Die Stadt Nürtingen beabsichtigt die Generalsanierung des Hölderlin-Gymnasiums in Nürtingen. Das Hauptgebäude wurde 1978 als Bildungszentrum Süd errichtet und 1981 um einen zweigeschossigen Anbau (Bauteil D) erweitert. Im Jahr 2007 wurde der Gebäudekomplex um eine Mensa ergänzt. Im Laufe der Jahre wurden an den Gebäuden kleinere Sanierungsmaßnahmen vorgenommen und auf Teilbereichen der Dachfläche eine Photovoltaikanlage errichtet. Im Rahmen der Mensaerweiterung 2007 (Versammlungsstätte) wurde ein Aufzug im Bereich des Atriums des Hauptgebäudes ergänzt. Die Baumaßnahme wird in zwei Bauabschnitten durchgeführt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-03-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-02-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-02-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten
Referenznummer: 2021_09_10_11
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Nürtingen beabsichtigt die Generalsanierung des Hölderlin-Gymnasiums in Nürtingen. Das Hauptgebäude wurde 1978 als Bildungszentrum Süd errichtet und 1981 um einen zweigeschossigen Anbau (Bauteil D) erweitert.
Im Jahr 2007 wurde der Gebäudekomplex um eine Mensa ergänzt. Im Laufe der Jahre wurden an den Gebäuden kleinere Sanierungsmaßnahmen vorgenommen und auf Teilbereichen der Dachfläche eine Photovoltaikanlage errichtet. Im Rahmen der Mensaerweiterung 2007 (Versammlungsstätte) wurde ein Aufzug im Bereich des Atriums des Hauptgebäudes ergänzt.
Die Baumaßnahme wird in zwei Bauabschnitten durchgeführt.
Die Stadt Nürtingen beabsichtigt die Generalsanierung des Hölderlin-Gymnasiums in Nürtingen. Das Hauptgebäude wurde 1978 als Bildungszentrum Süd errichtet und 1981 um einen zweigeschossigen Anbau (Bauteil D) erweitert.
Im Jahr 2007 wurde der Gebäudekomplex um eine Mensa ergänzt. Im Laufe der Jahre wurden an den Gebäuden kleinere Sanierungsmaßnahmen vorgenommen und auf Teilbereichen der Dachfläche eine Photovoltaikanlage errichtet. Im Rahmen der Mensaerweiterung 2007 (Versammlungsstätte) wurde ein Aufzug im Bereich des Atriums des Hauptgebäudes ergänzt.
Die Baumaßnahme wird in zwei Bauabschnitten durchgeführt.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten📦
Zusätzlicher CPV-Code: Einbau von Türen und Fenstern sowie Zubehör📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Esslingen🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-02-04 📅
Einreichungsfrist: 2022-03-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-02-09 📅
Datum des Beginns: 2022-07-11 📅
Datum des Endes: 2023-12-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 028-070344
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 247-651823
ABl. S-Ausgabe: 28
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXRAYDKYYKA
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Nürtingen beabsichtigt die Generalsanierung des Hölderlin-Gymnasiums in Nürtingen. Das Hauptgebäude wurde 1978 als Bildungszentrum Süd errichtet und 1981 um einen zweigeschossigen Anbau (Bauteil D) erweitert.
Im Jahr 2007 wurde der Gebäudekomplex um eine Mensa ergänzt. Im Laufe der Jahre wurden an den Gebäuden kleinere Sanierungsmaßnahmen vorgenommen und auf Teilbereichen der Dachfläche eine Photovoltaikanlage errichtet. Im Rahmen der Mensaerweiterung 2007 (Versammlungsstätte) wurde ein Aufzug im Bereich des Atriums des Hauptgebäudes ergänzt.
Im Jahr 2007 wurde der Gebäudekomplex um eine Mensa ergänzt. Im Laufe der Jahre wurden an den Gebäuden kleinere Sanierungsmaßnahmen vorgenommen und auf Teilbereichen der Dachfläche eine Photovoltaikanlage errichtet. Im Rahmen der Mensaerweiterung 2007 (Versammlungsstätte) wurde ein Aufzug im Bereich des Atriums des Hauptgebäudes ergänzt.
Die Baumaßnahme wird in zwei Bauabschnitten durchgeführt.
Die Fenster- und Verglasungsarbeiten umfassen den Rückbau der bestehenden Holzfester einschl. Sonnenschutz und Lieferung und Montage von neuen Holz-Alu Fensterelementen und einer Holz-Alu Pfosten-Riegelfassade im Eingangsbereich.
Beschreibung der Beschaffung
- ca. 1.250 qm Abbruch Bestandsfenster Holz
- ca. 110 Stk Abbruch Jalousien und Rolladenanlagen
- ca. 270 Stk Holz-Alu Fenster liefern und montieren
- ca. 90 qm Pfosten-Riegel Fassade einschl. Verglasungen
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hölderlin-Gymnasium Am Lerchenberg 75 72622 Nürtingen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Nachweis zur Befähigung zur Berufsausübung kann zum Beispiel durch eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister gemäß §122 Abs. 2 GWB bez. § 44 Abs. 1 VgV erbracht werden. Die geforderten Unterlagen sind zur Angebotsabgabe einzureichen. Siehe auch Vergabeunterlagen.
Der Nachweis zur Befähigung zur Berufsausübung kann zum Beispiel durch eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister gemäß §122 Abs. 2 GWB bez. § 44 Abs. 1 VgV erbracht werden. Die geforderten Unterlagen sind zur Angebotsabgabe einzureichen. Siehe auch Vergabeunterlagen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Eignung kann gemäß §122 Abs. 2 GWB bez. § 50 Abs. 3 VgV durch Präqualifizierung erbracht bzw. gemäß § 50 Abs. 1 VgV als Eigenerklärung vorgelegt werden. Die geforderten Unterlagen sind zur Angebotsabgabe einzureichen. Siehe auch Vergabeunterlagen. Das Formblatt Eigenerklärung Eignung ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Eignung kann gemäß §122 Abs. 2 GWB bez. § 50 Abs. 3 VgV durch Präqualifizierung erbracht bzw. gemäß § 50 Abs. 1 VgV als Eigenerklärung vorgelegt werden. Die geforderten Unterlagen sind zur Angebotsabgabe einzureichen. Siehe auch Vergabeunterlagen. Das Formblatt Eigenerklärung Eignung ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Eignung kann gemäß §122 Abs. 2 GWB bez. § 50 Abs. 3 VgV durch Präqualifizierung erbracht bzw. gemäß § 50 Abs. 1 VgV als Eigenerklärung vorgelegt werden. Die geforderten Unterlagen werden dann vor Auftragsvergabe im Original angefordert. Siehe auch Vergabeunterlagen. Das Formblatt Eigenerklärung Eignung ist den Vergabeunterlagen beigefügt
Die Eignung kann gemäß §122 Abs. 2 GWB bez. § 50 Abs. 3 VgV durch Präqualifizierung erbracht bzw. gemäß § 50 Abs. 1 VgV als Eigenerklärung vorgelegt werden. Die geforderten Unterlagen werden dann vor Auftragsvergabe im Original angefordert. Siehe auch Vergabeunterlagen. Das Formblatt Eigenerklärung Eignung ist den Vergabeunterlagen beigefügt
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Beschleunigtes Verfahren: Es ist eine Vorinformation erfolgt.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-05-06 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-03-07 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-8730📞
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 721926-3985 📠
Internetadresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Regelungen des GWB:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Regelungen des GWB:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die
betroffenen Bieter ergangen ist;
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den
Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
§ 135 GWB Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Quelle: OJS 2022/S 028-070344 (2022-02-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-05-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 18 416 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge