FB Sicherheit und Ordnung

Stadt Plauen, Vergabestelle

Miete von mobilen / stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-06-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-05-16.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-05-16 Auftragsbekanntmachung
2022-07-28 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2022-05-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Verkehrsüberwachung
Referenznummer: 6031 08/70/10/22/1-01
Kurze Beschreibung: Miete von mobilen / stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Verkehrsüberwachung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Vogtlandkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Plauen, Vergabestelle
Postanschrift: Unterer Graben 1
Postleitzahl: 08523
Postort: Plauen
Kontakt
Internetadresse: http://www.plauen.de 🌏
E-Mail: vergabe@plauen.de 📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-1809877871c-396f7d64eb0b5404 🌏
URL der Teilnahme: http://www.evergabe.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-05-16 📅
Einreichungsfrist: 2022-06-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-05-20 📅
Datum des Beginns: 2022-10-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 098-270125
ABl. S-Ausgabe: 98
Zusätzliche Informationen
entfällt

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftragnehmer übernimmt im Rahmen der Überwachung des fließenden Verkehrs für die mobile und stationäre Geschwindigkeitsmesstechnik des Auftraggebers die gesamte technische und logistische Hilfestellung wie nachfolgend beschrieben:
Der Auftragnehmer stellt die erforderliche Ausrüstung und Messtechnik für einen optimalen mobilen (2 Geräte) und stationären (3 Geräte) Messbetrieb. Außerdem sind zwei Stativsätze zum Einsatz außerhalb der Fahrzeuge zur Verfügung zu stellen.
Sämtliche Software bis zur Übertragung der Daten in die bereits vorhandene Auswertesoftware der Fa. Planet ist ebenfalls bereitzustellen.
Die Vergütung an den Auftragnehmer erfolgt mittels einer monatlichen Mietpauschale.
auszustattende stationäre Messstellen:
Alle stationären Messplätze sind aktuell ausgestattet mit Säulen des Typs Traffitower 2.0 der Firma Jenoptik Robot GmbH
1 Pausaer Straße Höhe Hausgrundstück 129 stadteinwärts
2 Pausaer Straße Höhe Shell-Tankstelle stadtauswärts
3 Friedensstraße Höhe Hausgrundstück 48 in Fahrtrichtung Dittrichplatz
4 Friedensstraße Höhe Gustav-Adolf-Str. in Fahrtrichtung Oberer Bahnhof
5 Haselbrunner Straße in Höhe AWO beide Fahrtrichtungen
(eine Säule, zwei Messplätze)
6 Dresdener Straße Höhe Abzweig Möschwitzer Straße beide Fahrtrichtungen
auszustattende Fahrzeuge:
• VW-Caddy 4 langer Radstand
• VW-Caddy 5 langer Radstand
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag verlängert sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, sofern dieser nicht zuvor von einer Vertragspartei ordentlich gekündigt wurde.
Beschreibung der Optionen:
Nach Ablauf der Vertragslaufzeit besteht für den Auftraggeber ein Optionsrecht zum Ankauf einzelner Bestandteile der Anlage zu deren Restwerten.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: siehe Leistungsverzeichnis

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis über die Eintragung im Handelsregister / Handwerksrolle / Industrie- und
Handelskammer.
Die Nachweise für die Punkte III.1.1.) bis III.1.3.) können durch Eintragung ins Präqualifikationsverzeichnis oder durch Eigenerklärung erbracht werden (einsehbar unter https://www.plauen.de/media/dokumente/rathaus/124_Eigenerklaerung.pdf).
Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedsstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweis der Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben, der Beiträgen zur Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft, soweit eine Pflicht zur Beitragszahlung besteht.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Erklärung über die Ausführung vergleichbarer Leistungen in den letzten drei Kalenderjahren bzw. dem in der Auftragsbekanntmachung angegebenen Zeitraum;
Erklärung über das Vorhandensein der für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte und Angabe der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-08-12 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-06-23 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Zusätzliche Informationen: entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.plauen.de 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-1809877871c-396f7d64eb0b5404 🌏
URL der Teilnahme: www.evergabe.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 341-9773800 📞
E-Mail: vergabekammer@ldl.sachsen.de 📧
Fax: +49 341-9771049 📠
Internetadresse: https://www.lds.sachsen.de/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2022/S 098-270125 (2022-05-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-07-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-07-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-08-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 147-421622
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 098-270125
ABl. S-Ausgabe: 147

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftragnehmer übernimmt im Rahmen der Überwachung des fließenden Verkehrs für die mobile und stationäre Geschwindigkeitsmesstechnik des Auftraggebers die gesamte technische und logistische Hilfestellung wie nachfolgend beschrieben: Der Auftragnehmer stellt die erforderliche Ausrüstung und Messtechnik für einen optimalen mobilen (2 Geräte) und stationären (3 Geräte) Messbetrieb. Außerdem sind zwei Stativsätze zum Einsatz außerhalb der Fahrzeuge zur Verfügung zu stellen. Sämtliche Software bis zur Übertragung der Daten in die bereits vorhandene Auswertesoftware der Fa. Planet ist ebenfalls bereitzustellen. Die Vergütung an den Auftragnehmer erfolgt mittels einer monatlichen Mietpauschale. auszustattende stationäre Messstellen: Alle stationären Messplätze sind aktuell ausgestattet mit Säulen des Typs Traffitower 2.0 der Firma Jenoptik Robot GmbH 1 Pausaer Straße Höhe Hausgrundstück 129 stadteinwärts 2 Pausaer Straße Höhe Shell-Tankstelle stadtauswärts 3 Friedensstraße Höhe Hausgrundstück 48 in Fahrtrichtung Dittrichplatz 4 Friedensstraße Höhe Gustav-Adolf-Str. in Fahrtrichtung Oberer Bahnhof 5 Haselbrunner Straße in Höhe AWO beide Fahrtrichtungen (eine Säule, zwei Messplätze) 6 Dresdener Straße Höhe Abzweig Möschwitzer Straße beide Fahrtrichtungen (eine Säule, zwei Messplätze) auszustattende Fahrzeuge: • VW-Caddy 4 langer Radstand • VW-Caddy 5 langer Radstand
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-07-28 📅
Name: JENOPTIK Robot GmbH
Postanschrift: Opladener Straße 202
Postort: Monheim am Rhein
Postleitzahl: 40789
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2173-3940-262 📞
E-Mail: verkehrssicherheit.ausschreibungen@jenoptik.com 📧
Land: Mettmann 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit:
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1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2022/S 147-421622 (2022-07-28)