Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Fensterbauarbeiten Kunststoff
0007-22-0603
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten📦
Kurze Beschreibung: Fensterbauarbeiten Kunststoff
1️⃣
Ort der Leistung: Teltow-Fläming🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: BV Burg Burg 1 14943 Luckenwalde
Beschreibung der Beschaffung:
“Fensterbauarbeiten Kunststoff
- Baustelleneinrichtung
- Abbrucharbeiten Bestandsfenster
- Kunststofffenster im Neubau
- Kunststofffenster im Bestand
-...”
Beschreibung der Beschaffung
Fensterbauarbeiten Kunststoff
- Baustelleneinrichtung
- Abbrucharbeiten Bestandsfenster
- Kunststofffenster im Neubau
- Kunststofffenster im Bestand
- Außenfensterbänke, Fensterlüfter, Folie
- Werk- und Montageplanung, Dokumentation
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2022-09-01 📅
Datum des Endes: 2023-07-07 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Das Bauantragsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Einen Baugenehmigung wird für Juni 2022 erwartet. Die Ausschreibung der Rohbauarbeiten läuft parallel...”
Zusätzliche Informationen
Das Bauantragsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Einen Baugenehmigung wird für Juni 2022 erwartet. Die Ausschreibung der Rohbauarbeiten läuft parallel zu dieser Ausschreibung. Die Zuschlagserteilung steht unter dem Vorbehalt, dass bis dahin die Baugenehmigung vorliegt und für den Rohbau ein bezuschlagungsfähiges Angebot eingegangen ist.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Nachweise gemäß Formblatt 124 VHB-Bund 1. Angaben zur Arbeitskräften
2. Gewerbeanmeldung
3. Handelsregisterauszug
4. Auszug aus dem...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Nachweise gemäß Formblatt 124 VHB-Bund 1. Angaben zur Arbeitskräften
2. Gewerbeanmeldung
3. Handelsregisterauszug
4. Auszug aus dem Gewerbezentralregister
5. Unbedenklichkeitsbestätigung der tariflichen Sozialkasse
6. Unbedenklichtkeitsbestätigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
7. Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
8. Unbedenklichkeitsbestätigung der Berufsgenossenschaft
Die genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen müssen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegt werden.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“A) Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren im Mittel pro Jahr, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
A) Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren im Mittel pro Jahr, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
B) Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
“A) 1.000.000,00 EURO
B) Erklärung des Bieters, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch...”
A) 1.000.000,00 EURO
B) Erklärung des Bieters, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und dieser auf Verlangen vorgelegt wird.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten): 3 Referenzen aus den letzten fünf Kalenderjahren
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-07-04
13:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-08-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-07-04
13:00 📅
“Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2)...”
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YJ0R875
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 3318661652 📠
Quelle: OJS 2022/S 109-306654 (2022-06-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-07-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: BV Burg - Fensterbauarbeiten Kunststoff
0007-22-0603V
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2022/S 109-306654
Auftragsvergabe
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Vertragsnummer: 0007-22-0603
Titel: BV Burg - Fensterbauarbeiten Kunststoff
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
“Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2)...”
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YJ0RV1L
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Quelle: OJS 2022/S 141-402399 (2022-07-20)