Die FAIR GmbH hat im Rahmen eines internationalen Forschungsvorhabens mit der Errichtung eines neuen Beschleunigerkomplexes "FAIR" (Facility for Antiproton and Ion Research) - nachfolgend "FAIR" bezeichnet - mit Anbindung an die vorhandene GSI-Beschleunigeranlage begonnen. Gegenstand der Ausschreibung sind die Ausarbeitung, die Ausschreibung und Vergabe der Verschlussarbeiten von brandschutztechnischen Konstruktionen, die Bauüberwachung Brandschutz, die Fachbauleitung Brandschutz und Objektbetreuung (optional) für die Anlagenbereiche Nord und Süd sowie der Anlagenbereich West (optional). Die Leistungen werden vor Ort bei FAIR in Darmstadt erbracht.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-06-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-05-25.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-05-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Referenznummer: VG-7000-2022-0865
Kurze Beschreibung:
Die FAIR GmbH hat im Rahmen eines internationalen Forschungsvorhabens mit der Errichtung eines neuen Beschleunigerkomplexes "FAIR" (Facility for Antiproton and Ion Research) - nachfolgend "FAIR" bezeichnet - mit Anbindung an die vorhandene GSI-Beschleunigeranlage begonnen. Gegenstand der Ausschreibung sind die Ausarbeitung, die Ausschreibung und Vergabe der Verschlussarbeiten von
brandschutztechnischen Konstruktionen, die Bauüberwachung Brandschutz, die Fachbauleitung Brandschutz und Objektbetreuung (optional) für die Anlagenbereiche Nord und Süd sowie der Anlagenbereich West (optional). Die Leistungen werden vor Ort bei FAIR in Darmstadt erbracht.
Die FAIR GmbH hat im Rahmen eines internationalen Forschungsvorhabens mit der Errichtung eines neuen Beschleunigerkomplexes "FAIR" (Facility for Antiproton and Ion Research) - nachfolgend "FAIR" bezeichnet - mit Anbindung an die vorhandene GSI-Beschleunigeranlage begonnen. Gegenstand der Ausschreibung sind die Ausarbeitung, die Ausschreibung und Vergabe der Verschlussarbeiten von
brandschutztechnischen Konstruktionen, die Bauüberwachung Brandschutz, die Fachbauleitung Brandschutz und Objektbetreuung (optional) für die Anlagenbereiche Nord und Süd sowie der Anlagenbereich West (optional). Die Leistungen werden vor Ort bei FAIR in Darmstadt erbracht.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Darmstadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-05-25 📅
Einreichungsfrist: 2022-06-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-05-30 📅
Datum des Beginns: 2022-09-01 📅
Datum des Endes: 2028-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 103-289520
ABl. S-Ausgabe: 103
Zusätzliche Informationen
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Zur Abgabe der notwendigen Eigenerklärungen sind zwingend die vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der öffentliche Auftraggeber auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE).
Die ausgefüllten Unterlagen sind wie folgt einzureichen:
1) Die Bewerbungsunterlagen sind frist- und formgerecht einzureichen (elektronisch übermittelte Teilnahmeanträge in Textform nach § 126b mit Angabe des Namens der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt oder ggf. signiert gemäß vorgegebener Signatur; bei schriftlichen Teilnahmeanträgen unterschrieben). (Ausschlusskriterium)
2) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nur auf Anforderung zurückgegeben.
3) Im Falle von Bewerbergemeinschaften/Eignungsleihe ist der Nachweis der Eignung bzgl. der übernommenen Leistungsteile/Kapazitäten für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft/Eignungsleihe-Unternehmen gesondert zu führen. Die Referenzprojekte werden in Summe gewertet. Das 'Projektdatenblatt' ist daher nur vom jeweiligen Referenzerbringer auszufüllen.
4) Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung der Bewerbergemeinschaft einzureichen (EU 740). Bei elektronischen Teilnahmeanträgen genügt grundsätzlich die Textform nach § 126b BGB. Auf Verlangen der Vergabestelle ist die Erklärung von allen Mitgliedern mit einer fortgeschrittenen elektronischen oder qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen.
5) Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle und/oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe), so muss er die hierfür vorgesehenen Kapazitäten in seinem Teilnahmeantrag benennen (EU 741) und nachweisen, dass ihm die hierfür erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen (bspw. durch eine Verpflichtungserklärung, EU 742).
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Zur Abgabe der notwendigen Eigenerklärungen sind zwingend die vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der öffentliche Auftraggeber auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE).
Die ausgefüllten Unterlagen sind wie folgt einzureichen:
1) Die Bewerbungsunterlagen sind frist- und formgerecht einzureichen (elektronisch übermittelte Teilnahmeanträge in Textform nach § 126b mit Angabe des Namens der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt oder ggf. signiert gemäß vorgegebener Signatur; bei schriftlichen Teilnahmeanträgen unterschrieben). (Ausschlusskriterium)
2) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nur auf Anforderung zurückgegeben.
3) Im Falle von Bewerbergemeinschaften/Eignungsleihe ist der Nachweis der Eignung bzgl. der übernommenen Leistungsteile/Kapazitäten für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft/Eignungsleihe-Unternehmen gesondert zu führen. Die Referenzprojekte werden in Summe gewertet. Das 'Projektdatenblatt' ist daher nur vom jeweiligen Referenzerbringer auszufüllen.
4) Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung der Bewerbergemeinschaft einzureichen (EU 740). Bei elektronischen Teilnahmeanträgen genügt grundsätzlich die Textform nach § 126b BGB. Auf Verlangen der Vergabestelle ist die Erklärung von allen Mitgliedern mit einer fortgeschrittenen elektronischen oder qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen.
5) Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle und/oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe), so muss er die hierfür vorgesehenen Kapazitäten in seinem Teilnahmeantrag benennen (EU 741) und nachweisen, dass ihm die hierfür erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen (bspw. durch eine Verpflichtungserklärung, EU 742).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die FAIR GmbH hat im Rahmen eines internationalen Forschungsvorhabens mit der Errichtung eines neuen Beschleunigerkomplexes "FAIR" (Facility for Antiproton and Ion Research) - nachfolgend "FAIR" bezeichnet - mit Anbindung an die vorhandene GSI-Beschleunigeranlage begonnen. Gegenstand der Ausschreibung sind die Ausarbeitung, die Ausschreibung und Vergabe der Verschlussarbeiten von
Die FAIR GmbH hat im Rahmen eines internationalen Forschungsvorhabens mit der Errichtung eines neuen Beschleunigerkomplexes "FAIR" (Facility for Antiproton and Ion Research) - nachfolgend "FAIR" bezeichnet - mit Anbindung an die vorhandene GSI-Beschleunigeranlage begonnen. Gegenstand der Ausschreibung sind die Ausarbeitung, die Ausschreibung und Vergabe der Verschlussarbeiten von
brandschutztechnischen Konstruktionen, die Bauüberwachung Brandschutz, die Fachbauleitung Brandschutz und Objektbetreuung (optional) für die Anlagenbereiche Nord und Süd sowie der Anlagenbereich West (optional). Die Leistungen werden vor Ort bei FAIR in Darmstadt erbracht.
brandschutztechnischen Konstruktionen, die Bauüberwachung Brandschutz, die Fachbauleitung Brandschutz und Objektbetreuung (optional) für die Anlagenbereiche Nord und Süd sowie der Anlagenbereich West (optional). Die Leistungen werden vor Ort bei FAIR in Darmstadt erbracht.
Östlich der vorhandenen GSI-Forschungsanlage (GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung) soll der neue Beschleunigerkomplex der nächsten Generation, FAIR (Facility for Antiproton and Ion Research), entstehen. Dieser besteht im Endzustand aus zwei unterirdischen supraleitenden Beschleunigerringen mit jeweils einem Umfang von ca. 1.100 m und daran angeschlossenen funktional und baulich miteinander verbundenen unter- und oberirdischen Anlagenteilen (Beschleuniger- und Experimentierbauwerke, Betriebs- und Versorgungsbauwerke) sowie damit zusammenhängenden verschiedenen Transferstrecken und Speicherringen. Der Strahlenschutz sowie die Komplexität und Vielfalt der Anlage stellen besondere Anforderungen an Planung und Realisierung der Gesamtmaßnahme dar.
Östlich der vorhandenen GSI-Forschungsanlage (GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung) soll der neue Beschleunigerkomplex der nächsten Generation, FAIR (Facility for Antiproton and Ion Research), entstehen. Dieser besteht im Endzustand aus zwei unterirdischen supraleitenden Beschleunigerringen mit jeweils einem Umfang von ca. 1.100 m und daran angeschlossenen funktional und baulich miteinander verbundenen unter- und oberirdischen Anlagenteilen (Beschleuniger- und Experimentierbauwerke, Betriebs- und Versorgungsbauwerke) sowie damit zusammenhängenden verschiedenen Transferstrecken und Speicherringen. Der Strahlenschutz sowie die Komplexität und Vielfalt der Anlage stellen besondere Anforderungen an Planung und Realisierung der Gesamtmaßnahme dar.
Das umbaute Volumen für die modularisierte Startversion (einschl. des Beschleunigerrings) beläuft sich nach derzeitigem Kenntnisstand auf rund 1.050.000 m³ (BRI), die Brutto-Geschossfläche auf ca. 135.000 m² und teilt sich in drei Anlagenbereiche auf. Anlagenbereich Nord, Süd und West.
Das umbaute Volumen für die modularisierte Startversion (einschl. des Beschleunigerrings) beläuft sich nach derzeitigem Kenntnisstand auf rund 1.050.000 m³ (BRI), die Brutto-Geschossfläche auf ca. 135.000 m² und teilt sich in drei Anlagenbereiche auf. Anlagenbereich Nord, Süd und West.
Die baurechtliche Genehmigung liegt vor. Die Auflagen nach Hessischer Bauordnung und aus weiteren Einzelverfahren nach Landesrecht und Bundesrecht (z.B. für den Strahlenschutz) sind zu erfüllen. Die Planung und Ausführung hat nach den aktuellen in Deutschland geltenden Normen, Richtlinien und Vorschriften zu erfolgen.
Die baurechtliche Genehmigung liegt vor. Die Auflagen nach Hessischer Bauordnung und aus weiteren Einzelverfahren nach Landesrecht und Bundesrecht (z.B. für den Strahlenschutz) sind zu erfüllen. Die Planung und Ausführung hat nach den aktuellen in Deutschland geltenden Normen, Richtlinien und Vorschriften zu erfolgen.
Das Projekt wird im Bereich des Brandschutzes zurzeit von drei Brandschutzsachverständigen Büros in den verschiedenen Phasen des Projektes begleitet. Hierbei handelt es sich um den Brandschutzkonzeptersteller, den Brandschützer während der Bauzeit sowie um einen Prüfsachverständigen für brandschutztechnische Beratungsleistungen, mit denen sich der Auftragnehmer zu koordinieren hat. Im Projekt FAIR besteht eine besondere Notwendigkeit der Gewährleistung einer reibungslosen Umsetzung des baulichen
Das Projekt wird im Bereich des Brandschutzes zurzeit von drei Brandschutzsachverständigen Büros in den verschiedenen Phasen des Projektes begleitet. Hierbei handelt es sich um den Brandschutzkonzeptersteller, den Brandschützer während der Bauzeit sowie um einen Prüfsachverständigen für brandschutztechnische Beratungsleistungen, mit denen sich der Auftragnehmer zu koordinieren hat. Im Projekt FAIR besteht eine besondere Notwendigkeit der Gewährleistung einer reibungslosen Umsetzung des baulichen
Brandschutzes aufgrund der Komplexität und der Größe der Baumaßnahme.
Die notwendig gewordenen Leistungen umfassen mehrere Leistungsbereiche.
Es sind zum einen für die Ausführung aller im Projekt befindlichen Brandschottungen (derzeit ca. 20.000 Brandschotts) Leistungen im Bereich der Planung-/Koordinationsleistung für eine Ausarbeitung von Leistungsverzeichnissen, Begleitung der Ausschreibung sowie Vergabe zur Realisierung und Überwachung der ausführenden Leistungen notwendig geworden. Zum anderen ergibt sich u. a.
Es sind zum einen für die Ausführung aller im Projekt befindlichen Brandschottungen (derzeit ca. 20.000 Brandschotts) Leistungen im Bereich der Planung-/Koordinationsleistung für eine Ausarbeitung von Leistungsverzeichnissen, Begleitung der Ausschreibung sowie Vergabe zur Realisierung und Überwachung der ausführenden Leistungen notwendig geworden. Zum anderen ergibt sich u. a.
zur Qualitätssicherung das Erfordernis einer Bauüberwachung Brandschutz. Weiterhin ist eine Bauüberwachung für Brandschutz sowie eine Fachbauleitung Brandschutz zur Qualitätssicherung des Projektes erforderlich. Die Baugenehmigung sieht die Beauftragung eines Fachbauleiters Brandschutz für den vorbeugenden Brandschutz vor sowie die baubegleitende Betreuung des Vorhabens inkl. Ausstellung einer Konformitätsbescheinigung, in dem die mängelfreie Umsetzung des Brandschutzkonzeptes zu bestätigen ist. Seitens Auftraggeber wird ein qualifizierter Prüfsachverständiger für Brandschutz in Hessen oder gelichwertig im Sinne
zur Qualitätssicherung das Erfordernis einer Bauüberwachung Brandschutz. Weiterhin ist eine Bauüberwachung für Brandschutz sowie eine Fachbauleitung Brandschutz zur Qualitätssicherung des Projektes erforderlich. Die Baugenehmigung sieht die Beauftragung eines Fachbauleiters Brandschutz für den vorbeugenden Brandschutz vor sowie die baubegleitende Betreuung des Vorhabens inkl. Ausstellung einer Konformitätsbescheinigung, in dem die mängelfreie Umsetzung des Brandschutzkonzeptes zu bestätigen ist. Seitens Auftraggeber wird ein qualifizierter Prüfsachverständiger für Brandschutz in Hessen oder gelichwertig im Sinne
des § 66 (3) MBO i.V.m. § 9 (1) HPPVO erwartet. Diese bauüberwachenden Leistungen führen mithin in die Objektbetreuung, welche für den Gesamterfolg des Projektes gesehen wird. Diese Leistungen werden optional beschrieben und aufgeführt.
Räumlicher Gegenstandsbereich dieses Vertrages sind die Leistungen bezogen auf die Anlagenbereiche Nord und Anlagenbereich Süd, wovon die Optionsgebäude D0715A (G020), H0209A (G007), H0417A (G009), G0418A (T108) und H0307A (T106) im
Anlagenbereich West zunächst ausgenommen und für den Auftraggeber optional insgesamt oder teilweise frei abrufbar sind.
Der Auftragnehmer hat die Aufgabe, auf bauablauf-beeinflussende Punkte hinzuweisen und diese ggf. zu bearbeiten. Die Leistungen haben in enger Abstimmung mit dem Bauherrn und den projektbeteiligten Planern und Firmen zu erfolgen. Ort der Leistungserbringung ist das FAIR-Gelände in Darmstadt. Alle im Leistungszeitraum notwendigen Abstimmungs- und Arbeitsgespräche sowie Ortstermine mit dem Auftraggeber, Behörden, Planungsbeteiligten und ausführenden Firmen sind im Leistungsumfang enthalten und kalkulatorisch zu berücksichtigen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für die vertragsgegenständlichen Objekte zur Erzielung des von ihm aufgrund des Vertrages
Der Auftragnehmer hat die Aufgabe, auf bauablauf-beeinflussende Punkte hinzuweisen und diese ggf. zu bearbeiten. Die Leistungen haben in enger Abstimmung mit dem Bauherrn und den projektbeteiligten Planern und Firmen zu erfolgen. Ort der Leistungserbringung ist das FAIR-Gelände in Darmstadt. Alle im Leistungszeitraum notwendigen Abstimmungs- und Arbeitsgespräche sowie Ortstermine mit dem Auftraggeber, Behörden, Planungsbeteiligten und ausführenden Firmen sind im Leistungsumfang enthalten und kalkulatorisch zu berücksichtigen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für die vertragsgegenständlichen Objekte zur Erzielung des von ihm aufgrund des Vertrages
geschuldeten Werkerfolges die beschriebenen Leistungsschritte zu erbringen.
Die Ergebnisse aller Leistungen sind dem Auftraggeber übersichtlich geordnet gem. Leistungsbild und Vertrag schriftlich zusammengefasst zu übergeben.
Die Zusammenfassung ist so aufzustellen, dass dem Auftraggeber und dritten Projektbeteiligten eine zweifelsfreie Beurteilung aller Teile möglich ist.
Darüber hinaus erforderliche Unterlagen sind dem Auftraggeber auf Verlangen in der notwendigen Anzahl in Papierform zur Verfügung zu stellen. Im Einzelnen wird hinsichtlich des Leistungs- und Vertragsumfangs auf die beigefügten Vergabeunterlagen verwiesen.
Darüber hinaus erforderliche Unterlagen sind dem Auftraggeber auf Verlangen in der notwendigen Anzahl in Papierform zur Verfügung zu stellen. Im Einzelnen wird hinsichtlich des Leistungs- und Vertragsumfangs auf die beigefügten Vergabeunterlagen verwiesen.
Leistungsbeginn ist unmittelbar nach Zuschlagserteilung.
Beschreibung der Optionen:
Anlagenbereich West (anteilig Pos. 3 und 4 gem. Leistungsbild) + alle Anlagenbereiche Pos. 4.1.2 und Pos. 4.1.3 + Pos. 4.4 gem.
Leistungsbild.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Projekt FAIR, Planckstraße 1, 64291 Darmstadt
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Folgende Bewerbungsunterlagen sind in der unter VI.3 genannten Form einzureichen:
1) Verbindliche Erklärung im Formular Bewerbungsbogen (EU 734), dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 GWB und
§ 124 Abs. 1 und Abs. 2 GWB vorliegen und dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder
Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist;
2) Verbindliche Erklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und
3) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und
Tariftreuegesetz (HVTG) vom 19. Dezember 2014, GVBl. S.354 (HE 736);
4) sofern die Gesellschaftsform dies erfordert:
Angabe der Befähigung zur Berufsausübung gemäß § 44 VgV und Eintragung in ein Berufs- und Handelsregister; der Auftraggeber
behält sich vor, die entsprechenden Nachweise nachzufordern (EU 734)
5) Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine (EU 734)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Folgende Bewerbungsunterlagen sind in der unter VI.3 genannten Form einzureichen:
Sofern die Gesellschaftsform dies erfordert:
Angabe der Befähigung zur Berufsausübung gemäß § 44 VgV und Eintragung in ein Berufs- und Handelsregister; der Auftraggeber behält sich vor, die entsprechenden Nachweise nachzufordern
Mindestanforderung: Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (auftragsübergreifend oder auftragsbezogen) liegt vor: Personenschäden mind. 5 Mio. EUR, sonstige Schäden mind. 5 Mio. EUR. (EU 734 3.2).
Verbindliche Erklärung zur Berufshaftpflichtversicherung (Deckungssumme i.H.v. 5 Mio. € für sonstige Schäden und Deckungssumme i.H.v. 5 Mio. € für Personenschäden gem. Vertragsbedingungen der Multi-Risk-Versicherung) gem. § 45 Abs. 1 (3) VgV, sowie Einbindung in die Multi-Risk-Versicherung, der Auftraggeber behält sich vor, die entsprechenden Nachweise nachzufordern. Der Auftraggeber stellt eine Multi-Risk-Versicherung. Der Auftraggeber wird die Kosten der Versicherung auf den Auftragnehmer anteilig in Höhe von 0,8% der Nettoschlussrechnung umlegen und von den jeweiligen Abschlagsrechnungen des
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Verbindliche Erklärung zur Berufshaftpflichtversicherung (Deckungssumme i.H.v. 5 Mio. € für sonstige Schäden und Deckungssumme i.H.v. 5 Mio. € für Personenschäden gem. Vertragsbedingungen der Multi-Risk-Versicherung) gem. § 45 Abs. 1 (3) VgV, sowie Einbindung in die Multi-Risk-Versicherung, der Auftraggeber behält sich vor, die entsprechenden Nachweise nachzufordern. Der Auftraggeber stellt eine Multi-Risk-Versicherung. Der Auftraggeber wird die Kosten der Versicherung auf den Auftragnehmer anteilig in Höhe von 0,8% der Nettoschlussrechnung umlegen und von den jeweiligen Abschlagsrechnungen des
Auftragnehmers einen entsprechenden Anteil einbehalten.
Verbindliche Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seinen Umsatz für die entsprechenden Leistungen in den letzten 3 Jahren gem. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV (Wichtung 12,5 %) Mindestanforderung: durchschnittlicher Umsatz für entsprechende Leistungen/Jahr liegt bei 500.000 EUR
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Verbindliche Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seinen Umsatz für die entsprechenden Leistungen in den letzten 3 Jahren gem. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV (Wichtung 12,5 %) Mindestanforderung: durchschnittlicher Umsatz für entsprechende Leistungen/Jahr liegt bei 500.000 EUR
Bei dem gemittelten Gesamtumsatz der letzten drei Jahre gilt folgende Punktvergabe (6,25 % aus Wichtung 12,5 %):
<500.000 EUR brutto/Jahr = 0 Punkte, da Mindestanforderung nicht erfüllt
500.000 EUR bis 750.000 EUR brutto/Jahr = 1 Punkt
750.000 bis 1,5 Mio. EUR brutto/Jahr = 2 Punkte
mehr als 1,5 Mio. EUR brutto/Jahr = 3 Punkte
Bei dem gemittelten Umsatz im Leistungsbereich Brandschutz der letzten drei Jahre gilt folgende Punktvergabe (6,25 % aus
Wichtung 12,5 %):
Geforderte Mindeststandards: 2
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Erklärung, aus der
a) die Gesamtzahl der Beschäftigten des Unternehmens (Mindestanforderung 5 MA 2022),
b) die Anzahl der Prüfsachverständigen für Brandschutz in Hessen oder gleichwertig (Mindestanforderung: 1 Prüf-SV für BS in Hessen oder gleichwertig im Sinne des § 66 (3) MBO i.V.m. § 9 (1) HPPVO)
c) die gemittelte Anzahl der Prüfsachverständigen für Brandschutz in Hessen oder gleichwertig der letzten drei Jahre gem. § 46 Abs. 3 (8) VgV (Wichtung 12,5 %):
Ab 2 Prüfsachverständige = 1 Punkt, ab 4 Prüfsachverständige = 2 Punkte, ab 8 Prüfsachverständige = 3 Punkte. Die max. Punktzahl von 3 Punkten erhält der Bewerber bei 8 Prüfsachverständige oder höher.
(EU 734 3.4)
d) die gemittelte Anzahl an festangestellten Ingenieuren für Brandschutz für die entsprechende Leistungen der letzten drei Jahre gem. § 46 Abs. 3 (8) VgV (Wichtung 12,5 %):
Ab 2 Prüfingenieuren = 1 Punkt, ab 4 Prüfingenieuren = 2 Punkte, ab 8 Prüfingenieuren = 3 Punkte.
Die max. Punktzahl von 3 Punkten erhält der Bewerber bei 8 Prüfingenieuren oder höher.
2) Nachweise nach § 46 VgV
a) Berufliche Befähigung und Qualifikation des vorgesehenen Prüfsachverständigen (Projektleiters)
Mindestanforderung: Dipl. Ing./Master und Nachweis der Befähigung und Qualifikation des Prüfsachverständigen nach HPPVO oder gleichwertig im Sinne des § 66 (3) MBO i.V.m. § 9 (1) HPPVO inkl. Abgabe einer Eigenerklärung über die Gleichwertigkeit. (EU 734 3.5)
Mindestanforderung: Dipl. Ing./Master und Nachweis der Befähigung und Qualifikation des Prüfsachverständigen nach HPPVO oder gleichwertig im Sinne des § 66 (3) MBO i.V.m. § 9 (1) HPPVO inkl. Abgabe einer Eigenerklärung über die Gleichwertigkeit. (EU 734 3.5)
b) Berufliche Befähigung und Qualifikation der Ingenieure für Brandschutz: Die Vorlage eines Nachweises über die berufliche Befähigung und Qualifikation der Ingenieure für Brandschutz wird gefordert. (EU 734 3.5)
3) Vorlage von Referenzen: 3 geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste mit Darstellung und Beschreibung gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV, 75 Abs. 5 VgV der erbrachten vergleichbaren Leistungen gem. den Anforderungen. Geeignete Referenzen sind Referenzen, die vergleichbar sind. Vergleichbar sind Referenzen, wenn sie die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllen und die Leistungserbringung erfolgreich war. Können die geforderten Mindestanforderungen an die Referenzen nicht nachgewiesen werden, wird die Referenz als nicht geeignet eingestuft und in der Bewertung nicht berücksichtigt. (Wichtung 75 %).
3) Vorlage von Referenzen: 3 geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste mit Darstellung und Beschreibung gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV, 75 Abs. 5 VgV der erbrachten vergleichbaren Leistungen gem. den Anforderungen. Geeignete Referenzen sind Referenzen, die vergleichbar sind. Vergleichbar sind Referenzen, wenn sie die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllen und die Leistungserbringung erfolgreich war. Können die geforderten Mindestanforderungen an die Referenzen nicht nachgewiesen werden, wird die Referenz als nicht geeignet eingestuft und in der Bewertung nicht berücksichtigt. (Wichtung 75 %).
MINDESTANFORDERUNGEN REFERENZEN
Es können nur Punkte für eine Referenz erzielt werden, die die Mindestanforderungen erfüllt. Bei Nichteinhaltung einer Mindestforderung wird die Referenz nicht gewertet.
Mindestanforderungen an alle Referenzprojekte:
- Durchführung der LPH 8 und
- Vergleichbarer Schwierigkeitsgrad (in Anlehnung an AHO Heft Nr. 17 Niveau 2 oder höher)
Folgende Mindestanforderungen müssen durch mindestens zwei der drei eingereichten Referenzprojekte abgedeckt werden:
-Konzeptionierung und Überwachung Verschluss Brandschottungen / Kombischottungen und Schottungen
Der Bieter muss drei Referenzprojekte einreichen, bei denen mindestens zwei der drei Kategorien abgedeckt werden.
Bsp.: Drei Referenzen, welche zweimal Bauüberwachung Brandschutz/Fachbauleitung Brandschutz inkl. Konformitätsnachweis und einmal nur Bauüberwachung Brandschutz nachweisen. Oder drei Referenzen, bei dem eine Referenz die Konzeptionierung und Überwachung Verschluss Brandschottungen / Kombischottungen und Schottungen verdeutlicht und zwei Referenzen, welche die die Fachbauleitung Brandschutz inkl. Konformitätsnachweis nachweisen.
Bsp.: Drei Referenzen, welche zweimal Bauüberwachung Brandschutz/Fachbauleitung Brandschutz inkl. Konformitätsnachweis und einmal nur Bauüberwachung Brandschutz nachweisen. Oder drei Referenzen, bei dem eine Referenz die Konzeptionierung und Überwachung Verschluss Brandschottungen / Kombischottungen und Schottungen verdeutlicht und zwei Referenzen, welche die die Fachbauleitung Brandschutz inkl. Konformitätsnachweis nachweisen.
PUNKTEVERGABE REFERENZEN:
Sofern eine Referenz die Mindestanforderungen erfüllt, können bis zu 24 Punkte (je Referenz) mit einer Wichtung zu je 25 % über die Bewertung der folgenden Zusatzpunkte vergeben werden:
- Vergleichbarer Schwierigkeitsgrad (in Anlehnung an AHO Heft Nr. 17 Niveau 2 oder höher) = 1 Punkt (Mindestanforderung)
- Leistungsumfang nach HOAI: LPH 8 = 1 Punkt; LPH 5 und 8 = 2 Punkte (Mindestanforderung LPH 8)
- Vergleichbare Aufgabenstellung (Konzeptionierung und Überwachung Verschluss Brandschottungen; Bauüberwachung
Durchführung Evakuierungsberechnungen = 1 Punkt, hoher Installationsgrad = 1 Punkt
- Projektdurchführung nach öffentlichen Vergabevorschriften = 2 Punkte
- Referenzen der letzten 7 Jahre für vergleichbare Leistungen (Fertigstellung der Leistungen im Zeitraum zwischen 2015 bis 2021)
erhalten 1 Punkt.
In den Bewerbungsunterlagen ist eine beispielhafte Auswertung gemäß der beschriebenen Auswahlkriterien beigefügt.
BEWERBERGEMEINSCHAFT:
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft dürfen die eingereichten Referenzprojekte beliebig von den verschiedenen Bewerbergemeinschaftsmitgliedern eingereicht werden. Dabei muss erkennbar sein, durch welches Bewerbergemeinschaftsmitglied das Referenzprojekt erbracht wurde.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft dürfen die eingereichten Referenzprojekte beliebig von den verschiedenen Bewerbergemeinschaftsmitgliedern eingereicht werden. Dabei muss erkennbar sein, durch welches Bewerbergemeinschaftsmitglied das Referenzprojekt erbracht wurde.
Den Teilnahmeunterlagen ist eine beispielhafte Wertungsübersicht beigefügt, aus der die Auswertung der Zuschlagskriterien ersichtlich wird.
Das Projektdatenblatt ist jeweils vollständig auszufüllen. Geforderte Anlagen sind beizulegen. Unterlagen, die unaufgefordert eingereicht werden, gehen nicht in die Wertung ein (z. B. Projektbroschüren).
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Der Zulassungsbereich umfasst sämtliche EWR-Mitgliedstaaten sowie Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA. Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen. Ist in dem Heimatstaat des Bewerbers die Berufszeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderung als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG — Berufsanerkennungsrichtlinie — gewährleistet ist und den Vorgaben des Rates vom 07. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikation (ABI. EU Nr. L 255 S.22) entspricht.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Der Zulassungsbereich umfasst sämtliche EWR-Mitgliedstaaten sowie Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA. Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen. Ist in dem Heimatstaat des Bewerbers die Berufszeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderung als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG — Berufsanerkennungsrichtlinie — gewährleistet ist und den Vorgaben des Rates vom 07. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikation (ABI. EU Nr. L 255 S.22) entspricht.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Bewerbergemeinschaften (z.B. Arbeitsgemeinschaften) natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Mit der Bewerbung ist eine Erklärung über die Rechtsform, den bevollmächtigten Vertreter sowie über die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder vorzulegen.
Bewerbergemeinschaften (z.B. Arbeitsgemeinschaften) natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Mit der Bewerbung ist eine Erklärung über die Rechtsform, den bevollmächtigten Vertreter sowie über die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder vorzulegen.
Bietergemeinschaften müssen sämtliche geforderten Nachweise für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft vorlegen.
Die Leistungsabgrenzung innerhalb der Bietergemeinschaft ist darzustellen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Auswahl der Bewerber erfolgt anhand wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit:
siehe Punkt III.1.1), III.1.2); III.1.3), sowie ergänzend in den Bewerbungsunterlagen.
Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Mindestzahl (3) liegt, behält sich die Vergabestelle vor, das Verfahren ausschließlich mit diesem oder diesen geeigneten Bewerbern fortzuführen.
Maximal werden 5 Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Sollten mehr als 5 Bewerber geeignet sein, erfolgt eine Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber anhand den Auswahlkriterien gem. dem als Anlage beigefügten Kriterienkatalog.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Maximal werden 5 Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Sollten mehr als 5 Bewerber geeignet sein, erfolgt eine Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber anhand den Auswahlkriterien gem. dem als Anlage beigefügten Kriterienkatalog.
Sollten mehr als 5 Bewerber die gleiche Punktzahl unter Anwendung sämtlicher objektiver Kriterien und unter Ausschöpfung des Beurteilungsspielraums des Auftraggebers die Auswahlkriterien gleich gut erfüllen, behält sich der Auftraggeber vor, eine Entscheidung per Los herbeizuführen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Sollten mehr als 5 Bewerber die gleiche Punktzahl unter Anwendung sämtlicher objektiver Kriterien und unter Ausschöpfung des Beurteilungsspielraums des Auftraggebers die Auswahlkriterien gleich gut erfüllen, behält sich der Auftraggeber vor, eine Entscheidung per Los herbeizuführen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 4 Monate Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 1. Qualität, Kompetenzen und Erfahrung des Prüfsachverständigen (Projektleiter) und Projektteams: Darstellung des Personaleinsatzkonzepts sowie der fachlichen Leistungsfähigkeit nebst langjährige Erfahrung des Prüfsachverständigen (Projektleiters) und des Projektteams im Bereich Bauüberwachung Brandschutz / Fachbauleitung Brandschutz / Brandschottungen sowie im Hinblick auf die vorgesehene Maßnahme anhand persönlicher Referenzen insbesondere in Bezug auf Brandschutz in Sonderbauten und Zustimmungen im Einzelfall. Auftreten / Darstellen des Prüfsachverständigen (Projektleiters) und des Projektteams innerhalb der Präsentation (u.a. Organigramm).
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 2. Projektorganisation allgemein: Erläuterung der Verfügbarkeit und der Präsenz des Projektteams vor Ort sowie des Prüfsachverständigen (während Planung, Bauausführung, Projektabschluss und Projektbetreuung), sowie die Darstellung des eigenen Kosten-, Termin- und qualitätsbewussten Handeln in Projekten mit hohen kommunikativen Anteilen und einer Vielzahl von Schnittstellen.
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 3. Vorgehensweise Projektabwicklung: Darstellung der angefragten Leistungen Bauüberwachung Brandschutz / Fachbauleitung Brandschutz bei Sonderbauten unter Berücksichtigung Strahlenschutz bei diesem Projekt (Aussagen zur qualitativen und methodischen Abwicklung sowie zu fachlichen Schwerpunkten und Besonderheiten). Vorstellung der Herangehensweise zum Projekteinstieg und Vorgehensweise der Bauüberwachung/Fachbauleitung Brandschutz.
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 4. Qualitätssicherung beim konkreten Projekt: Darstellung Maßnahmen zur Einhaltung von Qualität, Kosten und Terminen in Bezug auf die konkrete Aufgabenstellung.
5. Konformitätsnachweis: Schriftliche Ausarbeitung/Darstellung zum Prozessablauf zur Erzielung der Konformitätsnachweise (Bescheinigung über die Vollständigkeit und Richtigkeit des Brandschutznachweises nach HBO) gem. der erteilten Baugenehmigung zu den Bauanträgen (siehe Vergabeunterlagen - Anlage zum Vertrag).
Preis (Gewichtung): 45,00
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Zur Abgabe der notwendigen Eigenerklärungen sind zwingend die vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der öffentliche Auftraggeber auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE).
Zur Abgabe der notwendigen Eigenerklärungen sind zwingend die vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der öffentliche Auftraggeber auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE).
Die ausgefüllten Unterlagen sind wie folgt einzureichen:
1) Die Bewerbungsunterlagen sind frist- und formgerecht einzureichen (elektronisch übermittelte Teilnahmeanträge in Textform nach § 126b mit Angabe des Namens der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt oder ggf. signiert gemäß vorgegebener Signatur; bei schriftlichen Teilnahmeanträgen unterschrieben). (Ausschlusskriterium)
1) Die Bewerbungsunterlagen sind frist- und formgerecht einzureichen (elektronisch übermittelte Teilnahmeanträge in Textform nach § 126b mit Angabe des Namens der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt oder ggf. signiert gemäß vorgegebener Signatur; bei schriftlichen Teilnahmeanträgen unterschrieben). (Ausschlusskriterium)
2) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nur auf Anforderung zurückgegeben.
3) Im Falle von Bewerbergemeinschaften/Eignungsleihe ist der Nachweis der Eignung bzgl. der übernommenen Leistungsteile/Kapazitäten für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft/Eignungsleihe-Unternehmen gesondert zu führen. Die Referenzprojekte werden in Summe gewertet. Das 'Projektdatenblatt' ist daher nur vom jeweiligen Referenzerbringer auszufüllen.
3) Im Falle von Bewerbergemeinschaften/Eignungsleihe ist der Nachweis der Eignung bzgl. der übernommenen Leistungsteile/Kapazitäten für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft/Eignungsleihe-Unternehmen gesondert zu führen. Die Referenzprojekte werden in Summe gewertet. Das 'Projektdatenblatt' ist daher nur vom jeweiligen Referenzerbringer auszufüllen.
4) Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung der Bewerbergemeinschaft einzureichen (EU 740). Bei elektronischen Teilnahmeanträgen genügt grundsätzlich die Textform nach § 126b BGB. Auf Verlangen der Vergabestelle ist die Erklärung von allen Mitgliedern mit einer fortgeschrittenen elektronischen oder qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen.
4) Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung der Bewerbergemeinschaft einzureichen (EU 740). Bei elektronischen Teilnahmeanträgen genügt grundsätzlich die Textform nach § 126b BGB. Auf Verlangen der Vergabestelle ist die Erklärung von allen Mitgliedern mit einer fortgeschrittenen elektronischen oder qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen.
5) Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle und/oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe), so muss er die hierfür vorgesehenen Kapazitäten in seinem Teilnahmeantrag benennen (EU 741) und nachweisen, dass ihm die hierfür erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen (bspw. durch eine Verpflichtungserklärung, EU 742).
5) Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle und/oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe), so muss er die hierfür vorgesehenen Kapazitäten in seinem Teilnahmeantrag benennen (EU 741) und nachweisen, dass ihm die hierfür erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen (bspw. durch eine Verpflichtungserklärung, EU 742).
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1., 2. und 3. Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-9499-0📞
Fax: +49 228-9499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160
GWB.
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu
entstehen droht.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bei einem Verstoß gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB eine Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bei einem Verstoß gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB eine Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: OJS 2022/S 103-289520 (2022-05-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-03-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 5557392.38 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Östlich der vorhandenen GSI-Forschungsanlage (GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung) soll der neue Beschleunigerkomplex der nächsten Generation, FAIR (Facility for Antiproton and Ion Research), entstehen. Dieser besteht im Endzustand aus zwei unterirdischen supraleitenden Beschleunigerringen mit jeweils einem Umfang von ca. 1.100 m und daran angeschlossenen funktional und baulich miteinander verbundenen unter- und oberirdischen Anlagenteilen (Beschleuniger- und Experimentierbauwerke, Betriebs- und Versorgungsbauwerke) sowie damit zusammenhängenden verschiedenen Transferstrecken und Speicherringen. Der Strahlenschutz sowie die Komplexität und Vielfalt der Anlage stellen besondere Anforderungen an Planung und Realisierung der Gesamtmaßnahme dar. Das umbaute Volumen für die modularisierte Startversion (einschl. des Beschleunigerrings) beläuft sich nach derzeitigem Kenntnisstand auf rund 1.050.000 m³ (BRI), die Brutto-Geschossfläche auf ca. 135.000 m² und teilt sich in drei Anlagenbereiche auf. Anlagenbereich Nord, Süd und West. Die baurechtliche Genehmigung liegt vor. Die Auflagen nach Hessischer Bauordnung und aus weiteren Einzelverfahren nach Landesrecht und Bundesrecht (z.B. für den Strahlenschutz) sind zu erfüllen. Die Planung und Ausführung hat nach den aktuellen in Deutschland geltenden Normen, Richtlinien und Vorschriften zu erfolgen. Das Projekt wird im Bereich des Brandschutzes zurzeit von drei Brandschutzsachverständigen Büros in den verschiedenen Phasen des Projektes begleitet. Hierbei handelt es sich um den Brandschutzkonzeptersteller, den Brandschützer während der Bauzeit sowie um einen Prüfsachverständigen für brandschutztechnische Beratungsleistungen, mit denen sich der Auftragnehmer zu koordinieren hat. Im Projekt FAIR besteht eine besondere Notwendigkeit der Gewährleistung einer reibungslosen Umsetzung des baulichen Brandschutzes aufgrund der Komplexität und der Größe der Baumaßnahme. Die notwendig gewordenen Leistungen umfassen mehrere Leistungsbereiche. Es sind zum einen für die Ausführung aller im Projekt befindlichen Brandschottungen (derzeit ca. 20.000 Brandschotts) Leistungen im Bereich der Planung-/Koordinationsleistung für eine Ausarbeitung von Leistungsverzeichnissen, Begleitung der Ausschreibung sowie Vergabe zur Realisierung und Überwachung der ausführenden Leistungen notwendig geworden. Zum anderen ergibt sich u. a. zur Qualitätssicherung das Erfordernis einer Bauüberwachung Brandschutz. Weiterhin ist eine Bauüberwachung für Brandschutz sowie eine Fachbauleitung Brandschutz zur Qualitätssicherung des Projektes erforderlich. Die Baugenehmigung sieht die Beauftragung eines Fachbauleiters Brandschutz für den vorbeugenden Brandschutz vor sowie die baubegleitende Betreuung des Vorhabens inkl. Ausstellung einer Konformitätsbescheinigung, in dem die mängelfreie Umsetzung des Brandschutzkonzeptes zu bestätigen ist. Seitens Auftraggeber wird ein qualifizierter Prüfsachverständiger für Brandschutz in Hessen oder gelichwertig im Sinne des § 66 (3) MBO i.V.m. § 9 (1) HPPVO erwartet. Diese bauüberwachenden Leistungen führen mithin in die Objektbetreuung, welche für den Gesamterfolg des Projektes gesehen wird. Diese Leistungen werden optional beschrieben und aufgeführt. Räumlicher Gegenstandsbereich dieses Vertrages sind die Leistungen bezogen auf die Anlagenbereiche Nord und Anlagenbereich Süd, wovon die Optionsgebäude D0715A (G020), H0209A (G007), H0417A (G009), G0418A (T108) und H0307A (T106) im Anlagenbereich West zunächst ausgenommen und für den Auftraggeber optional insgesamt oder teilweise frei abrufbar sind. Der Auftragnehmer hat die Aufgabe, auf bauablauf-beeinflussende Punkte hinzuweisen und diese ggf. zu bearbeiten. Die Leistungen haben in enger Abstimmung mit dem Bauherrn und den projektbeteiligten Planern und Firmen zu erfolgen. Ort der Leistungserbringung ist das FAIR-Gelände in Darmstadt. Alle im Leistungszeitraum notwendigen Abstimmungs- und Arbeitsgespräche sowie Ortstermine mit dem Auftraggeber, Behörden, Planungsbeteiligten und ausführenden Firmen sind im Leistungsumfang enthalten und kalkulatorisch zu berücksichtigen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für die vertragsgegenständlichen Objekte zur Erzielung des von ihm aufgrund des Vertrages geschuldeten Werkerfolges die beschriebenen Leistungsschritte zu erbringen. Die Ergebnisse aller Leistungen sind dem Auftraggeber übersichtlich geordnet gem. Leistungsbild und Vertrag schriftlich zusammengefasst zu übergeben. Die Zusammenfassung ist so aufzustellen, dass dem Auftraggeber und dritten Projektbeteiligten eine zweifelsfreie Beurteilung aller Teile möglich ist. Darüber hinaus erforderliche Unterlagen sind dem Auftraggeber auf Verlangen in der notwendigen Anzahl in Papierform zur Verfügung zu stellen. Im Einzelnen wird hinsichtlich des Leistungs- und Vertragsumfangs auf die beigefügten Vergabeunterlagen verwiesen. Leistungsbeginn ist unmittelbar nach Zuschlagserteilung.
Östlich der vorhandenen GSI-Forschungsanlage (GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung) soll der neue Beschleunigerkomplex der nächsten Generation, FAIR (Facility for Antiproton and Ion Research), entstehen. Dieser besteht im Endzustand aus zwei unterirdischen supraleitenden Beschleunigerringen mit jeweils einem Umfang von ca. 1.100 m und daran angeschlossenen funktional und baulich miteinander verbundenen unter- und oberirdischen Anlagenteilen (Beschleuniger- und Experimentierbauwerke, Betriebs- und Versorgungsbauwerke) sowie damit zusammenhängenden verschiedenen Transferstrecken und Speicherringen. Der Strahlenschutz sowie die Komplexität und Vielfalt der Anlage stellen besondere Anforderungen an Planung und Realisierung der Gesamtmaßnahme dar. Das umbaute Volumen für die modularisierte Startversion (einschl. des Beschleunigerrings) beläuft sich nach derzeitigem Kenntnisstand auf rund 1.050.000 m³ (BRI), die Brutto-Geschossfläche auf ca. 135.000 m² und teilt sich in drei Anlagenbereiche auf. Anlagenbereich Nord, Süd und West. Die baurechtliche Genehmigung liegt vor. Die Auflagen nach Hessischer Bauordnung und aus weiteren Einzelverfahren nach Landesrecht und Bundesrecht (z.B. für den Strahlenschutz) sind zu erfüllen. Die Planung und Ausführung hat nach den aktuellen in Deutschland geltenden Normen, Richtlinien und Vorschriften zu erfolgen. Das Projekt wird im Bereich des Brandschutzes zurzeit von drei Brandschutzsachverständigen Büros in den verschiedenen Phasen des Projektes begleitet. Hierbei handelt es sich um den Brandschutzkonzeptersteller, den Brandschützer während der Bauzeit sowie um einen Prüfsachverständigen für brandschutztechnische Beratungsleistungen, mit denen sich der Auftragnehmer zu koordinieren hat. Im Projekt FAIR besteht eine besondere Notwendigkeit der Gewährleistung einer reibungslosen Umsetzung des baulichen Brandschutzes aufgrund der Komplexität und der Größe der Baumaßnahme. Die notwendig gewordenen Leistungen umfassen mehrere Leistungsbereiche. Es sind zum einen für die Ausführung aller im Projekt befindlichen Brandschottungen (derzeit ca. 20.000 Brandschotts) Leistungen im Bereich der Planung-/Koordinationsleistung für eine Ausarbeitung von Leistungsverzeichnissen, Begleitung der Ausschreibung sowie Vergabe zur Realisierung und Überwachung der ausführenden Leistungen notwendig geworden. Zum anderen ergibt sich u. a. zur Qualitätssicherung das Erfordernis einer Bauüberwachung Brandschutz. Weiterhin ist eine Bauüberwachung für Brandschutz sowie eine Fachbauleitung Brandschutz zur Qualitätssicherung des Projektes erforderlich. Die Baugenehmigung sieht die Beauftragung eines Fachbauleiters Brandschutz für den vorbeugenden Brandschutz vor sowie die baubegleitende Betreuung des Vorhabens inkl. Ausstellung einer Konformitätsbescheinigung, in dem die mängelfreie Umsetzung des Brandschutzkonzeptes zu bestätigen ist. Seitens Auftraggeber wird ein qualifizierter Prüfsachverständiger für Brandschutz in Hessen oder gelichwertig im Sinne des § 66 (3) MBO i.V.m. § 9 (1) HPPVO erwartet. Diese bauüberwachenden Leistungen führen mithin in die Objektbetreuung, welche für den Gesamterfolg des Projektes gesehen wird. Diese Leistungen werden optional beschrieben und aufgeführt. Räumlicher Gegenstandsbereich dieses Vertrages sind die Leistungen bezogen auf die Anlagenbereiche Nord und Anlagenbereich Süd, wovon die Optionsgebäude D0715A (G020), H0209A (G007), H0417A (G009), G0418A (T108) und H0307A (T106) im Anlagenbereich West zunächst ausgenommen und für den Auftraggeber optional insgesamt oder teilweise frei abrufbar sind. Der Auftragnehmer hat die Aufgabe, auf bauablauf-beeinflussende Punkte hinzuweisen und diese ggf. zu bearbeiten. Die Leistungen haben in enger Abstimmung mit dem Bauherrn und den projektbeteiligten Planern und Firmen zu erfolgen. Ort der Leistungserbringung ist das FAIR-Gelände in Darmstadt. Alle im Leistungszeitraum notwendigen Abstimmungs- und Arbeitsgespräche sowie Ortstermine mit dem Auftraggeber, Behörden, Planungsbeteiligten und ausführenden Firmen sind im Leistungsumfang enthalten und kalkulatorisch zu berücksichtigen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für die vertragsgegenständlichen Objekte zur Erzielung des von ihm aufgrund des Vertrages geschuldeten Werkerfolges die beschriebenen Leistungsschritte zu erbringen. Die Ergebnisse aller Leistungen sind dem Auftraggeber übersichtlich geordnet gem. Leistungsbild und Vertrag schriftlich zusammengefasst zu übergeben. Die Zusammenfassung ist so aufzustellen, dass dem Auftraggeber und dritten Projektbeteiligten eine zweifelsfreie Beurteilung aller Teile möglich ist. Darüber hinaus erforderliche Unterlagen sind dem Auftraggeber auf Verlangen in der notwendigen Anzahl in Papierform zur Verfügung zu stellen. Im Einzelnen wird hinsichtlich des Leistungs- und Vertragsumfangs auf die beigefügten Vergabeunterlagen verwiesen. Leistungsbeginn ist unmittelbar nach Zuschlagserteilung.
Beschreibung der Optionen:
Anlagenbereich West (anteilig Pos. 3 und 4 gem. Leistungsbild) + alle Anlagenbereiche Pos. 4.1.2 und Pos. 4.1.3 + Pos. 4.4 gem. Leistungsbild.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-02-17 📅
Name: Endreß Ingenieurgesellschaft mbH
Postanschrift: Siemensstraße 6
Postort: Bad Homburg
Postleitzahl: 61352
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6172-39514-52📞
E-Mail: office@brandschutz-gutachter.de📧
Land: Hessen
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 5557392.38 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Quelle: OJS 2023/S 052-152990 (2023-03-09)