Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Fahrzeugabschleppdienste (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei
VG-0008-2022-0053”
Produkte/Dienstleistungen: Fahrzeugabschleppdienste📦
Kurze Beschreibung:
“Abschleppmaßnahmen (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 9562598.50 💰
Informationen über Lose
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 84
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Gebiet HENH-KASSEL-PREVMITTE / HENH-KASSEL-PREVNORD
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Fahrzeugabschleppdienste📦
Ort der Leistung: Hessen🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 1: Gebiet...”
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 1: Gebiet HENH-KASSEL-PREVMITTE / HENH-KASSEL-PREVNORD
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert (Los 1): 143.117,25 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2023-02-01 📅
Datum des Endes: 2025-01-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max....”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,...”
Zusätzliche Informationen
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Gebiet HENH-KASSEL-PREVOST
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 2: Gebiet...”
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 2: Gebiet HENH-KASSEL-PREVOST
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert (Los 2): 115.483,51 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Gebiet HENH-KASSEL-PREVSUEDW
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 3: Gebiet...”
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 3: Gebiet HENH-KASSEL-PREVSUEDW
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert (Los 3): 144.231,23 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
4️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Gebiet BAB A 7
Titel
Los-Identifikationsnummer: 4
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 4: Gebiet BAB A 7 - AS...”
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 4: Gebiet BAB A 7 - AS 76 Lutterberg (km 297,6) - AS 81 Guxhagen (km 320,7)
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert (Los 4 ): 30.459,33 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
5️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 5
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 5: Gebiet BAB A 7 - AS...”
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 5: Gebiet BAB A 7 - AS 81 Guxhagen (km 320,7) - AS 84 Homberg/Efze (km 344,2)
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 30.459,33 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
6️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Gebiet BAB A 49
Titel
Los-Identifikationsnummer: 6
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 6: Gebiet BAB A 49 -...”
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 6: Gebiet BAB A 49 - Beginn/Ende A 49 (Lohfeldener Rüssel, km 121,8) - AS 14 Fritzlar (km 148,1)
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 30.459,33 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
7️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 7
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 7: Gebiet BAB A 49 - AS...”
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 7: Gebiet BAB A 49 - AS 14 Fritzlar (km 148,1) - AS 18 Schwalmstadt (km 178,1)
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 30.459,33 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
8️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Gebiet BAB A 44
Titel
Los-Identifikationsnummer: 8
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 8: Gebiet BAB A 44 - AD...”
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 8: Gebiet BAB A 44 - AD 70 Kassel-Süd (km 0,0) - AS 67 Zierenberg (km 18,4)
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 30.459,33 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
9️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 9
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 9: Gebiet BAB A 44 - AS...”
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 9: Gebiet BAB A 44 - AS 67 Zierenberg (km 18,4) - AS 64 Diemelstadt (km 48,6)
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 30.459,33 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
1️⃣0️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Gebiet Zuständigkeitsbereich BAB Mitte (A 7 ; A 5 ; A 4)
Titel
Los-Identifikationsnummer: 10
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 10: Gebiet BAB Mitte (A...”
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 10: Gebiet BAB Mitte (A 7 ; A 5 ; A 4)
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 113.833,07 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
1️⃣1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Gebiet Zuständigkeitsbereich BAB OST (A 4)
Titel
Los-Identifikationsnummer: 11
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 11: Gebiet BAB OST (A...”
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 11: Gebiet BAB OST (A 4)
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 113.833,07 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
1️⃣2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Gebiet Zuständigkeitsbereich BAB SÜD (A7 ; A 66)
Titel
Los-Identifikationsnummer: 12
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 12: Gebiet BAB SÜD (A7 ;...”
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 12: Gebiet BAB SÜD (A7 ; A 66)
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 113.833,07 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
1️⃣3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Gebiet Zuständigkeitsbereich BAB WEST (A 5)
Titel
Los-Identifikationsnummer: 13
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 13: Gebiet BAB WEST (A...”
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 13: Gebiet BAB WEST (A 5)
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 113.833,07 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
1️⃣4️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Gebiet HEMH-GIESSEN-PST-NORD
Titel
Los-Identifikationsnummer: 14
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 14: Gebiet...”
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 14: Gebiet HEMH-GIESSEN-PST-NORD
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 115.582,01 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
1️⃣5️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Gebiet HEMH-GIESSEN-PST-SUED
Titel
Los-Identifikationsnummer: 15
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 15: Gebiet...”
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 15: Gebiet HEMH-GIESSEN-PST-SUED
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 111.344,54 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
1️⃣6️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Gebiet HEMH-WETZLAR-PST
Titel
Los-Identifikationsnummer: 16
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 16: Gebiet...”
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 16: Gebiet HEMH-WETZLAR-PST
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 113.890,52 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
1️⃣7️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Gebiet HEMH-FRIEDBERG-PST
Titel
Los-Identifikationsnummer: 17
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 17: Gebiet...”
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 17: Gebiet HEMH-FRIEDBERG-PST
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 102.613,61 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
1️⃣8️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Gebiet HEMH-BAD-VILBEL-PST
Titel
Los-Identifikationsnummer: 18
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 18: Gebiet...”
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 18: Gebiet HEMH-BAD-VILBEL-PST
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 76.101,06 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
1️⃣9️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Gebiet BAB Nordwest (BAB A 45)
Titel
Los-Identifikationsnummer: 19
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 19: Gebiet BAB Nordwest...”
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 19: Gebiet BAB Nordwest (BAB A 45)
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 24.602,69 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
2️⃣0️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Gebiet BAB West (BAB A 45 ; A 485 ; A 480)
Titel
Los-Identifikationsnummer: 20
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 20: Gebiet BAB West (BAB...”
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 20: Gebiet BAB West (BAB A 45 ; A 485 ; A 480)
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 24.602,69 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
2️⃣1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Gebiet BAB Mitte (A 480 ; A 485 ; A 5)
Titel
Los-Identifikationsnummer: 21
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 21: Gebiet BAB Mitte (A...”
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 21: Gebiet BAB Mitte (A 480 ; A 485 ; A 5)
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 24.602,69 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
2️⃣2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Gebiet BAB Süd (A 45 ; A 5)
Titel
Los-Identifikationsnummer: 22
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 22: Gebiet BAB Süd (A 45...”
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 22: Gebiet BAB Süd (A 45 ; A 5)
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 24.602,69 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
2️⃣3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Gebiet HEWH-BAD-HOMBURG-PST
Titel
Los-Identifikationsnummer: 23
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 23: Gebiet...”
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 23: Gebiet HEWH-BAD-HOMBURG-PST
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 153.354,87 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
2️⃣4️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Gebiet HEWH-BAD-SCHWALBACH-PST
Titel
Los-Identifikationsnummer: 24
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 24: Gebiet...”
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 24: Gebiet HEWH-BAD-SCHWALBACH-PST
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 97.297,21 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
2️⃣5️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Gebiet HEWH-ESCHBORN-PST / HEWH-KELKHEIM-PST
Titel
Los-Identifikationsnummer: 25
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 25: Gebiet...”
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 25: Gebiet HEWH-ESCHBORN-PST / HEWH-KELKHEIM-PST
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 209.487,20 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
2️⃣6️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Gebiet HEWH-HOFHEIM-PST
Titel
Los-Identifikationsnummer: 26
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 26: Gebiet...”
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 26: Gebiet HEWH-HOFHEIM-PST
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 164.445,34 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
2️⃣7️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Gebiet HEWH-IDSTEIN-PST
Titel
Los-Identifikationsnummer: 27
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 27: Gebiet...”
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 27: Gebiet HEWH-IDSTEIN-PST
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 79.071,71 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
2️⃣8️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Gebiet HEWH-LIMBURG-PST
Titel
Los-Identifikationsnummer: 28
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 28: Gebiet...”
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 28: Gebiet HEWH-LIMBURG-PST
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 211.134,16 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
2️⃣9️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Gebiet HEWH-OBERURSEL-PST / HEWH-KOENIGSTEIN-PST
Titel
Los-Identifikationsnummer: 29
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 29: Gebiet...”
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 29: Gebiet HEWH-OBERURSEL-PST / HEWH-KOENIGSTEIN-PST
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 155.678,89 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
3️⃣0️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Gebiet HEWH-RÜDESHEIM-PST / HEWH-ELTVILLE-PST
Titel
Los-Identifikationsnummer: 30
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 30: Gebiet...”
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 30: Gebiet HEWH-RÜDESHEIM-PST / HEWH-ELTVILLE-PST
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 85.795,92 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
3️⃣1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Gebiet HEWH-USINGEN-PST
Titel
Los-Identifikationsnummer: 31
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 31: Gebiet...”
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 31: Gebiet HEWH-USINGEN-PST
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 99.844,84 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
3️⃣2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Gebiet HEWH-WEILBURG-PST
Titel
Los-Identifikationsnummer: 32
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 32: Gebiet...”
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 32: Gebiet HEWH-WEILBURG-PST
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 88.989,45 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
3️⃣3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Gebiet HEWH-WIESBADEN-PREV01 / HEWH-WIESBADEN-PREV04
Titel
Los-Identifikationsnummer: 33
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 33: Gebiet...”
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 33: Gebiet HEWH-WIESBADEN-PREV01 / HEWH-WIESBADEN-PREV04
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 154.847,38 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
3️⃣4️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Gebiet HEWH-WIESBADEN-PREV02 / HEWH-FLOERSHEIM-PST
Titel
Los-Identifikationsnummer: 34
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 34: Gebiet...”
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 34: Gebiet HEWH-WIESBADEN-PREV02 / HEWH-FLOERSHEIM-PST
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 99.968,80 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
3️⃣5️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Gebiet HEWH-WIESBADEN-PREV03 / HEWH-WIESBADEN-PREV05
Titel
Los-Identifikationsnummer: 35
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 35: Gebiet...”
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 35: Gebiet HEWH-WIESBADEN-PREV03 / HEWH-WIESBADEN-PREV05
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 185.800,97 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
3️⃣6️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Gebiet BAB A 643 ; A 66 ; A 671
Titel
Los-Identifikationsnummer: 36
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 36: Gebiet BAB A 643 ; A...”
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 36: Gebiet BAB A 643 ; A 66 ; A 671
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 62.820,83 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
3️⃣7️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Gebiet BAB A 66
Titel
Los-Identifikationsnummer: 37
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 37: Gebiet BAB A 66
Zur...”
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 37: Gebiet BAB A 66
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 62.820,83 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
3️⃣8️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Gebiet BAB A 3
Titel
Los-Identifikationsnummer: 38
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 38: Gebiet BAB A 3 - km...”
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 38: Gebiet BAB A 3 - km 97,555 bis AS (44) Bad Camberg (km 124,1)
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 62.820,83 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
3️⃣9️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 39
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 39: Gebiet BAB A 3- AS...”
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 39: Gebiet BAB A 3- AS (44) Bad Camberg (km 124,1) bis AS (46) WI-Niedernhausen (km 143,7)
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 62.820,83 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
4️⃣0️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 40
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 40: Gebiet BAB A 3 - AS...”
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 40: Gebiet BAB A 3 - AS (46) WI-Niedernhausen (km 143,7) bis AS (48) Raunheim (km 161,4)
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 62.820,83 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
4️⃣1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Gebiet HEFF-FRANKFURT-M-PREV01 / HEFF-FRANKFURT-M-PREV03
Titel
Los-Identifikationsnummer: 41
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 41: Gebiet...”
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 41: Gebiet HEFF-FRANKFURT-M-PREV01 / HEFF-FRANKFURT-M-PREV03
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 486.188,02 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
4️⃣2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Gebiet HEFF-FRANKFURT-M-PREV04 / HEFF-FRANKFURT-M-PREV13
Titel
Los-Identifikationsnummer: 42
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 42: Gebiet...”
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 42: Gebiet HEFF-FRANKFURT-M-PREV04 / HEFF-FRANKFURT-M-PREV13
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 568.623,58 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
4️⃣3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Gebiet HEFF-FRANKF.-PREV05 / HEFF-FRANKF.-PREV06 / HEFF-FRANKf.-PREV18
Titel
Los-Identifikationsnummer: 43
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 43: Gebiet...”
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 43: Gebiet HEFF-FRANKF.-PREV05 / HEFF-FRANKF.-PREV06 / HEFF-FRANKf.-PREV18
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 562.736,01 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
4️⃣4️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Gebiet HEFF-FRANKFURT-M-PREV08
Titel
Los-Identifikationsnummer: 44
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 44: Gebiet...”
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 44: Gebiet HEFF-FRANKFURT-M-PREV08
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 502.037,23 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
4️⃣5️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Gebiet HEFF-FRANKFURT-M-PREV10 / HEFF-FRANKFURT-M-PREV19
Titel
Los-Identifikationsnummer: 45
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 45: Gebiet...”
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 45: Gebiet HEFF-FRANKFURT-M-PREV10 / HEFF-FRANKFURT-M-PREV19
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 221.742,52 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
4️⃣6️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Gebiet HEFF-FRANKF.-PREV11 / HEFF-FRANKF.-PREV16 / HEFF-FRANKF.-PREV17
Titel
Los-Identifikationsnummer: 46
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 46: Gebiet...”
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 46: Gebiet HEFF-FRANKF.-PREV11 / HEFF-FRANKF.-PREV16 / HEFF-FRANKF.-PREV17
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 674.635,65 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
4️⃣7️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Gebiet HEFF-FRANKFURT-M-PREV12 / HEFF-FRANKFURT-M-PREV14
Titel
Los-Identifikationsnummer: 47
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 47: Gebiet...”
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 47: Gebiet HEFF-FRANKFURT-M-PREV12 / HEFF-FRANKFURT-M-PREV14
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 417.774,43 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
4️⃣8️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Gebiet VERKEHRSWEGE FRANKFURT BAB A 3 ; A 5 ; B 43/44
Titel
Los-Identifikationsnummer: 48
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 48: Gebiet VERKEHRSWEGE...”
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 48: Gebiet VERKEHRSWEGE FRANKFURT BAB A 3 ; A 5 ; B 43/44
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 267.960,50 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
4️⃣9️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Gebiet VERKEHRSWEGE FRANKFURT BAB (A 5 ; A 66 ; A 648)
Titel
Los-Identifikationsnummer: 49
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 49: Gebiet VERKEHRSWEGE...”
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 49: Gebiet VERKEHRSWEGE FRANKFURT BAB (A 5 ; A 66 ; A 648)
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 267.960,50 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
5️⃣0️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Gebiet VERKEHRSWEGE FRANKFURT BAB (A 66 ; B 40)
Titel
Los-Identifikationsnummer: 50
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 50: Gebiet VERKEHRSWEGE...”
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 50: Gebiet VERKEHRSWEGE FRANKFURT BAB (A 66 ; B 40)
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 267.960,50 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
5️⃣1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Gebiet VERKEHRSWEGE FRANKFURT BAB (A 5 ; A 661)
Titel
Los-Identifikationsnummer: 51
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 51: Gebiet VERKEHRSWEGE...”
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 51: Gebiet VERKEHRSWEGE FRANKFURT BAB (A 5 ; A 661)
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 267.960,50 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
5️⃣2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Gebiet VERKEHRSWEGE FRANKFURT BAB (A 661 ; B 3)
Titel
Los-Identifikationsnummer: 52
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 52: Gebiet VERKEHRSWEGE...”
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 52: Gebiet VERKEHRSWEGE FRANKFURT BAB (A 661 ; B 3)
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 267.960,50 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
5️⃣3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Gebiet VERKEHRSWEGE FRANKFURT BAB (A 661 ; A 3)
Titel
Los-Identifikationsnummer: 53
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 53: Gebiet VERKEHRSWEGE...”
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 53: Gebiet VERKEHRSWEGE FRANKFURT BAB (A 661 ; A 3)
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 267.960,50 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
5️⃣4️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Gebiet HESO-OFFENBACH-PREV
Titel
Los-Identifikationsnummer: 54
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 54: Gebiet...”
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 54: Gebiet HESO-OFFENBACH-PREV
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 90.785,86 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
5️⃣5️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Gebiet AUTOBAHNABSCHNITT: BAB A 3
Titel
Los-Identifikationsnummer: 55
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 55: Gebiet BAB A 3
Zur...”
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 55: Gebiet BAB A 3
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 12.776,49 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
5️⃣6️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Gebiet AUTOBAHNABSCHNITT BAB A 66
Titel
Los-Identifikationsnummer: 56
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 56: Gebiet BAB A 66
Zur...”
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 56: Gebiet BAB A 66
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 12.776,49 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
5️⃣7️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Gebiet AUTOBAHNABSCHNITT: BAB A 45
Titel
Los-Identifikationsnummer: 57
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 57: Gebiet BAB A 45
Zur...”
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 57: Gebiet BAB A 45
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 12.776,49 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
5️⃣8️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Gebiet AUTOBAHNABSCHNITT BAB A 45 ; A 3
Titel
Los-Identifikationsnummer: 58
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 58: Gebiet BAB A 45 ; A...”
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 58: Gebiet BAB A 45 ; A 3
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 12.776,49 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
5️⃣9️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 59
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 59: Gebiet BAB A 66
Zur...”
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 59: Gebiet BAB A 66
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 12.776,49 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
6️⃣0️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 60
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 60: Gebiet BAB A 66
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Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 60: Gebiet BAB A 66
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 12.776,49 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
6️⃣1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Gebiet BUNDESSTRASSENABSCHNITT B 43a
Titel
Los-Identifikationsnummer: 61
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 61: Gebiet...”
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 61: Gebiet BUNDESSTRASSENABSCHNITT B 43a
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 12.776,49 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
6️⃣2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Gebiet BUNDESSTRASSENABSCHNITT B 45
Titel
Los-Identifikationsnummer: 62
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 62: Gebiet...”
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 62: Gebiet BUNDESSTRASSENABSCHNITT B 45
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 12.776,49 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
6️⃣3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Gebiet AUTOBAHNABSCHNITT A 661
Titel
Los-Identifikationsnummer: 63
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 63: Gebiet A 661
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Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 63: Gebiet A 661
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 12.776,49 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
6️⃣4️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Gebiet HESH-BENSHEIM-PST
Titel
Los-Identifikationsnummer: 64
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 64: Gebiet...”
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 64: Gebiet HESH-BENSHEIM-PST
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 36.131,33 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
6️⃣5️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Gebiet HESH-BISCHOFSHEIM-PST
Titel
Los-Identifikationsnummer: 65
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 65: Gebiet...”
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 65: Gebiet HESH-BISCHOFSHEIM-PST
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 36.868,99 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
6️⃣6️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Gebiet HESH-DARMSTADT-PREV01
Titel
Los-Identifikationsnummer: 66
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 66: Gebiet...”
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 66: Gebiet HESH-DARMSTADT-PREV01
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 119.618,28 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
6️⃣7️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Gebiet HESH-DARMSTADT-PREV02
Titel
Los-Identifikationsnummer: 67
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 67: Gebiet...”
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 67: Gebiet HESH-DARMSTADT-PREV02
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 67.049,78 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
6️⃣8️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Gebiet HESH-DARMSTADT-PREV03
Titel
Los-Identifikationsnummer: 68
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 68: Gebiet...”
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 68: Gebiet HESH-DARMSTADT-PREV03
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 65.849,99 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
6️⃣9️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Gebiet HESH-DIEBURG-PST
Titel
Los-Identifikationsnummer: 69
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 69: Gebiet...”
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 69: Gebiet HESH-DIEBURG-PST
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 140.150,52 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
7️⃣0️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Gebiet HESH-GERNSHEIM-PST
Titel
Los-Identifikationsnummer: 70
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 70: Gebiet...”
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 70: Gebiet HESH-GERNSHEIM-PST
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 39.362,27 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
7️⃣1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Gebiet HESH-GRIESHEIM-PST
Titel
Los-Identifikationsnummer: 71
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 71: Gebiet...”
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 71: Gebiet HESH-GRIESHEIM-PST
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 33.703,39 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
7️⃣2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Gebiet HESH-GROSS-GER-PST
Titel
Los-Identifikationsnummer: 72
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 72: Gebiet...”
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 72: Gebiet HESH-GROSS-GER-PST
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 67.349,86 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
7️⃣3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Gebiet HESH-HEPPENHEIM-PST
Titel
Los-Identifikationsnummer: 73
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 73: Gebiet...”
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 73: Gebiet HESH-HEPPENHEIM-PST
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 70.185,61 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
7️⃣4️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Gebiet HESH-HOECHST-OD-PST
Titel
Los-Identifikationsnummer: 74
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 74: Gebiet...”
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 74: Gebiet HESH-HOECHST-OD-PST
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 52.542,17 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
7️⃣5️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Gebiet HESH-KELSTERBACH-PST
Titel
Los-Identifikationsnummer: 75
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 75: Gebiet...”
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 75: Gebiet HESH-KELSTERBACH-PST
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 26.475,96 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
7️⃣6️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Gebiet HESH-LAMPERTHEIM-VHM-PST
Titel
Los-Identifikationsnummer: 76
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 76: Gebiet...”
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 76: Gebiet HESH-LAMPERTHEIM-VHM-PST
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 68.241,24 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
7️⃣7️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Gebiet HESH-MOERFELDEN-PST
Titel
Los-Identifikationsnummer: 77
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 77: Gebiet...”
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 77: Gebiet HESH-MOERFELDEN-PST
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 40.438,30 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
7️⃣8️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Gebiet HESH-OBER-RAMSTADT-PST
Titel
Los-Identifikationsnummer: 78
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 78: Gebiet...”
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 78: Gebiet HESH-OBER-RAMSTADT-PST
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 90.915,53 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
7️⃣9️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Gebiet HESH-PFUNGSTADT-PST
Titel
Los-Identifikationsnummer: 79
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 79: Gebiet...”
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 79: Gebiet HESH-PFUNGSTADT-PST
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 119.312,92 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
8️⃣0️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Gebiet HESH-RUESSELSHEIM-PST
Titel
Los-Identifikationsnummer: 80
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 80: Gebiet...”
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 80: Gebiet HESH-RUESSELSHEIM-PST
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 70.338,85 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
8️⃣1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Gebiet Autobahnabschnitt: BAB A 60 ; A 671 ; A 67 ; A 3
Titel
Los-Identifikationsnummer: 81
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 81: Gebiet BAB A 60 ; A...”
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 81: Gebiet BAB A 60 ; A 671 ; A 67 ; A 3
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 92.091,26 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
8️⃣2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Gebiet Autobahnabschnitt BAB A 67 ; A 5 ; A 672
Titel
Los-Identifikationsnummer: 82
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 82: Gebiet BAB A 67 ; A...”
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 82: Gebiet BAB A 67 ; A 5 ; A 672
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 92.091,26 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
8️⃣3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Gebiet Autobahnabschnitt: BAB A 67 ; A5
Titel
Los-Identifikationsnummer: 83
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 83: Gebiet BAB A 67 ;...”
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 83: Gebiet BAB A 67 ; A5
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 92.091,26 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
8️⃣4️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Gebiet Autobahnabschnitt: BAB A 67 ; A6 ; A5
Titel
Los-Identifikationsnummer: 84
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 84: Gebiet...”
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung
Los 84: Gebiet Autobahnabschnitt: BAB A 67 ; A6 ; A5
Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen.
Hinweis zum maximalen Auftragswert: 92.091,26 EUR
Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er
entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los.
Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Interessierte Wirtschaftsteilnehmer haben losweise jeweils folgende Erklärungen mit ihrem Angebot...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Interessierte Wirtschaftsteilnehmer haben losweise jeweils folgende Erklärungen mit ihrem Angebot abzugeben:
1. Bietergemeinschaften
Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft, hat diese mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im Auftragsfall erklärt ist, und
- dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft und (im Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften.
Die rechtlichen Anforderungen an die Bildung von Bietergemeinschaften sind einzuhalten. Außerdem hat die Bietergemeinschaft die Rechtsform anzugeben, die sie für die Erfüllung des Auftrages annehmen wird.
Die Bietergemeinschaft hat für diese Erklärung die Anlage 202 "Bietergemeinschaft" zu verwenden und diese Anlage als Bestandteil des Angebots ausgefüllt einzureichen.
2. Ausschlussgründe
2.1. Zwingende Ausschlussgründe des § 123 Abs. 1 bis 3 GWB
Eigenerklärung (gemäß § 123 Abs. 1-3 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen des Bieters zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach:
- § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
- § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
- § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
- § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
- § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
- den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
- Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländi-scher Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
- den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).
2.2. Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung
Eigenerklärung, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB).
2.3. Fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB
Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass
- weder das Unternehmen des Bieters noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder ar-beitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
- das Unternehmen des Bieters nicht zahlungsunfähig ist/sind, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
- weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird,
- weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, eine Vereinbarung mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
- das Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfol-ge geführt hat.
Falls eine oder mehrere der oben aufgeführten Ausschlussgründe grundsätzlich erfüllt sind, hat das Unternehmen diejenigen Ausschlussgründe konkret zu benennen und außerdem Gründe darzulegen (wie beispielsweise Darlegung einer abgegebenen Verpflichtung zur Nachzahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB), warum er dennoch als geeignet anzusehen ist.
Die Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 201 "Ausschlussgründe" zu verwenden. Der Bieter hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil seines Angebots einzureichen.
3. Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Der Bieter hat die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister seines Niederlassungsmitgliedstaats durch Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister - nicht älter als sechs (6) Monate - nachzuweisen.
Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt, § 44 Abs. 1 Satz 2 VgV.
Bei Bietergemeinschaften ist ein entsprechender Nachweis für jedes ihrer Mitglieder einzureichen.
Bei eignungsverleihenden Unterauftragnehmern ist ein entsprechender Nachweis für jeden eignungsverleihenden Unterauftragnehmer einzureichen.
Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat den Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister als Bestandteil seines / ihres Angebots einzureichen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Tätigkeitsbezogener Jahresumsatz
Eigenerklärung, aus der der Jahresumsatz (netto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Fahrzeugabschleppdienste) in jedem...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Tätigkeitsbezogener Jahresumsatz
Eigenerklärung, aus der der Jahresumsatz (netto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Fahrzeugabschleppdienste) in jedem der letzten drei (3) Geschäftsjahre (2019, 2020 und 2021) er-sichtlich ist.
Mindestanforderung ist ein Jahresumsatz (netto) in Höhe von mindestens
a) 40.000,- EUR (netto), soweit der Bieter für folgende Lose ein Angebot einreicht:
Lose 64, 65, 67, 68, 70, 71, 72, 73, 74, 75, 76, 77, 80;
b) 120.000,- EUR (netto), soweit der Bieter für folgende Lose ein Angebot einreicht:
Lose 1, 2, 3, 14, 15, 16, 17, 18, 23, 24, 26, 27, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 54, 66, 69, 78, 79;
c) 360.000,- EUR (netto), soweit der Bieter für folgende Lose ein Angebot einreicht:
Lose 25, 28, 41, 42, 43, 44, 45, 46, 47, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 19, 20, 21, 22, 36, 37, 38, 39, 40, 48, 49, 50, 51, 52, 53, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 61, 62, 63, 81, 82, 83, 84;
im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Fahrzeugabschleppdienste) in jedem der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019, 2020 und 2021).
Soweit ein Bieter beispielsweise einen Jahresumsatz (netto) in Höhe 123.000,- EUR (netto) in jedem der maßgeblichen Geschäftsjahre hatte, hat er den erforderlichen tätigkeitsbezogenen Jahresumsatz für alle Lose der Kategorie a) und b).
Geforderte Mindeststandards / Mindestanforderungen an die Eignung
Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an den tätigkeitsbezogenen Jahresumsatz (netto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Fahrzeugabschleppdienste).
Bei Bietergemeinschaften ist in jedem der letzten drei (3) Geschäftsjahre (2019, 2020 und 2021) der jeweilige tätigkeitsbezogene Jahresumsatz (netto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Fahrzeugabschleppdienste) der Bietergemeinschafts-Mitglieder zu addieren; bei Bietergemeinschaften ist die jeweilige Summe je Geschäftsjahr maßgeblich für die Einhaltung der vorgenannten Mindestanforderung.
Der Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 208 "Tätigkeitsbezogener Jahresumsatz" zu verwenden. Der Bieter hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil seines Angebots einzureichen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen und Ziffern dieser EU-Auftragsbekanntmachung, wird aus technischen Gründen auf die weiteren Bedingungen für den...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen und Ziffern dieser EU-Auftragsbekanntmachung, wird aus technischen Gründen auf die weiteren Bedingungen für den Auftrag insbesondere Kapitel 11 der Anlage 802 "Leistungsbeschreibung" verwiesen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-12-05
13:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-01-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-12-05
13:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): entfällt
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 - 3
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151/126603📞
Fax: +49 6151/125816 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht ab-helfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Ver-trags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht be-rücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter er-gangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2022/S 225-647197 (2022-11-17)
Ergänzende Angaben (2022-12-01)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2022/S 225-647197
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: Ii.
Los-Identifikationsnummer: 1
Ort des zu ändernden Textes: 2.5
Alter Wert
Text:
“Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsun-terlagen aufgeführt” Neuer Wert
Text: Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: Ii.
Los-Identifikationsnummer: 2
Ort des zu ändernden Textes: 2.5
Alter Wert
Text:
“Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsun-terlagen aufgeführt” Neuer Wert
Text: Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: Ii.
Los-Identifikationsnummer: 3
Ort des zu ändernden Textes: 2.5
Alter Wert
Text:
“Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsun-terlagen aufgeführt” Neuer Wert
Text: Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: Ii.
Los-Identifikationsnummer: 4
Ort des zu ändernden Textes: 2.5
Alter Wert
Text:
“Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsun-terlagen aufgeführt” Neuer Wert
Text: Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: Ii.
Los-Identifikationsnummer: 5
Ort des zu ändernden Textes: 2.5
Alter Wert
Text:
“Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsun-terlagen aufgeführt” Neuer Wert
Text: Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: Ii.
Los-Identifikationsnummer: 6
Ort des zu ändernden Textes: 2.5
Alter Wert
Text:
“Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsun-terlagen aufgeführt” Neuer Wert
Text: Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: Ii.
Los-Identifikationsnummer: 7
Ort des zu ändernden Textes: 2.5
Alter Wert
Text:
“Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsun-terlagen aufgeführt” Neuer Wert
Text: Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: Ii.
Los-Identifikationsnummer: 8
Ort des zu ändernden Textes: 2.5
Alter Wert
Text:
“Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsun-terlagen aufgeführt” Neuer Wert
Text: Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: Ii.
Los-Identifikationsnummer: 9
Ort des zu ändernden Textes: 2.5
Alter Wert
Text:
“Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsun-terlagen aufgeführt” Neuer Wert
Text: Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: Ii.
Los-Identifikationsnummer: 10
Ort des zu ändernden Textes: 2.5
Alter Wert
Text:
“Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsun-terlagen aufgeführt” Neuer Wert
Text: Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: Ii.
Los-Identifikationsnummer: 11
Ort des zu ändernden Textes: 2.5
Alter Wert
Text:
“Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsun-terlagen aufgeführt” Neuer Wert
Text: Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: Ii.
Los-Identifikationsnummer: 12
Ort des zu ändernden Textes: 2.5
Alter Wert
Text:
“Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsun-terlagen aufgeführt” Neuer Wert
Text: Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: Ii.
Los-Identifikationsnummer: 13
Ort des zu ändernden Textes: 2.5
Alter Wert
Text:
“Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsun-terlagen aufgeführt” Neuer Wert
Text: Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: Ii.
Los-Identifikationsnummer: 14
Ort des zu ändernden Textes: 2.5
Alter Wert
Text:
“Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsun-terlagen aufgeführt” Neuer Wert
Text: Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: Ii.
Los-Identifikationsnummer: 15
Ort des zu ändernden Textes: 2.5
Alter Wert
Text:
“Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsun-terlagen aufgeführt” Neuer Wert
Text: Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: Ii.
Los-Identifikationsnummer: 16
Ort des zu ändernden Textes: 2.5
Alter Wert
Text:
“Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsun-terlagen aufgeführt” Neuer Wert
Text: Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: Ii.
Los-Identifikationsnummer: 17
Ort des zu ändernden Textes: 2.5
Alter Wert
Text:
“Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsun-terlagen aufgeführt” Neuer Wert
Text: Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: Ii.
Los-Identifikationsnummer: 18
Ort des zu ändernden Textes: 2.5
Alter Wert
Text:
“Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsun-terlagen aufgeführt” Neuer Wert
Text: Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: Ii.
Los-Identifikationsnummer: 19
Ort des zu ändernden Textes: 2.5
Alter Wert
Text:
“Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsun-terlagen aufgeführt” Neuer Wert
Text: Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: Ii.
Los-Identifikationsnummer: 20
Ort des zu ändernden Textes: 2.5
Alter Wert
Text:
“Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsun-terlagen aufgeführt” Neuer Wert
Text: Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: Ii.
Los-Identifikationsnummer: 21
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Text: Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium.
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Text:
“Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsun-terlagen aufgeführt” Neuer Wert
Text: Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium.
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Los-Identifikationsnummer: 84
Ort des zu ändernden Textes: 2.5
Alter Wert
Text:
“Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsun-terlagen aufgeführt” Neuer Wert
Text: Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: Iv.
Ort des zu ändernden Textes: 2.2
Alter Wert
Datum: 2022-12-05 📅
Zeit: 13:00
Neuer Wert
Datum: 2022-12-12 📅
Zeit: 13:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: Iv.
Ort des zu ändernden Textes: 2.6
Alter Wert
Datum: 2022-01-31 📅
Neuer Wert
Datum: 2022-02-10 📅
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: Iv.
Ort des zu ändernden Textes: 2.7
Alter Wert
Datum: 2022-12-05 📅
Zeit: 13:00
Neuer Wert
Datum: 2022-12-12 📅
Zeit: 13:00
Quelle: OJS 2022/S 235-676788 (2022-12-01)
Ergänzende Angaben (2022-12-02)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: Ii.
Los-Identifikationsnummer: 1
Ort des zu ändernden Textes: 2.7
Alter Wert
Text:
“Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max....”
Text
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
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Text:
“Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein...”
Text
Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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Nummer des Abschnitts: Ii.
Los-Identifikationsnummer: 2
Ort des zu ändernden Textes: 2.7
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Text:
“Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max....”
Text
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
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Text:
“Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein...”
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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Los-Identifikationsnummer: 3
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“Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max....”
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Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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Los-Identifikationsnummer: 4
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Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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Los-Identifikationsnummer: 5
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Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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Los-Identifikationsnummer: 7
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Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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Los-Identifikationsnummer: 8
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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Los-Identifikationsnummer: 9
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Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
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Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
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“Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max....”
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Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
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“Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein...”
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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Los-Identifikationsnummer: 14
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Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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Los-Identifikationsnummer: 15
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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Los-Identifikationsnummer: 16
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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Los-Identifikationsnummer: 17
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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Nummer des Abschnitts: Ii.
Los-Identifikationsnummer: 24
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“Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max....”
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Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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Los-Identifikationsnummer: 25
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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Los-Identifikationsnummer: 26
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Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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Los-Identifikationsnummer: 27
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Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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Los-Identifikationsnummer: 28
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Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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Los-Identifikationsnummer: 29
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Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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Los-Identifikationsnummer: 30
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Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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Los-Identifikationsnummer: 31
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Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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Los-Identifikationsnummer: 32
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Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
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“Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein...”
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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“Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein...”
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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Nummer des Abschnitts: Ii.
Los-Identifikationsnummer: 35
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“Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max....”
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Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
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“Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein...”
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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Los-Identifikationsnummer: 36
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Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
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“Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein...”
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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Los-Identifikationsnummer: 37
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Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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Los-Identifikationsnummer: 38
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Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
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“Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein...”
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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Los-Identifikationsnummer: 39
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Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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Los-Identifikationsnummer: 40
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Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
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“Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein...”
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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Los-Identifikationsnummer: 41
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“Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max....”
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Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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Los-Identifikationsnummer: 42
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Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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Los-Identifikationsnummer: 43
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Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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Los-Identifikationsnummer: 44
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Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
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“Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max....”
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Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
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“Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein...”
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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Nummer des Abschnitts: Ii.
Los-Identifikationsnummer: 46
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Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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Los-Identifikationsnummer: 47
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Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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Los-Identifikationsnummer: 48
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Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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Los-Identifikationsnummer: 49
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Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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Los-Identifikationsnummer: 50
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Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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Los-Identifikationsnummer: 51
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“Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein...”
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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Los-Identifikationsnummer: 52
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Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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Los-Identifikationsnummer: 53
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
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Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
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Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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“Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein...”
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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Nummer des Abschnitts: Ii.
Los-Identifikationsnummer: 67
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“Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max....”
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Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
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“Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein...”
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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Nummer des Abschnitts: Ii.
Los-Identifikationsnummer: 68
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“Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max....”
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Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
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“Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein...”
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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Nummer des Abschnitts: Ii.
Los-Identifikationsnummer: 69
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Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
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“Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein...”
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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Nummer des Abschnitts: Ii.
Los-Identifikationsnummer: 70
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“Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max....”
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Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
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“Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein...”
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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Los-Identifikationsnummer: 71
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“Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max....”
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Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
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“Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein...”
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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Los-Identifikationsnummer: 72
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Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
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“Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein...”
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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Nummer des Abschnitts: Ii.
Los-Identifikationsnummer: 73
Ort des zu ändernden Textes: 2.7
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“Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max....”
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Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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Los-Identifikationsnummer: 74
Ort des zu ändernden Textes: 2.7
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“Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max....”
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Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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Los-Identifikationsnummer: 75
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Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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Los-Identifikationsnummer: 76
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Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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Los-Identifikationsnummer: 77
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“Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max....”
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Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
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“Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein...”
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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Nummer des Abschnitts: Ii.
Los-Identifikationsnummer: 78
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Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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Nummer des Abschnitts: Ii.
Los-Identifikationsnummer: 79
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Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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Los-Identifikationsnummer: 80
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Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
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“Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein...”
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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Nummer des Abschnitts: Ii.
Los-Identifikationsnummer: 81
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Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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Los-Identifikationsnummer: 82
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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Nummer des Abschnitts: Ii.
Los-Identifikationsnummer: 83
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Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
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“Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein...”
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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Los-Identifikationsnummer: 84
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Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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Quelle: OJS 2022/S 236-680337 (2022-12-02)
Ergänzende Angaben (2022-12-07)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: Ii.
Los-Identifikationsnummer: 1
Ort des zu ändernden Textes: 2.7
Alter Wert
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.Die Laufzeit der jeweiligen Einzelabrufe ist mit Blick auf das Verwahren unabhängig von der Laufzeit der Rahmenvereinbarung.Der in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" in der letzten Spalte ganz rechts je Los angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung, das heißt während der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen), maximal einseitig von dem Auftragnehmer abrufen darf. Ist dieser Höchstwert erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert hinaus einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Es bleibt dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer aber unbenommen, in den Grenzen des § 132 GWB in beiderseitigem Einvernehmen Änderungen an der Rahmenvereinbarung zu vereinbaren.
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Los-Identifikationsnummer: 2
Ort des zu ändernden Textes: 2.7
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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“Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein...”
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.Die Laufzeit der jeweiligen Einzelabrufe ist mit Blick auf das Verwahren unabhängig von der Laufzeit der Rahmenvereinbarung.Der in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" in der letzten Spalte ganz rechts je Los angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung, das heißt während der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen), maximal einseitig von dem Auftragnehmer abrufen darf. Ist dieser Höchstwert erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert hinaus einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Es bleibt dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer aber unbenommen, in den Grenzen des § 132 GWB in beiderseitigem Einvernehmen Änderungen an der Rahmenvereinbarung zu vereinbaren.
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Los-Identifikationsnummer: 3
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.Die Laufzeit der jeweiligen Einzelabrufe ist mit Blick auf das Verwahren unabhängig von der Laufzeit der Rahmenvereinbarung.Der in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" in der letzten Spalte ganz rechts je Los angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung, das heißt während der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen), maximal einseitig von dem Auftragnehmer abrufen darf. Ist dieser Höchstwert erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert hinaus einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Es bleibt dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer aber unbenommen, in den Grenzen des § 132 GWB in beiderseitigem Einvernehmen Änderungen an der Rahmenvereinbarung zu vereinbaren.
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.Die Laufzeit der jeweiligen Einzelabrufe ist mit Blick auf das Verwahren unabhängig von der Laufzeit der Rahmenvereinbarung.Der in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" in der letzten Spalte ganz rechts je Los angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung, das heißt während der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen), maximal einseitig von dem Auftragnehmer abrufen darf. Ist dieser Höchstwert erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert hinaus einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Es bleibt dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer aber unbenommen, in den Grenzen des § 132 GWB in beiderseitigem Einvernehmen Änderungen an der Rahmenvereinbarung zu vereinbaren.
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.Die Laufzeit der jeweiligen Einzelabrufe ist mit Blick auf das Verwahren unabhängig von der Laufzeit der Rahmenvereinbarung.Der in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" in der letzten Spalte ganz rechts je Los angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung, das heißt während der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen), maximal einseitig von dem Auftragnehmer abrufen darf. Ist dieser Höchstwert erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert hinaus einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Es bleibt dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer aber unbenommen, in den Grenzen des § 132 GWB in beiderseitigem Einvernehmen Änderungen an der Rahmenvereinbarung zu vereinbaren.
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.Die Laufzeit der jeweiligen Einzelabrufe ist mit Blick auf das Verwahren unabhängig von der Laufzeit der Rahmenvereinbarung.Der in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" in der letzten Spalte ganz rechts je Los angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung, das heißt während der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen), maximal einseitig von dem Auftragnehmer abrufen darf. Ist dieser Höchstwert erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert hinaus einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Es bleibt dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer aber unbenommen, in den Grenzen des § 132 GWB in beiderseitigem Einvernehmen Änderungen an der Rahmenvereinbarung zu vereinbaren.
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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“Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein...”
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.Die Laufzeit der jeweiligen Einzelabrufe ist mit Blick auf das Verwahren unabhängig von der Laufzeit der Rahmenvereinbarung.Der in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" in der letzten Spalte ganz rechts je Los angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung, das heißt während der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen), maximal einseitig von dem Auftragnehmer abrufen darf. Ist dieser Höchstwert erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert hinaus einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Es bleibt dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer aber unbenommen, in den Grenzen des § 132 GWB in beiderseitigem Einvernehmen Änderungen an der Rahmenvereinbarung zu vereinbaren.
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.Die Laufzeit der jeweiligen Einzelabrufe ist mit Blick auf das Verwahren unabhängig von der Laufzeit der Rahmenvereinbarung.Der in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" in der letzten Spalte ganz rechts je Los angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung, das heißt während der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen), maximal einseitig von dem Auftragnehmer abrufen darf. Ist dieser Höchstwert erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert hinaus einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Es bleibt dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer aber unbenommen, in den Grenzen des § 132 GWB in beiderseitigem Einvernehmen Änderungen an der Rahmenvereinbarung zu vereinbaren.
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.Die Laufzeit der jeweiligen Einzelabrufe ist mit Blick auf das Verwahren unabhängig von der Laufzeit der Rahmenvereinbarung.Der in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" in der letzten Spalte ganz rechts je Los angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung, das heißt während der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen), maximal einseitig von dem Auftragnehmer abrufen darf. Ist dieser Höchstwert erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert hinaus einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Es bleibt dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer aber unbenommen, in den Grenzen des § 132 GWB in beiderseitigem Einvernehmen Änderungen an der Rahmenvereinbarung zu vereinbaren.
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Los-Identifikationsnummer: 11
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.Die Laufzeit der jeweiligen Einzelabrufe ist mit Blick auf das Verwahren unabhängig von der Laufzeit der Rahmenvereinbarung.Der in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" in der letzten Spalte ganz rechts je Los angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung, das heißt während der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen), maximal einseitig von dem Auftragnehmer abrufen darf. Ist dieser Höchstwert erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert hinaus einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Es bleibt dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer aber unbenommen, in den Grenzen des § 132 GWB in beiderseitigem Einvernehmen Änderungen an der Rahmenvereinbarung zu vereinbaren.
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Los-Identifikationsnummer: 12
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.Die Laufzeit der jeweiligen Einzelabrufe ist mit Blick auf das Verwahren unabhängig von der Laufzeit der Rahmenvereinbarung.Der in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" in der letzten Spalte ganz rechts je Los angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung, das heißt während der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen), maximal einseitig von dem Auftragnehmer abrufen darf. Ist dieser Höchstwert erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert hinaus einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Es bleibt dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer aber unbenommen, in den Grenzen des § 132 GWB in beiderseitigem Einvernehmen Änderungen an der Rahmenvereinbarung zu vereinbaren.
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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“Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein...”
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.Die Laufzeit der jeweiligen Einzelabrufe ist mit Blick auf das Verwahren unabhängig von der Laufzeit der Rahmenvereinbarung.Der in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" in der letzten Spalte ganz rechts je Los angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung, das heißt während der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen), maximal einseitig von dem Auftragnehmer abrufen darf. Ist dieser Höchstwert erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert hinaus einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Es bleibt dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer aber unbenommen, in den Grenzen des § 132 GWB in beiderseitigem Einvernehmen Änderungen an der Rahmenvereinbarung zu vereinbaren.
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.Die Laufzeit der jeweiligen Einzelabrufe ist mit Blick auf das Verwahren unabhängig von der Laufzeit der Rahmenvereinbarung.Der in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" in der letzten Spalte ganz rechts je Los angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung, das heißt während der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen), maximal einseitig von dem Auftragnehmer abrufen darf. Ist dieser Höchstwert erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert hinaus einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Es bleibt dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer aber unbenommen, in den Grenzen des § 132 GWB in beiderseitigem Einvernehmen Änderungen an der Rahmenvereinbarung zu vereinbaren.
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.Die Laufzeit der jeweiligen Einzelabrufe ist mit Blick auf das Verwahren unabhängig von der Laufzeit der Rahmenvereinbarung.Der in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" in der letzten Spalte ganz rechts je Los angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung, das heißt während der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen), maximal einseitig von dem Auftragnehmer abrufen darf. Ist dieser Höchstwert erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert hinaus einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Es bleibt dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer aber unbenommen, in den Grenzen des § 132 GWB in beiderseitigem Einvernehmen Änderungen an der Rahmenvereinbarung zu vereinbaren.
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Los-Identifikationsnummer: 17
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.Die Laufzeit der jeweiligen Einzelabrufe ist mit Blick auf das Verwahren unabhängig von der Laufzeit der Rahmenvereinbarung.Der in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" in der letzten Spalte ganz rechts je Los angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung, das heißt während der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen), maximal einseitig von dem Auftragnehmer abrufen darf. Ist dieser Höchstwert erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert hinaus einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Es bleibt dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer aber unbenommen, in den Grenzen des § 132 GWB in beiderseitigem Einvernehmen Änderungen an der Rahmenvereinbarung zu vereinbaren.
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.Die Laufzeit der jeweiligen Einzelabrufe ist mit Blick auf das Verwahren unabhängig von der Laufzeit der Rahmenvereinbarung.Der in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" in der letzten Spalte ganz rechts je Los angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung, das heißt während der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen), maximal einseitig von dem Auftragnehmer abrufen darf. Ist dieser Höchstwert erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert hinaus einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Es bleibt dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer aber unbenommen, in den Grenzen des § 132 GWB in beiderseitigem Einvernehmen Änderungen an der Rahmenvereinbarung zu vereinbaren.
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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“Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein...”
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.Die Laufzeit der jeweiligen Einzelabrufe ist mit Blick auf das Verwahren unabhängig von der Laufzeit der Rahmenvereinbarung.Der in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" in der letzten Spalte ganz rechts je Los angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung, das heißt während der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen), maximal einseitig von dem Auftragnehmer abrufen darf. Ist dieser Höchstwert erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert hinaus einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Es bleibt dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer aber unbenommen, in den Grenzen des § 132 GWB in beiderseitigem Einvernehmen Änderungen an der Rahmenvereinbarung zu vereinbaren.
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Los-Identifikationsnummer: 21
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.Die Laufzeit der jeweiligen Einzelabrufe ist mit Blick auf das Verwahren unabhängig von der Laufzeit der Rahmenvereinbarung.Der in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" in der letzten Spalte ganz rechts je Los angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung, das heißt während der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen), maximal einseitig von dem Auftragnehmer abrufen darf. Ist dieser Höchstwert erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert hinaus einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Es bleibt dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer aber unbenommen, in den Grenzen des § 132 GWB in beiderseitigem Einvernehmen Änderungen an der Rahmenvereinbarung zu vereinbaren.
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Los-Identifikationsnummer: 22
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.Die Laufzeit der jeweiligen Einzelabrufe ist mit Blick auf das Verwahren unabhängig von der Laufzeit der Rahmenvereinbarung.Der in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" in der letzten Spalte ganz rechts je Los angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung, das heißt während der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen), maximal einseitig von dem Auftragnehmer abrufen darf. Ist dieser Höchstwert erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert hinaus einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Es bleibt dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer aber unbenommen, in den Grenzen des § 132 GWB in beiderseitigem Einvernehmen Änderungen an der Rahmenvereinbarung zu vereinbaren.
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Los-Identifikationsnummer: 23
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.Die Laufzeit der jeweiligen Einzelabrufe ist mit Blick auf das Verwahren unabhängig von der Laufzeit der Rahmenvereinbarung.Der in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" in der letzten Spalte ganz rechts je Los angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung, das heißt während der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen), maximal einseitig von dem Auftragnehmer abrufen darf. Ist dieser Höchstwert erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert hinaus einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Es bleibt dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer aber unbenommen, in den Grenzen des § 132 GWB in beiderseitigem Einvernehmen Änderungen an der Rahmenvereinbarung zu vereinbaren.
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Los-Identifikationsnummer: 24
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.Die Laufzeit der jeweiligen Einzelabrufe ist mit Blick auf das Verwahren unabhängig von der Laufzeit der Rahmenvereinbarung.Der in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" in der letzten Spalte ganz rechts je Los angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung, das heißt während der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen), maximal einseitig von dem Auftragnehmer abrufen darf. Ist dieser Höchstwert erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert hinaus einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Es bleibt dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer aber unbenommen, in den Grenzen des § 132 GWB in beiderseitigem Einvernehmen Änderungen an der Rahmenvereinbarung zu vereinbaren.
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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“Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein...”
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.Die Laufzeit der jeweiligen Einzelabrufe ist mit Blick auf das Verwahren unabhängig von der Laufzeit der Rahmenvereinbarung.Der in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" in der letzten Spalte ganz rechts je Los angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung, das heißt während der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen), maximal einseitig von dem Auftragnehmer abrufen darf. Ist dieser Höchstwert erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert hinaus einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Es bleibt dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer aber unbenommen, in den Grenzen des § 132 GWB in beiderseitigem Einvernehmen Änderungen an der Rahmenvereinbarung zu vereinbaren.
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Los-Identifikationsnummer: 27
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.Die Laufzeit der jeweiligen Einzelabrufe ist mit Blick auf das Verwahren unabhängig von der Laufzeit der Rahmenvereinbarung.Der in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" in der letzten Spalte ganz rechts je Los angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung, das heißt während der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen), maximal einseitig von dem Auftragnehmer abrufen darf. Ist dieser Höchstwert erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert hinaus einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Es bleibt dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer aber unbenommen, in den Grenzen des § 132 GWB in beiderseitigem Einvernehmen Änderungen an der Rahmenvereinbarung zu vereinbaren.
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Los-Identifikationsnummer: 28
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.Die Laufzeit der jeweiligen Einzelabrufe ist mit Blick auf das Verwahren unabhängig von der Laufzeit der Rahmenvereinbarung.Der in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" in der letzten Spalte ganz rechts je Los angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung, das heißt während der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen), maximal einseitig von dem Auftragnehmer abrufen darf. Ist dieser Höchstwert erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert hinaus einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Es bleibt dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer aber unbenommen, in den Grenzen des § 132 GWB in beiderseitigem Einvernehmen Änderungen an der Rahmenvereinbarung zu vereinbaren.
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Nummer des Abschnitts: Ii.
Los-Identifikationsnummer: 29
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.Die Laufzeit der jeweiligen Einzelabrufe ist mit Blick auf das Verwahren unabhängig von der Laufzeit der Rahmenvereinbarung.Der in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" in der letzten Spalte ganz rechts je Los angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung, das heißt während der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen), maximal einseitig von dem Auftragnehmer abrufen darf. Ist dieser Höchstwert erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert hinaus einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Es bleibt dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer aber unbenommen, in den Grenzen des § 132 GWB in beiderseitigem Einvernehmen Änderungen an der Rahmenvereinbarung zu vereinbaren.
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Los-Identifikationsnummer: 30
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.Die Laufzeit der jeweiligen Einzelabrufe ist mit Blick auf das Verwahren unabhängig von der Laufzeit der Rahmenvereinbarung.Der in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" in der letzten Spalte ganz rechts je Los angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung, das heißt während der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen), maximal einseitig von dem Auftragnehmer abrufen darf. Ist dieser Höchstwert erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert hinaus einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Es bleibt dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer aber unbenommen, in den Grenzen des § 132 GWB in beiderseitigem Einvernehmen Änderungen an der Rahmenvereinbarung zu vereinbaren.
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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“Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein...”
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.Die Laufzeit der jeweiligen Einzelabrufe ist mit Blick auf das Verwahren unabhängig von der Laufzeit der Rahmenvereinbarung.Der in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" in der letzten Spalte ganz rechts je Los angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung, das heißt während der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen), maximal einseitig von dem Auftragnehmer abrufen darf. Ist dieser Höchstwert erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert hinaus einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Es bleibt dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer aber unbenommen, in den Grenzen des § 132 GWB in beiderseitigem Einvernehmen Änderungen an der Rahmenvereinbarung zu vereinbaren.
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Los-Identifikationsnummer: 33
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.Die Laufzeit der jeweiligen Einzelabrufe ist mit Blick auf das Verwahren unabhängig von der Laufzeit der Rahmenvereinbarung.Der in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" in der letzten Spalte ganz rechts je Los angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung, das heißt während der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen), maximal einseitig von dem Auftragnehmer abrufen darf. Ist dieser Höchstwert erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert hinaus einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Es bleibt dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer aber unbenommen, in den Grenzen des § 132 GWB in beiderseitigem Einvernehmen Änderungen an der Rahmenvereinbarung zu vereinbaren.
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.Die Laufzeit der jeweiligen Einzelabrufe ist mit Blick auf das Verwahren unabhängig von der Laufzeit der Rahmenvereinbarung.Der in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" in der letzten Spalte ganz rechts je Los angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung, das heißt während der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen), maximal einseitig von dem Auftragnehmer abrufen darf. Ist dieser Höchstwert erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert hinaus einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Es bleibt dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer aber unbenommen, in den Grenzen des § 132 GWB in beiderseitigem Einvernehmen Änderungen an der Rahmenvereinbarung zu vereinbaren.
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Los-Identifikationsnummer: 35
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.Die Laufzeit der jeweiligen Einzelabrufe ist mit Blick auf das Verwahren unabhängig von der Laufzeit der Rahmenvereinbarung.Der in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" in der letzten Spalte ganz rechts je Los angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung, das heißt während der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen), maximal einseitig von dem Auftragnehmer abrufen darf. Ist dieser Höchstwert erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert hinaus einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Es bleibt dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer aber unbenommen, in den Grenzen des § 132 GWB in beiderseitigem Einvernehmen Änderungen an der Rahmenvereinbarung zu vereinbaren.
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Los-Identifikationsnummer: 36
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.Die Laufzeit der jeweiligen Einzelabrufe ist mit Blick auf das Verwahren unabhängig von der Laufzeit der Rahmenvereinbarung.Der in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" in der letzten Spalte ganz rechts je Los angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung, das heißt während der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen), maximal einseitig von dem Auftragnehmer abrufen darf. Ist dieser Höchstwert erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert hinaus einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Es bleibt dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer aber unbenommen, in den Grenzen des § 132 GWB in beiderseitigem Einvernehmen Änderungen an der Rahmenvereinbarung zu vereinbaren.
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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“Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein...”
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.Die Laufzeit der jeweiligen Einzelabrufe ist mit Blick auf das Verwahren unabhängig von der Laufzeit der Rahmenvereinbarung.Der in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" in der letzten Spalte ganz rechts je Los angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung, das heißt während der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen), maximal einseitig von dem Auftragnehmer abrufen darf. Ist dieser Höchstwert erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert hinaus einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Es bleibt dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer aber unbenommen, in den Grenzen des § 132 GWB in beiderseitigem Einvernehmen Änderungen an der Rahmenvereinbarung zu vereinbaren.
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Los-Identifikationsnummer: 39
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.Die Laufzeit der jeweiligen Einzelabrufe ist mit Blick auf das Verwahren unabhängig von der Laufzeit der Rahmenvereinbarung.Der in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" in der letzten Spalte ganz rechts je Los angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung, das heißt während der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen), maximal einseitig von dem Auftragnehmer abrufen darf. Ist dieser Höchstwert erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert hinaus einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Es bleibt dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer aber unbenommen, in den Grenzen des § 132 GWB in beiderseitigem Einvernehmen Änderungen an der Rahmenvereinbarung zu vereinbaren.
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Los-Identifikationsnummer: 40
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.Die Laufzeit der jeweiligen Einzelabrufe ist mit Blick auf das Verwahren unabhängig von der Laufzeit der Rahmenvereinbarung.Der in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" in der letzten Spalte ganz rechts je Los angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung, das heißt während der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen), maximal einseitig von dem Auftragnehmer abrufen darf. Ist dieser Höchstwert erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert hinaus einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Es bleibt dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer aber unbenommen, in den Grenzen des § 132 GWB in beiderseitigem Einvernehmen Änderungen an der Rahmenvereinbarung zu vereinbaren.
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Los-Identifikationsnummer: 41
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.Die Laufzeit der jeweiligen Einzelabrufe ist mit Blick auf das Verwahren unabhängig von der Laufzeit der Rahmenvereinbarung.Der in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" in der letzten Spalte ganz rechts je Los angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung, das heißt während der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen), maximal einseitig von dem Auftragnehmer abrufen darf. Ist dieser Höchstwert erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert hinaus einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Es bleibt dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer aber unbenommen, in den Grenzen des § 132 GWB in beiderseitigem Einvernehmen Änderungen an der Rahmenvereinbarung zu vereinbaren.
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Los-Identifikationsnummer: 42
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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“Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein...”
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.Die Laufzeit der jeweiligen Einzelabrufe ist mit Blick auf das Verwahren unabhängig von der Laufzeit der Rahmenvereinbarung.Der in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" in der letzten Spalte ganz rechts je Los angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung, das heißt während der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen), maximal einseitig von dem Auftragnehmer abrufen darf. Ist dieser Höchstwert erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert hinaus einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Es bleibt dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer aber unbenommen, in den Grenzen des § 132 GWB in beiderseitigem Einvernehmen Änderungen an der Rahmenvereinbarung zu vereinbaren.
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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“Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein...”
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.Die Laufzeit der jeweiligen Einzelabrufe ist mit Blick auf das Verwahren unabhängig von der Laufzeit der Rahmenvereinbarung.Der in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" in der letzten Spalte ganz rechts je Los angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung, das heißt während der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen), maximal einseitig von dem Auftragnehmer abrufen darf. Ist dieser Höchstwert erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert hinaus einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Es bleibt dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer aber unbenommen, in den Grenzen des § 132 GWB in beiderseitigem Einvernehmen Änderungen an der Rahmenvereinbarung zu vereinbaren.
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Los-Identifikationsnummer: 45
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.Die Laufzeit der jeweiligen Einzelabrufe ist mit Blick auf das Verwahren unabhängig von der Laufzeit der Rahmenvereinbarung.Der in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" in der letzten Spalte ganz rechts je Los angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung, das heißt während der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen), maximal einseitig von dem Auftragnehmer abrufen darf. Ist dieser Höchstwert erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert hinaus einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Es bleibt dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer aber unbenommen, in den Grenzen des § 132 GWB in beiderseitigem Einvernehmen Änderungen an der Rahmenvereinbarung zu vereinbaren.
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Los-Identifikationsnummer: 46
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.Die Laufzeit der jeweiligen Einzelabrufe ist mit Blick auf das Verwahren unabhängig von der Laufzeit der Rahmenvereinbarung.Der in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" in der letzten Spalte ganz rechts je Los angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung, das heißt während der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen), maximal einseitig von dem Auftragnehmer abrufen darf. Ist dieser Höchstwert erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert hinaus einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Es bleibt dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer aber unbenommen, in den Grenzen des § 132 GWB in beiderseitigem Einvernehmen Änderungen an der Rahmenvereinbarung zu vereinbaren.
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Los-Identifikationsnummer: 47
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.Die Laufzeit der jeweiligen Einzelabrufe ist mit Blick auf das Verwahren unabhängig von der Laufzeit der Rahmenvereinbarung.Der in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" in der letzten Spalte ganz rechts je Los angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung, das heißt während der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen), maximal einseitig von dem Auftragnehmer abrufen darf. Ist dieser Höchstwert erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert hinaus einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Es bleibt dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer aber unbenommen, in den Grenzen des § 132 GWB in beiderseitigem Einvernehmen Änderungen an der Rahmenvereinbarung zu vereinbaren.
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Los-Identifikationsnummer: 48
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.Die Laufzeit der jeweiligen Einzelabrufe ist mit Blick auf das Verwahren unabhängig von der Laufzeit der Rahmenvereinbarung.Der in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" in der letzten Spalte ganz rechts je Los angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung, das heißt während der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen), maximal einseitig von dem Auftragnehmer abrufen darf. Ist dieser Höchstwert erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert hinaus einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Es bleibt dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer aber unbenommen, in den Grenzen des § 132 GWB in beiderseitigem Einvernehmen Änderungen an der Rahmenvereinbarung zu vereinbaren.
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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“Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein...”
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.Die Laufzeit der jeweiligen Einzelabrufe ist mit Blick auf das Verwahren unabhängig von der Laufzeit der Rahmenvereinbarung.Der in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" in der letzten Spalte ganz rechts je Los angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung, das heißt während der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen), maximal einseitig von dem Auftragnehmer abrufen darf. Ist dieser Höchstwert erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert hinaus einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Es bleibt dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer aber unbenommen, in den Grenzen des § 132 GWB in beiderseitigem Einvernehmen Änderungen an der Rahmenvereinbarung zu vereinbaren.
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Los-Identifikationsnummer: 51
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.Die Laufzeit der jeweiligen Einzelabrufe ist mit Blick auf das Verwahren unabhängig von der Laufzeit der Rahmenvereinbarung.Der in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" in der letzten Spalte ganz rechts je Los angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung, das heißt während der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen), maximal einseitig von dem Auftragnehmer abrufen darf. Ist dieser Höchstwert erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert hinaus einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Es bleibt dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer aber unbenommen, in den Grenzen des § 132 GWB in beiderseitigem Einvernehmen Änderungen an der Rahmenvereinbarung zu vereinbaren.
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.Die Laufzeit der jeweiligen Einzelabrufe ist mit Blick auf das Verwahren unabhängig von der Laufzeit der Rahmenvereinbarung.Der in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" in der letzten Spalte ganz rechts je Los angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung, das heißt während der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen), maximal einseitig von dem Auftragnehmer abrufen darf. Ist dieser Höchstwert erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert hinaus einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Es bleibt dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer aber unbenommen, in den Grenzen des § 132 GWB in beiderseitigem Einvernehmen Änderungen an der Rahmenvereinbarung zu vereinbaren.
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Los-Identifikationsnummer: 53
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.Die Laufzeit der jeweiligen Einzelabrufe ist mit Blick auf das Verwahren unabhängig von der Laufzeit der Rahmenvereinbarung.Der in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" in der letzten Spalte ganz rechts je Los angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung, das heißt während der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen), maximal einseitig von dem Auftragnehmer abrufen darf. Ist dieser Höchstwert erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert hinaus einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Es bleibt dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer aber unbenommen, in den Grenzen des § 132 GWB in beiderseitigem Einvernehmen Änderungen an der Rahmenvereinbarung zu vereinbaren.
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Los-Identifikationsnummer: 54
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.Die Laufzeit der jeweiligen Einzelabrufe ist mit Blick auf das Verwahren unabhängig von der Laufzeit der Rahmenvereinbarung.Der in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" in der letzten Spalte ganz rechts je Los angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung, das heißt während der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen), maximal einseitig von dem Auftragnehmer abrufen darf. Ist dieser Höchstwert erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert hinaus einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Es bleibt dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer aber unbenommen, in den Grenzen des § 132 GWB in beiderseitigem Einvernehmen Änderungen an der Rahmenvereinbarung zu vereinbaren.
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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“Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein...”
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.Die Laufzeit der jeweiligen Einzelabrufe ist mit Blick auf das Verwahren unabhängig von der Laufzeit der Rahmenvereinbarung.Der in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" in der letzten Spalte ganz rechts je Los angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung, das heißt während der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen), maximal einseitig von dem Auftragnehmer abrufen darf. Ist dieser Höchstwert erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert hinaus einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Es bleibt dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer aber unbenommen, in den Grenzen des § 132 GWB in beiderseitigem Einvernehmen Änderungen an der Rahmenvereinbarung zu vereinbaren.
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Los-Identifikationsnummer: 57
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.Die Laufzeit der jeweiligen Einzelabrufe ist mit Blick auf das Verwahren unabhängig von der Laufzeit der Rahmenvereinbarung.Der in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" in der letzten Spalte ganz rechts je Los angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung, das heißt während der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen), maximal einseitig von dem Auftragnehmer abrufen darf. Ist dieser Höchstwert erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert hinaus einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Es bleibt dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer aber unbenommen, in den Grenzen des § 132 GWB in beiderseitigem Einvernehmen Änderungen an der Rahmenvereinbarung zu vereinbaren.
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Los-Identifikationsnummer: 58
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.Die Laufzeit der jeweiligen Einzelabrufe ist mit Blick auf das Verwahren unabhängig von der Laufzeit der Rahmenvereinbarung.Der in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" in der letzten Spalte ganz rechts je Los angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung, das heißt während der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen), maximal einseitig von dem Auftragnehmer abrufen darf. Ist dieser Höchstwert erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert hinaus einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Es bleibt dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer aber unbenommen, in den Grenzen des § 132 GWB in beiderseitigem Einvernehmen Änderungen an der Rahmenvereinbarung zu vereinbaren.
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Los-Identifikationsnummer: 59
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.Die Laufzeit der jeweiligen Einzelabrufe ist mit Blick auf das Verwahren unabhängig von der Laufzeit der Rahmenvereinbarung.Der in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" in der letzten Spalte ganz rechts je Los angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung, das heißt während der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen), maximal einseitig von dem Auftragnehmer abrufen darf. Ist dieser Höchstwert erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert hinaus einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Es bleibt dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer aber unbenommen, in den Grenzen des § 132 GWB in beiderseitigem Einvernehmen Änderungen an der Rahmenvereinbarung zu vereinbaren.
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Los-Identifikationsnummer: 61
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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“Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein...”
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.Die Laufzeit der jeweiligen Einzelabrufe ist mit Blick auf das Verwahren unabhängig von der Laufzeit der Rahmenvereinbarung.Der in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" in der letzten Spalte ganz rechts je Los angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung, das heißt während der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen), maximal einseitig von dem Auftragnehmer abrufen darf. Ist dieser Höchstwert erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert hinaus einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Es bleibt dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer aber unbenommen, in den Grenzen des § 132 GWB in beiderseitigem Einvernehmen Änderungen an der Rahmenvereinbarung zu vereinbaren.
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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“Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein...”
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.Die Laufzeit der jeweiligen Einzelabrufe ist mit Blick auf das Verwahren unabhängig von der Laufzeit der Rahmenvereinbarung.Der in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" in der letzten Spalte ganz rechts je Los angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung, das heißt während der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen), maximal einseitig von dem Auftragnehmer abrufen darf. Ist dieser Höchstwert erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert hinaus einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Es bleibt dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer aber unbenommen, in den Grenzen des § 132 GWB in beiderseitigem Einvernehmen Änderungen an der Rahmenvereinbarung zu vereinbaren.
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.Die Laufzeit der jeweiligen Einzelabrufe ist mit Blick auf das Verwahren unabhängig von der Laufzeit der Rahmenvereinbarung.Der in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" in der letzten Spalte ganz rechts je Los angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung, das heißt während der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen), maximal einseitig von dem Auftragnehmer abrufen darf. Ist dieser Höchstwert erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert hinaus einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Es bleibt dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer aber unbenommen, in den Grenzen des § 132 GWB in beiderseitigem Einvernehmen Änderungen an der Rahmenvereinbarung zu vereinbaren.
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Los-Identifikationsnummer: 65
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.Die Laufzeit der jeweiligen Einzelabrufe ist mit Blick auf das Verwahren unabhängig von der Laufzeit der Rahmenvereinbarung.Der in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" in der letzten Spalte ganz rechts je Los angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung, das heißt während der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen), maximal einseitig von dem Auftragnehmer abrufen darf. Ist dieser Höchstwert erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert hinaus einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Es bleibt dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer aber unbenommen, in den Grenzen des § 132 GWB in beiderseitigem Einvernehmen Änderungen an der Rahmenvereinbarung zu vereinbaren.
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Los-Identifikationsnummer: 66
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.Die Laufzeit der jeweiligen Einzelabrufe ist mit Blick auf das Verwahren unabhängig von der Laufzeit der Rahmenvereinbarung.Der in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" in der letzten Spalte ganz rechts je Los angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung, das heißt während der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen), maximal einseitig von dem Auftragnehmer abrufen darf. Ist dieser Höchstwert erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert hinaus einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Es bleibt dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer aber unbenommen, in den Grenzen des § 132 GWB in beiderseitigem Einvernehmen Änderungen an der Rahmenvereinbarung zu vereinbaren.
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Los-Identifikationsnummer: 67
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.Die Laufzeit der jeweiligen Einzelabrufe ist mit Blick auf das Verwahren unabhängig von der Laufzeit der Rahmenvereinbarung.Der in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" in der letzten Spalte ganz rechts je Los angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung, das heißt während der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen), maximal einseitig von dem Auftragnehmer abrufen darf. Ist dieser Höchstwert erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert hinaus einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Es bleibt dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer aber unbenommen, in den Grenzen des § 132 GWB in beiderseitigem Einvernehmen Änderungen an der Rahmenvereinbarung zu vereinbaren.
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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“Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein...”
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.Die Laufzeit der jeweiligen Einzelabrufe ist mit Blick auf das Verwahren unabhängig von der Laufzeit der Rahmenvereinbarung.Der in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" in der letzten Spalte ganz rechts je Los angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung, das heißt während der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen), maximal einseitig von dem Auftragnehmer abrufen darf. Ist dieser Höchstwert erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert hinaus einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Es bleibt dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer aber unbenommen, in den Grenzen des § 132 GWB in beiderseitigem Einvernehmen Änderungen an der Rahmenvereinbarung zu vereinbaren.
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Los-Identifikationsnummer: 70
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.Die Laufzeit der jeweiligen Einzelabrufe ist mit Blick auf das Verwahren unabhängig von der Laufzeit der Rahmenvereinbarung.Der in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" in der letzten Spalte ganz rechts je Los angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung, das heißt während der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen), maximal einseitig von dem Auftragnehmer abrufen darf. Ist dieser Höchstwert erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert hinaus einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Es bleibt dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer aber unbenommen, in den Grenzen des § 132 GWB in beiderseitigem Einvernehmen Änderungen an der Rahmenvereinbarung zu vereinbaren.
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Los-Identifikationsnummer: 71
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.Die Laufzeit der jeweiligen Einzelabrufe ist mit Blick auf das Verwahren unabhängig von der Laufzeit der Rahmenvereinbarung.Der in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" in der letzten Spalte ganz rechts je Los angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung, das heißt während der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen), maximal einseitig von dem Auftragnehmer abrufen darf. Ist dieser Höchstwert erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert hinaus einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Es bleibt dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer aber unbenommen, in den Grenzen des § 132 GWB in beiderseitigem Einvernehmen Änderungen an der Rahmenvereinbarung zu vereinbaren.
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Nummer des Abschnitts: Ii.
Los-Identifikationsnummer: 72
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.Die Laufzeit der jeweiligen Einzelabrufe ist mit Blick auf das Verwahren unabhängig von der Laufzeit der Rahmenvereinbarung.Der in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" in der letzten Spalte ganz rechts je Los angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung, das heißt während der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen), maximal einseitig von dem Auftragnehmer abrufen darf. Ist dieser Höchstwert erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert hinaus einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Es bleibt dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer aber unbenommen, in den Grenzen des § 132 GWB in beiderseitigem Einvernehmen Änderungen an der Rahmenvereinbarung zu vereinbaren.
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Los-Identifikationsnummer: 73
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.Die Laufzeit der jeweiligen Einzelabrufe ist mit Blick auf das Verwahren unabhängig von der Laufzeit der Rahmenvereinbarung.Der in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" in der letzten Spalte ganz rechts je Los angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung, das heißt während der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen), maximal einseitig von dem Auftragnehmer abrufen darf. Ist dieser Höchstwert erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert hinaus einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Es bleibt dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer aber unbenommen, in den Grenzen des § 132 GWB in beiderseitigem Einvernehmen Änderungen an der Rahmenvereinbarung zu vereinbaren.
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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“Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein...”
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.Die Laufzeit der jeweiligen Einzelabrufe ist mit Blick auf das Verwahren unabhängig von der Laufzeit der Rahmenvereinbarung.Der in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" in der letzten Spalte ganz rechts je Los angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung, das heißt während der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen), maximal einseitig von dem Auftragnehmer abrufen darf. Ist dieser Höchstwert erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert hinaus einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Es bleibt dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer aber unbenommen, in den Grenzen des § 132 GWB in beiderseitigem Einvernehmen Änderungen an der Rahmenvereinbarung zu vereinbaren.
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Los-Identifikationsnummer: 76
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.Die Laufzeit der jeweiligen Einzelabrufe ist mit Blick auf das Verwahren unabhängig von der Laufzeit der Rahmenvereinbarung.Der in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" in der letzten Spalte ganz rechts je Los angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung, das heißt während der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen), maximal einseitig von dem Auftragnehmer abrufen darf. Ist dieser Höchstwert erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert hinaus einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Es bleibt dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer aber unbenommen, in den Grenzen des § 132 GWB in beiderseitigem Einvernehmen Änderungen an der Rahmenvereinbarung zu vereinbaren.
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Los-Identifikationsnummer: 77
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.Die Laufzeit der jeweiligen Einzelabrufe ist mit Blick auf das Verwahren unabhängig von der Laufzeit der Rahmenvereinbarung.Der in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" in der letzten Spalte ganz rechts je Los angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung, das heißt während der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen), maximal einseitig von dem Auftragnehmer abrufen darf. Ist dieser Höchstwert erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert hinaus einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Es bleibt dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer aber unbenommen, in den Grenzen des § 132 GWB in beiderseitigem Einvernehmen Änderungen an der Rahmenvereinbarung zu vereinbaren.
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Nummer des Abschnitts: Ii.
Los-Identifikationsnummer: 78
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.Die Laufzeit der jeweiligen Einzelabrufe ist mit Blick auf das Verwahren unabhängig von der Laufzeit der Rahmenvereinbarung.Der in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" in der letzten Spalte ganz rechts je Los angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung, das heißt während der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen), maximal einseitig von dem Auftragnehmer abrufen darf. Ist dieser Höchstwert erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert hinaus einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Es bleibt dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer aber unbenommen, in den Grenzen des § 132 GWB in beiderseitigem Einvernehmen Änderungen an der Rahmenvereinbarung zu vereinbaren.
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Los-Identifikationsnummer: 79
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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“Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein...”
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.Die Laufzeit der jeweiligen Einzelabrufe ist mit Blick auf das Verwahren unabhängig von der Laufzeit der Rahmenvereinbarung.Der in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" in der letzten Spalte ganz rechts je Los angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung, das heißt während der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen), maximal einseitig von dem Auftragnehmer abrufen darf. Ist dieser Höchstwert erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert hinaus einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Es bleibt dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer aber unbenommen, in den Grenzen des § 132 GWB in beiderseitigem Einvernehmen Änderungen an der Rahmenvereinbarung zu vereinbaren.
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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“Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein...”
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.Die Laufzeit der jeweiligen Einzelabrufe ist mit Blick auf das Verwahren unabhängig von der Laufzeit der Rahmenvereinbarung.Der in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" in der letzten Spalte ganz rechts je Los angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung, das heißt während der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen), maximal einseitig von dem Auftragnehmer abrufen darf. Ist dieser Höchstwert erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert hinaus einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Es bleibt dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer aber unbenommen, in den Grenzen des § 132 GWB in beiderseitigem Einvernehmen Änderungen an der Rahmenvereinbarung zu vereinbaren.
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Nummer des Abschnitts: Ii.
Los-Identifikationsnummer: 82
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Alter Wert
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“Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein...”
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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“Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein...”
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.Die Laufzeit der jeweiligen Einzelabrufe ist mit Blick auf das Verwahren unabhängig von der Laufzeit der Rahmenvereinbarung.Der in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" in der letzten Spalte ganz rechts je Los angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung, das heißt während der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen), maximal einseitig von dem Auftragnehmer abrufen darf. Ist dieser Höchstwert erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert hinaus einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Es bleibt dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer aber unbenommen, in den Grenzen des § 132 GWB in beiderseitigem Einvernehmen Änderungen an der Rahmenvereinbarung zu vereinbaren.
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Nummer des Abschnitts: Ii.
Los-Identifikationsnummer: 83
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“Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein...”
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.Die Laufzeit der jeweiligen Einzelabrufe ist mit Blick auf das Verwahren unabhängig von der Laufzeit der Rahmenvereinbarung.Der in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" in der letzten Spalte ganz rechts je Los angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung, das heißt während der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen), maximal einseitig von dem Auftragnehmer abrufen darf. Ist dieser Höchstwert erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert hinaus einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Es bleibt dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer aber unbenommen, in den Grenzen des § 132 GWB in beiderseitigem Einvernehmen Änderungen an der Rahmenvereinbarung zu vereinbaren.
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Nummer des Abschnitts: Ii.
Los-Identifikationsnummer: 84
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“Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein...”
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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“Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein...”
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.Die Laufzeit der jeweiligen Einzelabrufe ist mit Blick auf das Verwahren unabhängig von der Laufzeit der Rahmenvereinbarung.Der in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" in der letzten Spalte ganz rechts je Los angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung, das heißt während der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen), maximal einseitig von dem Auftragnehmer abrufen darf. Ist dieser Höchstwert erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert hinaus einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Es bleibt dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer aber unbenommen, in den Grenzen des § 132 GWB in beiderseitigem Einvernehmen Änderungen an der Rahmenvereinbarung zu vereinbaren.
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Nummer des Abschnitts: Ii.
Los-Identifikationsnummer: 60
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
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“Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein...”
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Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.Die Laufzeit der jeweiligen Einzelabrufe ist mit Blick auf das Verwahren unabhängig von der Laufzeit der Rahmenvereinbarung.Der in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" in der letzten Spalte ganz rechts je Los angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung, das heißt während der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen), maximal einseitig von dem Auftragnehmer abrufen darf. Ist dieser Höchstwert erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert hinaus einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Es bleibt dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer aber unbenommen, in den Grenzen des § 132 GWB in beiderseitigem Einvernehmen Änderungen an der Rahmenvereinbarung zu vereinbaren.
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Nummer des Abschnitts: Iv.
Ort des zu ändernden Textes: 2.2
Alter Wert
Datum: 2022-12-12 📅
Zeit: 13:00
Neuer Wert
Datum: 2022-12-20 📅
Zeit: 13:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: Iv.
Ort des zu ändernden Textes: 2.7
Alter Wert
Datum: 2022-12-12 📅
Zeit: 13:00
Neuer Wert
Datum: 2022-12-20 📅
Zeit: 13:00
Quelle: OJS 2022/S 239-690470 (2022-12-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-07-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 1: Gebiet...”
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 1: Gebiet HENH-KASSEL-PREVMITTE / HENH-KASSEL-PREVNORD Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert (Los 1): 143.117,25 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
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Preis
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 2: Gebiet...”
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 2: Gebiet HENH-KASSEL-PREVOST Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert (Los 2): 115.483,51 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
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Beschreibung der Beschaffung:
“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 3: Gebiet...”
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 3: Gebiet HENH-KASSEL-PREVSUEDW Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert (Los 3): 144.231,23 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
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Beschreibung der Beschaffung:
“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 4: Gebiet BAB A 7 - AS...”
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 4: Gebiet BAB A 7 - AS 76 Lutterberg (km 297,6) - AS 81 Guxhagen (km 320,7) Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert (Los 4 ): 30.459,33 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
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Beschreibung der Beschaffung:
“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 5: Gebiet BAB A 7 - AS...”
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 5: Gebiet BAB A 7 - AS 81 Guxhagen (km 320,7) - AS 84 Homberg/Efze (km 344,2) Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 30.459,33 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
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Beschreibung der Beschaffung:
“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 6: Gebiet BAB A 49 -...”
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 6: Gebiet BAB A 49 - Beginn/Ende A 49 (Lohfeldener Rüssel, km 121,8) - AS 14 Fritzlar (km 148,1) Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 30.459,33 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
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“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 7: Gebiet BAB A 49 - AS...”
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Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 7: Gebiet BAB A 49 - AS 14 Fritzlar (km 148,1) - AS 18 Schwalmstadt (km 178,1) Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 30.459,33 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
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“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 8: Gebiet BAB A 44 - AD...”
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Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 8: Gebiet BAB A 44 - AD 70 Kassel-Süd (km 0,0) - AS 67 Zierenberg (km 18,4) Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 30.459,33 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
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“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 9: Gebiet BAB A 44 - AS...”
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Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 9: Gebiet BAB A 44 - AS 67 Zierenberg (km 18,4) - AS 64 Diemelstadt (km 48,6) Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 30.459,33 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
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“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 10: Gebiet BAB Mitte (A...”
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Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 10: Gebiet BAB Mitte (A 7 ; A 5 ; A 4) Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 113.833,07 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
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“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 11: Gebiet BAB OST (A 4)...”
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Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 11: Gebiet BAB OST (A 4) Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 113.833,07 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
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“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 12: Gebiet BAB SÜD (A7 ;...”
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Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 12: Gebiet BAB SÜD (A7 ; A 66) Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 113.833,07 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
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“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 13: Gebiet BAB WEST (A...”
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Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 13: Gebiet BAB WEST (A 5) Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 113.833,07 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
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“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 14: Gebiet...”
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Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 14: Gebiet HEMH-GIESSEN-PST-NORD Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 115.582,01 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
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“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 15: Gebiet...”
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Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 15: Gebiet HEMH-GIESSEN-PST-SUED Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 111.344,54 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
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“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 16: Gebiet...”
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Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 16: Gebiet HEMH-WETZLAR-PST Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 113.890,52 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
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“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 17: Gebiet...”
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Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 17: Gebiet HEMH-FRIEDBERG-PST Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 102.613,61 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
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“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 18: Gebiet...”
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Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 18: Gebiet HEMH-BAD-VILBEL-PST Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 76.101,06 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
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“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 19: Gebiet BAB Nordwest...”
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Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 19: Gebiet BAB Nordwest (BAB A 45) Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 24.602,69 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
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“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 20: Gebiet BAB West (BAB...”
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Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 20: Gebiet BAB West (BAB A 45 ; A 485 ; A 480) Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 24.602,69 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
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“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 21: Gebiet BAB Mitte (A...”
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Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 21: Gebiet BAB Mitte (A 480 ; A 485 ; A 5) Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 24.602,69 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
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“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 22: Gebiet BAB Süd (A 45...”
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Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 22: Gebiet BAB Süd (A 45 ; A 5) Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 24.602,69 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
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“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 23: Gebiet...”
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Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 23: Gebiet HEWH-BAD-HOMBURG-PST Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 153.354,87 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
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“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 24: Gebiet...”
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Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 24: Gebiet HEWH-BAD-SCHWALBACH-PST Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 97.297,21 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
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“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 25: Gebiet...”
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 25: Gebiet HEWH-ESCHBORN-PST / HEWH-KELKHEIM-PST Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 209.487,20 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
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“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 26: Gebiet...”
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 26: Gebiet HEWH-HOFHEIM-PST Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 164.445,34 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
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“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 27: Gebiet...”
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 27: Gebiet HEWH-IDSTEIN-PST Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 79.071,71 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
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Beschreibung der Beschaffung:
“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 28: Gebiet...”
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 28: Gebiet HEWH-LIMBURG-PST Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 211.134,16 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
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“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 29: Gebiet...”
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Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 29: Gebiet HEWH-OBERURSEL-PST / HEWH-KOENIGSTEIN-PST Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 155.678,89 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
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“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 30: Gebiet...”
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Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 30: Gebiet HEWH-RÜDESHEIM-PST / HEWH-ELTVILLE-PST Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 85.795,92 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
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“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 31: Gebiet...”
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Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 31: Gebiet HEWH-USINGEN-PST Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 99.844,84 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
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“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 32: Gebiet...”
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Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 32: Gebiet HEWH-WEILBURG-PST Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 88.989,45 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
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“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 33: Gebiet...”
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Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 33: Gebiet HEWH-WIESBADEN-PREV01 / HEWH-WIESBADEN-PREV04 Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 154.847,38 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
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“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 34: Gebiet...”
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Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 34: Gebiet HEWH-WIESBADEN-PREV02 / HEWH-FLOERSHEIM-PST Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 99.968,80 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
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“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 35: Gebiet...”
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Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 35: Gebiet HEWH-WIESBADEN-PREV03 / HEWH-WIESBADEN-PREV05 Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 185.800,97 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
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“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 36: Gebiet BAB A 643 ; A...”
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Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 36: Gebiet BAB A 643 ; A 66 ; A 671 Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 62.820,83 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
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“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 37: Gebiet BAB A 66 Zur...”
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Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 37: Gebiet BAB A 66 Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 62.820,83 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
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“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 38: Gebiet BAB A 3 - km...”
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Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 38: Gebiet BAB A 3 - km 97,555 bis AS (44) Bad Camberg (km 124,1) Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 62.820,83 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
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“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 39: Gebiet BAB A 3- AS...”
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Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 39: Gebiet BAB A 3- AS (44) Bad Camberg (km 124,1) bis AS (46) WI-Niedernhausen (km 143,7) Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 62.820,83 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
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“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 40: Gebiet BAB A 3 - AS...”
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Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 40: Gebiet BAB A 3 - AS (46) WI-Niedernhausen (km 143,7) bis AS (48) Raunheim (km 161,4) Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 62.820,83 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
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“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 41: Gebiet...”
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Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 41: Gebiet HEFF-FRANKFURT-M-PREV01 / HEFF-FRANKFURT-M-PREV03 Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 486.188,02 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
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“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 42: Gebiet...”
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Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 42: Gebiet HEFF-FRANKFURT-M-PREV04 / HEFF-FRANKFURT-M-PREV13 Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 568.623,58 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
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“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 43: Gebiet...”
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Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 43: Gebiet HEFF-FRANKF.-PREV05 / HEFF-FRANKF.-PREV06 / HEFF-FRANKf.-PREV18 Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 562.736,01 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
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“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 44: Gebiet...”
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Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 44: Gebiet HEFF-FRANKFURT-M-PREV08 Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 502.037,23 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
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“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 45: Gebiet...”
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Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 45: Gebiet HEFF-FRANKFURT-M-PREV10 / HEFF-FRANKFURT-M-PREV19 Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 221.742,52 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
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“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 46: Gebiet...”
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Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 46: Gebiet HEFF-FRANKF.-PREV11 / HEFF-FRANKF.-PREV16 / HEFF-FRANKF.-PREV17 Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 674.635,65 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
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“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 47: Gebiet...”
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 47: Gebiet HEFF-FRANKFURT-M-PREV12 / HEFF-FRANKFURT-M-PREV14 Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 417.774,43 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
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“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 48: Gebiet VERKEHRSWEGE...”
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Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 48: Gebiet VERKEHRSWEGE FRANKFURT BAB A 3 ; A 5 ; B 43/44 Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 267.960,50 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
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“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 49: Gebiet VERKEHRSWEGE...”
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Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 49: Gebiet VERKEHRSWEGE FRANKFURT BAB (A 5 ; A 66 ; A 648) Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 267.960,50 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
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“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 50: Gebiet VERKEHRSWEGE...”
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Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 50: Gebiet VERKEHRSWEGE FRANKFURT BAB (A 66 ; B 40) Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 267.960,50 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
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Beschreibung der Beschaffung:
“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 51: Gebiet VERKEHRSWEGE...”
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 51: Gebiet VERKEHRSWEGE FRANKFURT BAB (A 5 ; A 661) Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 267.960,50 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
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“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 52: Gebiet VERKEHRSWEGE...”
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 52: Gebiet VERKEHRSWEGE FRANKFURT BAB (A 661 ; B 3) Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 267.960,50 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
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“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 53: Gebiet VERKEHRSWEGE...”
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Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 53: Gebiet VERKEHRSWEGE FRANKFURT BAB (A 661 ; A 3) Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 267.960,50 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
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“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 54: Gebiet...”
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Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 54: Gebiet HESO-OFFENBACH-PREV Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 90.785,86 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
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“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 55: Gebiet BAB A 3 Zur...”
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Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 55: Gebiet BAB A 3 Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 12.776,49 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
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“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 56: Gebiet BAB A 66 Zur...”
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Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 56: Gebiet BAB A 66 Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 12.776,49 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
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“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 57: Gebiet BAB A 45 Zur...”
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Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 57: Gebiet BAB A 45 Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 12.776,49 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
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“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 58: Gebiet BAB A 45 ; A...”
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Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 58: Gebiet BAB A 45 ; A 3 Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 12.776,49 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
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“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 59: Gebiet BAB A 66 Zur...”
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Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 59: Gebiet BAB A 66 Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 12.776,49 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
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“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 60: Gebiet BAB A 66 Zur...”
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Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 60: Gebiet BAB A 66 Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 12.776,49 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
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“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 61: Gebiet...”
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Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 61: Gebiet BUNDESSTRASSENABSCHNITT B 43a Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 12.776,49 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
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“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 62: Gebiet...”
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Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 62: Gebiet BUNDESSTRASSENABSCHNITT B 45 Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 12.776,49 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
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“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 63: Gebiet A 661 Zur...”
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Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 63: Gebiet A 661 Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 12.776,49 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
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“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 64: Gebiet...”
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Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 64: Gebiet HESH-BENSHEIM-PST Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 36.131,33 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
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“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 65: Gebiet...”
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Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 65: Gebiet HESH-BISCHOFSHEIM-PST Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 36.868,99 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
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“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 66: Gebiet...”
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Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 66: Gebiet HESH-DARMSTADT-PREV01 Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 119.618,28 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
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“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 67: Gebiet...”
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Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 67: Gebiet HESH-DARMSTADT-PREV02 Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 67.049,78 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
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“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 68: Gebiet...”
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Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 68: Gebiet HESH-DARMSTADT-PREV03 Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 65.849,99 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
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“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 69: Gebiet...”
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Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 69: Gebiet HESH-DIEBURG-PST Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 140.150,52 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
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“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 70: Gebiet...”
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Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 70: Gebiet HESH-GERNSHEIM-PST Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 39.362,27 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
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“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 71: Gebiet...”
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Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 71: Gebiet HESH-GRIESHEIM-PST Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 33.703,39 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
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“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 72: Gebiet...”
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 72: Gebiet HESH-GROSS-GER-PST Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 67.349,86 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
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“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 73: Gebiet...”
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 73: Gebiet HESH-HEPPENHEIM-PST Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 70.185,61 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
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Beschreibung der Beschaffung:
“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 74: Gebiet...”
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 74: Gebiet HESH-HOECHST-OD-PST Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 52.542,17 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
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Beschreibung der Beschaffung:
“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 75: Gebiet...”
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 75: Gebiet HESH-KELSTERBACH-PST Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 26.475,96 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
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“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 76: Gebiet...”
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 76: Gebiet HESH-LAMPERTHEIM-VHM-PST Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 68.241,24 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
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Beschreibung der Beschaffung:
“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 77: Gebiet...”
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 77: Gebiet HESH-MOERFELDEN-PST Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 40.438,30 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
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“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 78: Gebiet...”
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 78: Gebiet HESH-OBER-RAMSTADT-PST Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 90.915,53 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
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Beschreibung der Beschaffung:
“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 79: Gebiet...”
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 79: Gebiet HESH-PFUNGSTADT-PST Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 119.312,92 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
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“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 80: Gebiet...”
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 80: Gebiet HESH-RUESSELSHEIM-PST Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 70.338,85 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
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“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 81: Gebiet BAB A 60 ; A...”
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 81: Gebiet BAB A 60 ; A 671 ; A 67 ; A 3 Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 92.091,26 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
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“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 82: Gebiet BAB A 67 ; A...”
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 82: Gebiet BAB A 67 ; A 5 ; A 672 Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 92.091,26 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
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Beschreibung der Beschaffung:
“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 83: Gebiet BAB A 67 ; A5...”
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 83: Gebiet BAB A 67 ; A5 Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 92.091,26 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
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Beschreibung der Beschaffung:
“Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 84: Gebiet...”
Beschreibung der Beschaffung
Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten - insb. Abschleppen und Bergen - für die Polizei Hessen - Rahmenvereinbarung Los 84: Gebiet Autobahnabschnitt: BAB A 67 ; A6 ; A5 Zur Beseitigung von Gefahrenquellen im Straßenverkehr benötigt die Polizei kurzfristig, in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeitfenster zwischen Auftrag und dem Eintreffen am Einsatzort (Rüstzeit + Anfahrtszeit bis zum Eintreffen am Einsatzort = Reaktionszeit) im wesentli-chen folgende Leistungen: Abschleppen, Transportieren, Bergung und amtliche Verwahrung von Fahrzeugen. Hinweis zum maximalen Auftragswert: 92.091,26 EUR Dieser angegebene maximale Auftragswert ist der Höchstwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal einseitig abrufen darf. Er entspricht 110 % des in Anlage 907 "Auftragswerte je Los" angegebenen geschätzten Werts (vorletzte Spalte; Spalte F) je Los. Dieser geschätzte Wert ist der geschätzte Gesamtwert aller Einzelaufträge des jeweiligen Loses, die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant sind (§ 3 Abs. 4 VgV).
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2022/S 225-647197
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1.1
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Gebiet HENH-KASSEL-PREVMITTE / HENH-KASSEL-PREVNORD
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-05-15 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Hermann Klein GmbH & Co. KG
Postanschrift: Niedervellmarsche Str. 25a
Postort: Fuldatal
Postleitzahl: 34233
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: matthias.neumann@autohaus-klein.de📧
Region: Hessen🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Gebiet HENH-KASSEL-PREVOST
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
3️⃣
Los-Identifikationsnummer: 3
Titel: Gebiet HENH-KASSEL-PREVSUEDW
4️⃣
Los-Identifikationsnummer: 4
Titel: Gebiet BAB A 7
5️⃣
Los-Identifikationsnummer: 5
6️⃣
Los-Identifikationsnummer: 6
Titel: Gebiet BAB A 49
7️⃣
Los-Identifikationsnummer: 7
8️⃣
Los-Identifikationsnummer: 8
Titel: Gebiet BAB A 44
9️⃣
Vertragsnummer: 9.1
Los-Identifikationsnummer: 9
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Karl Hartinger Kranbetrieb GmbH & Co.KG
Postanschrift: Ossendorfer Str. 9-11
Postort: Warburg
Postleitzahl: 34414
E-Mail: info@kran-betrieb.de📧 Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
1️⃣0️⃣
Los-Identifikationsnummer: 10
Titel: Gebiet Zuständigkeitsbereich BAB Mitte (A 7 ; A 5 ; A 4)
1️⃣1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 11
Titel: Gebiet Zuständigkeitsbereich BAB OST (A 4)
1️⃣2️⃣
Vertragsnummer: 12.1
Los-Identifikationsnummer: 12
Titel: Gebiet Zuständigkeitsbereich BAB SÜD (A7 ; A 66)
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Wehner-Motors GmbH & Co. Kfz.-Handel KG
Postanschrift: Dr. Raabe-Straße 5
Postort: Fulda
Postleitzahl: 36043
E-Mail: info@wehner-motors.de📧 Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
1️⃣3️⃣
Los-Identifikationsnummer: 13
Titel: Gebiet Zuständigkeitsbereich BAB WEST (A 5)
1️⃣4️⃣
Los-Identifikationsnummer: 14
Titel: Gebiet HEMH-GIESSEN-PST-NORD
1️⃣5️⃣
Los-Identifikationsnummer: 15
Titel: Gebiet HEMH-GIESSEN-PST-SUED
1️⃣6️⃣
Los-Identifikationsnummer: 16
Titel: Gebiet HEMH-WETZLAR-PST
1️⃣7️⃣
Los-Identifikationsnummer: 17
Titel: Gebiet HEMH-FRIEDBERG-PST
1️⃣8️⃣
Los-Identifikationsnummer: 18
Titel: Gebiet HEMH-BAD-VILBEL-PST
1️⃣9️⃣
Los-Identifikationsnummer: 19
Titel: Gebiet BAB Nordwest (BAB A 45)
2️⃣0️⃣
Los-Identifikationsnummer: 20
Titel: Gebiet BAB West (BAB A 45 ; A 485 ; A 480)
2️⃣1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 21
Titel: Gebiet BAB Mitte (A 480 ; A 485 ; A 5)
2️⃣2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 22
Titel: Gebiet BAB Süd (A 45 ; A 5)
2️⃣3️⃣
Vertragsnummer: 23.1
Los-Identifikationsnummer: 23
Titel: Gebiet HEWH-BAD-HOMBURG-PST
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: A.M. Abschleppdienst Alfred Meyer GmbH
Postanschrift: Rödelheimer Landstr. 53-55
Postort: Frankfurt
Postleitzahl: 60487
E-Mail: info@abschleppdienst-meyer.de📧 Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
2️⃣4️⃣
Los-Identifikationsnummer: 24
Titel: Gebiet HEWH-BAD-SCHWALBACH-PST
2️⃣5️⃣
Vertragsnummer: 25.1
Los-Identifikationsnummer: 25
Titel: Gebiet HEWH-ESCHBORN-PST / HEWH-KELKHEIM-PST
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
2️⃣6️⃣
Vertragsnummer: 26.1
Los-Identifikationsnummer: 26
Titel: Gebiet HEWH-HOFHEIM-PST
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
2️⃣7️⃣
Los-Identifikationsnummer: 27
Titel: Gebiet HEWH-IDSTEIN-PST
2️⃣8️⃣
Los-Identifikationsnummer: 28
Titel: Gebiet HEWH-LIMBURG-PST
2️⃣9️⃣
Vertragsnummer: 29.1
Los-Identifikationsnummer: 29
Titel: Gebiet HEWH-OBERURSEL-PST / HEWH-KOENIGSTEIN-PST
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
3️⃣0️⃣
Los-Identifikationsnummer: 30
Titel: Gebiet HEWH-RÜDESHEIM-PST / HEWH-ELTVILLE-PST
3️⃣1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 31
Titel: Gebiet HEWH-USINGEN-PST
3️⃣2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 32
Titel: Gebiet HEWH-WEILBURG-PST
3️⃣3️⃣
Vertragsnummer: 33.1
Los-Identifikationsnummer: 33
Titel: Gebiet HEWH-WIESBADEN-PREV01 / HEWH-WIESBADEN-PREV04
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Auto Riegel
Postanschrift: Sankt-Florian-Str. 4
Postort: Mainz-Kastel
Postleitzahl: 55252
E-Mail: sriegel@autoriegel.de📧 Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
3️⃣4️⃣
Vertragsnummer: 34.1
Los-Identifikationsnummer: 34
Titel: Gebiet HEWH-WIESBADEN-PREV02 / HEWH-FLOERSHEIM-PST
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Hildenbrandt Ohg
Postanschrift: Stahlstraße 33
Postort: Rüsselsheim
Postleitzahl: 65428
E-Mail: fa.hildenbrandt@t-online.de📧 Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
3️⃣5️⃣
Vertragsnummer: 35.1
Los-Identifikationsnummer: 35
Titel: Gebiet HEWH-WIESBADEN-PREV03 / HEWH-WIESBADEN-PREV05
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
3️⃣6️⃣
Vertragsnummer: 36.1
Los-Identifikationsnummer: 36
Titel: Gebiet BAB A 643 ; A 66 ; A 671
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
3️⃣7️⃣
Vertragsnummer: 37.1
Los-Identifikationsnummer: 37
Titel: Gebiet BAB A 66
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
3️⃣8️⃣
Los-Identifikationsnummer: 38
Titel: Gebiet BAB A 3
3️⃣9️⃣
Los-Identifikationsnummer: 39
4️⃣0️⃣
Vertragsnummer: 40.1
Los-Identifikationsnummer: 40
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
4️⃣1️⃣
Vertragsnummer: 41.1
Los-Identifikationsnummer: 41
Titel: Gebiet HEFF-FRANKFURT-M-PREV01 / HEFF-FRANKFURT-M-PREV03
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: AUTO-DENTZ Guido Dentz e.K.
Postanschrift: Karl-von-Drais-Str. 14
Postleitzahl: 60435
E-Mail: kontakt@auto-dentz.de📧 Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
4️⃣2️⃣
Vertragsnummer: 42.1
Los-Identifikationsnummer: 42
Titel: Gebiet HEFF-FRANKFURT-M-PREV04 / HEFF-FRANKFURT-M-PREV13
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
4️⃣3️⃣
Vertragsnummer: 43.1
Los-Identifikationsnummer: 43
Titel: Gebiet HEFF-FRANKF.-PREV05 / HEFF-FRANKF.-PREV06 / HEFF-FRANKf.-PREV18
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
4️⃣4️⃣
Los-Identifikationsnummer: 44
Titel: Gebiet HEFF-FRANKFURT-M-PREV08
4️⃣5️⃣
Vertragsnummer: 45.1
Los-Identifikationsnummer: 45
Titel: Gebiet HEFF-FRANKFURT-M-PREV10 / HEFF-FRANKFURT-M-PREV19
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
4️⃣6️⃣
Vertragsnummer: 46.1
Los-Identifikationsnummer: 46
Titel: Gebiet HEFF-FRANKF.-PREV11 / HEFF-FRANKF.-PREV16 / HEFF-FRANKF.-PREV17
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
4️⃣7️⃣
Vertragsnummer: 47.1
Los-Identifikationsnummer: 47
Titel: Gebiet HEFF-FRANKFURT-M-PREV12 / HEFF-FRANKFURT-M-PREV14
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
4️⃣8️⃣
Vertragsnummer: 48.1
Los-Identifikationsnummer: 48
Titel: Gebiet VERKEHRSWEGE FRANKFURT BAB A 3 ; A 5 ; B 43/44
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
4️⃣9️⃣
Vertragsnummer: 49.1
Los-Identifikationsnummer: 49
Titel: Gebiet VERKEHRSWEGE FRANKFURT BAB (A 5 ; A 66 ; A 648)
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
5️⃣0️⃣
Vertragsnummer: 50.1
Los-Identifikationsnummer: 50
Titel: Gebiet VERKEHRSWEGE FRANKFURT BAB (A 66 ; B 40)
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
5️⃣1️⃣
Vertragsnummer: 51.1
Los-Identifikationsnummer: 51
Titel: Gebiet VERKEHRSWEGE FRANKFURT BAB (A 5 ; A 661)
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
5️⃣2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 52
Titel: Gebiet VERKEHRSWEGE FRANKFURT BAB (A 661 ; B 3)
5️⃣3️⃣
Vertragsnummer: 53.1
Los-Identifikationsnummer: 53
Titel: Gebiet VERKEHRSWEGE FRANKFURT BAB (A 661 ; A 3)
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
5️⃣4️⃣
Los-Identifikationsnummer: 54
Titel: Gebiet HESO-OFFENBACH-PREV
5️⃣5️⃣
Los-Identifikationsnummer: 55
Titel: Gebiet AUTOBAHNABSCHNITT: BAB A 3
5️⃣6️⃣
Los-Identifikationsnummer: 56
Titel: Gebiet AUTOBAHNABSCHNITT BAB A 66
5️⃣7️⃣
Los-Identifikationsnummer: 57
Titel: Gebiet AUTOBAHNABSCHNITT: BAB A 45
5️⃣8️⃣
Los-Identifikationsnummer: 58
Titel: Gebiet AUTOBAHNABSCHNITT BAB A 45 ; A 3
5️⃣9️⃣
Los-Identifikationsnummer: 59
6️⃣0️⃣
Los-Identifikationsnummer: 60
6️⃣1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 61
Titel: Gebiet BUNDESSTRASSENABSCHNITT B 43a
6️⃣2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 62
Titel: Gebiet BUNDESSTRASSENABSCHNITT B 45
6️⃣3️⃣
Los-Identifikationsnummer: 63
Titel: Gebiet AUTOBAHNABSCHNITT A 661
6️⃣4️⃣
Los-Identifikationsnummer: 64
Titel: Gebiet HESH-BENSHEIM-PST
6️⃣5️⃣
Vertragsnummer: 65.1
Los-Identifikationsnummer: 65
Titel: Gebiet HESH-BISCHOFSHEIM-PST
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
6️⃣6️⃣
Vertragsnummer: 66.1
Los-Identifikationsnummer: 66
Titel: Gebiet HESH-DARMSTADT-PREV01
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Abschleppdienst Schäfer GmbH
Postanschrift: Feldstrasse 6
Postort: Griesheim
Postleitzahl: 64347
E-Mail: info@asd-schaefer.de📧 Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
6️⃣7️⃣
Vertragsnummer: 67.1
Los-Identifikationsnummer: 67
Titel: Gebiet HESH-DARMSTADT-PREV02
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
6️⃣8️⃣
Los-Identifikationsnummer: 68
Titel: Gebiet HESH-DARMSTADT-PREV03
6️⃣9️⃣
Los-Identifikationsnummer: 69
Titel: Gebiet HESH-DIEBURG-PST
7️⃣0️⃣
Los-Identifikationsnummer: 70
Titel: Gebiet HESH-GERNSHEIM-PST
7️⃣1️⃣
Vertragsnummer: 71.1
Los-Identifikationsnummer: 71
Titel: Gebiet HESH-GRIESHEIM-PST
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
7️⃣2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 72
Titel: Gebiet HESH-GROSS-GER-PST
7️⃣3️⃣
Vertragsnummer: 73.1
Los-Identifikationsnummer: 73
Titel: Gebiet HESH-HEPPENHEIM-PST
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Auto Gräf e.K.
Postanschrift: Weinsheimer Straße 39
Postort: Worms
Postleitzahl: 67547
E-Mail: autograef@t-online.de📧 Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
7️⃣4️⃣
Los-Identifikationsnummer: 74
Titel: Gebiet HESH-HOECHST-OD-PST
7️⃣5️⃣
Vertragsnummer: 75.1
Los-Identifikationsnummer: 75
Titel: Gebiet HESH-KELSTERBACH-PST
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
7️⃣6️⃣
Los-Identifikationsnummer: 76
Titel: Gebiet HESH-LAMPERTHEIM-VHM-PST
7️⃣7️⃣
Vertragsnummer: 77.1
Los-Identifikationsnummer: 77
Titel: Gebiet HESH-MOERFELDEN-PST
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
7️⃣8️⃣
Vertragsnummer: 78.1
Los-Identifikationsnummer: 78
Titel: Gebiet HESH-OBER-RAMSTADT-PST
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: ASD Schäfer Döll GmbH
Postanschrift: Robert-Bosch-Str. 3
Postort: Pfungstadt
Postleitzahl: 64319
E-Mail: pfungstadt@asd-schaefer.de📧 Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
7️⃣9️⃣
Los-Identifikationsnummer: 79
Titel: Gebiet HESH-PFUNGSTADT-PST
8️⃣0️⃣
Vertragsnummer: 80.1
Los-Identifikationsnummer: 80
Titel: Gebiet HESH-RUESSELSHEIM-PST
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
8️⃣1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 81
Titel: Gebiet Autobahnabschnitt: BAB A 60 ; A 671 ; A 67 ; A 3
8️⃣2️⃣
Vertragsnummer: 82.1
Los-Identifikationsnummer: 82
Titel: Gebiet Autobahnabschnitt BAB A 67 ; A 5 ; A 672
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
8️⃣3️⃣
Los-Identifikationsnummer: 83
Titel: Gebiet Autobahnabschnitt: BAB A 67 ; A5
8️⃣4️⃣
Los-Identifikationsnummer: 84
Titel: Gebiet Autobahnabschnitt: BAB A 67 ; A6 ; A5
Quelle: OJS 2023/S 147-470885 (2023-07-28)