Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Bewerber reichen zum Nachweis ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit folgende Unterlagen — in deutscher Sprache (ggfs. deutsche Übersetzung) — ein (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
1. Referenzen aus denen hervorgeht, dass der Bewerber über eine für den ausgeschriebenen Auftrag geeignete Projektorganisation zur Begleitung der Entwicklung, Herstellung, Zulassung und Lieferung von Schienenfahrzeugen in der Europäischen Union (zum Zeitpunkt der Projektdurchführung; Aufträge in Großbritannien, die vor dem Austritt aus der Europäischen Union ausgeführt wurden, sind hiervon umfasst) verfügt.
2. Referenzen der letzten fünf Jahre über Schienenfahrzeugleasing-Projekte in der Europäischen Union, in denen dem Bewerber die Instandhaltung (Wet- Lease) der Schienenfahrzeuge mit Elektrotraktion oblag.
3. Eine Bescheinigung einer unabhängigen Stelle, die belegt, dass der Bewerber über ein etabliertes und zertifiziertes einschlägiges Qualitätsmanagement-System nach DIN EN ISO 9001 (oder gleichwertig) verfügt. Kann der Bieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die betreffenden Bescheinigungen nicht binnen der Angebotsfrist einholen, so erkennt der Auftraggeber auch andere Unterlagen über gleichwertige Qualitätssicherungssysteme an, sofern der Bieter nachweist, dass die vorgeschlagenen Qualitätssicherungsmaßnahmen den geforderten Qualitätssicherungsnormen entsprechen und der Bieter spätestens zum Zeitpunkt der Auftragserteilung ein entsprechendes Qualitätsmanagementsystem etabliert hat.
4. Formlose Eigenerklärung dazu, welche/r Hersteller der Bewerber in die Auswahl für die Entwicklung, Herstellung und Lieferung der BEMU-Fahrzeuge genommen hat (vgl. auch Nr. 5). Der Bewerber kann auch selbst der Hersteller der Fahrzeuge sein.
5. Für den Bereich der Entwicklung, Herstellung und Lieferung von Fahrzeugen muss jeder der nach Nr. 4 genannten Hersteller die folgenden Mindestvoraussetzungen erfüllen, wofür die folgenden Nachweise je Hersteller einzureichen sind:
a) mindestens drei Referenzen aus den letzten 5 Jahren zu Aufträgen zur Entwicklung, Herstellung, Zulassung und Lieferung von mindestens 75 kundenspezifischen Triebzügen innerhalb der Europäischen Union.
b) mindestens eine Referenz aus den letzten 5 Jahren zu einem Auftrag über die Entwicklung, Herstellung, Zulassung und Lieferung von mindestens 10 BEMU-Fahrzeugen, in dessen Rahmen das erste Fahrzeug planmäßig bis spätestens 2025 ausgeliefert wird und eine planmäßige Auslieferung zu erwarten ist.
c) mindestens eine Referenz aus den letzten 5 Jahren zu einem Auftrag, der die erfolgreiche Zulassung von Schienenfahrzeugen nach TSI in mindestens einem Mitgliedsland der Europäischen Union zum Gegenstand hatte (nachzuweisen durch Zulassungsbescheide mit Angabe des Fahrzeugherstellers).
d) je Hersteller eine Bescheinigung einer unabhängigen Stelle, die belegt, dass der Hersteller über ein etabliertes und zertifiziertes einschlägiges Qualitätsmanagement-System nach DIN EN ISO 9001 (oder gleichwertig) verfügt. Kann ein Hersteller aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die betreffenden Bescheinigungen nicht binnen der Angebotsfrist einholen, so erkennt der Auftraggeber auch andere Unterlagen über gleichwertige Qualitätssicherungssysteme an, sofern der Bieter nachweist, dass die vorgeschlagenen Qualitätssicherungsmaßnahmen den geforderten Qualitätssicherungsnormen entsprechen und der Hersteller spätestens zum Zeitpunkt der Auftragserteilung ein entsprechendes Qualitätsmanagementsystem etabliert hat.
Ist der Bewerber nicht selbst Hersteller, sind von dem oder den benannten Hersteller/n Verpflichtungserklärungen zur Eignungsleihe nach § 47 VgV einzureichen.
Bei den einzureichenden Referenzen ist jeweils ein Ansprechpartner bei dem jeweiligen Auftraggeber der als Referenz genannten Aufträge anzugeben.
Der Auftraggeber behält sich vor, nicht eingereichte Nachweise nachzufordern.