Beschreibung der Beschaffung
1.1 Auszuführende Leistungen
Die im Leistungsverzeichnis ausgeführten Leistungen umfassen:
- Erneuerung der Bahntransformatoren
1.2 Ausgeführte Vorarbeiten
Eine Zustandsfeststellung ist durch den AN vor Beginn und erneut nach Abschluss der Baumaßnahme
mit Beteiligung der Bauüberwachung der VGF durchzuführen und mit Fotos und erforderlichen
Beschreibungen zu dokumentieren. Die Dokumentation ist entsprechend vor Beginn und nach
Abschluss der Baumaßnahme an die VGF zu übergeben.
1.3 Ausgeführte Leistungen
Die Untersuchung der statischen Verhältnisse an den Aufstellflächen der neuen Transformatoren wurde
bereits durchgeführt.
Ausschnitt aus der den Ausschreibungsunterlagen beiliegenden Baubeschreibung:
2.1 Lage der Baustelle
Das Gleichrichterwerk befindet sich im Borsigallee 8 in 60388 Frankfurt am Main.
2.2 Vorhandene öffentliche Verkehrswege
Alle benutzten Wege und Straßen innerhalb und außerhalb des Baustellenbereiches sind während der
gesamten Bauzeit ständig frei und in einwandfreiem, verkehrssicheren Zustand zu halten. Alle Straßen
und Fußwege sind stets sauber und in gereinigtem Zustand zu halten. Dabei sind für das Überfahren
von fertigen Flächen, wie Bürgersteigplatten, Kantensteinen und dergleichen Schutzvorkehrungen zu
treffen.
2.3 Zugänge, Zufahrten
Das GW befindet sich auf einem separaten, abgeschlossen Grundstück mit Kontakt zum öffentlichen
Bereich. Der Grundstückseigentümer ist die NRM, mit der NRM sind alle Baustellen Details
abzustimmen.
2.4 Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen
Seitens des Auftraggebers werden keine Anschlüsse an Ver- oder Entsorgungsmedien gestellt. Es ist
Sache des AN, sich Anschluss zu Medien wie Strom, Wasser, Abwasser etc. zu beschaffen.
2.5 Lager- und Arbeitsplätze
Dem AN werden seitens des AG keine Lagerflächen für die Zwischenlagerung von Materialien zur
Verfügung gestellt. Die Lagerung von Baustoffen kann, jedoch auf eigene Gefahr, nur direkt auf der
unmittelbaren Baufläche erfolgen. Baumateriallieferungen sind für den direkten Einbau zu disponieren.
Die Anmietung von Flächen ist Sache des AN.
Eine Toilettenanlage steht dem AN in den Gleichrichterwerk zur Verfügung. Aufenthaltsräume werden
durch den AG nicht zur Verfügung gestellt.
2.9.1 Lärmschutz, Erschütterungsschutz, Umweltverträglichkeit
Die Maßgaben zum Immissionsschutz von Anwohnern in Wohngebieten sind zu beachten und
einzuhalten. Es sind lärm arme Geräte einzusetzen. Lärmintensive Arbeiten sind während der Bauzeit
außerhalb der nächtlichen Ruhezeiten durchzuführen. Ggfs. sind entsprechende
Ausnahmegenehmigungen vom AN einzuholen.
2.10.1 Im Baugelände vorhandene Anlagen
Die Maßnahme wird im GW Borsigallee umgesetzt. Im direkten Umfeld sind DC-Schaltanlagen und
Kabeltrassen mit gefährlichen Potentialen vorhanden. Den Anordnungen des Anlagenbetreibers NRM
ist unbedingt Folge zu leisten.
3 Angaben zur Ausführung
Verkehrsführung, Verkehrssicherung
Die Anordnung der verkehrssichernden und verkehrslenkenden Maßnahmen obliegt dem
Straßenverkehrsamt der Stadt Frankfurt am Main.
3.1 Sicherung der Baustelle, des Baubereiches
Im Verantwortungsbereich des AN verbleibt die baustelleninterne Absicherung. Der AN ist verpflichtet,
seine Baumaßnahme täglich zu kontrollieren und eventuelle Unfallgefahren sofort zu beseitigen. In dem
Umfang der Sicherungsmaßnahmen durch den AN ist das Absichern und ggf. Herstellen von für
Fußgänger bzw. Radfahrer zu jeder Zeit durchgängig benutzbaren befestigten Gehwegen (vorh.
Befestigung oder prov. Befestigung, aber keine Schotterbefestigung) enthalten. Alle Hauszugänge, -
zufahrten und Feuerwehrzufahrten müssen jederzeit zugänglich sein. Der Zugang und die
Belieferungsmöglichkeit und Entsorgung der angrenzenden Gebäude müssen zu den Geschäfts- und
üblichen Lieferzeiten durch den AN sichergestellt werden. Die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen
ist gem. RSA einzuhalten. Darüber hinaus ist den straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen Folge zu
leisten. Für die Einrichtung, Umstellung, Anpassung an den Baufortschritt und den Abbau der einzelnen
Sicherungseinrichtungen bedarf es einer flexiblen und kooperativen Zusammenarbeit zwischen AN,
Verkehrssicherer und der Straßenverkehrsbehörde.
3.2 Bauablauf
Nach Auftragsvergabe ist in Abstimmung mit dem AG ein genauer Bauzeitenplan für alle Komponenten
und Bauzwischenzustände zu erstellen.
Die bei den Arbeiten des AN anfallenden Abfälle, Bauschutt, Verpackungsmaterialien und dergleichen
sind vorschriftsmäßig zu beseitigen. Die Einheitspreise der Positionen beinhalten immer auch die
Kosten für die Entsorgung des anfallenden Schuttmaterials (Transport und Kippgebühr), sofern nicht
anders angegeben. Hierbei sind zu berücksichtigen:
- Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz KrW-/AbfG
- Transportgenehmigungsverordnung TgV
- Gewerbeabfallverordnung GewAbfV
- Altholzverordnung AltholzV- Abfallverzeichnis
- Verordnung AVV- Vorgaben der LAGA
- Deponieverordnung DepV
- Merkblatt "Entsorgung von Bauabfällen" der Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen, Kassel,
Stand: 15.05.2009
- Geschäftsanweisung GA 19 der VGF
- Die Entsorgung hat außerdem entsprechend den Satzungen/Richtlinien der zuständigen
Verwaltung (Stadt/Kreis) zu erfolgen.
3.7 Winterbau
Der AG wird keine Winterbauvorkehrungen vornehmen.
3.8 Beweissicherung
Es ist eine Beweissicherung durch den AN durchzuführen (Zustandsfeststellung).
3.9 Sicherungsmaßnahmen
Der Baustellenbereich ist durch den AN zu sichern. Den Anordnungen des AG und dessen
Anlagenbetreibers (NRM) ist Folge zu leisten.
Jeder auf der Arbeitsstelle tätige Beschäftigte des AN muss über einen gültigen „Fremdfirmenausweis“
der VGF verfügen.
Vom AN zu erstellende bzw. zu beschaffende Ausführungsunterlagen
Vom AN zu erstellende Ausführungsunterlagen sind, sofern im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich
anders beschrieben, dem AG in 3-facher Ausfertigung in Papierform zur Freigabe vorzulegen. Nach
Einarbeitung etwaiger Korrekturen ist die vom AG freigegebene Planung dem AG 3-fach in Papierform
und in Dateiform (Dateiformat .pdf, .plt, .dwg und .dxf-Format) auf DVD-ROM oder CD-ROM zu
übergeben.
Vom AN zu erstellende Planunterlagen sind unter Berücksichtigung der Prüffristen rechtzeitig vor
Ausführungsbeginn vorzulegen. Hierbei ist für die Prüfung der Unterlagen durch den AG eine Prüffrist
von mindestens 10 Arbeitstagen zu berücksichtigen.
Bei der Erstellung der Planung- und Dokumentationsunterlagen hat der AN die Richtlinien des AG zu
beachten und einzuhalten. Die CAD-Richtlinie der VGF liegt der Angebotsaufforderung in ihrer aktuell
gültigen Form bei und ist Bestandteil der Beauftragung. Der Aufwand zur Umsetzung ist bei der
Kalkulation zu berücksichtigen. Die zu erstellenden Unterlagen durch den AN beinhalten:
- Erläuterung des Bauablaufs
- Inbetriebnahmenachweise
- Bauzeitenplan
- Ausführungspläne, Vermessungsunterlagen
- Dokumentationsaufnahmen
- Prüfprotokolle Transformator
- CE-Konformitätsbescheinigung der neuen Anlagenteile