Die Stadtverwaltung Meißen beabsichtigt im Rahmen der Umsetzung des Tarifvertrages zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Leasinggeber. Die Stadtverwaltung Meißen als Arbeitgeberin und gleichzeitig Leasingnehmerin stellt ihren Beschäftigten Fahrräder bzw. Pedelecs (Leasingobjekte) zur dienstlichen und privaten Nutzung zur Verfügung. Derzeit sind ca. 450 Personen im der Stadtverwaltung Meißen beschäftigt ca. 85 Prozent dieser Personen sind zur Brutto-Gehalts-Umwandlung berechtigt. Es wird weiter davon ausgegangen, dass maximal 15 Prozent davon, von dem Angebot Gebrauch machen. Danach wird ein Volumen von ca. 55 Einzel-Leasingverträgen erwartet. Der Vertrag wird pauschal für alle Beschäftigten abgeschlossen. Der Auftragnehmer übernimmt (ggf. im Rahmen einer Bietergemeinschaft oder mit Unterauftragnehmern) für die Stadtverwaltung Meißen Leasing und Versicherung der Leasingobjekte, Serviceleistungen (Wartung/Reparatur) sowie die Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadenabwicklungsprozesse. Die Beschäftigten, welche die Leistung in Anspruch nehmen, tragen jeweils die Kosten für das geleaste Objekt. Die Abrechnung erfolgt im Wege einer Gehaltsumwandlung. Die auf der Vereinbarung basierenden Einzel-Leasingverträge haben eine fixe Laufzeit von 36 Monaten. Die Laufzeit der Einzelleasingverträge kann die Laufzeit der Rahmenvereinbarung überdauern. Es gibt keine Mindestabnahmemenge. Für die Versicherung werden Mindestbedingungen vorgegeben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-03-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-02-14.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Fahrradleasing
öA 3/ 2022
Produkte/Dienstleistungen: Finanzierungs-Leasing📦
Kurze Beschreibung:
“Die Stadtverwaltung Meißen beabsichtigt im Rahmen der Umsetzung des Tarifvertrages zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im...”
Kurze Beschreibung
Die Stadtverwaltung Meißen beabsichtigt im Rahmen der Umsetzung des Tarifvertrages zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Leasinggeber. Die Stadtverwaltung Meißen als Arbeitgeberin und gleichzeitig Leasingnehmerin stellt ihren Beschäftigten Fahrräder bzw. Pedelecs (Leasingobjekte) zur dienstlichen und privaten Nutzung zur Verfügung. Derzeit sind ca. 450 Personen im der Stadtverwaltung Meißen beschäftigt ca. 85 Prozent dieser Personen sind zur Brutto-Gehalts-Umwandlung berechtigt. Es wird weiter davon ausgegangen, dass maximal 15 Prozent davon, von dem Angebot Gebrauch machen. Danach wird ein Volumen von ca. 55 Einzel-Leasingverträgen erwartet. Der Vertrag wird pauschal für alle Beschäftigten abgeschlossen. Der Auftragnehmer übernimmt (ggf. im Rahmen einer Bietergemeinschaft oder mit Unterauftragnehmern) für die Stadtverwaltung Meißen Leasing und Versicherung der Leasingobjekte, Serviceleistungen (Wartung/Reparatur) sowie die Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadenabwicklungsprozesse. Die Beschäftigten, welche die Leistung in Anspruch nehmen, tragen jeweils die Kosten für das geleaste Objekt. Die Abrechnung erfolgt im Wege einer Gehaltsumwandlung. Die auf der Vereinbarung basierenden Einzel-Leasingverträge haben eine fixe Laufzeit von 36 Monaten. Die Laufzeit der Einzelleasingverträge kann die Laufzeit der Rahmenvereinbarung überdauern. Es gibt keine Mindestabnahmemenge. Für die Versicherung werden Mindestbedingungen vorgegeben.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Finanzierungs-Leasing📦
Ort der Leistung: Sachsen🏙️
Ort der Leistung: Meißen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Meißen
Haupt- und Personalamt
Markt 1
01662 Meißen
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadtverwaltung Meißen beabsichtigt im Rahmen der Umsetzung des Tarifvertrages zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadtverwaltung Meißen beabsichtigt im Rahmen der Umsetzung des Tarifvertrages zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Leasinggeber. Die Stadtverwaltung Meißen als Arbeitgeberin und gleichzeitig Leasingnehmerin stellt ihren Beschäftigten Fahrräder bzw. Pedelecs (Leasingobjekte) zur dienstlichen und privaten Nutzung zur Verfügung. Derzeit sind ca. 450 Personen im der Stadtverwaltung Meißen beschäftigt ca. 85 Prozent dieser Personen sind zur Brutto-Gehalts-Umwandlung berechtigt. Es wird weiter davon ausgegangen, dass maximal 15 Prozent davon, von dem Angebot Gebrauch machen. Danach wird ein Volumen von ca. 55 Einzel-Leasingverträgen erwartet. Der Vertrag wird pauschal für alle Beschäftigten abgeschlossen. Die Beschäftigten entscheiden selbstständig, ob sie das Angebot zum Abschluss von Einzelleasingverträgen in Anspruch nehmen. Der Auftragnehmer übernimmt (ggf. im Rahmen einer Bietergemeinschaft oder mit Unterauftragnehmern) für die Stadtverwaltung Meißen Leasing und Versicherung der Leasingobjekte, Serviceleistungen (Wartung/Reparatur) sowie die Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadenabwicklungsprozesse. Die Beschäftigten, welche die Leistung in Anspruch nehmen, tragen jeweils die Kosten für das geleaste Objekt. Die Abrechnung erfolgt im Wege einer Gehaltsumwandlung. Die auf der Vereinbarung basierenden Einzel-Leasingverträge haben eine fixe Laufzeit von 36 Monaten. Die Laufzeit der Einzelleasingverträge kann die Laufzeit der Rahmenvereinbarung überdauern. Es gibt keine Mindestabnahmemenge. Für die Versicherung werden Mindestbedingungen vorgegeben.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“- Übersicht der einzureichenden Erklärungen und Nachweise (= Formblatt Anlage 2) - Leistungsbeschreibung (= Anlage 1) - Konzept Ablaufprozess (Bestellung,...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
- Übersicht der einzureichenden Erklärungen und Nachweise (= Formblatt Anlage 2) - Leistungsbeschreibung (= Anlage 1) - Konzept Ablaufprozess (Bestellung, Wartung, Reparatur, Rückgabe) - Konzept Funktion Onlineportal inkl. Datensicherheit - Muster Einzelleasingverträge - Vertragsentwurf Versicherung - Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Anlage 3) oder die einheitliche europäische Eigenerklärung (EEE) oder ein Präqualifizierungszertifikat
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Beschreibung
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 8 Jahren vorzulegen:
“Der Vertrag wird zur Brutto-Gehalts-Umwandlung der Mitarbeiter abgeschlossen. Daher belastet der Vertrag nicht den stästischen Haushalt.” Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-03-16
10:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-06-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-03-16
10:45 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): entfällt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name:
“1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, DS Leipzig”
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es wird ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es wird ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Etwaige Rügen sind über die Vergabe-Plattform oder über die unter I.3 angegebene Kontaktstelle unter Beachtung des § 161 GWB anzubringen.
Ein Rechtsbehelf (Nachprüfungsantrag) ist nur zulässig,
soweit:
1. der Bieter den gerügten Verstoß gegen die Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber den Auftraggeber unverzüglich (i. d. R. innerhalb von 3 bis 5 Tage ab Kenntnis) gerügt hat;
2. der Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat;
3. der Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat;
4. der Bieter innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer beantragt hat (s. insoweit auch § 160 Abs. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2022/S 035-089207 (2022-02-14)