbündeln A, B, C, D, E, G und H (im Umfang von ca. 46.000 Stunden pro Jahr) sowie die Erhebung des erhöhten Beförderungsentgelts und dessen Beitreibung im Zeitraum vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2026. Verlängerungen der Vertragslaufzeit sind möglich.
Die jeweiligen Bündel umfassen folgende Linien (Stand: 13.03.2022):
a) Bündel A: 52, 56, 71, 87, M60, M72, M73, N7
b) Bündel B: 50, 53, 54, 58, 59, M55, N11, X58
c) Bündel C: 33, 37, 51, 61, 62, 68, 78, 79, M46, N12, N16, N18, X61, X77
d) Bündel D: 30, 31, 38, 40, 41, 42, 44, 75, 83, M36, M43, N4
e) Bündel E: 39, 63, 64, 66, M32, M34, N5
f) Bündel G: 24, 25, 27, 28, 29, 35, 45, 47, 48, 65, 69, 84, N8
g) Bündel H: 57, 81, 82
Die kompletten Vergabeunterlagen finden Sie unter:
https://www.subreport.de/E68175832
(1) Gegenstand dieser Vergabe ist die Durchführung von Fahrausweisprüfungen und die Erhebung des erhöhten Beförderungsentgelts (nachfolgend eBe genannt) inklusive der außergerichtlichen und gerichtlichen Beitreibung und der Stellung von Strafanträgen durch den Auftragnehmer (nachfolgend AN genannt).
(2) Die Fahrausweisprüfungen haben eine hohe Außenwirkung und Bedeutung für die Wahrnehmung und Akzeptanz des ÖPNV in der Stadt Frankfurt am Main. Sie erfolgen mit dem Ziel, die missbräuchliche Nutzung der Verkehrsdienstleistung ohne Fahrausweis bzw. ohne gültigen Fahrausweis zu reduzieren und somit der Erschleichung von Leistungen entgegenzuwirken sowie potenzielle Einnahmeverluste zu minimieren.
(3) Über die Vertragslaufzeit sollen durch die einnahmeorientierten Fahrausweisprüfungen nach Möglichkeit die Beanstandungsquote gesenkt und somit die Fahrgeldeinnahmen erhöht werden. Die aus der Prüftätigkeit resultierenden Kennwerte des regelmäßigen Berichtswesens bilden die Basis für Steuerimpulse zur Annäherung an den optimalen Kontrollgrad.
(4) Darüber hinaus sind weitere Serviceleistungen zu erbringen, die im direkten Zusammenhang mit der Fahrausweisausweisprüfung stehen, wie z.B. die Unterstützung mobilitätseingeschränkter Fahrgäste, die Erteilung von Auskünften, das Leisten von Erste Hilfe sowie die Sicherstellung und Weitergabe von Fundsachen an das Fahrpersonal. Bei Belästigungen von Fahrgästen ist im Rahmen der Möglichkeiten einzugreifen sowie ggf. Unterstützung anzufordern. Aktuell gehört auch die Kontrolle der Maskenpflicht zu den Sonderaufgaben.
(5) Bei sich ändernden Rahmenbedingungen sind die Zusatzleistungen den Gegebenheiten anzupassen und von der Auftraggeberin (nachfolgend AG genannt) neu festzulegen. Gesetzesänderungen sind jeweils umgehend umzusetzen.
Vergabe eines Auftrags im Offenen Verfahren gemäß § 119 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nach den Vorgaben der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) über Leistungen zur Fahrgeldsicherung durch Fahrausweisprüfungen sowie zur Erhebung des erhöhten Beförderungsentgelts und dessen Beitreibung in den lokalen Bus-Linienverkehren in Frankfurt am Main der Linienbündel A, B, C, D, E, G und H.
Gegenstand der Vergabe ist das Erbringen von Fahrtausweisprüfungen im Rahmen des Bus-Linienverkehrs in Frankfurt am Main in den Linienbündeln A, B, C, D, E, G und H (im Umfang von ca. 46.000 Stunden pro Jahr) sowie die Erhebung des erhöhten Beförderungsentgelts und dessen Beitreibung im Zeitraum vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2026. Verlängerungen der Vertragslaufzeit sind möglich.
Die jeweiligen Bündel umfassen folgende Linien (Stand: 13.03.2022):
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Name des öffentlichen Auftraggebers: traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH
Postanschrift: Stiftstraße 9-17
Postleitzahl: 60313
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
Internetadresse: http://www.traffiq.de🌏
E-Mail: vergaben@traffiq.de📧
URL der Dokumente: http://www.subreport.de🌏
URL der Teilnahme: http://www.subreport.de/E68175832🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-05-03 📅
Einreichungsfrist: 2022-06-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-05-06 📅
Datum des Beginns: 2023-01-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 089-243094
ABl. S-Ausgabe: 89
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
1 Gegenstand der Vergabe
(1) Gegenstand dieser Vergabe ist die Durchführung von Fahrausweisprüfungen und die Erhebung des erhöhten Beförderungsentgelts (nachfolgend eBe genannt) inklusive der außergerichtlichen und gerichtlichen Beitreibung und der Stellung von Strafanträgen durch den Auftragnehmer (nachfolgend AN genannt).
(1) Gegenstand dieser Vergabe ist die Durchführung von Fahrausweisprüfungen und die Erhebung des erhöhten Beförderungsentgelts (nachfolgend eBe genannt) inklusive der außergerichtlichen und gerichtlichen Beitreibung und der Stellung von Strafanträgen durch den Auftragnehmer (nachfolgend AN genannt).
(2) Die Fahrausweisprüfungen haben eine hohe Außenwirkung und Bedeutung für die Wahrnehmung und Akzeptanz des ÖPNV in der Stadt Frankfurt am Main. Sie erfolgen mit dem Ziel, die missbräuchliche Nutzung der Verkehrsdienstleistung ohne Fahrausweis bzw. ohne gültigen Fahrausweis zu reduzieren und somit der Erschleichung von Leistungen entgegenzuwirken sowie potenzielle Einnahmeverluste zu minimieren.
(2) Die Fahrausweisprüfungen haben eine hohe Außenwirkung und Bedeutung für die Wahrnehmung und Akzeptanz des ÖPNV in der Stadt Frankfurt am Main. Sie erfolgen mit dem Ziel, die missbräuchliche Nutzung der Verkehrsdienstleistung ohne Fahrausweis bzw. ohne gültigen Fahrausweis zu reduzieren und somit der Erschleichung von Leistungen entgegenzuwirken sowie potenzielle Einnahmeverluste zu minimieren.
(3) Über die Vertragslaufzeit sollen durch die einnahmeorientierten Fahrausweisprüfungen nach Möglichkeit die Beanstandungsquote gesenkt und somit die Fahrgeldeinnahmen erhöht werden. Die aus der Prüftätigkeit resultierenden Kennwerte des regelmäßigen Berichtswesens bilden die Basis für Steuerimpulse zur Annäherung an den optimalen Kontrollgrad.
(3) Über die Vertragslaufzeit sollen durch die einnahmeorientierten Fahrausweisprüfungen nach Möglichkeit die Beanstandungsquote gesenkt und somit die Fahrgeldeinnahmen erhöht werden. Die aus der Prüftätigkeit resultierenden Kennwerte des regelmäßigen Berichtswesens bilden die Basis für Steuerimpulse zur Annäherung an den optimalen Kontrollgrad.
(4) Darüber hinaus sind weitere Serviceleistungen zu erbringen, die im direkten Zusammenhang mit der Fahrausweisausweisprüfung stehen, wie z.B. die Unterstützung mobilitätseingeschränkter Fahrgäste, die Erteilung von Auskünften, das Leisten von Erste Hilfe sowie die Sicherstellung und Weitergabe von Fundsachen an das Fahrpersonal. Bei Belästigungen von Fahrgästen ist im Rahmen der Möglichkeiten einzugreifen sowie ggf. Unterstützung anzufordern. Aktuell gehört auch die Kontrolle der Maskenpflicht zu den Sonderaufgaben.
(4) Darüber hinaus sind weitere Serviceleistungen zu erbringen, die im direkten Zusammenhang mit der Fahrausweisausweisprüfung stehen, wie z.B. die Unterstützung mobilitätseingeschränkter Fahrgäste, die Erteilung von Auskünften, das Leisten von Erste Hilfe sowie die Sicherstellung und Weitergabe von Fundsachen an das Fahrpersonal. Bei Belästigungen von Fahrgästen ist im Rahmen der Möglichkeiten einzugreifen sowie ggf. Unterstützung anzufordern. Aktuell gehört auch die Kontrolle der Maskenpflicht zu den Sonderaufgaben.
(5) Bei sich ändernden Rahmenbedingungen sind die Zusatzleistungen den Gegebenheiten anzupassen und von der Auftraggeberin (nachfolgend AG genannt) neu festzulegen. Gesetzesänderungen sind jeweils umgehend umzusetzen.
Vergabe eines Auftrags im Offenen Verfahren gemäß § 119 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nach den Vorgaben der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) über Leistungen zur Fahrgeldsicherung durch Fahrausweisprüfungen sowie zur Erhebung des erhöhten Beförderungsentgelts und dessen Beitreibung in den lokalen Bus-Linienverkehren in Frankfurt am Main der Linienbündel A, B, C, D, E, G und H.
Vergabe eines Auftrags im Offenen Verfahren gemäß § 119 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nach den Vorgaben der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) über Leistungen zur Fahrgeldsicherung durch Fahrausweisprüfungen sowie zur Erhebung des erhöhten Beförderungsentgelts und dessen Beitreibung in den lokalen Bus-Linienverkehren in Frankfurt am Main der Linienbündel A, B, C, D, E, G und H.
Gegenstand der Vergabe ist das Erbringen von Fahrtausweisprüfungen im Rahmen des Bus-Linienverkehrs in Frankfurt am Main in den Linienbündeln A, B, C, D, E, G und H (im Umfang von ca. 46.000 Stunden pro Jahr) sowie die Erhebung des erhöhten Beförderungsentgelts und dessen Beitreibung im Zeitraum vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2026. Verlängerungen der Vertragslaufzeit sind möglich.
Gegenstand der Vergabe ist das Erbringen von Fahrtausweisprüfungen im Rahmen des Bus-Linienverkehrs in Frankfurt am Main in den Linienbündeln A, B, C, D, E, G und H (im Umfang von ca. 46.000 Stunden pro Jahr) sowie die Erhebung des erhöhten Beförderungsentgelts und dessen Beitreibung im Zeitraum vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2026. Verlängerungen der Vertragslaufzeit sind möglich.
Die jeweiligen Bündel umfassen folgende Linien (Stand: 13.03.2022):
Gegenstand der Vergabe ist das Erbringen von Fahrtausweisprüfungen im Rahmen des Bus-Linienverkehrs in Frankfurt am Main in den Linienbündeln A, B, C, D, E, G und H (im Umfang von ca. 46.000 Stunden pro Jahr) sowie die Erhebung des erhöhten Beförderungsentgelts und dessen Beitreibung im Zeitraum vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2026.
Gegenstand der Vergabe ist das Erbringen von Fahrtausweisprüfungen im Rahmen des Bus-Linienverkehrs in Frankfurt am Main in den Linienbündeln A, B, C, D, E, G und H (im Umfang von ca. 46.000 Stunden pro Jahr) sowie die Erhebung des erhöhten Beförderungsentgelts und dessen Beitreibung im Zeitraum vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2026.
Gegenstand dieser Vergabe ist die Durchführung von Fahrausweisprüfungen und die Erhebung des erhöhten Beförderungsentgelts (nachfolgend eBe genannt) inklusive der außergerichtlichen und gerichtlichen Beitreibung und der Stellung von Strafanträgen durch den Auftragnehmer (nachfolgend AN genannt).
Gegenstand dieser Vergabe ist die Durchführung von Fahrausweisprüfungen und die Erhebung des erhöhten Beförderungsentgelts (nachfolgend eBe genannt) inklusive der außergerichtlichen und gerichtlichen Beitreibung und der Stellung von Strafanträgen durch den Auftragnehmer (nachfolgend AN genannt).
Die Fahrausweisprüfungen haben eine hohe Außenwirkung und Bedeutung für die Wahrnehmung und Akzeptanz des ÖPNV in der Stadt Frankfurt am Main. Sie erfolgen mit dem Ziel, die missbräuchliche Nutzung der Verkehrsdienstleistung ohne Fahrausweis bzw. ohne gültigen Fahrausweis zu reduzieren und somit der Erschleichung von Leistungen entgegenzuwirken sowie potenzielle Einnahmeverluste zu minimieren.
Die Fahrausweisprüfungen haben eine hohe Außenwirkung und Bedeutung für die Wahrnehmung und Akzeptanz des ÖPNV in der Stadt Frankfurt am Main. Sie erfolgen mit dem Ziel, die missbräuchliche Nutzung der Verkehrsdienstleistung ohne Fahrausweis bzw. ohne gültigen Fahrausweis zu reduzieren und somit der Erschleichung von Leistungen entgegenzuwirken sowie potenzielle Einnahmeverluste zu minimieren.
Über die Vertragslaufzeit sollen durch die einnahmeorientierten Fahrausweisprüfungen nach Möglichkeit die Beanstandungsquote gesenkt und somit die Fahrgeldeinnahmen erhöht werden. Die aus der Prüftätigkeit resultierenden Kennwerte des regelmäßigen Berichtswesens bilden die Basis für Steuerimpulse zur Annäherung an den optimalen Kontrollgrad.
Über die Vertragslaufzeit sollen durch die einnahmeorientierten Fahrausweisprüfungen nach Möglichkeit die Beanstandungsquote gesenkt und somit die Fahrgeldeinnahmen erhöht werden. Die aus der Prüftätigkeit resultierenden Kennwerte des regelmäßigen Berichtswesens bilden die Basis für Steuerimpulse zur Annäherung an den optimalen Kontrollgrad.
Darüber hinaus sind weitere Serviceleistungen zu erbringen, die im direkten Zusammenhang mit der Fahrausweisausweisprüfung stehen, wie z.B. die Unterstützung mobilitätseingeschränkter Fahrgäste, die Erteilung von Auskünften, das Leisten von Erste Hilfe sowie die Sicherstellung und Weitergabe von Fundsachen an das Fahrpersonal. Bei Belästigungen von Fahrgästen ist im Rahmen der Möglichkeiten einzugreifen sowie ggf. Unterstützung anzufordern. Aktuell gehört auch die Kontrolle der Maskenpflicht zu den Sonderaufgaben.
Darüber hinaus sind weitere Serviceleistungen zu erbringen, die im direkten Zusammenhang mit der Fahrausweisausweisprüfung stehen, wie z.B. die Unterstützung mobilitätseingeschränkter Fahrgäste, die Erteilung von Auskünften, das Leisten von Erste Hilfe sowie die Sicherstellung und Weitergabe von Fundsachen an das Fahrpersonal. Bei Belästigungen von Fahrgästen ist im Rahmen der Möglichkeiten einzugreifen sowie ggf. Unterstützung anzufordern. Aktuell gehört auch die Kontrolle der Maskenpflicht zu den Sonderaufgaben.
Bei sich ändernden Rahmenbedingungen sind die Zusatzleistungen den Gegebenheiten anzupassen und von der Auftraggeberin (nachfolgend AG genannt) neu festzulegen. Gesetzesänderungen sind jeweils umgehend umzusetzen.
Die kompletten Unterlagen finden Sie unter:
Geschätzter Wert ohne MwSt: 9 600 000 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag kann nach Wahl des Auftraggebers maximal zweimal um jeweils 1 Jahr bis zum 31.12.2027 bzw. 31.12.2028 verlängert werden.
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: EA23
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Frankfurt am Main
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter bestätigt mit Angebotsabgabe seine persönliche Zuverlässigkeit gemäß § 1 PBZugV. traffiQ behält sich vor, die Angabe zu überprüfen
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der Auftragnehmer hat für das eingesetzte Personal eine Mindestentlohnung vorzusehen, die sich an dem Lohn- und Gehaltstarifvertrag für das Wach- und Sicherheitsgewerbe in Hessen orientiert
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-08-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-06-07 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 15:00
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bei der Vergabekammer kann eine Nachprüfung des Verfahrens beantragt werden.
Sofern der Antragsteller einen Verstoß im Vergabeverfahren erkannt hat, ist er gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB zur Vorbereitung eines Nachprüfungsverfahrens verpflichtet, den Verstoß unverzüglich nach Kenntnisnahme gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Die in § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB konstituierte Rügefrist „unverzüglich“ wird für das Vergabeverfahren auf 10 Kalendertage konkretisiert. Das heißt, der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 107 Abs. 3 Nr.1).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sofern der Antragsteller einen Verstoß im Vergabeverfahren erkannt hat, ist er gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB zur Vorbereitung eines Nachprüfungsverfahrens verpflichtet, den Verstoß unverzüglich nach Kenntnisnahme gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Die in § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB konstituierte Rügefrist „unverzüglich“ wird für das Vergabeverfahren auf 10 Kalendertage konkretisiert. Das heißt, der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 107 Abs. 3 Nr.1).
Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr.4).
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60313
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Quelle: OJS 2022/S 089-243094 (2022-05-03)