Der Landkreis Peine möchte mit dem Auftragnehmer eine Rahmenvereinbarung zur
Einrichtung eines Dienstrad-Leasing Angebots für seine tariflich Beschäftigten abschließen. Mit der Einführung dieses Angebots möchte der Landkreis Peine seinen Beitrag zu einer nachhaltigeren Mobilität und dem Klimaschutz leisten und sein Angebot des betrieblichen Gesundheitsmanagements erweitern. Um eine möglichst breite Inanspruchnahme zu erreichen, bedarf es hierfür eines gegenüber dem Barkauf wirtschaftlich attraktiven Modells mit unkomplizierten Verwaltungsabläufen.
Der Landkreis Peine schließt hierfür auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung die jeweiligen Einzel-Leasingverträge für die Beschäftigten mit dem Auftragnehmer ab. Der Auftraggeber vereinbart entsprechende Nutzungs- und Überlassungsverträge mit den Rechten und Pflichten der Beschäftigten und regelt die Gehaltsumwandlung. Leasingnehmer wird der Landkreis Peine. Der Landkreis Peine ist dabei an die Vorgaben des Tarifvertrages zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) vom 25.10.2020 gebunden.
Die geschätzten Jahresbedarfe können zurzeit noch nicht konkretisiert werden, da für den Landkreis Peine für die vorliegende Dienstleistung noch keine Erfahrungswerte vorliegen. Es wird geschätzt, dass etwa 100 Beschäftige ein grundsätzliches Interesse (unverbindlich) an einem Fahrrad-Leasing haben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-10-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-09-23.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Fahrradleasing für die Mitarbeitenden des Landkreises Peine gem. TV-Fahrradleasing
12-03-2022/003”
Produkte/Dienstleistungen: Finanzierungs-Leasing📦
Kurze Beschreibung:
“Der Landkreis Peine möchte mit dem Auftragnehmer eine Rahmenvereinbarung zur
Einrichtung eines Dienstrad-Leasing Angebots für seine tariflich Beschäftigten...”
Kurze Beschreibung
Der Landkreis Peine möchte mit dem Auftragnehmer eine Rahmenvereinbarung zur
Einrichtung eines Dienstrad-Leasing Angebots für seine tariflich Beschäftigten abschließen. Mit der Einführung dieses Angebots möchte der Landkreis Peine seinen Beitrag zu einer nachhaltigeren Mobilität und dem Klimaschutz leisten und sein Angebot des betrieblichen Gesundheitsmanagements erweitern. Um eine möglichst breite Inanspruchnahme zu erreichen, bedarf es hierfür eines gegenüber dem Barkauf wirtschaftlich attraktiven Modells mit unkomplizierten Verwaltungsabläufen.
Der Landkreis Peine schließt hierfür auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung die jeweiligen Einzel-Leasingverträge für die Beschäftigten mit dem Auftragnehmer ab. Der Auftraggeber vereinbart entsprechende Nutzungs- und Überlassungsverträge mit den Rechten und Pflichten der Beschäftigten und regelt die Gehaltsumwandlung. Leasingnehmer wird der Landkreis Peine. Der Landkreis Peine ist dabei an die Vorgaben des Tarifvertrages zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) vom 25.10.2020 gebunden.
Die geschätzten Jahresbedarfe können zurzeit noch nicht konkretisiert werden, da für den Landkreis Peine für die vorliegende Dienstleistung noch keine Erfahrungswerte vorliegen. Es wird geschätzt, dass etwa 100 Beschäftige ein grundsätzliches Interesse (unverbindlich) an einem Fahrrad-Leasing haben.
Der Landkreis Peine möchte mit dem Auftragnehmer eine Rahmenvereinbarung zur
Einrichtung eines Dienstrad-Leasing Angebots für seine tariflich Beschäftigten abschließen. Mit der Einführung dieses Angebots möchte der Landkreis Peine seinen Beitrag zu einer nachhaltigeren Mobilität und dem Klimaschutz leisten und sein Angebot des betrieblichen Gesundheitsmanagements erweitern. Um eine möglichst breite Inanspruchnahme zu erreichen, bedarf es hierfür eines gegenüber dem Barkauf wirtschaftlich attraktiven Modells mit unkomplizierten Verwaltungsabläufen.
Der Landkreis Peine schließt hierfür auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung die jeweiligen Einzel-Leasingverträge für die Beschäftigten mit dem Auftragnehmer ab. Der Auftraggeber vereinbart entsprechende Nutzungs- und Überlassungsverträge mit den Rechten und Pflichten der Beschäftigten und regelt die Gehaltsumwandlung. Leasingnehmer wird der Landkreis Peine. Der Landkreis Peine ist dabei an die Vorgaben des Tarifvertrages zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) vom 25.10.2020 gebunden.
Die geschätzten Jahresbedarfe können zurzeit noch nicht konkretisiert werden, da für den Landkreis Peine für die vorliegende Dienstleistung noch keine Erfahrungswerte vorliegen. Es wird geschätzt, dass etwa 100 Beschäftige ein grundsätzliches Interesse (unverbindlich) an einem Fahrrad-Leasing haben.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 12
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Vertrag beginnt vier Wochen nach dem Zuschlagsschreiben.
Der Vertrag wird für die Dauer von zwölf Monaten geschlossen und verlängert sich...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Vertrag beginnt vier Wochen nach dem Zuschlagsschreiben.
Der Vertrag wird für die Dauer von zwölf Monaten geschlossen und verlängert sich stillschweigend maximal 3-Mal um zwölf Monate, wenn keine Vertragspartei drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung gemäß § 48 VgV des Bieters darüber abzugeben, dass:
- der Bieter als ordentliches Mitglied in der Handwerksrolle...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung gemäß § 48 VgV des Bieters darüber abzugeben, dass:
- der Bieter als ordentliches Mitglied in der Handwerksrolle (oder einer vergleichbaren Institution) eingetragen ist,
- der Bieter keine schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellen,
- der Bieter im Verfahren keine unzutreffende Erklärung in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat.
Außerdem ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung des Bieters über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen(GWB)einzureichen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung gemäß § 48 VgV des Bieters darüber abzugeben, dass:
- der Bieter seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung gemäß § 48 VgV des Bieters darüber abzugeben, dass:
- der Bieter seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat. Auf Verlangen des Auftraggebers sind diesbezügliche Nachweise vorzulegen,
- der Bieter seinen Mitarbeitern die jeweils gültigen Tariflöhne, welche für allgemeinverbindlich erklärt wurden, bezahlt
- der Bieter in einer evtl. tariflosen Zeit mindestens den jeweils zuletzt gültigen Tariflohn weiter bezahlt, bis eine neue Tarifvereinbarung getroffen wurde,
- über das Vermögen des Bieters nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet wurde oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde,
- der Bieter sich nicht in Liquidation befindet.
Mit dem Angebot ist eine Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG abzugeben.
Als Ersatz für die Eigenerklärung gemäß § 48 VgV akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV.
Ggf. weitere Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung gemäß § 48 VgV des Bieters darüber abzugeben, dass:
- der Betrieb des Bieters in technischer, kaufmännischer,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung gemäß § 48 VgV des Bieters darüber abzugeben, dass:
- der Betrieb des Bieters in technischer, kaufmännischer, personeller und finanzieller Hinsicht so ausgestattet ist, dass er eine fach- und fristgerechte Ausführung der zu erbringenden Leistung garantieren kann,
- im Betrieb des Bieters die technischen Kenntnisse vorhanden sind, die für die Vorbereitung und Ausführung der geforderten Leistungen erforderlich sind,
- der Bieter den weiteren gesetzlichen Verpflichtungen bislang nachgekommen ist und eine sorgfältige und einwandfreie Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen entsprechend den rechtlichen und technischen Normen (einschließlich Gewährleistungen) gewährleisten kann.
Ggf. weitere Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-10-27
09:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-11-29 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-10-27
09:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Landkreis Peine, Zentrale Vergabestelle, Werner-Nordmeyer-Straße 19a, 31226 Peine”
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 413115-1334📞
Fax: +49 413115-2943 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nachprüfungsanträge an die Vergabekammer können nur auf dem Postweg eingereicht werden (ggf. vorab per Telefax).
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nachprüfungsanträge an die Vergabekammer können nur auf dem Postweg eingereicht werden (ggf. vorab per Telefax).
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2022/S 187-529766 (2022-09-23)