Auftragsbekanntmachung (2022-10-14) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, Abt. Beschaffung, Zahlstelle (K13)
Postanschrift: Universitätsplatz 2
Postort: Magdeburg
Postleitzahl: 39106
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: christian1.sass@ovgu.de📧
Region: Magdeburg, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: www.ovgu.de🌏 Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-183cfaae8ae-97a0bf22cba7d58🌏
Teilnahme-URL: www.evergabe.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Universität
1️⃣
Ort der Leistung: Sachsen-Anhalt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg
Steinfeldstraße
39179 Barleben
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung eines Fallwerk mit Temperierkammer für den Prüfstand 11 "Festigkeit und Korrosion" innerhalb des aufzubauenden Center for Method Development (CMD)...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung eines Fallwerk mit Temperierkammer für den Prüfstand 11 "Festigkeit und Korrosion" innerhalb des aufzubauenden Center for Method Development (CMD) der Otto-von-Guericke-Universität. Das Gerät wird zur Analyse der mechanisch-technologischen Werkstoffeigenschaften genutzt.
Liefrung in Liefrung in 39179 Barleben. Weitere Anforderungen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung. Der geschätze Auftragswert beträgt 197.000,00 EUR netto.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2022-12-22 📅
Datum des Endes: 2023-03-31 📅
Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union: Center for Method Development CMD (OvGU Projektnummer: 5510002001)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: Bescheinigung der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: Bescheinigung der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt oder gültige Bescheinigung einer anerkannten Präqualifizierungsstelle z.B. DIHK PQ-VOL (www.pq-vol.de) oder folgende Einzelnachweise:
Bewerbererklärung (= Erklärung nach Abschnitt 2 - Basisparagraphen), siehe Vergabeunterlagen bzw. Link: https://www.ovgu.de/unimagdeburg_media/EKeu.pdf,
Eigenerklärung nach 123 und 124 GWB.
Hinweis: Wenn zutreffend, sind im Formular nur die Nachunternehmerleistungen zu benennen/beschreiben. Die Benennung sowie die Einreichung von Erklärungen der Nachunternehmer erfolgt erst nach gesonderter Aufforderung durch den Auftraggeber an den Bieter, wenn das Angebot des Bieters für eine Zuschlagserteilung in die engere Wahl kommt (VK Bund, B. v. 28.09.17, VK 1 - 93/17).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Erklärungen und ergänzende Vertragsbedingungen entsprechend dem Landesvergabegesetz LSA vom 19.11.2012 (in den Ausschreibungsunterlagen enthalten): -...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Erklärungen und ergänzende Vertragsbedingungen entsprechend dem Landesvergabegesetz LSA vom 19.11.2012 (in den Ausschreibungsunterlagen enthalten): - Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§ 10 LVG LSA), - Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 13 LVG LSA), - Erklärung zur Beachtung der Kernarbeitsnorm (§ 12 LVG LSA), - Erklärung zur Handwerksrolleneintragung (LVG LSA); - Ergänzende Vertragsbedingungen zu den §§ 12, 17, 18 LVG LSA (§ 18 LVG LSA) https://www.ovgu.de/unimagdeburg_media/LVGLSAanl.pdf
Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket - RUS-Sanktionen
A c h t u n g, es handelt sich um einen Formularsatz. Nichtzutreffende Erklärungen sind entwertet (durchgestrichen als nichtzutreffend) mit dem Angebot einzureichen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-11-14
23:59 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-12-21 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-11-15
06:56 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): entfällt
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Es gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen - Teil B (VOL/B) https://www.ovgu.de/unimagdeburg_media/VOLB.pdf
Es werden...”
Es gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen - Teil B (VOL/B) https://www.ovgu.de/unimagdeburg_media/VOLB.pdf
Es werden keine Vorauszahlungen geleistet. Zahlungsziel 30 Tagen netto nach Gesamtlieferung.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, 1-2. Vergabekammer
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weiter wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB und die - gegebenenfalls verkürzte - Frist des § 134 Abs. 2 GWB hingewiesen.
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Quelle: OJS 2022/S 202-574401 (2022-10-14)
Ergänzende Angaben (2022-11-10)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2022/S 202-574401
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Tag und Ortszeit:
Alter Wert
Datum: 2022-11-14 📅
Neuer Wert
Datum: 2022-11-17 📅
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Tag
Alter Wert
Datum: 2022-11-15 📅
Neuer Wert
Datum: 2022-11-18 📅
Andere zusätzliche Informationen
“Die Abgabe der Angebote in Textform ist nun möglich, sonstige Änderungen an den Vergabeunterlagen fand nicht statt.Die Angebotsfrist wurde auf den...”
Die Abgabe der Angebote in Textform ist nun möglich, sonstige Änderungen an den Vergabeunterlagen fand nicht statt.Die Angebotsfrist wurde auf den 17.11.2022 verlängert. Bitte benutzen Sie zur Abgabe Ihres Angebots die Version 4 der Angebotsunterlagen.
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Quelle: OJS 2022/S 220-634008 (2022-11-10)
Ergänzende Angaben (2022-11-14)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Tag und Ortszeit:
Alter Wert
Datum: 2022-11-14 📅
Neuer Wert
Datum: 2022-11-17 📅
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Tag
Alter Wert
Datum: 2022-11-15 📅
Neuer Wert
Datum: 2022-11-18 📅
Andere zusätzliche Informationen
“Die Abgabe der Angebote in Textform ist nun möglich, sonstige Änderungen an den Vergabeunterlagen fand nicht statt.Die Angebotsfrist wurde auf den...”
Die Abgabe der Angebote in Textform ist nun möglich, sonstige Änderungen an den Vergabeunterlagen fand nicht statt.Die Angebotsfrist wurde auf den 17.11.2022 verlängert. Bitte benutzen Sie zur Abgabe Ihres Angebots die Version 4 der Angebotsunterlagen.
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Quelle: OJS 2022/S 223-638084 (2022-11-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-12-16) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg
E-Mail: beschaffung@ovgu.de📧
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Fallwerk mit Temperierkammer
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 138 040 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung eines Fallwerk mit Temperierkammer für den Prüfstand 11 "Festigkeit und Korrosion" innerhalb des aufzubauenden Center for Method Development (CMD)...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung eines Fallwerk mit Temperierkammer für den Prüfstand 11 "Festigkeit und Korrosion" innerhalb des aufzubauenden Center for Method Development (CMD) der Otto-von-Guericke-Universität. Das Gerät wird zur Analyse der mechanisch-technologischen Werkstoffeigenschaften genutzt.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2022/S 202-574401
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-12-12 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Instron GmbH
Postort: Darmstadt
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Hessen🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 138 040 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer / Landesverwaltungsamg Halle
Postanschrift: Ernst-Kamith-Str. 2
Postort: Halle (Saale)
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: siehe VI.4.1
Postort: Halle (Saale)
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Etwaige Rügen sind über die eVergabe-Plattform (evergabe.de) oder über die unter I.3 angegebene Kontaktstelle anzubringen. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe VI.4.1
Postort: Halle (Saale)
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2022/S 246-710622 (2022-12-16)